Mütter- und Schwangerenforum

Steuerklassen wechseln - alleinerziehend und ledig

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03.07.2017 14:07
Zitat von Elysetta:

Du wurdest zuerst frecht, aber ja für einen Laien hätte ich es vielleicht nochmal detailierter Schreiben müssen, aber trotzdem ist es nicht falsch ansich..


Nur mal zur Klarstellung.
Wo wurde ich denn frech?

Ich habe Danii lediglich gefragt, ob das von dir dann falsch dargestellt wurde. Was ist an einer Nachfrage frech?
wolkenschaf
11811 Beiträge
03.07.2017 14:10
Zitat von Bauernschnitte:

Zitat von Elysetta:

Zitat von Bauernschnitte:

Zitat von Danii90:

...


Dann wurde es von Elysetta nur falsch dargestellt?

Ich habe auch nicht behauptet, niemanden zu glauben

Aber wenn das rückwirkend bei einer Steuererklärung beachtet wird, dann ist das ja auch ok.


Tja oder du hast es einfach nur falsch verstanden oder nicht kapiert!!!
Aber so stehts halt im Gesetz....


Werd mal nicht frech!

Dann lies das dickgedruckte und großgeschriebene von dir nochmals.

BIS ZUM.... FÜR DAS JAHR.
Was ja dann aber nicht stimmt.

Aber Danii hat es ja dann aufgeklärt.


Ich finde deinen Ton hier völlig unangemessen. Du hast eine Frage gestellt und verschiedene Leute versuchen dir zu helfen. Viele hätten sicher auch besseres zu tun. Da muss man nicht so rumpöbeln...
Und nein, Elysetta hat es nicht falsch dargestellt, sondrn du hast es tatsächlich falsch verstanden. Denn man kann bis zum 30.11 die Steuerklasse für das laufende Jahr ändern, aber eben nur noch für den Zeitraum, der dann noch vom Jahr übrig ist. Ab dem 01.12. geht es für das laufende Jahr nicht mehr.

03.07.2017 14:11
Zitat von Bauernschnitte:

Zitat von Elysetta:

Du wurdest zuerst frecht, aber ja für einen Laien hätte ich es vielleicht nochmal detailierter Schreiben müssen, aber trotzdem ist es nicht falsch ansich..


Nur mal zur Klarstellung.
Wo wurde ich denn frech?

Ich habe Danii lediglich gefragt, ob das von dir dann falsch dargestellt wurde. Was ist an einer Nachfrage frech?


Finde ich nun auch nicht frech. Allerdings wurde es nicht falsch dargestellt. Du hast da lediglich die falschen Schlüsse raus gezogen. Das hätte man vielleicht etwas netter ausdrücken können
Elysetta
382 Beiträge
03.07.2017 14:11
Tja, dann haben wir uns halt beide missverstanden, ist doch egal, du weisst ja jetzt was du machen kannst
03.07.2017 14:25
Zitat von wolkenschaf:

Zitat von Bauernschnitte:

Zitat von Elysetta:

Zitat von Bauernschnitte:

...


Tja oder du hast es einfach nur falsch verstanden oder nicht kapiert!!!
Aber so stehts halt im Gesetz....


Werd mal nicht frech!

Dann lies das dickgedruckte und großgeschriebene von dir nochmals.

BIS ZUM.... FÜR DAS JAHR.
Was ja dann aber nicht stimmt.

Aber Danii hat es ja dann aufgeklärt.


Ich finde deinen Ton hier völlig unangemessen. Du hast eine Frage gestellt und verschiedene Leute versuchen dir zu helfen. Viele hätten sicher auch besseres zu tun. Da muss man nicht so rumpöbeln...
Und nein, Elysetta hat es nicht falsch dargestellt, sondrn du hast es tatsächlich falsch verstanden. Denn man kann bis zum 30.11 die Steuerklasse für das laufende Jahr ändern, aber eben nur noch für den Zeitraum, der dann noch vom Jahr übrig ist. Ab dem 01.12. geht es für das laufende Jahr nicht mehr.


Immer wieder lustig.

Man stellt eine Frage, ob das dann falsch dargestellt wurde und man wurde direkt frech bzw hätte sich im "Ton vergriffen"

Wobei: Ton und lesen - na ja. Lassen wir das.

Danke Danii, dass Du das nochmal erklärt hast
03.07.2017 19:08
Zitat von Bauernschnitte:

Hallöle.

An die, die alleinerziehend sind und ledig, dürfen in die Steuerklasse 2 wechseln! Aber: Nur wenn ihr ohne Partner zusammen lebt, auch nicht mit einem neuen Partner.

Ich wusste das bedauerlichweise nicht und habe somit 3 Jahre verschenkt

Kann man den Antrag rückwirkend stellen? Oder nur, wenn man Steuererklärungen gemacht hat?

Ich werde Donnerstag direkt zum Finanzamt und das ändern...


Stimmt so nicht. Wenn es nicht der Kindes Vater ist und man nicht verheiratet ist oder eine eingetragene Lebenspartnerschaft hat, kann man auch bei der Steuerklasse 2, mit einem Partner zusammen leben.

Rückwirkend geht es nur für das laufende Jahr. Frist ist jedoch der 30.11. ab 1.12 gilt es nicht mehr rückwirkend
Once-upon-a-time
463 Beiträge
03.07.2017 19:31
Zitat von vegetable:

Zitat von Bauernschnitte:

Hallöle.

An die, die alleinerziehend sind und ledig, dürfen in die Steuerklasse 2 wechseln! Aber: Nur wenn ihr ohne Partner zusammen lebt, auch nicht mit einem neuen Partner.

Ich wusste das bedauerlichweise nicht und habe somit 3 Jahre verschenkt

Kann man den Antrag rückwirkend stellen? Oder nur, wenn man Steuererklärungen gemacht hat?

Ich werde Donnerstag direkt zum Finanzamt und das ändern...


Stimmt so nicht. Wenn es nicht der Kindes Vater ist und man nicht verheiratet ist oder eine eingetragene Lebenspartnerschaft hat, kann man auch bei der Steuerklasse 2, mit einem Partner zusammen leben.

Rückwirkend geht es nur für das laufende Jahr. Frist ist jedoch der 30.11. ab 1.12 gilt es nicht mehr rückwirkend


Man darf keine Haushaltsgemeinschaft mit einer anderen volljährigen Person führen-also wenn man zB mit einem neuen Partner zusammenlebt is es vorbei mit Steuerklasse 2. wenn man jedoch zB in einer WG lebt, in der jeder für sich selber zuständig ist, hat man keine Haushaltsgemeinschaft.
03.07.2017 20:35
Zitat von Once-upon-a-time:

Zitat von vegetable:

Zitat von Bauernschnitte:

Hallöle.

An die, die alleinerziehend sind und ledig, dürfen in die Steuerklasse 2 wechseln! Aber: Nur wenn ihr ohne Partner zusammen lebt, auch nicht mit einem neuen Partner.

Ich wusste das bedauerlichweise nicht und habe somit 3 Jahre verschenkt

Kann man den Antrag rückwirkend stellen? Oder nur, wenn man Steuererklärungen gemacht hat?

Ich werde Donnerstag direkt zum Finanzamt und das ändern...


Stimmt so nicht. Wenn es nicht der Kindes Vater ist und man nicht verheiratet ist oder eine eingetragene Lebenspartnerschaft hat, kann man auch bei der Steuerklasse 2, mit einem Partner zusammen leben.

Rückwirkend geht es nur für das laufende Jahr. Frist ist jedoch der 30.11. ab 1.12 gilt es nicht mehr rückwirkend


Man darf keine Haushaltsgemeinschaft mit einer anderen volljährigen Person führen-also wenn man zB mit einem neuen Partner zusammenlebt is es vorbei mit Steuerklasse 2. wenn man jedoch zB in einer WG lebt, in der jeder für sich selber zuständig ist, hat man keine Haushaltsgemeinschaft.


Richtig

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