Mütter- und Schwangerenforum

Unterhalt - wer kann weiterhelfen?

Anonym 197606
3 Beiträge
21.04.2018 15:19
Hallo,

Gestern teilte mir der Papa mit, dass ich mich drauf einstellen soll das er evtl. zukünftig keinen Unterhalt mehr für sein Sohn bezahlen kann.
Er hat Mittwoch ein Gespräch bei seinem Chef gehabt indem es hieß er hat die Wahl wieder in die Produktion zurück zu gehen oder er muss gehen.
Grund dafür ist das die Verträge von Vw alle samt gekündigt wurden im März weil es letztes oder vorletztes Jahr? (Bin mir nicht sicher) zum Produktionsstopp kam als der Skandal von Vw rauskam. Es kommen keine neuen Aufträge mehr rein. Zudem ist er eigtl in einer höheren Position die er nun wieder abgeben muss. Lt. Seiner Aussage heißt es: er könne noch Betriebsbedingt gekündigt werden. Alles noch ganz ungewiss wie das ausgeht.
Sollte er also arbeitslos werden müsste er ALG 1 beantragen.

Nun würde ich gern wissen wie das mit dem Unterhalt weiter geht? Der Selbstbehalt ist ja 1080€, das wäre Grad mal sein ALG 1 was er bekommen würde in etwa.
Sprich, er kann keinen Cent Unterhalt leisten.
Bleibt mir also nur der UHV zu beantragen. Der liegt natürlich ein ganzes Stück unter dem Kindesunterhalt. Wird da dann noch was aufgestockt vom JA zum Mindestunterhalt?

Dieses Thema wurde anonym erstellt, weil:

Es sehr privat ist und Bekannte mitlesen

21.04.2018 15:26
Wenn du zu wenig Geld am Ende hast um dich und deine Kinder durch den Monat zu bringen, kannst du aufstocken. Wenn du aber über dem mindestbetrag liegst, wird das Jobcenter nicht aufstocken. Das jugendamt stockt da garnichts auf.
Anonym 197606
3 Beiträge
21.04.2018 15:30
Zitat von Fini2017:

Wenn du zu wenig Geld am Ende hast um dich und deine Kinder durch den Monat zu bringen, kannst du aufstocken. Wenn du aber über dem mindestbetrag liegst, wird das Jobcenter nicht aufstocken. Das jugendamt stockt da garnichts auf.


Also ich hab ein Partner der auch verdient, wir beziehen allerdings keine Leistungen vom Amt.
Ich meinte damit eigtl wie es in der Frage steht, ob das JA noch aufstockt zum Mindestunterhalt.
21.04.2018 15:32
Zitat von Anonym 197606:

Zitat von Fini2017:

Wenn du zu wenig Geld am Ende hast um dich und deine Kinder durch den Monat zu bringen, kannst du aufstocken. Wenn du aber über dem mindestbetrag liegst, wird das Jobcenter nicht aufstocken. Das jugendamt stockt da garnichts auf.


Also ich hab ein Partner der auch verdient, wir beziehen allerdings keine Leistungen vom Amt.
Ich meinte damit eigtl wie es in der Frage steht, ob das JA noch aufstockt zum Mindestunterhalt.


Neun die zahlen nur den Mindestunterhalt von 154 Euro. Mehr nicht.
21.04.2018 15:33
Das Jugendamt stockt nicht auf. Die zahlen den Unterhaltsvorschuss,
mehr nicht.

Ansonsten könnt ihr wenn es "zu wenig" ist versuchen Kinderzuschlag
und Wohngeld zu beantragen.
Janaisabel
6281 Beiträge
21.04.2018 16:07
Nur weil er gerade nicht unterhalts fähig ist heißt es nicht, dass er nicht unterhalts pflichtig ist!
Das heißt: Du kannst (und solltest auch) UVG beantragen, sofern du mit deinem neuen Partner nicht verheiratet bist. Die Differenz zum eigentlichen Kindesunterhalts läuft dann leider erstmal als Rückstand auf, den dein Ex (neben den UVG-Rückzahlungen) nachzahlen muss.
Aufstockungen zum UVG gibt es leider so nicht, wenn du/ihr keine staatliche Untersützung bekommt. Du kannst aber separat Wohngeld beantragen. Seid ihr denn wohngeldberechtigt?
Anonym 197606
3 Beiträge
21.04.2018 16:30
Zitat von Janaisabel:

Nur weil er gerade nicht unterhalts fähig ist heißt es nicht, dass er nicht unterhalts pflichtig ist!
Das heißt: Du kannst (und solltest auch) UVG beantragen, sofern du mit deinem neuen Partner nicht verheiratet bist. Die Differenz zum eigentlichen Kindesunterhalts läuft dann leider erstmal als Rückstand auf, den dein Ex (neben den UVG-Rückzahlungen) nachzahlen muss.
Aufstockungen zum UVG gibt es leider so nicht, wenn du/ihr keine staatliche Untersützung bekommt. Du kannst aber separat Wohngeld beantragen. Seid ihr denn wohngeldberechtigt?


Was hat das damit zu tun wenn man verheiratet ist?
Unterhalt muss er ja trotzdem zahlen auch wenn ich verheiratet bin.
21.04.2018 16:34
Zitat von Anonym 197606:

Zitat von Janaisabel:

Nur weil er gerade nicht unterhalts fähig ist heißt es nicht, dass er nicht unterhalts pflichtig ist!
Das heißt: Du kannst (und solltest auch) UVG beantragen, sofern du mit deinem neuen Partner nicht verheiratet bist. Die Differenz zum eigentlichen Kindesunterhalts läuft dann leider erstmal als Rückstand auf, den dein Ex (neben den UVG-Rückzahlungen) nachzahlen muss.
Aufstockungen zum UVG gibt es leider so nicht, wenn du/ihr keine staatliche Untersützung bekommt. Du kannst aber separat Wohngeld beantragen. Seid ihr denn wohngeldberechtigt?


Was hat das damit zu tun wenn man verheiratet ist?
Unterhalt muss er ja trotzdem zahlen auch wenn ich verheiratet bin.


Ja aber du hast dann keinen Anspruch auf UVG, wenn du verheiratet bist/wärst

MamaBär2013
2815 Beiträge
21.04.2018 16:46
Zitat von Fini2017:

Zitat von Anonym 197606:

Zitat von Janaisabel:

Nur weil er gerade nicht unterhalts fähig ist heißt es nicht, dass er nicht unterhalts pflichtig ist!
Das heißt: Du kannst (und solltest auch) UVG beantragen, sofern du mit deinem neuen Partner nicht verheiratet bist. Die Differenz zum eigentlichen Kindesunterhalts läuft dann leider erstmal als Rückstand auf, den dein Ex (neben den UVG-Rückzahlungen) nachzahlen muss.
Aufstockungen zum UVG gibt es leider so nicht, wenn du/ihr keine staatliche Untersützung bekommt. Du kannst aber separat Wohngeld beantragen. Seid ihr denn wohngeldberechtigt?


Was hat das damit zu tun wenn man verheiratet ist?
Unterhalt muss er ja trotzdem zahlen auch wenn ich verheiratet bin.


Ja aber du hast dann keinen Anspruch auf UVG, wenn du verheiratet bist/wärst


Sobald man neu verheiratet ist hat man keinen Anspruch auf Unterhaltsvorschuss, dieser dient lediglich dazu Alleinerziehende zu unerstützen. Wenn du neu verheiratet bist wird davon ausgegangen das das Geld von dir und deinem Mann zum Leben für euch genügt und keine Unterstützung in Form des Vorschusses notwendig ist
Nicolche
22651 Beiträge
21.04.2018 18:15
Ich habe damals die Betreuungskosten vom Jugendamt gezahlt bekommen, weil der Unterhalt Vorschuss zu wenig war, bin aber auch Alleinerziehende und lebe alleine
Janaisabel
6281 Beiträge
21.04.2018 19:39
Zitat von Fini2017:

Zitat von Anonym 197606:

Zitat von Janaisabel:

Nur weil er gerade nicht unterhalts fähig ist heißt es nicht, dass er nicht unterhalts pflichtig ist!
Das heißt: Du kannst (und solltest auch) UVG beantragen, sofern du mit deinem neuen Partner nicht verheiratet bist. Die Differenz zum eigentlichen Kindesunterhalts läuft dann leider erstmal als Rückstand auf, den dein Ex (neben den UVG-Rückzahlungen) nachzahlen muss.
Aufstockungen zum UVG gibt es leider so nicht, wenn du/ihr keine staatliche Untersützung bekommt. Du kannst aber separat Wohngeld beantragen. Seid ihr denn wohngeldberechtigt?


Was hat das damit zu tun wenn man verheiratet ist?
Unterhalt muss er ja trotzdem zahlen auch wenn ich verheiratet bin.


Ja aber du hast dann keinen Anspruch auf UVG, wenn du verheiratet bist/wärst



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