Mütter- und Schwangerenforum

Was kann ich zusätzlich beantragen ?

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Anonym 193870
13 Beiträge
17.05.2017 13:57
Hallo ihr Lieben,

ich habe eine Frage und zwar bekomme ich 750€ Elterngeld dazu 192€ Kindergeld.

Wir waren gerade wegen dem Unterhaltsvorschuss bei dem Amt und wollten es beantragen, da mir damals die Dame beim Termin zum Sorgerecht und der Vaterschaftsanerkennung gesagt hat ich kann es beantragen und bekomme es dann.

Nun erst mal zu der Geschichte, mein Freund verdient zu wenig um uns Unterhalt zu zahlen, desahlb sollte ich den Antrag für den Vorschuss abgeben. So nur die Dame gerade da sagte mir ich hätte da kein Recht drauf da sich mein Freund ja kümmert und jeden Tag da wäre sie könnte schließlich nichts dafür das sein Gehalt zu gering ist und der Vorschuss ist nur für diejenigenwo der Vater sich gar nicht kümmert ....

Morgen versuche ich noch Wohngeld zu beantragen.

Gibt es sonst noch etwas ? Weil die 750€ sind doch recht wenig

Evtl. vom Arbeitsamt ? Ich glaub das nennt sich Hilfe zum Haushalt oder so

Dieses Thema wurde anonym erstellt, weil:

Es ist mir zu persönlich

Glücksstein
4377 Beiträge
17.05.2017 14:38
wohnt ihr zusammen?
Anonym 193870
13 Beiträge
17.05.2017 15:07
Nein wir wohnen nicht zusammen
17.05.2017 15:11
1. Warum bekommst Du so viel Elterngeld?
Anscheinend besteht ja ein Arbeitsverhältnis?

2. Demzufolge, wozu Wohngeld?

3. Wenn Du mit dem Kindsvater nicht zusammen lebst/wohnst und ihr getrennt seit, dann muss dieser Unterhalt zahlen, kann er das nicht, hat das Jugendamt das zu berechnen und schlägt ihm dann ggf. vor, Unterhaltsvorschuss zu leisten.
Samie02012012
1889 Beiträge
17.05.2017 15:18
Wenn ihr zusammen seid und eine Partnerschaft habt warum sollte es dann Vorschuss geben? Zumal ich es meinen Partner nicht zumuten würde, da er jeden Cent ans Jugendamt zurück zahlen muss.
Der Vorschuss ist größtenteils für Frauen gedacht die Alleinerziehend sind und wo der Vater entweder nicht zahlt oder es noch nicht berechnet wurde der Unterhalt.
Wenn ihr eine Partnerschaft habt und er arbeitet nur zu wenig verdient heißt es ja nicht das er auch was zu eurem Leben beisteuern kann. Soll er mal den Vorrat Windeln kaufen oder Klamotten fürs Kind oder den Einkauf oder oder oder.

Soll nicht böse rüber kommen, nicht denken das es negativ gemeint ist. Nur kommt mir das so in dem Sinn wenn ich es lese.
Glücksstein
4377 Beiträge
17.05.2017 15:18
Zitat von Bauernschnitte:

1. Warum bekommst Du so viel Elterngeld?
Anscheinend besteht ja ein Arbeitsverhältnis?

2. Demzufolge, wozu Wohngeld?

3. Wenn Du mit dem Kindsvater nicht zusammen lebst/wohnst und ihr getrennt seit, dann muss dieser Unterhalt zahlen, kann er das nicht, hat das Jugendamt das zu berechnen und schlägt ihm dann ggf. vor, Unterhaltsvorschuss zu leisten.


Wenn ihr also nicht zusammen wohnt, er zu wenig verdient, ist es ja dein gutes Recht den Vorschuss zu beantragen. Das hat doch nichts mit kümmern zu tun?
17.05.2017 15:20
Zitat von Bauernschnitte:

1. Warum bekommst Du so viel Elterngeld?
Anscheinend besteht ja ein Arbeitsverhältnis?

Für den einen mag es viel sein, für den anderen wenig. Ich empfinde das (gemessen an dem was ich dmals bekam) als wenig

2. Demzufolge, wozu Wohngeld?
weißt du nicht wo sie wohnt und wie hoch die Miete ist, wie die Wohnungslage dort ist. Sie wird das WOhngeld wohl bekommen weil es ihr zusteht. Geschenkt bekommt das auch niemand

3. Wenn Du mit dem Kindsvater nicht zusammen lebst/wohnst und ihr getrennt seit, dann muss dieser Unterhalt zahlen, kann er das nicht, hat das Jugendamt das zu berechnen und schlägt ihm dann ggf. vor, Unterhaltsvorschuss zu leisten.
Da stimme ich dir zu.


17.05.2017 15:24
Zitat von Glücksstein:

Zitat von Bauernschnitte:

1. Warum bekommst Du so viel Elterngeld?
Anscheinend besteht ja ein Arbeitsverhältnis?

2. Demzufolge, wozu Wohngeld?

3. Wenn Du mit dem Kindsvater nicht zusammen lebst/wohnst und ihr getrennt seit, dann muss dieser Unterhalt zahlen, kann er das nicht, hat das Jugendamt das zu berechnen und schlägt ihm dann ggf. vor, Unterhaltsvorschuss zu leisten.


Wenn ihr also nicht zusammen wohnt, er zu wenig verdient, ist es ja dein gutes Recht den Vorschuss zu beantragen. Das hat doch nichts mit kümmern zu tun?


Ich habe doch mit keiner Silbe geschrieben, dass er sich nicht kümmern würde/müsste

Aber wenn ich mit dem Kindsvater noch zusammen bin, nur nicht zusammen wohne, dann gilt kein Unterhaltsvorschuss - sowas gibt es nur bei Trennung.
17.05.2017 15:26
Zitat von NiAn:

Zitat von Bauernschnitte:

1. Warum bekommst Du so viel Elterngeld?
Anscheinend besteht ja ein Arbeitsverhältnis?

Für den einen mag es viel sein, für den anderen wenig. Ich empfinde das (gemessen an dem was ich dmals bekam) als wenig

Ich würde "nur" 450€ bekommen.... Das nur mal dazu....

2. Demzufolge, wozu Wohngeld?
weißt du nicht wo sie wohnt und wie hoch die Miete ist, wie die Wohnungslage dort ist. Sie wird das WOhngeld wohl bekommen weil es ihr zusteht. Geschenkt bekommt das auch niemand

Meine Meinung: Wenn ich mir meine Wohnung nicht mehr leisten kann, aus irgend welchen Gründen auch immer, dann versuche ich mich vorerst umzuorientieren. Wie gesagt, MEINE MEINUNG.

3. Wenn Du mit dem Kindsvater nicht zusammen lebst/wohnst und ihr getrennt seit, dann muss dieser Unterhalt zahlen, kann er das nicht, hat das Jugendamt das zu berechnen und schlägt ihm dann ggf. vor, Unterhaltsvorschuss zu leisten.
Da stimme ich dir zu.

Glücksstein
4377 Beiträge
17.05.2017 15:27
Zitat von Bauernschnitte:

Zitat von Glücksstein:

Zitat von Bauernschnitte:

1. Warum bekommst Du so viel Elterngeld?
Anscheinend besteht ja ein Arbeitsverhältnis?

2. Demzufolge, wozu Wohngeld?

3. Wenn Du mit dem Kindsvater nicht zusammen lebst/wohnst und ihr getrennt seit, dann muss dieser Unterhalt zahlen, kann er das nicht, hat das Jugendamt das zu berechnen und schlägt ihm dann ggf. vor, Unterhaltsvorschuss zu leisten.


Wenn ihr also nicht zusammen wohnt, er zu wenig verdient, ist es ja dein gutes Recht den Vorschuss zu beantragen. Das hat doch nichts mit kümmern zu tun?


Ich habe doch mit keiner Silbe geschrieben, dass er sich nicht kümmern würde/müsste

Aber wenn ich mit dem Kindsvater noch zusammen bin, nur nicht zusammen wohne, dann gilt kein Unterhaltsvorschuss - sowas gibt es nur bei Trennung.


Das mit dem kümmern hab ich auf der TS ihren Post bezogen

Am Ende ist es eigtl total Wurst ob sie den Vorschuss beantragt. Denn selbst wenn sie den bekommen würde, hätte er ja Schulden beim Jugendamt. Dann kann er diesen Vorschuss auch monatl. an sie leisten. Du könntest noch Kindergeldzuschlag beantragen.
Anonym 193870
13 Beiträge
17.05.2017 15:28
Zitat von NiAn:

Zitat von Bauernschnitte:

1. Warum bekommst Du so viel Elterngeld?
Anscheinend besteht ja ein Arbeitsverhältnis?

Für den einen mag es viel sein, für den anderen wenig. Ich empfinde das (gemessen an dem was ich dmals bekam) als wenig

2. Demzufolge, wozu Wohngeld?
weißt du nicht wo sie wohnt und wie hoch die Miete ist, wie die Wohnungslage dort ist. Sie wird das WOhngeld wohl bekommen weil es ihr zusteht. Geschenkt bekommt das auch niemand

3. Wenn Du mit dem Kindsvater nicht zusammen lebst/wohnst und ihr getrennt seit, dann muss dieser Unterhalt zahlen, kann er das nicht, hat das Jugendamt das zu berechnen und schlägt ihm dann ggf. vor, Unterhaltsvorschuss zu leisten.
Da stimme ich dir zu.



Ja ich habe gearbeitet bis zum Ende der SS und das Verhältnis besteht weiterhin.

Ich zahle über 400€ an Miete ... dazu noch 80€ Strom ....

Beim Jugendamt waren wir ja heut und die sagten mehr oder weniger ist es Pech das er so wenig verdient und ich bekomme nichts ....
Glücksstein
4377 Beiträge
17.05.2017 15:30
Zitat von Anonym 193870:

Zitat von NiAn:

Zitat von Bauernschnitte:

1. Warum bekommst Du so viel Elterngeld?
Anscheinend besteht ja ein Arbeitsverhältnis?

Für den einen mag es viel sein, für den anderen wenig. Ich empfinde das (gemessen an dem was ich dmals bekam) als wenig

2. Demzufolge, wozu Wohngeld?
weißt du nicht wo sie wohnt und wie hoch die Miete ist, wie die Wohnungslage dort ist. Sie wird das WOhngeld wohl bekommen weil es ihr zusteht. Geschenkt bekommt das auch niemand

3. Wenn Du mit dem Kindsvater nicht zusammen lebst/wohnst und ihr getrennt seit, dann muss dieser Unterhalt zahlen, kann er das nicht, hat das Jugendamt das zu berechnen und schlägt ihm dann ggf. vor, Unterhaltsvorschuss zu leisten.
Da stimme ich dir zu.



Ja ich habe gearbeitet bis zum Ende der SS und das Verhältnis besteht weiterhin.

Ich zahle über 400€ an Miete ... dazu noch 80€ Strom ....

Beim Jugendamt waren wir ja heut und die sagten mehr oder weniger ist es Pech das er so wenig verdient und ich bekomme nichts ....


Wenn du nichts bekommst, bleibt nur noch ürbig aufgestocktes ALG 2 zu beantragen beim Jobcenter. Hast du das schon gemacht?
17.05.2017 15:30
Zitat von Anonym 193870:

Zitat von NiAn:

Zitat von Bauernschnitte:

1. Warum bekommst Du so viel Elterngeld?
Anscheinend besteht ja ein Arbeitsverhältnis?

Für den einen mag es viel sein, für den anderen wenig. Ich empfinde das (gemessen an dem was ich dmals bekam) als wenig

2. Demzufolge, wozu Wohngeld?
weißt du nicht wo sie wohnt und wie hoch die Miete ist, wie die Wohnungslage dort ist. Sie wird das WOhngeld wohl bekommen weil es ihr zusteht. Geschenkt bekommt das auch niemand

3. Wenn Du mit dem Kindsvater nicht zusammen lebst/wohnst und ihr getrennt seit, dann muss dieser Unterhalt zahlen, kann er das nicht, hat das Jugendamt das zu berechnen und schlägt ihm dann ggf. vor, Unterhaltsvorschuss zu leisten.
Da stimme ich dir zu.



Ja ich habe gearbeitet bis zum Ende der SS und das Verhältnis besteht weiterhin.

Ich zahle über 400€ an Miete ... dazu noch 80€ Strom ....

Beim Jugendamt waren wir ja heut und die sagten mehr oder weniger ist es Pech das er so wenig verdient und ich bekomme nichts ....


Ok, hierzu als Vergleich.

ich zahle 505€ Miete.

Da hat das Jugendamt recht, denn ihr seit noch ein PAAR und wenn ihr noch ein PAAR seit, dann hast Du kein Anspruch auf Unterhalt von ihm oder von Unterhaltvorschuss.

NUR wenn ihr getrennte Menschen seit, dann muss Unterhalt geleistet werden.

Ich hoffe, Du konntest verstehen, was ich damit nun sagen möchte?
17.05.2017 15:30
Zitat von Bauernschnitte:

Zitat von NiAn:

Zitat von Bauernschnitte:

1. Warum bekommst Du so viel Elterngeld?
Anscheinend besteht ja ein Arbeitsverhältnis?

Für den einen mag es viel sein, für den anderen wenig. Ich empfinde das (gemessen an dem was ich dmals bekam) als wenig

Ich würde "nur" 450€ bekommen.... Das nur mal dazu....

Du weißt aber nicht wieivel sie vorher verdient hat. 65 % (waren es soviel?) vom Nettolohn sind eben nicht viel, da ist es doch egal wieviel man vorher verdient hat, es fehlt dennoch. Man passt ja seine Ausgaben dem Verdienst an, da merkst man es schnell wenn dann fast die Hälfte fehlt.

2. Demzufolge, wozu Wohngeld?
weißt du nicht wo sie wohnt und wie hoch die Miete ist, wie die Wohnungslage dort ist. Sie wird das WOhngeld wohl bekommen weil es ihr zusteht. Geschenkt bekommt das auch niemand

Meine Meinung: Wenn ich mir meine Wohnung nicht mehr leisten kann, aus irgend welchen Gründen auch immer, dann versuche ich mich vorerst umzuorientieren. Wie gesagt, MEINE MEINUNG.

Wohngeld ist doch nichts schlechtes. Es gibt durchaus Regionen da ist es nicht so einfach passende Wohnungen zum Verdienst zu finden, dafür gibt es doch das Wohngeld. Man stellt einen Antrag und dann wird geprüft ob die Voraussetzungen erfüllt sind. DAs steht jedem frei. Wer das nicht nutzt ist selber Schuld, sollte sich aber nicht über die eschauffieren die es in Anspruch nehmen

3. Wenn Du mit dem Kindsvater nicht zusammen lebst/wohnst und ihr getrennt seit, dann muss dieser Unterhalt zahlen, kann er das nicht, hat das Jugendamt das zu berechnen und schlägt ihm dann ggf. vor, Unterhaltsvorschuss zu leisten.
Da stimme ich dir zu.


17.05.2017 15:30
Zitat von Glücksstein:

Zitat von Bauernschnitte:

Zitat von Glücksstein:

Zitat von Bauernschnitte:

1. Warum bekommst Du so viel Elterngeld?
Anscheinend besteht ja ein Arbeitsverhältnis?

2. Demzufolge, wozu Wohngeld?

3. Wenn Du mit dem Kindsvater nicht zusammen lebst/wohnst und ihr getrennt seit, dann muss dieser Unterhalt zahlen, kann er das nicht, hat das Jugendamt das zu berechnen und schlägt ihm dann ggf. vor, Unterhaltsvorschuss zu leisten.


Wenn ihr also nicht zusammen wohnt, er zu wenig verdient, ist es ja dein gutes Recht den Vorschuss zu beantragen. Das hat doch nichts mit kümmern zu tun?


Ich habe doch mit keiner Silbe geschrieben, dass er sich nicht kümmern würde/müsste

Aber wenn ich mit dem Kindsvater noch zusammen bin, nur nicht zusammen wohne, dann gilt kein Unterhaltsvorschuss - sowas gibt es nur bei Trennung.


Das mit dem kümmern hab ich auf der TS ihren Post bezogen

Am Ende ist es eigtl total Wurst ob sie den Vorschuss beantragt. Denn selbst wenn sie den bekommen würde, hätte er ja Schulden beim Jugendamt. Dann kann er diesen Vorschuss auch monatl. an sie leisten. Du könntest noch Kindergeldzuschlag beantragen.


Ahh, ok.
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