Mütter- und Schwangerenforum

Was kann ich zusätzlich beantragen ?

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bienemaja38
14 Beiträge
18.05.2017 07:44
Hallo,

also mal ganz ruhig. Ich bin in der selben Situation wie du. Bin mit meinem Freund zusammen wir wohnen aber nicht in einer Wohnung. Sprich, für die Behörden gelte ich somit als alleinerziehend. Und solltet ihr euch das Sorgerecht teilen, ist wichtig wo das Aufenthaltsbestimmungsrecht liegt. (wohl bei dir) Ich werde auch ca. 720 € Elterngeld bekommen. Und natürlich reicht das nicht um mich und mein Kind zu versorgen. ALLEINE!!! (nur für die, die denken von 720 oder 750 kann man eine zweiköpfige Familie ernähren!!!!)

Also Unterhaltsvorschuss steht mir auch zu auch wenn mein Freund mich natürlich unterstützt. Wenn du diesbezüglich unsicher bist, wende dich an eine Beratungsstelle wie zb. proFamilia das werde ich tun um zu erfahren was ich noch zusätzlich beantragen kann. Und Wohngeld werde ich auch beantragen.

Also lass dich da nicht verunsichern das Geld steht dir zu.
steph28
4166 Beiträge
18.05.2017 10:27
Zitat von bienemaja38:

Hallo,

also mal ganz ruhig. Ich bin in der selben Situation wie du. Bin mit meinem Freund zusammen wir wohnen aber nicht in einer Wohnung. Sprich, für die Behörden gelte ich somit als alleinerziehend. Und solltet ihr euch das Sorgerecht teilen, ist wichtig wo das Aufenthaltsbestimmungsrecht liegt. (wohl bei dir) Ich werde auch ca. 720 € Elterngeld bekommen. Und natürlich reicht das nicht um mich und mein Kind zu versorgen. ALLEINE!!! (nur für die, die denken von 720 oder 750 kann man eine zweiköpfige Familie ernähren!!!!)

Also Unterhaltsvorschuss steht mir auch zu auch wenn mein Freund mich natürlich unterstützt. Wenn du diesbezüglich unsicher bist, wende dich an eine Beratungsstelle wie zb. proFamilia das werde ich tun um zu erfahren was ich noch zusätzlich beantragen kann. Und Wohngeld werde ich auch beantragen.

Also lass dich da nicht verunsichern das Geld steht dir zu.


Aber den Unterhaltsvorschuss strecken sie dir zwar vor, aber dein Freund muss es doch später zurück zahlen. Das macht doch kein Sinn, oder?
bienemaja38
14 Beiträge
18.05.2017 11:04
Zitat von steph28:

Zitat von bienemaja38:

Hallo,

also mal ganz ruhig. Ich bin in der selben Situation wie du. Bin mit meinem Freund zusammen wir wohnen aber nicht in einer Wohnung. Sprich, für die Behörden gelte ich somit als alleinerziehend. Und solltet ihr euch das Sorgerecht teilen, ist wichtig wo das Aufenthaltsbestimmungsrecht liegt. (wohl bei dir) Ich werde auch ca. 720 € Elterngeld bekommen. Und natürlich reicht das nicht um mich und mein Kind zu versorgen. ALLEINE!!! (nur für die, die denken von 720 oder 750 kann man eine zweiköpfige Familie ernähren!!!!)

Also Unterhaltsvorschuss steht mir auch zu auch wenn mein Freund mich natürlich unterstützt. Wenn du diesbezüglich unsicher bist, wende dich an eine Beratungsstelle wie zb. proFamilia das werde ich tun um zu erfahren was ich noch zusätzlich beantragen kann. Und Wohngeld werde ich auch beantragen.

Also lass dich da nicht verunsichern das Geld steht dir zu.


Aber den Unterhaltsvorschuss strecken sie dir zwar vor, aber dein Freund muss es doch später zurück zahlen. Das macht doch kein Sinn, oder?


Es macht noch weniger Sinn dem Freund jeden Monat hinterherzurennen ob er das Geld mal hat oder nicht. Außerdem wenn der Freund nun mal sehr wenig verdient oder von ALG II abhängig ist bekommst du keine 150 € von ihm. Deshalb gibt es ja auch Gesetze und Richtlinien zum Unterhaltsvorschuss. Und den Selbstbehalt darfst du bitte auch nicht vergessen. Und denke nicht das ich zusätzlich zu den 150 € Unterhaltsvorschuss noch zwei bis dreihundert Euro zusätzlich von meinem Freund bekomme.... schön wärs. Wenn er mal 20-30 € im Monat zusteuert dann ist das schon großzügig.
steph28
4166 Beiträge
18.05.2017 12:17
Zitat von bienemaja38:

Zitat von steph28:

Zitat von bienemaja38:

Hallo,

also mal ganz ruhig. Ich bin in der selben Situation wie du. Bin mit meinem Freund zusammen wir wohnen aber nicht in einer Wohnung. Sprich, für die Behörden gelte ich somit als alleinerziehend. Und solltet ihr euch das Sorgerecht teilen, ist wichtig wo das Aufenthaltsbestimmungsrecht liegt. (wohl bei dir) Ich werde auch ca. 720 € Elterngeld bekommen. Und natürlich reicht das nicht um mich und mein Kind zu versorgen. ALLEINE!!! (nur für die, die denken von 720 oder 750 kann man eine zweiköpfige Familie ernähren!!!!)

Also Unterhaltsvorschuss steht mir auch zu auch wenn mein Freund mich natürlich unterstützt. Wenn du diesbezüglich unsicher bist, wende dich an eine Beratungsstelle wie zb. proFamilia das werde ich tun um zu erfahren was ich noch zusätzlich beantragen kann. Und Wohngeld werde ich auch beantragen.

Also lass dich da nicht verunsichern das Geld steht dir zu.


Aber den Unterhaltsvorschuss strecken sie dir zwar vor, aber dein Freund muss es doch später zurück zahlen. Das macht doch kein Sinn, oder?


Es macht noch weniger Sinn dem Freund jeden Monat hinterherzurennen ob er das Geld mal hat oder nicht. Außerdem wenn der Freund nun mal sehr wenig verdient oder von ALG II abhängig ist bekommst du keine 150 € von ihm. Deshalb gibt es ja auch Gesetze und Richtlinien zum Unterhaltsvorschuss. Und den Selbstbehalt darfst du bitte auch nicht vergessen. Und denke nicht das ich zusätzlich zu den 150 € Unterhaltsvorschuss noch zwei bis dreihundert Euro zusätzlich von meinem Freund bekomme.... schön wärs. Wenn er mal 20-30 € im Monat zusteuert dann ist das schon großzügig.


Ich meine auch den Fall der TS. Solange sie ein Paar sind, gibt es keinen Unterhaltsvorschuss. Wenn sie jetzt angeben würden, dass sie alleinerziehend ist, holen sie sich das Geld von ihm eh zurück. Falls er aber zu wenig verdient, summieren sich seine "Schulden" beim Jugendamt und er muss zahlen, wenn er mehr Geld hat. Ich würde das meinem Partner nicht zumuten wollen.
bluesix
2807 Beiträge
18.05.2017 12:53
Ich sehe jetzt immernoch nicht warum da jetzt immer der Staat einspringen sollte

Es gibt ein kind, die eltern sind sogar noch ein paar.
Und jetzt soll da dieses oder jenes Amt was zuschiessen weil man aus welchen Gründen auch immer nicht zusammenwohnt.

Und für das auskommen.. wenn man es sich nicht leisten kannzuhause zu bleiben muss man arbeiten gehen. War früher schon so.

Warum die TS H4 bekommen sollte entzieht sich mir auch
Sie ist doch in einem Arbeitsverhältnis. Zwar in Elternzeit, aber in einem Arbeitsverhältnis.
Anonym 193870
13 Beiträge
18.05.2017 13:34
So, den Antrag auf Wohngeld habe ich nun abgegeben mal sehen was ich für eine antwort bekomme.

Ansonsten werde ich wirklich nochmal versuchen zur Caritas, Pro Familia oder ähnlichem zu gehen. Wollte ich letztes Jahr schon aber hier gibt es trotz dringlichkeit sehr lange Wartezeiten ....

Wir wollen ja zusammen ziehen, aber jetzt kann man das eh vergessen, wegen den finanziellen eben.

Ich denke das werden wir nächstes Jahr in Angriff nehmen, wenn die kleine dann auch was mit einem eigenen Zimmer anfangen kann, momentan schläft sie ja bei uns im Schlafzimmer, was völlig ausreicht. Meine Wohnung ist auch nur gute 48qm ....

Anonym 1938701
24 Beiträge
18.05.2017 15:06
Zitat von bluesix:

Ich sehe jetzt immernoch nicht warum da jetzt immer der Staat einspringen sollte

Es gibt ein kind, die eltern sind sogar noch ein paar.
Und jetzt soll da dieses oder jenes Amt was zuschiessen weil man aus welchen Gründen auch immer nicht zusammenwohnt.

Und für das auskommen.. wenn man es sich nicht leisten kannzuhause zu bleiben muss man arbeiten gehen. War früher schon so.

Warum die TS H4 bekommen sollte entzieht sich mir auch
Sie ist doch in einem Arbeitsverhältnis. Zwar in Elternzeit, aber in einem Arbeitsverhältnis.


Warum der Staat einspringen sollte? Weil der Staat nichts dagegen unternimmt, dass man mit 2 Einkommen genauso viel oder gar weniger Geld hat, wie mit 1em Einkommen plus Wohngeld und Kizuschlag. Warum also sollte man dann arbeiten gehen und weniger Zeit für Kinder und alles haben, wenn man doch mit 1em Einkommen genauso gut über die Runden kommt und man viel mehr Zeit für die Kinder hat. Ganz ehrlich, ich kanns verstehen. Uns geht es im Moment genauso. Bei uns ist es derzeit auch so, wenn ich arbeiten gehen würde, hätten wir weniger Geld als jetzt, wo ich zuhause bin. Da zweifelt man ehrlich gesagt echt am System.
bluesix
2807 Beiträge
18.05.2017 16:16
Zitat von Anonym 1938701:

Zitat von bluesix:

Ich sehe jetzt immernoch nicht warum da jetzt immer der Staat einspringen sollte

Es gibt ein kind, die eltern sind sogar noch ein paar.
Und jetzt soll da dieses oder jenes Amt was zuschiessen weil man aus welchen Gründen auch immer nicht zusammenwohnt.

Und für das auskommen.. wenn man es sich nicht leisten kannzuhause zu bleiben muss man arbeiten gehen. War früher schon so.

Warum die TS H4 bekommen sollte entzieht sich mir auch
Sie ist doch in einem Arbeitsverhältnis. Zwar in Elternzeit, aber in einem Arbeitsverhältnis.


Warum der Staat einspringen sollte? Weil der Staat nichts dagegen unternimmt, dass man mit 2 Einkommen genauso viel oder gar weniger Geld hat, wie mit 1em Einkommen plus Wohngeld und Kizuschlag. Warum also sollte man dann arbeiten gehen und weniger Zeit für Kinder und alles haben, wenn man doch mit 1em Einkommen genauso gut über die Runden kommt und man viel mehr Zeit für die Kinder hat. Ganz ehrlich, ich kanns verstehen. Uns geht es im Moment genauso. Bei uns ist es derzeit auch so, wenn ich arbeiten gehen würde, hätten wir weniger Geld als jetzt, wo ich zuhause bin. Da zweifelt man ehrlich gesagt echt am System.


Entschuldigung?

Was kann der Staat und die Gemeinschaft da bitte für was der einzelne verdient.
du meinst also das der oder diejenige die genug verdient damit einer von beiden Zuhause bleiben kann, dann bitte auch noch ein bisschen mehr abdrücken darf, damit derjenige der es eigentlich nicht kann darin auch noch unterstützt wird? Ja danke.

Ich hatte mich darauf bezogen das es für mich gelinde gesagt Beschiss ist, einerseits schön auf paar zu machen, aber Wenns drum geht zu kassieren zu sagen.. ach herjee. . Ich bin doch alleinerziehend. Das ist ein Schlag in die Fr. . für alle Frauen die wirklich alleine dastehen weil der Kerl über alle Berge, tot oder sonstwas ist.
18.05.2017 16:40
Hallo

1. Unterhaltsvorschuss muss nicht grundsätzlich zurück zahlt werden, nämlich dann, wenn Unterhaltsvorschuss nur gezahlt wird, weil der Unterhaltspflichtige nicht genügend Einkommen hat. Weigert er sich jedoch Unterhalt zuzahlen, obwohl er könnte, dann müsste man den Unterhaltsvorschuss zurück zahlen.

2. Wohngeld und Kinderzuschlag kann ​beides gleichzeitig beantragt werden. Jedoch haben beide unterschiedliche Bemessungsgrenzen. Und unter anderem ist Kinderzuschlag für Kinder, d.h. Einkommen von Kindern, also z.b. Unterhaltsvorschuss wird gegen gerechnet.

Und bitte, warum darf eine alleinerziehende nicht in Elternzeit gehen und da Sozialleistungen bekommen?
18.05.2017 16:43
Zitat von bluesix:

Ich sehe jetzt immernoch nicht warum da jetzt immer der Staat einspringen sollte

Es gibt ein kind, die eltern sind sogar noch ein paar.
Und jetzt soll da dieses oder jenes Amt was zuschiessen weil man aus welchen Gründen auch immer nicht zusammenwohnt.

Und für das auskommen.. wenn man es sich nicht leisten kannzuhause zu bleiben muss man arbeiten gehen. War früher schon so.

Warum die TS H4 bekommen sollte entzieht sich mir auch
Sie ist doch in einem Arbeitsverhältnis. Zwar in Elternzeit, aber in einem Arbeitsverhältnis.


Oh je...

Erstens, soll sie ihr Baby abgeben nur das sie keine staatlichen Hilfen in Anspruch nehmen muss? Und zweitens, es gibt auch Leute die H4 bekommen obwohl sie arbeiten. Nicht jeder hat genug Einkommen oder einen Partner der genug verdient.
bluesix
2807 Beiträge
18.05.2017 16:56
Zitat von vegetable:

Zitat von bluesix:

Ich sehe jetzt immernoch nicht warum da jetzt immer der Staat einspringen sollte

Es gibt ein kind, die eltern sind sogar noch ein paar.
Und jetzt soll da dieses oder jenes Amt was zuschiessen weil man aus welchen Gründen auch immer nicht zusammenwohnt.

Und für das auskommen.. wenn man es sich nicht leisten kannzuhause zu bleiben muss man arbeiten gehen. War früher schon so.

Warum die TS H4 bekommen sollte entzieht sich mir auch
Sie ist doch in einem Arbeitsverhältnis. Zwar in Elternzeit, aber in einem Arbeitsverhältnis.


Oh je...

Erstens, soll sie ihr Baby abgeben nur das sie keine staatlichen Hilfen in Anspruch nehmen muss? Und zweitens, es gibt auch Leute die H4 bekommen obwohl sie arbeiten. Nicht jeder hat genug Einkommen oder einen Partner der genug verdient.


Mir geht es darum das ich doch allen ernstes dachte man bekommt diese Hilfen weil man keine Arbeit findet, und nicht weil man zuhause bleiben möchte.
Sorry mein Fehler, hab das mit dem sozialsystem wohl nicht verstanden.

Und bei dem unteren ging es mir allein um das technische! Ich war der Meinung man bekommt H4 wenn man arbeitslos ist oder zum aufstocken.
Da sie rein technisch aber weder arbeitslos noch im lohnbezug ist dachte ich das fällt als Möglichkeit raus.

Normalerweise geht's sofort rund wenns heißt.. wir ziehen nicht zusammen damit ich diese und jene Bezüge bekomme. ..
Es gibt hier einen Vater zum kind, mehr noch, sie sind weiterhin ein paar. Anstatt hier zu gucken wie man gemeinsam über die Runden kommt wird geschaut wo am besten was von der Gemeinschaft zu holen ist.

Ok. *Kopftätschel* weiter so
Anonym 1938701
24 Beiträge
18.05.2017 17:25
Zitat von bluesix:

Zitat von Anonym 1938701:

Zitat von bluesix:

Ich sehe jetzt immernoch nicht warum da jetzt immer der Staat einspringen sollte

Es gibt ein kind, die eltern sind sogar noch ein paar.
Und jetzt soll da dieses oder jenes Amt was zuschiessen weil man aus welchen Gründen auch immer nicht zusammenwohnt.

Und für das auskommen.. wenn man es sich nicht leisten kannzuhause zu bleiben muss man arbeiten gehen. War früher schon so.

Warum die TS H4 bekommen sollte entzieht sich mir auch
Sie ist doch in einem Arbeitsverhältnis. Zwar in Elternzeit, aber in einem Arbeitsverhältnis.


Warum der Staat einspringen sollte? Weil der Staat nichts dagegen unternimmt, dass man mit 2 Einkommen genauso viel oder gar weniger Geld hat, wie mit 1em Einkommen plus Wohngeld und Kizuschlag. Warum also sollte man dann arbeiten gehen und weniger Zeit für Kinder und alles haben, wenn man doch mit 1em Einkommen genauso gut über die Runden kommt und man viel mehr Zeit für die Kinder hat. Ganz ehrlich, ich kanns verstehen. Uns geht es im Moment genauso. Bei uns ist es derzeit auch so, wenn ich arbeiten gehen würde, hätten wir weniger Geld als jetzt, wo ich zuhause bin. Da zweifelt man ehrlich gesagt echt am System.


Entschuldigung?

Was kann der Staat und die Gemeinschaft da bitte für was der einzelne verdient.
du meinst also das der oder diejenige die genug verdient damit einer von beiden Zuhause bleiben kann, dann bitte auch noch ein bisschen mehr abdrücken darf, damit derjenige der es eigentlich nicht kann darin auch noch unterstützt wird? Ja danke.

Ich hatte mich darauf bezogen das es für mich gelinde gesagt Beschiss ist, einerseits schön auf paar zu machen, aber Wenns drum geht zu kassieren zu sagen.. ach herjee. . Ich bin doch alleinerziehend. Das ist ein Schlag in die Fr. . für alle Frauen die wirklich alleine dastehen weil der Kerl über alle Berge, tot oder sonstwas ist.


Wenn nicht der Staat, wer kann dann was dafür? Nicht nur der Einzelne jedenfalls. Denn wenn jetzt alle sagen würden, von dem Geld kann ich kaum leben, dafür kann ich nicht arbeiten gehen, dann würde halb Deutschland nicht mehr arbeiten. Also MUSS mal was getan werden in dieser Richtung. Mal als Beispiel: Mit dem derzeitigen Mindestlohn von 8,50 EUR können 2 Berufstätige mit 3 Kindern immer noch HartzIV aufstocken, weils nicht reicht. 2 Vollzeitjobs reichen nicht aus, um eine Familie zu ernähren. Wie traurig is das denn bitte? Und in vielen Teilen Deutschlands wird man noch immer unterbezahlt. Und JA im ehemaligen Osten verdient man heute noch deutlich weniger. Traurig aber wahr.
Anonym 193870
13 Beiträge
18.05.2017 17:27
Zitat von bluesix:

Zitat von vegetable:

Zitat von bluesix:

Ich sehe jetzt immernoch nicht warum da jetzt immer der Staat einspringen sollte

Es gibt ein kind, die eltern sind sogar noch ein paar.
Und jetzt soll da dieses oder jenes Amt was zuschiessen weil man aus welchen Gründen auch immer nicht zusammenwohnt.

Und für das auskommen.. wenn man es sich nicht leisten kannzuhause zu bleiben muss man arbeiten gehen. War früher schon so.

Warum die TS H4 bekommen sollte entzieht sich mir auch
Sie ist doch in einem Arbeitsverhältnis. Zwar in Elternzeit, aber in einem Arbeitsverhältnis.


Oh je...

Erstens, soll sie ihr Baby abgeben nur das sie keine staatlichen Hilfen in Anspruch nehmen muss? Und zweitens, es gibt auch Leute die H4 bekommen obwohl sie arbeiten. Nicht jeder hat genug Einkommen oder einen Partner der genug verdient.


Mir geht es darum das ich doch allen ernstes dachte man bekommt diese Hilfen weil man keine Arbeit findet, und nicht weil man zuhause bleiben möchte.
Sorry mein Fehler, hab das mit dem sozialsystem wohl nicht verstanden.

Und bei dem unteren ging es mir allein um das technische! Ich war der Meinung man bekommt H4 wenn man arbeitslos ist oder zum aufstocken.
Da sie rein technisch aber weder arbeitslos noch im lohnbezug ist dachte ich das fällt als Möglichkeit raus.

Normalerweise geht's sofort rund wenns heißt.. wir ziehen nicht zusammen damit ich diese und jene Bezüge bekomme. ..
Es gibt hier einen Vater zum kind, mehr noch, sie sind weiterhin ein paar. Anstatt hier zu gucken wie man gemeinsam über die Runden kommt wird geschaut wo am besten was von der Gemeinschaft zu holen ist.

Ok. *Kopftätschel* weiter so


Ganz ehrlich es ist mit Sicherheit nicht der Grund warum wir nicht zusammen wohnen weil wir gucken wollen was wir von wo bekommen und ich zu faul oder was auch immer bin um zu arbeiten.

Mein Freund verdient nun mal so wenig und bekommt selbst eine Aufstockung vom Amt, ich kam bisher gut zurecht mit meinem Gehalt, habe uns beide quasi finanziert da er wenig hat, klar er geht auch ab und an mal etwas einkaufen, aber das meiste ging von mir weg. Es ist aber auch nicht einfach mal eben hier eine Wohnung zu finden und umzuziehen, schwanger wollten wir nicht umziehen.

Was ich auch nicht verstehe in jedem Antrag muss man schreiben das mal ledig und alleinerziehend ist, aber letzendlich bin ich es nicht und dann heißt es sie sind aber nicht alleine ....

Ich verstehe ebenfalls nicht wieso man die Hilfe nicht in Anspruch nehmen darf/soll/kann, ich habe immer gearbeitet, habe nie irgendwie Zuschüsse bekommen, warum soll man das jetzt nicht nutzen ?

Es gehen so viele wie gerade erwähnt aus Faulheit nicht arbeiten bzw. weil man vom Amt mehr Geld hat als wenn man arbeiten geht ...

Darf man in der heutigen Gesellschaft wirklich nur ein Kind bekommen wenn man "reich" ist ????

Anonym 1938701
24 Beiträge
18.05.2017 17:28
Achso und zum getrennt wohnen und damit Leistungen erschleichen, die es sonst nicht geben würde. Da hast du natürlich absolut Recht. Das sehe ich genauso. Aber wenn sie jetzt zusammen wohnen würden und dann noch Ansprüche hätten, dann finde ich das absolut legitim. Die Leistungen stehen JEDEM gesetzlich zu.
Anonym 193870
13 Beiträge
18.05.2017 17:32
Zitat von Anonym 1938701:

Achso und zum getrennt wohnen und damit Leistungen erschleichen, die es sonst nicht geben würde. Da hast du natürlich absolut Recht. Das sehe ich genauso. Aber wenn sie jetzt zusammen wohnen würden und dann noch Ansprüche hätten, dann finde ich das absolut legitim. Die Leistungen stehen JEDEM gesetzlich zu.


Ich finde nicht das es was mit erschleichen zu tun hat. Man sagt sie ist ledig und alleinerziehend, also würde es doch zustehen. Da er auch so wenig bekommt würde es den beiden so oder so zustahen, also ....

Aber schön zu lesen was es alles für unterschiedliche Meinungen und Gedanken gibt.
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