Mütter- und Schwangerenforum

Was kann ich zusätzlich beantragen ?

Gehe zu Seite:
Anonym 1938701
24 Beiträge
19.05.2017 23:08
Zitat von cogito_ergo_sum:

Zitat von Anonym 1938701:

Und jede Frau (oder auch Mann), die (der) für ihr (sein) Kind Kindergeld bekommt, bekommt einen Teil der eigenen Steuern dadurch zurück. Einmal in Form des tatsächlich gezahlten Kindergeldes und dann nochmal spätestens bei der Steuererklärung.
Nein, entweder Kindergeld oder Kinderfreibetrag! Und zum Rest: ich schrieb ausdrücklich "platt"


Ich schrieb nichts von Kinderfreibetrag. Aber man kann verschiedene Kosten für die Kinder steuerlich absetzen. Auch wenn man Kindergeld bezieht. Wir setzen bspw. Betreuungskosten, Krankheitskosten usw. ab. Das macht je nach Kostenhöhe unterschiedlich viel aus.
19.05.2017 23:17
Zitat von Anonym 1938701:

Zitat von cogito_ergo_sum:

Zitat von Anonym 1938701:

Und jede Frau (oder auch Mann), die (der) für ihr (sein) Kind Kindergeld bekommt, bekommt einen Teil der eigenen Steuern dadurch zurück. Einmal in Form des tatsächlich gezahlten Kindergeldes und dann nochmal spätestens bei der Steuererklärung.
Nein, entweder Kindergeld oder Kinderfreibetrag! Und zum Rest: ich schrieb ausdrücklich "platt"


Ich schrieb nichts von Kinderfreibetrag. Aber man kann verschiedene Kosten für die Kinder steuerlich absetzen. Auch wenn man Kindergeld bezieht. Wir setzen bspw. Betreuungskosten, Krankheitskosten usw. ab. Das macht je nach Kostenhöhe unterschiedlich viel aus.


Du schriebst "dadurch" und "jeder" und nur der Freibetrag steht in einem direkten Verhältnis zum Kindergeld (aber halt in einem Alternativverhältnis)
Anonym 1938701
24 Beiträge
19.05.2017 23:42
Zitat von cogito_ergo_sum:

Zitat von Anonym 1938701:

Zitat von cogito_ergo_sum:

Zitat von Anonym 1938701:

Und jede Frau (oder auch Mann), die (der) für ihr (sein) Kind Kindergeld bekommt, bekommt einen Teil der eigenen Steuern dadurch zurück. Einmal in Form des tatsächlich gezahlten Kindergeldes und dann nochmal spätestens bei der Steuererklärung.
Nein, entweder Kindergeld oder Kinderfreibetrag! Und zum Rest: ich schrieb ausdrücklich "platt"


Ich schrieb nichts von Kinderfreibetrag. Aber man kann verschiedene Kosten für die Kinder steuerlich absetzen. Auch wenn man Kindergeld bezieht. Wir setzen bspw. Betreuungskosten, Krankheitskosten usw. ab. Das macht je nach Kostenhöhe unterschiedlich viel aus.


Du schriebst "dadurch" und "jeder" und nur der Freibetrag steht in einem direkten Verhältnis zum Kindergeld (aber halt in einem Alternativverhältnis)


Ok, hab ich mich blöd ausgedrückt. Sry. Meinte es anders.
20.05.2017 11:08
Zitat von Anonym 1938701:

Zitat von cogito_ergo_sum:

Zitat von Anonym 1938701:

Und jede Frau (oder auch Mann), die (der) für ihr (sein) Kind Kindergeld bekommt, bekommt einen Teil der eigenen Steuern dadurch zurück. Einmal in Form des tatsächlich gezahlten Kindergeldes und dann nochmal spätestens bei der Steuererklärung.
Nein, entweder Kindergeld oder Kinderfreibetrag! Und zum Rest: ich schrieb ausdrücklich "platt"


Ich schrieb nichts von Kinderfreibetrag. Aber man kann verschiedene Kosten für die Kinder steuerlich absetzen. Auch wenn man Kindergeld bezieht. Wir setzen bspw. Betreuungskosten , Krankheitskosten usw. ab. Das macht je nach Kostenhöhe unterschiedlich viel aus.


Und das funktioniert? Habe ich einmal probiert, wurde abgelehnt mit der Begründung, dass das Kindergeld es bereits ausgleicht.
20.05.2017 12:26
Zitat von Die-zauberhafte-Patin:

Zitat von Anonym 1938701:

Zitat von cogito_ergo_sum:

Zitat von Anonym 1938701:

Und jede Frau (oder auch Mann), die (der) für ihr (sein) Kind Kindergeld bekommt, bekommt einen Teil der eigenen Steuern dadurch zurück. Einmal in Form des tatsächlich gezahlten Kindergeldes und dann nochmal spätestens bei der Steuererklärung.
Nein, entweder Kindergeld oder Kinderfreibetrag! Und zum Rest: ich schrieb ausdrücklich "platt"


Ich schrieb nichts von Kinderfreibetrag. Aber man kann verschiedene Kosten für die Kinder steuerlich absetzen. Auch wenn man Kindergeld bezieht. Wir setzen bspw. Betreuungskosten , Krankheitskosten usw. ab. Das macht je nach Kostenhöhe unterschiedlich viel aus.


Und das funktioniert? Habe ich einmal probiert, wurde abgelehnt mit der Begründung, dass das Kindergeld es bereits ausgleicht.


Generell bis zur Vollendung des 14. Lebensjahres zwei Drittel, maximal 4.000 € (10 Abs. 1 Nr. 5 EStG)
bambina_1990
16691 Beiträge
20.05.2017 13:15
Zitat von Die-zauberhafte-Patin:

Zitat von Anonym 1938701:

Zitat von cogito_ergo_sum:

Zitat von Anonym 1938701:

Und jede Frau (oder auch Mann), die (der) für ihr (sein) Kind Kindergeld bekommt, bekommt einen Teil der eigenen Steuern dadurch zurück. Einmal in Form des tatsächlich gezahlten Kindergeldes und dann nochmal spätestens bei der Steuererklärung.
Nein, entweder Kindergeld oder Kinderfreibetrag! Und zum Rest: ich schrieb ausdrücklich "platt"


Ich schrieb nichts von Kinderfreibetrag. Aber man kann verschiedene Kosten für die Kinder steuerlich absetzen. Auch wenn man Kindergeld bezieht. Wir setzen bspw. Betreuungskosten , Krankheitskosten usw. ab. Das macht je nach Kostenhöhe unterschiedlich viel aus.


Und das funktioniert? Habe ich einmal probiert, wurde abgelehnt mit der Begründung, dass das Kindergeld es bereits ausgleicht.
klappt bei uns auch, ich bekomm Kindergeld und mein Mann bezahlt den Kiga, er setzt sei 13 den Kiga von der Steuer ab
20.05.2017 13:39
Okay, mein Sohn wird 18. Ist also schon eine Weile her und da ging es nicht. Bei meiner Freundin (Sohn ist 2 Jahre älter) ging es nämlich auch nicht.
JaneK
7 Beiträge
24.07.2017 10:38
Schau mal, eine Freundin hat mich vor längerer Zeit auf diesen Beitrag aufmerksam gemacht: *Link entfernt*
Ich habe mich in meiner Firma danach erkundigt und erhalte diesen Zuschuss jetzt.. immerhin eine kleine Hilfe
Gehe zu Seite:
  • Dieses Thema wurde 9 mal gemerkt