Mütter- und Schwangerenforum

Welche Ansprüche habe ich?

Chrissi1988
1430 Beiträge
23.02.2008 19:28
Hallo!

Ich bin momentan noch in der Ausbildung, bin aber ca. im Juni fertig und werd auch nicht übernommen. Der Geburtstermin von unsrem Baby ist im Oktober. Die Zeit zwischen Ausbildungsende und Geburt bin ich ja für das Arbeitsamt auch nicht vermittelbar. Welche Ansprüche auf finanzielle Unterstützung habe ich dann (vor und nach der Geburt)? Gibts da Unterschiede in den Bundesländern? (Ich bin in Bayern)

Danke schon mal

Christine
23.02.2008 19:36
also was du aufjeden fall machen kannst zb bei pro famila oder diakonisches werk kannst du hilfe beantragen füür die erstausstattung etc...die würden dir auch da helfen um dir zu sagen wo du noch weitere hilfe bekommen könntest..ichhab es daamls auch gemacht und war ganz froh drum ein bischen geld gehabt zu ahben um ein paar sachen zu kaufen...und sonst ja kindergeld und erziehungsgeld

wie das is mit deiner ausbildung und das du danach nicht übernmmen wirst,was du da amchen kannst,kann ich dir leider nicht sagen,damit kenn ich mich nicht aus...aber ich hoffe dir ein paar tips gebe zu können die für dich hilfreich sind
Fluse
1682 Beiträge
23.02.2008 19:39
ist natürlich schlecht , geht dein freund/ MAnn denn nicht arbeiten ?? ich finde es immer zu einfach direkt zum amt zu laufen und zu fragen was man bekommt, manchmal geht es nicht anders. Wie hast du dir das gernell jetzt weiter vorgestellt??
Chrissi1988
1430 Beiträge
23.02.2008 19:47
Mein Mann arbeitet schon voll aber ein bisschen eng wirds auf alle Fälle.
Wollte halt nur mal wissen auf was ich überhaupt Ansruch hätte.
Wenn der/die Kleine dann alt genug ist geh ich natürlich auch wieder arbeiten.
Fluse
1682 Beiträge
23.02.2008 19:49
ich glaube das ist satzabhängig ob dir was zusteht. klar bevor es zu eng wird nimm hilfe in anspruch, nur wenn dein mann vollzeit arbeiten geht wird dir bestimmt nicht der "normale" satz zustehn
23.02.2008 20:47
hi wennde im juni fertig bist mit ausbildung, bekommste danach natürlich alg 1, aber musst dich dummerweise trotzdem bewerben um eine arbeit zu finden bis mutterschutz anfängt. totaler quatsch, denn keiner stellt ne schwangere ein. aber so ist die arbeitsagentur...
wie es nach der geburt ist und nach mutterschutz weiß ich leider nicht, ob du dann weiter arbeitslosengeld 1 bekommst...
wie lange geht denn deine ausbildung und was für eine ausbildung machst du?

lg jasmin
23.02.2008 20:52
Hast anspruch auf Arlg 1 !!!!! Und, wenn dann laß dir ein Beschäftigungsverbot von deinem FA ausstellen für die Ziet zwischen Ende und Geburtstermin und du bekommst die vollen leistungen bezahlt! Sogar während des Mutterschutzes das volle geld des Arlg 1 !
Andreja
924 Beiträge
23.02.2008 21:01
Hallo,
du hast ganz normal Anspruch auf Arbeitslosengeld. Auch wenn du schwanger bist. Es ist richtig das du dich zwar zur Verfügung stellen musst für ne Arbeitsstelle aber dich eh keiner Vermittelt weil du ja schwanger bist!
Und das Alg geht bis 6 Wochen vor der Geburt. Du musst dem Amt deinen ET mitteilen und dann gibts erstmal wie gesagt, 6 Wochen vor und 8 Wochen nach der Geburt des Kindes Mutterschaftsgeld von deiner Krankenkasse. Und danach 1 Jahr Elterngeld!
Hoffe das reicht dir, sonst frag mich nochmal. Bin vom Fach!
23.02.2008 21:07
ja genau so hatte ich das auch im kopf... mit alg 1 und im mutterschutz bekommste das geld vonner krankenkasse. nur das elterngeld irritiert mich, weiß auch nicht so ganz was ich dann bekomme... da ich noch in ausbildung bin... mal sehen. aber elterngeld bekommste nur 10 monate um genau zu sein... soviel weiß ich. da elterngeld von der geburt an zählt und du die ersten 2 monate vonner kk geld bekommst. die restlichen monate sind elterngeld

Chrissi1988
1430 Beiträge
23.02.2008 21:15
Hab auch schon mal gehört, dass welche beim amt damit abgespeist wurden, dass sie sich erst wieder melden sollten wenn sie wieder zu vermitteln sind. Das dürfen die doch gar nicht, oder? Gibts da irgendein Gesetz dafür?

Zitat:
wie lange geht denn deine ausbildung und was für eine ausbildung machst du?


Meine Ausbildung dauert 3 Jahre, vorraussichtliches Ende ist Ende Juni 2008, je nachdem wie die Prüfungen fallen. Ich lern Bürokauffrau.
23.02.2008 21:15
Zitat von Andreja:
Hallo,
du hast ganz normal Anspruch auf Arbeitslosengeld. Auch wenn du schwanger bist. Es ist richtig das du dich zwar zur Verfügung stellen musst für ne Arbeitsstelle aber dich eh keiner Vermittelt weil du ja schwanger bist!
Und das Alg geht bis 6 Wochen vor der Geburt. Du musst dem Amt deinen ET mitteilen und dann gibts erstmal wie gesagt, 6 Wochen vor und 8 Wochen nach der Geburt des Kindes Mutterschaftsgeld von deiner Krankenkasse. Und danach 1 Jahr Elterngeld!
Hoffe das reicht dir, sonst frag mich nochmal. Bin vom Fach!


1 jahr Elterngeld? Wie soll ich das jetzt verstehen? 1 Jahr die Leistungen die du vorher bezogen vom Arblg1?
23.02.2008 21:16
Zitat von Chrissi1988:
Hab auch schon mal gehört, dass welche beim amt damit abgespeist wurden, dass sie sich erst wieder melden sollten wenn sie wieder zu vermitteln sind. Das dürfen die doch gar nicht, oder? Gibts da irgendein Gesetz dafür?

Zitat:
wie lange geht denn deine ausbildung und was für eine ausbildung machst du?


Meine Ausbildung dauert 3 Jahre, vorraussichtliches Ende ist Ende Juni 2008, je nachdem wie die Prüfungen fallen. Ich lern Bürokauffrau.


Würd mit deinem FA reden über ein Beschäftigungsverbot, hab ich auch so gemacht
Andreja
924 Beiträge
23.02.2008 21:27
Also nochmal genauer.
1. Das Arbeitsamt schickt niemanden weg weil man schwanger ist. Du musst dich praktisch nachden du deine Ausbildung beendet hast beim Arbeitsamt arbeitslos melden und ganz normal Arbeitslosengeld beantragen. Es ist eben nur so, das du dich mindestens für 15 Std. in der Woche zur Verfügung stellen musst. Das muss jeder der sich a´los melden will, ansonsten geht es nicht! Ja, und dann bist du so lange arbeitslos bis du eben 6 Wochen vor der Geburt bist, dann wird das Alg eingestellt und du bekommst von deiner Krankenkasse das Mutterschaftsgeld. Und sobald dein Baby auf der Welt ist hast du auch Anspruch auf Elterngeld. Und ja, das stimmt, in Grunde genommen sind es nur 10 Monate. Wie hoch in deinem Falle das Elterngeld ist kann ich dir nicht sagen weil es darauf ankommt wie viel Alg du hattest. bzw. was du in der Lehre verdient hast! Gibt doch mal in google "Elterngeld" ein und les es dir durch!
So, noch fragen???
Ach ja, und nach dem Elterngeld hat man wieder Anspruch auf Alg I. Voraussetzung ist allerdings wie schon gesagt, dass man sich für mindestens 15 std. in der Woche zur Verfügung stellt. In der Zeit muss die Kinderbetreuung sichergestellt sein.
Chrissi1988
1430 Beiträge
24.02.2008 15:00
Ok, jetzt ist alles klar, vielen Dank
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