Mütter- und Schwangerenforum

Wirrwarr Elternzeit

Augustkugerl
6639 Beiträge
12.12.2017 10:07
Hallo ihr lieben, wie einige vielleicht mitbekommen haben muss ich seit der 14. Woche liegen und habe nun sogesehn viiiiel Zeit zum grübeln u.A. Thema Elternzeit und das ist etwas kompli und unsere Stelle im LRA wusste auch nicht wirklich Rat, vielleicht ihr? Und zwar:

Ich möchte gerne meine unaufgebrauchte Elternzeit von Kind 1 nehmen, das wären noch 1 Jahr und 4 Monate (Geb. Aug. 11) bevor es komplett verfällt. Das Prob ist wohl, das es bis zum 8. Lebensjahr genommen werden muss. Kind Nr. 3 kommt voraussichtlich im April 18. Ich müsste jedoch 1 Jahr von Kind 3 Elternzeiut nehmen, um das Elterngeld für dieses komplett zu bekommen. Heißt ich hätte für Kind 1 nur noch 3 Monate (Mai/Juni/Juli) zu nehmen da er dann 8 wird. wie soll ich denn nur den Antrag stellen? oder lieber komplett verfallen lassen hmmmm....
12.12.2017 10:20
Hallo, mir geht grad durch den Kopf:
Voraussetzung für den Bezug von Elterngeld ist nur, dass man das Kind selbst betreut und dabei keine (Voll)Erwerbstätigkeit ausübt, §1 Abs. 1 BEEG.
Dh, um Elterngeld für K3 zu beziehen, musst du ‚nur‘ zu Hause sein. Warum, ist egal. Dh mE kannst du zB auch Elternzeit für K1 haben und gleichzeitig für K3 das Elterngeld beziehen.
Augustkugerl
6639 Beiträge
12.12.2017 12:04
Zitat von Sascha89:

Hallo, mir geht grad durch den Kopf:
Voraussetzung für den Bezug von Elterngeld ist nur, dass man das Kind selbst betreut und dabei keine (Voll)Erwerbstätigkeit ausübt, §1 Abs. 1 BEEG.
Dh, um Elterngeld für K3 zu beziehen, musst du ‚nur‘ zu Hause sein. Warum, ist egal. Dh mE kannst du zB auch Elternzeit für K1 haben und gleichzeitig für K3 das Elterngeld beziehen.

Na das wäre schön Mal praktisch...nur wie mach ich da jeeeemals nen Antrag für den Arbeitgeber draus...uffi...
shelyra
69094 Beiträge
12.12.2017 12:24
hast du mal auf der elterngeldstelle direkt angerufen?
die werden dir ja sagen können ob du elternzeit kind 1 nehmen und in dieser zeit elterngeld für kind 3 bekommen würdest
12.12.2017 12:34
Zitat von Augustkugerl:

Zitat von Sascha89:

Hallo, mir geht grad durch den Kopf:
Voraussetzung für den Bezug von Elterngeld ist nur, dass man das Kind selbst betreut und dabei keine (Voll)Erwerbstätigkeit ausübt, §1 Abs. 1 BEEG.
Dh, um Elterngeld für K3 zu beziehen, musst du ‚nur‘ zu Hause sein. Warum, ist egal. Dh mE kannst du zB auch Elternzeit für K1 haben und gleichzeitig für K3 das Elterngeld beziehen.

Na das wäre schön Mal praktisch...nur wie mach ich da jeeeemals nen Antrag für den Arbeitgeber draus...uffi...


Deinen AG interessiert doch nur, DASS du Elternzeit nimmst. Für welches K, musst du zwar angeben, damit sie wissen, für welches die EZ verbraucht wird. Ansonsten ist das deinem AG doch wurscht, für den zählt nur, dass du zum arbeiten nicht zur Verfügung stehst. Mit dem Elterngeld hat dein AG ja nichts zu tun - das zahlt ja der Bund.
Augustkugerl
6639 Beiträge
12.12.2017 14:51
Zitat von shelyra:

hast du mal auf der elterngeldstelle direkt angerufen?
die werden dir ja sagen können ob du elternzeit kind 1 nehmen und in dieser zeit elterngeld für kind 3 bekommen würdest

Über 3 Std heute...kein Durchkommen...
BigBavaria
1911 Beiträge
12.12.2017 17:59
Zitat von Sascha89:

Zitat von Augustkugerl:

Zitat von Sascha89:

Hallo, mir geht grad durch den Kopf:
Voraussetzung für den Bezug von Elterngeld ist nur, dass man das Kind selbst betreut und dabei keine (Voll)Erwerbstätigkeit ausübt, §1 Abs. 1 BEEG.
Dh, um Elterngeld für K3 zu beziehen, musst du ‚nur‘ zu Hause sein. Warum, ist egal. Dh mE kannst du zB auch Elternzeit für K1 haben und gleichzeitig für K3 das Elterngeld beziehen.

Na das wäre schön Mal praktisch...nur wie mach ich da jeeeemals nen Antrag für den Arbeitgeber draus...uffi...


Deinen AG interessiert doch nur, DASS du Elternzeit nimmst. Für welches K, musst du zwar angeben, damit sie wissen, für welches die EZ verbraucht wird. Ansonsten ist das deinem AG doch wurscht, für den zählt nur, dass du zum arbeiten nicht zur Verfügung stehst. Mit dem Elterngeld hat dein AG ja nichts zu tun - das zahlt ja der Bund.


Das würde ich auch sagen.
Augustkugerl
6639 Beiträge
12.12.2017 18:33
Heißt egal wie,ich beantrage hiermit einfach 3 Jahre Elternzeit. Insgesamt hab ich für 3 Kids 9 Jahre und dann z.b. bereits 4 verbraucht,dann hab ich noch 5jahre egal für welches Kind...hm aber wie ist es dann mit dem ab dem 8 LJ verfällt die Elternzeit,woher wissen die dann das ich von K1 genommen hab,dann Kind 2 usw
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