Mütter- und Schwangerenforum

Mieterhöhung wegen neuer küche

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Senami3
1553 Beiträge
19.05.2017 13:48
Rechtlich schaut es bei Mitmietung einer Küche so aus, dass der Vermieter verpflichtet ist, den zum Einzug bekannten Qualitätsstandard funktionsfähig zu erhalten.

Sprich: ist der Ofen defekt/bringt die für das Modell zu erwartende Leistung nicht mehr, muss er diesen kostenfrei durch ein ähnlich-preisiges Modell ersetzen bzw. reparieren lassen. Die Wahl ob Reparatur oder Ersatz trifft der Vermieter.

Keinen Anspruch hast du auf kostenfreie höherwertige Ausstattung - am Beispiel Ofen: ist ein Vierplattenkochfeld defekt muss er dir kein Induktionsfeld sponsern. Das kann er tatsächlich zu einem gewissen Prozentsatz als Modernisierungsmaßnahme umlegen.

Daher muss er dir also erstmal sein Vorhaben detailliert erläutern.
ich-will-auch
3040 Beiträge
19.05.2017 13:48
Zitat von bluesix:

Zitat von ich-will-auch:

Gleiches gilt für die mitvermietete Einbauküche: Ist die „in die Jahre gekommen“, müssen Sie die erneuern. Erneuern heißt aber nicht modernisieren. Das bedeutet: Sie schulden dem Mieter nur die Ausstattung, die vorher bereits da war und dem derzeitigen Stand der Technik entspricht.
Dass sich Ihre Küche mit der Zeit "abnutzt", ist völlig normal und gehört zum vertragsgemäßen Gebrauch der Mietsache. Die "normale" Abnutzung ist bereits mit dem Zahlen der Miete abgegolten.
Wann Sie Ihrem Mieter eine neue Küche kaufen müssen
Gehört die Einbauküche zur Ausstattung der Wohnung, müssen Sie als Vermieter Ihrem Mieter die Küche erneuern, falls das aufgrund des Alters und der Abnutzung notwendig sein sollte, z. B. weil die Küche unansehnlich geworden ist oder aufgrund von Materialermüdung nicht mehr zu reparieren ist bzw. nur noch eingeschränkt nutzbar ist.
Zudem muss die Küche hygienisch einwandfrei und voll gebrauchsfähig sein.
Sie schulden dem Mieter nur eine Instandsetzung, keine Modernisierung

Das habe ich im Netz gefunden.


Ja. Ist ja das was der Vermieter dir angeboten hat. Entweder neue Küche und mieterhöhung oder instandsetzung.

Aber dann darf doch keine Erhöhung sein weil die Abnutzung mit der Miete abgegolten ist. Das heisst ich zahle weiterhin miete also auch weiterhin die küche. Ich will ja keine Extras. Nur das was schon Mietsache ist.

ich-will-auch
3040 Beiträge
19.05.2017 13:51
Zitat von Senami3:

Rechtlich schaut es bei Mitmietung einer Küche so aus, dass der Vermieter verpflichtet ist, den zum Einzug bekannten Qualitätsstandard funktionsfähig zu erhalten.

Sprich: ist der Ofen defekt/bringt die für das Modell zu erwartende Leistung nicht mehr, muss er diesen kostenfrei durch ein ähnlich-preisiges Modell ersetzen bzw. reparieren lassen. Die Wahl ob Reparatur oder Ersatz trifft der Vermieter.

Keinen Anspruch hast du auf kostenfreie höherwertige Ausstattung - am Beispiel Ofen: ist ein Vierplattenkochfeld defekt muss er dir kein Induktionsfeld sponsern. Das kann er tatsächlich zu einem gewissen Prozentsatz als Modernisierungsmaßnahme umlegen.

Daher muss er dir also erstmal sein Vorhaben detailliert erläutern.

Aber wie schon oft geschrieben. Ich will doch nix höherwertiges. Nur dass die kaputten Möbel neu kommen. Eine beige Platte mit dunkelbraun flicken kann doch keine Lösung sein.
bambina_1990
16691 Beiträge
19.05.2017 13:58
Warum fragst du nicht ganz einfach mal beim mieterschutzbund nach ?
bluesix
2807 Beiträge
19.05.2017 14:00
Zitat von ich-will-auch:

Zitat von bluesix:

Zitat von ich-will-auch:

Gleiches gilt für die mitvermietete Einbauküche: Ist die „in die Jahre gekommen“, müssen Sie die erneuern. Erneuern heißt aber nicht modernisieren. Das bedeutet: Sie schulden dem Mieter nur die Ausstattung, die vorher bereits da war und dem derzeitigen Stand der Technik entspricht.
Dass sich Ihre Küche mit der Zeit "abnutzt", ist völlig normal und gehört zum vertragsgemäßen Gebrauch der Mietsache. Die "normale" Abnutzung ist bereits mit dem Zahlen der Miete abgegolten.
Wann Sie Ihrem Mieter eine neue Küche kaufen müssen
Gehört die Einbauküche zur Ausstattung der Wohnung, müssen Sie als Vermieter Ihrem Mieter die Küche erneuern, falls das aufgrund des Alters und der Abnutzung notwendig sein sollte, z. B. weil die Küche unansehnlich geworden ist oder aufgrund von Materialermüdung nicht mehr zu reparieren ist bzw. nur noch eingeschränkt nutzbar ist.
Zudem muss die Küche hygienisch einwandfrei und voll gebrauchsfähig sein.
Sie schulden dem Mieter nur eine Instandsetzung, keine Modernisierung

Das habe ich im Netz gefunden.


Ja. Ist ja das was der Vermieter dir angeboten hat. Entweder neue Küche und mieterhöhung oder instandsetzung.

Aber dann darf doch keine Erhöhung sein weil die Abnutzung mit der Miete abgegolten ist. Das heisst ich zahle weiterhin miete also auch weiterhin die küche. Ich will ja keine Extras. Nur das was schon Mietsache ist.


Ja aber da steht doch das dir der Vermieter keine neue Küche einbauen muss, sondern die alte instandsetzen kann, sprich reparieren. Das hat er dir doch zugesagt oder nicht?

Ich kenne gerade keinen Vermieter der dir ohne Mieterhöhung eine neue Küche einbauen würde
ich-will-auch
3040 Beiträge
19.05.2017 14:04
Zitat von bluesix:

Zitat von ich-will-auch:

Zitat von bluesix:

Zitat von ich-will-auch:

Gleiches gilt für die mitvermietete Einbauküche: Ist die „in die Jahre gekommen“, müssen Sie die erneuern. Erneuern heißt aber nicht modernisieren. Das bedeutet: Sie schulden dem Mieter nur die Ausstattung, die vorher bereits da war und dem derzeitigen Stand der Technik entspricht.
Dass sich Ihre Küche mit der Zeit "abnutzt", ist völlig normal und gehört zum vertragsgemäßen Gebrauch der Mietsache. Die "normale" Abnutzung ist bereits mit dem Zahlen der Miete abgegolten.
Wann Sie Ihrem Mieter eine neue Küche kaufen müssen
Gehört die Einbauküche zur Ausstattung der Wohnung, müssen Sie als Vermieter Ihrem Mieter die Küche erneuern, falls das aufgrund des Alters und der Abnutzung notwendig sein sollte, z. B. weil die Küche unansehnlich geworden ist oder aufgrund von Materialermüdung nicht mehr zu reparieren ist bzw. nur noch eingeschränkt nutzbar ist.
Zudem muss die Küche hygienisch einwandfrei und voll gebrauchsfähig sein.
Sie schulden dem Mieter nur eine Instandsetzung, keine Modernisierung

Das habe ich im Netz gefunden.


Ja. Ist ja das was der Vermieter dir angeboten hat. Entweder neue Küche und mieterhöhung oder instandsetzung.

Aber dann darf doch keine Erhöhung sein weil die Abnutzung mit der Miete abgegolten ist. Das heisst ich zahle weiterhin miete also auch weiterhin die küche. Ich will ja keine Extras. Nur das was schon Mietsache ist.


Ja aber da steht doch das dir der Vermieter keine neue Küche einbauen muss, sondern die alte instandsetzen kann, sprich reparieren. Das hat er dir doch zugesagt oder nicht?

Ich kenne gerade keinen Vermieter der dir ohne Mieterhöhung eine neue Küche einbauen würde

Da steht auch das:
Gehört die Einbauküche zur Ausstattung der Wohnung, müssen Sie als Vermieter Ihrem Mieter die Küche erneuern, falls das aufgrund des Alters und der Abnutzung notwendig sein sollte, z. B. weil die Küche unansehnlich geworden ist oder aufgrund von Materialermüdung nicht mehr zu reparieren ist bzw. nur noch eingeschränkt nutzbar ist.
Zudem muss die Küche hygienisch einwandfrei und voll gebrauchsfähig sein.

Hygienisch ist es auf keinen Fall da die messerritzen auf der Platte mit Dreck gefüllt sind. Ist leider nicht zu umgehen. Passiert nach 15 Jahren halt. Ist die erste küche die hier eingebaut wurde. So alt ist auch die Wohnung.
ich-will-auch
3040 Beiträge
19.05.2017 14:06
Zitat von bambina_1990:

Warum fragst du nicht ganz einfach mal beim mieterschutzbund nach ?

Weil ich mir schonmal Erfahrungen einholen wollte. Der Anruf kam ja erSt vor ein paar Stunden.

Ich werde meinem Anwalt fragen auf jedenfall.
bluesix
2807 Beiträge
19.05.2017 14:09
Zitat von ich-will-auch:

Zitat von bluesix:

Zitat von ich-will-auch:

Zitat von bluesix:

...

Aber dann darf doch keine Erhöhung sein weil die Abnutzung mit der Miete abgegolten ist. Das heisst ich zahle weiterhin miete also auch weiterhin die küche. Ich will ja keine Extras. Nur das was schon Mietsache ist.


Ja aber da steht doch das dir der Vermieter keine neue Küche einbauen muss, sondern die alte instandsetzen kann, sprich reparieren. Das hat er dir doch zugesagt oder nicht?

Ich kenne gerade keinen Vermieter der dir ohne Mieterhöhung eine neue Küche einbauen würde

Da steht auch das:
Gehört die Einbauküche zur Ausstattung der Wohnung, müssen Sie als Vermieter Ihrem Mieter die Küche erneuern, falls das aufgrund des Alters und der Abnutzung notwendig sein sollte, z. B. weil die Küche unansehnlich geworden ist oder aufgrund von Materialermüdung nicht mehr zu reparieren ist bzw. nur noch eingeschränkt nutzbar ist.
Zudem muss die Küche hygienisch einwandfrei und voll gebrauchsfähig sein.

Hygienisch ist es auf keinen Fall da die messerritzen auf der Platte mit Dreck gefüllt sind. Ist leider nicht zu umgehen. Passiert nach 15 Jahren halt. Ist die erste küche die hier eingebaut wurde. So alt ist auch die Wohnung.


Ich sage es mal so... wahrscheinlich werden die Meinung von "brauchbar" bei eurem Vermieter und euch weiter auseinanderliegen.
Sorry, aber wie tief sind die messerkratzer denn? 5 cm ?

Wenn der Vermieter sich arg quer stellt wird wohl nur der Richter helfen. Habt ihr eine rs Versicherung?

Ändert aber nichts dran das der Vermieter die miete erhöhen darf wenn er eine neue Küche einbaut.
ich-will-auch
3040 Beiträge
19.05.2017 14:13
Zitat von bluesix:

Zitat von ich-will-auch:

Zitat von bluesix:

Zitat von ich-will-auch:

...


Ja aber da steht doch das dir der Vermieter keine neue Küche einbauen muss, sondern die alte instandsetzen kann, sprich reparieren. Das hat er dir doch zugesagt oder nicht?

Ich kenne gerade keinen Vermieter der dir ohne Mieterhöhung eine neue Küche einbauen würde

Da steht auch das:
Gehört die Einbauküche zur Ausstattung der Wohnung, müssen Sie als Vermieter Ihrem Mieter die Küche erneuern, falls das aufgrund des Alters und der Abnutzung notwendig sein sollte, z. B. weil die Küche unansehnlich geworden ist oder aufgrund von Materialermüdung nicht mehr zu reparieren ist bzw. nur noch eingeschränkt nutzbar ist.
Zudem muss die Küche hygienisch einwandfrei und voll gebrauchsfähig sein.

Hygienisch ist es auf keinen Fall da die messerritzen auf der Platte mit Dreck gefüllt sind. Ist leider nicht zu umgehen. Passiert nach 15 Jahren halt. Ist die erste küche die hier eingebaut wurde. So alt ist auch die Wohnung.


Ich sage es mal so... wahrscheinlich werden die Meinung von "brauchbar" bei eurem Vermieter und euch weiter auseinanderliegen.
Sorry, aber wie tief sind die messerkratzer denn? 5 cm ?

Wenn der Vermieter sich arg quer stellt wird wohl nur der Richter helfen. Habt ihr eine rs Versicherung?

Ändert aber nichts dran das der Vermieter die miete erhöhen darf wenn er eine neue Küche einbaut.

Schön wenns dich amüsiert.

Egal wie tief die Kratzer sind, es sammelt SICH trotzdem Dreck drin.

Ja ich habe eine rs versicherung
Danke für deine Infos.
bluesix
2807 Beiträge
19.05.2017 14:24
Zitat von ich-will-auch:

Zitat von bluesix:

Zitat von ich-will-auch:

Zitat von bluesix:

...

Da steht auch das:
Gehört die Einbauküche zur Ausstattung der Wohnung, müssen Sie als Vermieter Ihrem Mieter die Küche erneuern, falls das aufgrund des Alters und der Abnutzung notwendig sein sollte, z. B. weil die Küche unansehnlich geworden ist oder aufgrund von Materialermüdung nicht mehr zu reparieren ist bzw. nur noch eingeschränkt nutzbar ist.
Zudem muss die Küche hygienisch einwandfrei und voll gebrauchsfähig sein.

Hygienisch ist es auf keinen Fall da die messerritzen auf der Platte mit Dreck gefüllt sind. Ist leider nicht zu umgehen. Passiert nach 15 Jahren halt. Ist die erste küche die hier eingebaut wurde. So alt ist auch die Wohnung.


Ich sage es mal so... wahrscheinlich werden die Meinung von "brauchbar" bei eurem Vermieter und euch weiter auseinanderliegen.
Sorry, aber wie tief sind die messerkratzer denn? 5 cm ?

Wenn der Vermieter sich arg quer stellt wird wohl nur der Richter helfen. Habt ihr eine rs Versicherung?

Ändert aber nichts dran das der Vermieter die miete erhöhen darf wenn er eine neue Küche einbaut.

Schön wenns dich amüsiert.

Egal wie tief die Kratzer sind, es sammelt SICH trotzdem Dreck drin.

Ja ich habe eine rs versicherung
Danke für deine Infos.


Das war nicht böse gemeint..
Aber wenn ich von Kratzern lese wo der Dreck nicht mehr rausgeht versagt da echt meine Vorstellungskraft.

Du hast ja im Endeffekt 3 optionen:
1. Der Vermieter Baut ne neue Küche ein und erhöht die Miete.
2. Er repariert die Küche so das sie in einem brauchbaren Zustand ist. Wobei ich auch auf eine Dichtung für den Ofen bestehen würde!
3. Ihr werdet euch garnicht einig und klärt das vor Gericht.

Hast du mal nachgefragt warum es bei deiner Mutter? Ohne Mieterhöhung gemacht wurde?

ich-will-auch
3040 Beiträge
19.05.2017 14:35
Zitat von bluesix:

Zitat von ich-will-auch:

Zitat von bluesix:

Zitat von ich-will-auch:

...


Ich sage es mal so... wahrscheinlich werden die Meinung von "brauchbar" bei eurem Vermieter und euch weiter auseinanderliegen.
Sorry, aber wie tief sind die messerkratzer denn? 5 cm ?

Wenn der Vermieter sich arg quer stellt wird wohl nur der Richter helfen. Habt ihr eine rs Versicherung?

Ändert aber nichts dran das der Vermieter die miete erhöhen darf wenn er eine neue Küche einbaut.

Schön wenns dich amüsiert.

Egal wie tief die Kratzer sind, es sammelt SICH trotzdem Dreck drin.

Ja ich habe eine rs versicherung
Danke für deine Infos.


Das war nicht böse gemeint..
Aber wenn ich von Kratzern lese wo der Dreck nicht mehr rausgeht versagt da echt meine Vorstellungskraft.

Du hast ja im Endeffekt 3 optionen:
1. Der Vermieter Baut ne neue Küche ein und erhöht die Miete.
2. Er repariert die Küche so das sie in einem brauchbaren Zustand ist. Wobei ich auch auf eine Dichtung für den Ofen bestehen würde!
3. Ihr werdet euch garnicht einig und klärt das vor Gericht.

Hast du mal nachgefragt warum es bei deiner Mutter? Ohne Mieterhöhung gemacht wurde?

Die arbeitsplatte sieht aus wie ein lange benutztes Holz Schneidebrett. Hast du sowas nie gesehen?

Ja meine Mutter habe ich angerufen. Sie sagte nur dass das ohne Erhöhung ging. Warum weiss sie nicht. Da fragt man ja nicht noch nach warum sie die miete nicht erhöhen. Und es war iwie selbstverständlich.
cookie23
3596 Beiträge
19.05.2017 14:41
Wir hatten das auch mal.
Klar darf er Das,wenn du aber selber sagst du willst nichts hochwertiges ,lass sie reparieren.... denn welche er Schluss endlich da rein setzt ,ist ja seine Sache. Und Sachen wie Messer Kratzer oder Schnitte im holt etc,kommt ja auch nicht von alleine;damit lebst du doch nicht schon 2.5jahre oder? Habe jetzt nicht durchgelesen ,aber dürfen tut er das. Sonst kauf dir eine eigene Küche,dann weisst du was du hast
Yogi_Baer
39802 Beiträge
19.05.2017 15:03
du sagst du möchtest keine hight tech küche, doch das ist nicht deine entscheidung, das ist die des Vermieters

Beispiel bei uns eine Partei im Haus hat sich geweigert die Wohnung von Außen mit richten Rolladen moderniesieren zu lassen weil mein Vater das wollte.
Das Gericht hat dann entschieden das es Sache des vermieters sei , seine Immobilie und die Wohnungen auf dem neusten Stand zu halten und sie sich so fügen müssen .
ich gehe davon aus das es mit der küch auch so ist
Seesternchen_2.0
9665 Beiträge
19.05.2017 15:04
Zitat von ich-will-auch:

Danke shelyra daa werde ich auf jedenfall machen.

Nach meiner groben Rechnung müsste die küche ca. 4500 Euro kosten bei einer monatlichen Erhöhung von 40 Euro.

Soviel wird die küche nicht kosten.


Stell doch mal fotos ein damit wir ne Vorstellung haben wie die küche aussieht.

Ich finde weder 40 noch 80€ zuviel für eine Küche. 4500€ sind ein normaler preis für eine küche.

Geh mal zu Roller, poco oder wo auch immer und lass dir mal ein Kostenvoranschlag für eine küche geben.

Nd wenn finanziell eine neue küche nicht drin ist, finde ich das Angebot deines Vermieters echt super!
soev
7331 Beiträge
19.05.2017 15:11
Zitat von Seesternchen_2.0:

Zitat von ich-will-auch:

Danke shelyra daa werde ich auf jedenfall machen.

Nach meiner groben Rechnung müsste die küche ca. 4500 Euro kosten bei einer monatlichen Erhöhung von 40 Euro.

Soviel wird die küche nicht kosten.


Stell doch mal fotos ein damit wir ne Vorstellung haben wie die küche aussieht.

Ich finde weder 40 noch 80€ zuviel für eine Küche. 4500€ sind ein normaler preis für eine küche.

Geh mal zu Roller, poco oder wo auch immer und lass dir mal ein Kostenvoranschlag für eine küche geben.

Nd wenn finanziell eine neue küche nicht drin ist, finde ich das Angebot deines Vermieters echt super!


Ich sehe das genauso.
4500€ sind für eine kleine Küche mit E-Geräten nicht zu teuer.
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