Mütter- und Schwangerenforum

Mietminderung möglich, da seit 2 Tagen kein warmes Wasser mehr?

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Martymi
612 Beiträge
09.02.2017 20:49
Zitat von Nicsisch:

Rechtlich falsch teilweise. Aber du weißt recht haben und recht bekommen ist nicht das Gleiche. Und darauf kommt es letztendlich an. Ohne Fristsetzung wird die Mietminderung nicht durchgehen. Der Weg der Gerichte lang. Der Aufwand und Kosten im Verhältnis viel zu hoch. Ich beziehe mich hier nur auf das geschilderte. 3 Tage kein Warmwasser. Mietminderung wie hoch? Zeitaufwand und Co wie hoch?

Nenn mir die Norm in der die Frostsetzung gesetzlich verlangt wird?
nilou
14020 Beiträge
09.02.2017 20:51
Zitat von Silver1985:

Zitat von Nicsisch:

Zitat von Silver1985:

Also ich bin irgendwie auch der Meinung gelesen zu haben, dass der Vermieter dafür sorgen muss das ich warmes Wasser habe und das hab ich morgen um 8 seit 3 tagen nicht mehr, es gab von alleine ja nicht mal eine Meldung zwecks Termin oder irgendwas.

Naja ob mein Vermieter nun dran ist, keine Ahnung. Es wurde am Dienstag an die Firma weitergeleitet und das wars. Die Vermieterin sagte nicht das was bestellt werden muss sondern gab nur ein Beispiel das es z.B. sein könnte.


Dann rede doch morgen mit der Firma. Nochmal: ja es ist blöd kein Warmwasser. Und was ändern 10 € x Mietminderung daran??


Ja klar, da rufe ich morgen früh gleich an. Naja die 10€ ersetzen dann evtl. die Stromkosten. Der Vermieter möchte ja auch 70€ weil ich an einem Termin nicht anwesend war, wo die Firma kommen wollte. Leider befand sich kein Zettel im Briefkasten bzw. vermute ich er ist unter die nicht gelesene Zeitung gekommen und dafür wird uns nun Geld auferlegt. Warum hat der Vermieter Sonderrechte und ich nicht? Der Vermieter möchte auch immer pktl. sein Geld, kommt es paar Tage später muss ich Gebühren zahlen...also warum darf ich als Mieter nicht auf mein Recht pochen? Ist jetzt mal so allgemein gefragt.


Nein es gilt nicht nur für dich. Wenn dein Vermieter dir nicht darlegen kann und zwar schlüssig und rechtlich ok würde ich die 70 € auch nicht zahlen. Aber ganz ehrlich damit jetzt nur zu kommen weil du 3 Tage mehr Stromkosten hast zeigt doch ein grundlegend komische Sichtweise.

Das mit den 70 € hätte ich da angesprochen als es war. Warum, wieso, weshalb. Wenn ich keine Verpflichtung habe es zuzahlen zahle ich es nicht. Die Nachweispflicht liegt bei deinem Vermieter

Der Vermieter hat keine Sonderrechte, du reagierst Anscheind nur nicht richtig. Meine Meinung.
nilou
14020 Beiträge
09.02.2017 20:52
Zitat von Martymi:

Zitat von Nicsisch:

Rechtlich falsch teilweise. Aber du weißt recht haben und recht bekommen ist nicht das Gleiche. Und darauf kommt es letztendlich an. Ohne Fristsetzung wird die Mietminderung nicht durchgehen. Der Weg der Gerichte lang. Der Aufwand und Kosten im Verhältnis viel zu hoch. Ich beziehe mich hier nur auf das geschilderte. 3 Tage kein Warmwasser. Mietminderung wie hoch? Zeitaufwand und Co wie hoch?

Nenn mir die Norm in der die Frostsetzung gesetzlich verlangt wird?


Nenn mir ein Gerichtsurteil, vergleichbarer Mangel ohne Fristsetzung des Mieters, wo er einfach nur gemindert hat. Der Mieter natürlich obsiegend.
Martymi
612 Beiträge
09.02.2017 21:03
Zitat von Nicsisch:

Zitat von Martymi:

Zitat von Nicsisch:

Rechtlich falsch teilweise. Aber du weißt recht haben und recht bekommen ist nicht das Gleiche. Und darauf kommt es letztendlich an. Ohne Fristsetzung wird die Mietminderung nicht durchgehen. Der Weg der Gerichte lang. Der Aufwand und Kosten im Verhältnis viel zu hoch. Ich beziehe mich hier nur auf das geschilderte. 3 Tage kein Warmwasser. Mietminderung wie hoch? Zeitaufwand und Co wie hoch?

Nenn mir die Norm in der die Frostsetzung gesetzlich verlangt wird?


Nenn mir ein Gerichtsurteil, vergleichbarer Mangel ohne Fristsetzung des Mieters, wo er einfach nur gemindert hat. Der Mieter natürlich obsiegend.


Deswegen die Differenzierung Entstehung der gesetzlichen Minderungsrechts und die Handhabung in der Praxis.
nilou
14020 Beiträge
09.02.2017 21:08
Und was zählt letztendlich mehr?
Martymi
612 Beiträge
09.02.2017 21:12
Zitat von Nicsisch:

Und was zählt letztendlich mehr?


Letztendlich ist es wie so oft im rechtlichen : es kommt drauf an!
Ich würde nicht behaupten, dass eine Fristsetzung immer erforderlich ist - z.b wenn der Vermieter von vornherein zu verstehen gibt, dass er diese verweigert.
Der Grundsatz lautet : dem Vermieter "sollte" die Möglichkeit eingeräumt werden - soll ist nicht muss.
Weder du noch ich werden es entscheiden, es sei denn du bist Richterin am AG für Mietsachen oder höher die Entscheidung obliegt im Zweifel nunmal einem Richter...

Ps: nochmal zur Klarstellung- das Recht zum mindern ist jetzt schon entstanden. Aus der Praxis ist es ratsam eine Frist zur Mängelbeseitigung zu setzen. Vielleicht ist es jetzt klarer
nilou
14020 Beiträge
09.02.2017 21:23
Zitat von Martymi:

Zitat von Nicsisch:

Und was zählt letztendlich mehr?


Letztendlich ist es wie so oft im rechtlichen : es kommt drauf an!
Ich würde nicht behaupten, dass eine Fristsetzung immer erforderlich ist - z.b wenn der Vermieter von vornherein zu verstehen gibt, dass er diese verweigert.
Der Grundsatz lautet : dem Vermieter "sollte" die Möglichkeit eingeräumt werden - soll ist nicht muss.
Weder du noch ich werden es entscheiden, es sei denn du bist Richterin am AG für Mietsachen oder höher die Entscheidung obliegt im Zweifel nunmal einem Richter...

Ps: nochmal zur Klarstellung- das Recht zum mindern ist jetzt schon entstanden. Aus der Praxis ist es ratsam eine Frist zur Mängelbeseitigung zu setzen. Vielleicht ist es jetzt klarer


Ja es kommt darauf an. Und ich sehe hier nur den geschilderten Fall und da ist von Verweigerung der Vermieterin nichts zu lesen. Und wie Gerichtsentscheidungen zustande kommen weis ich aus erster Hand - ob Mietrecht oder andere Rechtsgebiete das wird sich nicht groß unterscheiden

Ich finde die Theorie immer interessant, aber in der Praxis kommt es darauf nicht immer an. Und den Otto-Normal-Verbraucher ist die Theorie egal bzw versteht er sie im Regelfall nicht. Entscheidend ist das an was sich die Gerichte orientieren.
Martymi
612 Beiträge
09.02.2017 21:27
Zitat von Nicsisch:

Zitat von Martymi:

Zitat von Nicsisch:

Und was zählt letztendlich mehr?


Letztendlich ist es wie so oft im rechtlichen : es kommt drauf an!
Ich würde nicht behaupten, dass eine Fristsetzung immer erforderlich ist - z.b wenn der Vermieter von vornherein zu verstehen gibt, dass er diese verweigert.
Der Grundsatz lautet : dem Vermieter "sollte" die Möglichkeit eingeräumt werden - soll ist nicht muss.
Weder du noch ich werden es entscheiden, es sei denn du bist Richterin am AG für Mietsachen oder höher die Entscheidung obliegt im Zweifel nunmal einem Richter...

Ps: nochmal zur Klarstellung- das Recht zum mindern ist jetzt schon entstanden. Aus der Praxis ist es ratsam eine Frist zur Mängelbeseitigung zu setzen. Vielleicht ist es jetzt klarer


Ja es kommt darauf an. Und ich sehe hier nur den geschilderten Fall und da ist von Verweigerung der Vermieterin nichts zu lesen. Und wie Gerichtsentscheidungen zustande kommen weis ich aus erster Hand - ob Mietrecht oder andere Rechtsgebiete das wird sich nicht groß unterscheiden

Ich finde die Theorie immer interessant, aber in der Praxis kommt es darauf nicht immer an. Und den Otto-Normal-Verbraucher ist die Theorie egal bzw versteht er sie im Regelfall nicht. Entscheidend ist das an was sich die Gerichte orientieren.


Nicht nur du weißt es aus erster Hand
nilou
14020 Beiträge
09.02.2017 21:29
Zitat von Martymi:

Zitat von Nicsisch:

Zitat von Martymi:

Zitat von Nicsisch:

Und was zählt letztendlich mehr?




Ja es kommt darauf an. Und ich sehe hier nur den geschilderten Fall und da ist von Verweigerung der Vermieterin nichts zu lesen. Und wie Gerichtsentscheidungen zustande kommen weis ich aus erster Hand - ob Mietrecht oder andere Rechtsgebiete das wird sich nicht groß unterscheiden

Ich finde die Theorie immer interessant, aber in der Praxis kommt es darauf nicht immer an. Und den Otto-Normal-Verbraucher ist die Theorie egal bzw versteht er sie im Regelfall nicht. Entscheidend ist das an was sich die Gerichte orientieren.


Nicht nur du weißt es aus erster Hand


Und was würdest du ihr jetzt raten unabhängig von der rechtlichen Theorie?
Martymi
612 Beiträge
09.02.2017 21:39
Zitat von Nicsisch:

Zitat von Martymi:

Zitat von Nicsisch:

Zitat von Martymi:

...


Ja es kommt darauf an. Und ich sehe hier nur den geschilderten Fall und da ist von Verweigerung der Vermieterin nichts zu lesen. Und wie Gerichtsentscheidungen zustande kommen weis ich aus erster Hand - ob Mietrecht oder andere Rechtsgebiete das wird sich nicht groß unterscheiden

Ich finde die Theorie immer interessant, aber in der Praxis kommt es darauf nicht immer an. Und den Otto-Normal-Verbraucher ist die Theorie egal bzw versteht er sie im Regelfall nicht. Entscheidend ist das an was sich die Gerichte orientieren.


Nicht nur du weißt es aus erster Hand


Und was würdest du ihr jetzt raten unabhängig von der rechtlichen Theorie?


Aus anwaltlicher Sicht würde ich zunächst auch eine Frist setzen. Dauer 1 Woche. Sobald diese verstrichen ist vom ersten Tag mindern - denn der Anspruch zu mindern besteht ja bereits.
Im Grunde drehen wir uns im Kreis. Ich glaube es ist klar wie man es machen "sollte".
Trotzdem ist die Fristsetzung einfach keine Voraussetzung für das entstehen das Minderungsrechts.

Aber mehr mag ich mich nun mit dem Thema nicht beschäftigen. Irgendwann ist es auch durchgekaut...
bluesix
2807 Beiträge
09.02.2017 21:43
Naja, dafür das ihr erst seit September da wohnt ist die Beziehung zum Vermieter aber anscheinend schon ganz schön auf dem absteigenden Ast oder?

Ehrlich gesagt ist es ärgerlich, aber in Hinblick auf ein wahrscheinlich noch länger bestehendes Mietverhältnis, würde ich dafür jetzt ehrlich nicht so einen Aufriß machen.

Der Vermieter weiß Bescheid, und kümmert sich. So what? Einfach mal aus Prinzip Streß machen?
Und nachdem du uns jetzt mitgeteilt hast das du dir x Wasserkocher machst um Baden! Zu gehen, verstehe ich wenigstens warum du so auf den pisseligen stromkosten rumhackst

Mir wäre meine Lebenszeit zu schade da jetzt noch künstlich mehr Stress zu machen.
YellowBird
3841 Beiträge
09.02.2017 21:52
Zitat von bluesix:

Naja, dafür das ihr erst seit September da wohnt ist die Beziehung zum Vermieter aber anscheinend schon ganz schön auf dem absteigenden Ast oder?

Ehrlich gesagt ist es ärgerlich, aber in Hinblick auf ein wahrscheinlich noch länger bestehendes Mietverhältnis, würde ich dafür jetzt ehrlich nicht so einen Aufriß machen.

Der Vermieter weiß Bescheid, und kümmert sich. So what? Einfach mal aus Prinzip Streß machen?
Und nachdem du uns jetzt mitgeteilt hast das du dir x Wasserkocher machst um Baden! Zu gehen, verstehe ich wenigstens warum du so auf den pisseligen stromkosten rumhackst

Mir wäre meine Lebenszeit zu schade da jetzt noch künstlich mehr Stress zu machen.


"So what?" Ich hatte mal einen Tag kein warmes Wasser und war schon genervt. Mit Kindern und dann mehrere Tage und ohne bisher absehbares Ende (da noch kein Termin feststeht), wäre ich auch etwas aufgebracht.

Ich finde es auch ehrlich gesagt traurig, dass hier einer Familie ein schlechtes Gewissen dem Vermieter gegenüber eingeredet wird, nur weil sie ihr Recht in Anspruch nehmen möchte.

Liebe TE: Mein Rat wäre, freundlich, aber bestimmt, die Frist zu setzen. Eine Woche wurde dir als möglicher Zeitraum ja bereits genannt. Wenn bis dahin immer noch kein warmes Wasser da ist, mindere. Es ist Unsinn auf den Vermieter an dieser Stelle Rücksicht zu nehmen. Das ist sein Job und mit solchen Einnahmeausfällen muss er nun einmal rechnen, wenn er (möglicherweise) woanders spart.
nilou
14020 Beiträge
09.02.2017 21:57
Zitat von YellowBird:

Zitat von bluesix:

Naja, dafür das ihr erst seit September da wohnt ist die Beziehung zum Vermieter aber anscheinend schon ganz schön auf dem absteigenden Ast oder?

Ehrlich gesagt ist es ärgerlich, aber in Hinblick auf ein wahrscheinlich noch länger bestehendes Mietverhältnis, würde ich dafür jetzt ehrlich nicht so einen Aufriß machen.

Der Vermieter weiß Bescheid, und kümmert sich. So what? Einfach mal aus Prinzip Streß machen?
Und nachdem du uns jetzt mitgeteilt hast das du dir x Wasserkocher machst um Baden! Zu gehen, verstehe ich wenigstens warum du so auf den pisseligen stromkosten rumhackst

Mir wäre meine Lebenszeit zu schade da jetzt noch künstlich mehr Stress zu machen.


"So what?" Ich hatte mal einen Tag kein warmes Wasser und war schon genervt. Mit Kindern und dann mehrere Tage und ohne bisher absehbares Ende (da noch kein Termin feststeht), wäre ich auch etwas aufgebracht.

Ich finde es auch ehrlich gesagt traurig, dass hier einer Familie ein schlechtes Gewissen dem Vermieter gegenüber eingeredet wird, nur weil sie ihr Recht in Anspruch nehmen möchte.

Liebe TE: Mein Rat wäre, freundlich, aber bestimmt, die Frist zu setzen. Eine Woche wurde dir als möglicher Zeitraum ja bereits genannt. Wenn bis dahin immer noch kein warmes Wasser da ist, mindere. Es ist Unsinn auf den Vermieter an dieser Stelle Rücksicht zu nehmen. Das ist sein Job und mit solchen Einnahmeausfällen muss er nun einmal rechnen, wenn er (möglicherweise) woanders spart.


Hier sagt keiner sie soll es kommentarlos hinnehmen und nur Rücksicht auf den Vermieter nehmen.
bluesix
2807 Beiträge
09.02.2017 22:07
Zitat von Nicsisch:

Zitat von YellowBird:

Zitat von bluesix:

Naja, dafür das ihr erst seit September da wohnt ist die Beziehung zum Vermieter aber anscheinend schon ganz schön auf dem absteigenden Ast oder?

Ehrlich gesagt ist es ärgerlich, aber in Hinblick auf ein wahrscheinlich noch länger bestehendes Mietverhältnis, würde ich dafür jetzt ehrlich nicht so einen Aufriß machen.

Der Vermieter weiß Bescheid, und kümmert sich. So what? Einfach mal aus Prinzip Streß machen?
Und nachdem du uns jetzt mitgeteilt hast das du dir x Wasserkocher machst um Baden! Zu gehen, verstehe ich wenigstens warum du so auf den pisseligen stromkosten rumhackst

Mir wäre meine Lebenszeit zu schade da jetzt noch künstlich mehr Stress zu machen.


"So what?" Ich hatte mal einen Tag kein warmes Wasser und war schon genervt. Mit Kindern und dann mehrere Tage und ohne bisher absehbares Ende (da noch kein Termin feststeht), wäre ich auch etwas aufgebracht.

Ich finde es auch ehrlich gesagt traurig, dass hier einer Familie ein schlechtes Gewissen dem Vermieter gegenüber eingeredet wird, nur weil sie ihr Recht in Anspruch nehmen möchte.

Liebe TE: Mein Rat wäre, freundlich, aber bestimmt, die Frist zu setzen. Eine Woche wurde dir als möglicher Zeitraum ja bereits genannt. Wenn bis dahin immer noch kein warmes Wasser da ist, mindere. Es ist Unsinn auf den Vermieter an dieser Stelle Rücksicht zu nehmen. Das ist sein Job und mit solchen Einnahmeausfällen muss er nun einmal rechnen, wenn er (möglicherweise) woanders spart.


Hier sagt keiner sie soll es kommentarlos hinnehmen und nur Rücksicht auf den Vermieter nehmen.


Danke
Ich weiß nicht wo ich jetzt geschrieben habe das sie Rücksicht auf den Vermieter nehmen soll.
Aber es ist doch in Auftrag oder nicht?
Was soll der Vermieter denn jetzt bitte gerade im Moment machen? Unser Installateur hat übrigens auch nicht alle Ersatzteile immer auf Lager.
Natürlich muss man da nachhaken wenn sich jetzt nicht deutlich was tut.
Aber es bringt doch gerade nichts außer Stress und unfrjeden jetzt ein mega Fass für eine laufende Reperatur, deren Zeitraum ja noch im Rahmen ist, auf zu machen.

Naja, vielleicht bin ich einfach zu friedliebend
Choco
4200 Beiträge
09.02.2017 22:15
Zitat von Silver1985:

Zitat von Yogi_Baer:

Ganz ehrlich wenn der vermieter die firma beauftragt hat und dann trotzdem noch nen brief vom mieter käme fände ich das mehr als daneben. Viele vermieter haben wartungsverträge mit firmen und können daher nicht auf firma xy zurück greifen. Normal werden die thermen 1x im jahr gewartet - bei uns zum herbst hin und einmal im jahr kommt der schornsteinfeger zur messung

Soviel extra wird der strom nicht kosten


Na mal schauen, werde jetzt versuchen ein wenig baden zu gehen und meine Haare zu waschen. Bin nun bei Wasserkocher 14 und brauch noch ein Paar


Ernsthaft?

Dann kanns dir ja nicht so wichtig sein mit dem Strom...
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