Mütter- und Schwangerenforum

Nachname von meinem Sohn nach Hochzeit

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delya184
3722 Beiträge
05.04.2016 22:00
Zitat von Gandshi:

Eine Adoption ist nicht nötig. Der Erzeuger muss lediglich einer Namensänderung zustimmen, wenn ihr geteiltes Sorgerecht habt. So war es bei mir damals auch.


Beinen muss man eine Adoption machen meine Mutter ist gerade dabei mit ihrem neuen Mann anders haben die keine Chance
05.04.2016 22:08
Wenn du das alleinige sorgerecht hast bezahlste paar euro und eine zustimmung vom neuen namens Geber.das er zu stimmt das dein sohn auch den name annehmen darf.

Bei geteilten sorgerecht muss der kv zustimmen.tut er es nicht .kannste nur noch mit guten gründen vor gericht ziehen und dar legen warum es nötig ist das dein sohn neu heissen sollte.

Gandshi
295 Beiträge
05.04.2016 22:55
Zitat von delya184:

Zitat von Gandshi:

Eine Adoption ist nicht nötig. Der Erzeuger muss lediglich einer Namensänderung zustimmen, wenn ihr geteiltes Sorgerecht habt. So war es bei mir damals auch.


Beinen muss man eine Adoption machen meine Mutter ist gerade dabei mit ihrem neuen Mann anders haben die keine Chance


Eine Namensänderung hat definitiv nichts mit einer Adoption zu tun. Bei uns war das damals kein problem. Der Erzeuger hatte zugestimmt und der neue Namensgeber (Ehemann), wir haben die Kosten übernommen und fertig.

Bei einer Namensänderung wird ja nur der Name geändert, bei einer Adoption von Minderjährigen werden alle Rechte und Pflichten vom Erzeuger dem Kind gegenüber und umgekehrt abgegeben.

Und zur ts, ich denke nicht das man den Erzeuger durch ein Gerichtsverfahren dazu zwingen kann, denn die werden sagen, dass das schlecht für die Vater/Kind Bindung sein könnte.

Ich würde auch nicht anders heißen wollen als mein Kind und somit meinen alten Namen behalten
sternchen0284
3424 Beiträge
05.04.2016 23:56
Also es wäre dann der Stiefvater.
Er muss deinen Sohn adoptieren und dafür muss der Erzeuger des Kindes einverstanden sein. Den schließlich geht's um Unterhalt ect.
Den der Erzeuger muss ja Unterhalt zahlen ( egal ob alleinige Sorgerecht oder nicht)
Wenn er der Adoption zustimmt braucht er zwar keinen Unterhalt mehr zahlen den das macht dann der Stiefvater, Aber dafür verzichtet er auch auf alles.

Ich weis wie es bei "uns" hier is und das is genau so wie ich oben gesagt habe den mein Stiefvater wollte mich auch adoptieren und mein Erzeuger wäre nicht einverstanden gewesen obwohl meine Mutter "nicht" mit meinen Erzeuger verheiratet war und sie hatte das alleinige Sorgerecht.
sternchen0284
3424 Beiträge
06.04.2016 00:00
Achja und meine Schwägerin hatte gerade ihre Scheidung hinter sich. Und hat ihren Nachnamen ändern lassen da sie nicht mehr den gleichen Namen wie ihr Exmann haben wollte, sie wollte das der gemeinsame Sohn auch ihren Namen trägt. (Sie hat das alleinige Sorgerecht)

Absolut keine Chance. Er muss damit einverstanden sein ansonsten darf und kann sie es nicht ändern. Und er is es natürlich nicht.
Das ganze is jetzt kein halbes Jahr her.
06.04.2016 00:07
Ein Freund von uns hat sich eine Frau genommen, die zwei Kinder mit in die Ehe brachte. Ein drittes bekamen sie dann noch gemeinsam. Nun ist es so, dass unser Freund (Namen alle fiktiv) Müller heißt, die Frau und deren Kinder heißen Schneider. Bei der Ehe haben sie es dann so gemacht, dass unser Freund weiterhin Müller hieß, die FRau nahm einen Doppelnamen an Müller-Schneider , dann gehörten die beiden großen nach wie vor irgendwie dazu und blieben Schneider und der gemeinsame nahm dann wieder nur den Namen unseres Freundes an und heißt Müller Sie fanden das ganz witzig, 2x Müller, 2x Schneider und 1x Müller-Schneider Passte dann auch alles zusammen.

Achja, den kleinen haben sie deshalb nur Müller genannt, weil Schneider der Nachname des Vaters der beiden Großen war.... ansonsten, wäre es der Name der Mutter gewesen, wäre er wohl auch ein Müller-Schneider geworden. So wäre das ja aber doof gewesen, denn mit dem 1. Mann hat der Kleinste ja nichts zu tun.
Muckel007
2738 Beiträge
06.04.2016 10:57
Zitat von Pauline13:

Hi,

wir hatten so einen Fall im Bekanntenkreis - da war es zumindest so, daß der Name nur durch die Adoption durch den Stiefvater angenommen werden konnte.

LG


Sorry das ich das sage aber das ist blödsinn
Meine große Tochter ist auch nicht von meinem
Mann hat bei der Hochzeit " ohne aboption " den
Namen von meinem Mann bekommen . Wie schon
gesagt wurde hat man das alleinige Sorgerecht beantragt
beim Jugendamt lediglich eine Namensgebung , und bei geteiltem
Sorgerecht muss der Vater zustimmen .
sternchen0284
3424 Beiträge
06.04.2016 11:02
Zitat von Muckel007:

Zitat von Pauline13:

Hi,

wir hatten so einen Fall im Bekanntenkreis - da war es zumindest so, daß der Name nur durch die Adoption durch den Stiefvater angenommen werden konnte.

LG


Sorry das ich das sage aber das ist blödsinn
Meine große Tochter ist auch nicht von meinem
Mann hat bei der Hochzeit " ohne aboption " den
Namen von meinem Mann bekommen . Wie schon
gesagt wurde hat man das alleinige Sorgerecht beantragt
beim Jugendamt lediglich eine Namensgebung , und bei geteiltem
Sorgerecht muss der Vater zustimmen .
ich glaub aber auch das das überall anders is. Sowie eben oft die Meinungen aussernander gehn.
Wie schon gesagt bei uns hier geht ohne Zustimmung (von Namensänderung ) des Vaters nix. Egal ob nur einer oder beide das Sorgerecht hat.
Das is sicher sowie bei allen anderen Sachen auch so das es überall anders is.
MiramitLionel
7456 Beiträge
06.04.2016 13:31
Zitat von sternchen0284:

Zitat von Muckel007:

Zitat von Pauline13:

Hi,

wir hatten so einen Fall im Bekanntenkreis - da war es zumindest so, daß der Name nur durch die Adoption durch den Stiefvater angenommen werden konnte.

LG


Sorry das ich das sage aber das ist blödsinn
Meine große Tochter ist auch nicht von meinem
Mann hat bei der Hochzeit " ohne aboption " den
Namen von meinem Mann bekommen . Wie schon
gesagt wurde hat man das alleinige Sorgerecht beantragt
beim Jugendamt lediglich eine Namensgebung , und bei geteiltem
Sorgerecht muss der Vater zustimmen .
ich glaub aber auch das das überall anders is. Sowie eben oft die Meinungen aussernander gehn.
Wie schon gesagt bei uns hier geht ohne Zustimmung (von Namensänderung ) des Vaters nix. Egal ob nur einer oder beide das Sorgerecht hat.
Das is sicher sowie bei allen anderen Sachen auch so das es überall anders is.


Ist doch eigentlich für den Thread egal Beide haben das Sorgerecht, also geht DEFINITIV NICHTS ohne Zustimmung des Vaters
PinkeKatze
52 Beiträge
06.04.2016 18:29
Na gut danke für die antworten
sunrisefranzi
3817 Beiträge
06.04.2016 18:43
Zitat von Die-zauberhafte-Patin:

Ein Freund von uns hat sich eine Frau genommen, die zwei Kinder mit in die Ehe brachte. Ein drittes bekamen sie dann noch gemeinsam. Nun ist es so, dass unser Freund (Namen alle fiktiv) Müller heißt, die Frau und deren Kinder heißen Schneider. Bei der Ehe haben sie es dann so gemacht, dass unser Freund weiterhin Müller hieß, die FRau nahm einen Doppelnamen an Müller-Schneider , dann gehörten die beiden großen nach wie vor irgendwie dazu und blieben Schneider und der gemeinsame nahm dann wieder nur den Namen unseres Freundes an und heißt Müller Sie fanden das ganz witzig, 2x Müller, 2x Schneider und 1x Müller-Schneider Passte dann auch alles zusammen.

Achja, den kleinen haben sie deshalb nur Müller genannt, weil Schneider der Nachname des Vaters der beiden Großen war.... ansonsten, wäre es der Name der Mutter gewesen, wäre er wohl auch ein Müller-Schneider geworden. So wäre das ja aber doof gewesen, denn mit dem 1. Mann hat der Kleinste ja nichts zu tun.

Nach deutschem namensrecht ist es nicht möglich, dass das Kind einen Doppelnamen bekommt. Man muss sich für einen Familiennamen entscheiden ,den dann die gemeinsamen Kinder tragen.
LauraMmK
1004 Beiträge
06.04.2016 18:45
Mit er meinte sie wohl den Ehemann und nicht das Kind.
LadyItaly86
19185 Beiträge
06.04.2016 18:51
Zitat von sunrisefranzi:

Zitat von Die-zauberhafte-Patin:

Ein Freund von uns hat sich eine Frau genommen, die zwei Kinder mit in die Ehe brachte. Ein drittes bekamen sie dann noch gemeinsam. Nun ist es so, dass unser Freund (Namen alle fiktiv) Müller heißt, die Frau und deren Kinder heißen Schneider. Bei der Ehe haben sie es dann so gemacht, dass unser Freund weiterhin Müller hieß, die FRau nahm einen Doppelnamen an Müller-Schneider , dann gehörten die beiden großen nach wie vor irgendwie dazu und blieben Schneider und der gemeinsame nahm dann wieder nur den Namen unseres Freundes an und heißt Müller Sie fanden das ganz witzig, 2x Müller, 2x Schneider und 1x Müller-Schneider Passte dann auch alles zusammen.

Achja, den kleinen haben sie deshalb nur Müller genannt, weil Schneider der Nachname des Vaters der beiden Großen war.... ansonsten, wäre es der Name der Mutter gewesen, wäre er wohl auch ein Müller-Schneider geworden. So wäre das ja aber doof gewesen, denn mit dem 1. Mann hat der Kleinste ja nichts zu tun.

Nach deutschem namensrecht ist es nicht möglich, dass das Kind einen Doppelnamen bekommt. Man muss sich für einen Familiennamen entscheiden ,den dann die gemeinsamen Kinder tragen.

ja, genau.
wir wollten unseren Kindern nämlich auch nen Doppelnachnamen geben. geht aber nicht. sie heißen nun so wie Papa.

ich selbst trage auch von Anfang an den Nachnamen meines Vaters.
als später meine Mama einen anderen Mann heiratete, was es meine Entscheidung, ob ich auch so heißen möchte. hab es aber abgelehnt.
mein Papa war nie stolzer auf mich
da wir noch immer nicht verheiratet snd, trage ich seinen Namen noch immer.
werden wir mal heiraten, möchte ich gern nen Doppelnamen.
xRotschopfx
34 Beiträge
29.06.2016 16:01
ich meine, wenn du das alleinige sorgerecht hast kannst du selbst entscheiden wie dein sohn heißen soll, also kann er dann ganz einfach den namen deines mannes annehmen. wenn du dir aber das sorgerecht mit dem leiblichen vater teilst muss er entweder zur adoption oder zur namensänderung zustimmen...
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