Mütter- und Schwangerenforum

Adoption-Voraussetzungen und sonstiges....Wer kennt sich aus

04.05.2011 13:55
Ich denke nicht, das sich nochmal auf schwanger sein möchte....
Bei allen 3 SS hatte ich Komplikationen und meine kleine Maus ist ja sogar gestorben...
Ich denke vielleicht sollte man lieber eines Tage ein Kind adoptieren
Nicht jetzt aber vielleicht in 2 Jahren oder so
Und was muss man für Voraussetzungen erfüllen, habe bereist eine Broschüre angefordert, aber vielleicht kennt sich jemand hier aus und kann mir schon vorher etwas dazu schreiben...
Mein Mann hält nichts davon er meinte er könne das nicht, ein Kind das nicht von ihm ist
04.05.2011 13:57
das sind vlt nicht die besten voraussetzungen wenn dein mann da nicht dafür ist oder?
04.05.2011 14:00
Zitat von Kinderwunsch83:

das sind vlt nicht die besten voraussetzungen wenn dein mann da nicht dafür ist oder?


ich weiß..ich hoffe, dass er seine Meinung noch ändert, er meinte wir sprechen darüber wenn es so weit ist und das wird wie gesagt noch etwas dauern
Ich kann mir nicht vorstellen nochmal schwanger zu sein außerdem will mein Mann sich sterilisieren lassen...
Saquira
754 Beiträge
04.05.2011 14:02
Mich würde auch mal interessieren, was es dort für Voraussetzungen gibt, wer weiß, vielleicht stellen wir uns die Frage bald, falls es mit einem eigenen nicht klappt.
04.05.2011 14:05
ich hab schon bevor ich mit dem zeiten schwanger wurde öfters daran gedacht...
mein mann hat halt bedenken es nicht lieben zu können kann ic h mir ganicht vorstellen...
04.05.2011 14:09
ich denke (also meine ganz persönliche meinung) dass es männern bei adoptivkindern schon schwer fällt, weil männer ja bei einem eigenen kind schon genervt sein können wenn sich die beziehung zur frau ändert, das ganze leben...nicht mehr schlafen können etc. und bei einem "fremden" kind das evtl. noch schwerer für männer "zu ertragen" ist.

voraussetzungen sind von JA zu JA verschieden. in der regel soll der altersunterschied zwischen eltern und kind nicht mehr als 40 sein. das heißt wenn man ein säugling möchte sollte man nicht über 40 sein. man wird zuhause besucht (es sollten 3 Zimmer oder mehr sein, bzw wenn schon kinder da sind noch mehr zimmer, damit das kind sein eigenes zimmer hat). freunde von uns mussten auch zum psychologen. ein ärztliches attest wird auch benötigt. man darf keine schweren, lebensverkürzenden krankheiten haben...
Ella-Bella
2871 Beiträge
04.05.2011 14:55
So weit ich weiß spielen da unglaublich viele Dinge eine Rolle (z. B. Alter, kein Eintrag im polizeilichen Führungszeugnis, verheiratet oder nicht, verschiedene psychologische Gutachten, alles natürlich notariell beglaubigt, Einverständnis der leiblichen Eltern bzw. des Kindes wenn es 14 und älter ist und/oder dem Vormund, wollt ihr ein Kind aus Deutschland oder aus dem Ausland, wollt ihr wirklich adoptieren oder euch als Pflegeeltern angagieren,...). Kinder machen darf eben jeder, aber Kinder haben dann doch nicht - Deutschland deine Bürokratie Ich denke nicht, dass dich eine Broschüre da wirklich viel weiter bringt. Am Besten rufst du mal beim Jugendamt an. Die können dir mit Sicherheit eine Telefonnummer oder Adresse von so einer Adoptionsvermittlungsstelle geben. Die beraten dich bestimmt gerne.
04.05.2011 15:07
Zitat von Ella-Bella:

So weit ich weiß spielen da unglaublich viele Dinge eine Rolle (z. B. Alter, kein Eintrag im polizeilichen Führungszeugnis, verheiratet oder nicht, verschiedene psychologische Gutachten, alles natürlich notariell beglaubigt, Einverständnis der leiblichen Eltern bzw. des Kindes wenn es 14 und älter ist und/oder dem Vormund, wollt ihr ein Kind aus Deutschland oder aus dem Ausland, wollt ihr wirklich adoptieren oder euch als Pflegeeltern angagieren,...). Kinder machen darf eben jeder, aber Kinder haben dann doch nicht - Deutschland deine Bürokratie Ich denke nicht, dass dich eine Broschüre da wirklich viel weiter bringt. Am Besten rufst du mal beim Jugendamt an. Die können dir mit Sicherheit eine Telefonnummer oder Adresse von so einer Adoptionsvermittlungsstelle geben. Die beraten dich bestimmt gerne.


Die Broschüre ist vom Jugendamt
Ich würde auch aus dem Ausland adoptieren, aber ich habe mal gehört das soll sehr teuer sein
Pflegeeltern eigentlich lieber adoptieren...
Ans Jugendamt würde ich mich jetzt momentan noch nicht wenden, wie gesagt es hat noch Zeit
06.05.2011 02:13
Annehmende können sowohl Ehepaare als auch Alleinerziehende sein. Wird ein Kind durch ein Ehepaar aufgenommen, ist die Adoption in der Regel nur gemeinschaftlich möglich. Eine Ehe ist nicht unbedingt notwendig, dies wird jedoch von jeder Adoptionsvermittlungsstelle unterschiedlich gehandhabt.
Das Mindestalter beträgt 25 Jahre bei dem einen, 21 Jahre beim anderen Adoptivelternteil (25 Jahre bei der Adoption durch eine Einzelperson). Die Bundesarbeitsgemeinschaft der Landesjugendämter empfiehlt einen Altersabstand von maximal 40 Jahren zwischen Adoptiveltern und Adoptivkind.
Auch die Frage der Berufstätigkeit der Adoptiveltern spielt keine geringe Rolle; sollen Kinder unter 10 Jahren adoptiert werden, legen die Jugendämter meist Wert darauf, dass eines der Elternteile nicht oder nur geringfügig beschäftigt ist, um sich ausreichend der neuen Aufgabe widmen zu können. Das Vorhandensein ausreichender Wohnverhältnisse wird vom Jugendamt ebenso geprüft wie psychologische Eignungskriterien bei den Adoptivbewerbern (partnerschaftliche Stabilität, Erziehungsziele, Konfliktlösungsstrategien, emotionale Offenheit und Ausdrucksfähigkeit).
Andere Fragen, etwa solche der Religionszugehörigkeit, spielen in jüngerer Zeit bei der Frage der Adoptionseignung keine Rolle mehr.
Adoptivbewerber müssen ein polizeiliches [[Führungszeugnis]] vorlegen, wobei nur einschlägige Vorstrafen (z.B. Sexual- oder [[Körperverletzung]]sdelikte) einen Hinderungsgrund darstellen.
Zudem wird ein Gesundheitszeugnis verlangt, das aber in der Regel von den Hausärzten ausgestellt werden kann bzw. wird ein Vordruck ausgehändigt, den die Hausärzte ausfüllen. Es wird u. a. vorausgesetzt, dass die Adoptivbewerber keine lebensverkürzenden, psychische oder Suchtkrankheiten haben.
06.05.2011 02:16
Zitat von saskia1983:

Zitat von Ella-Bella:

So weit ich weiß spielen da unglaublich viele Dinge eine Rolle (z. B. Alter, kein Eintrag im polizeilichen Führungszeugnis, verheiratet oder nicht, verschiedene psychologische Gutachten, alles natürlich notariell beglaubigt, Einverständnis der leiblichen Eltern bzw. des Kindes wenn es 14 und älter ist und/oder dem Vormund, wollt ihr ein Kind aus Deutschland oder aus dem Ausland, wollt ihr wirklich adoptieren oder euch als Pflegeeltern angagieren,...). Kinder machen darf eben jeder, aber Kinder haben dann doch nicht - Deutschland deine Bürokratie Ich denke nicht, dass dich eine Broschüre da wirklich viel weiter bringt. Am Besten rufst du mal beim Jugendamt an. Die können dir mit Sicherheit eine Telefonnummer oder Adresse von so einer Adoptionsvermittlungsstelle geben. Die beraten dich bestimmt gerne.


Die Broschüre ist vom Jugendamt
Ich würde auch aus dem Ausland adoptieren, aber ich habe mal gehört das soll sehr teuer sein
Pflegeeltern eigentlich lieber adoptieren...
Ans Jugendamt würde ich mich jetzt momentan noch nicht wenden, wie gesagt es hat noch Zeit


VEREIN ZUKUNFT FÜR KINDER

Informationen zur Auslandsadoption

Der Verein Zukunft für Kinder e.V. ist anerkannte Adoptionsvermittlungsstelle für Kinder aus den Staaten Ukraine, Bulgarien, Russische Föderation, Rumänien und Kolumbien. Auf seiner Internetseite informiert der Verein unter anderem über das Verfahren bei einer Auslandsadoption, die Kosten und die Bestimmungen der einzelnen Länder.

Voraussetzungen für eine Bewerbung sind:
■Die Bewerber müssen mindestens 25 Jahre alt und mindestens 18 Jahre älter sein als das zu adoptierende Kind.
■Der Altersunterschied zwischen Kind und Eltern sollte nicht größer als 40 Jahre sein.
■Es können nur Bewerber berücksichtigt werden, die die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen oder (bei einer anderen Staatsangehörigkeit) ihren gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland haben.
■Die Bewerber sollten mindestens seit drei Jahren verheiratet sein.
■Die Adoptionsvoraussetzungen für das ausgewählte Adoptionsland müssen erfüllt sein.
■Die Bewerber müssen einen uneingeschränkten positiven Sozialbericht erhalten.
■Die Einkommensverhältnisse der Familie müssen gesichert sein.
■Die Wohnsituation sollte stabil sein, das heißt, es sollte vom Zeitpunkt der Ankunft des Kindes an möglichst kein Umzug anstehen.
■Die Bewerber müssen psychisch und physisch in der Lage sein, ein Kind zu betreuen; es dürfen keine ansteckenden oder lebensverkürzenden Krankheiten vorhanden sein.
■Die Bezugsperson sollte ständig in den ersten Tagen für das Kind da sein; bei Aufnahme eines Kindes sollte für mindestens ein Jahr ein Elternteil nicht berufstätig sein.
■Die Belastbarkeit der Eltern sollte in besonderem Maße gegeben sein.

Kontakt:
Zukunft für Kinder e.V.
Benzstraße 6
68794 Oberhausen-Rheinhausen
Tel.: 07254/77991-12
Fax: 07254/77991-13
Im Web: Zukunft für Kinder e.V.
08.05.2011 10:02
Zitat von Kullerkeks1980:

Annehmende können sowohl Ehepaare als auch Alleinerziehende sein. Wird ein Kind durch ein Ehepaar aufgenommen, ist die Adoption in der Regel nur gemeinschaftlich möglich. Eine Ehe ist nicht unbedingt notwendig, dies wird jedoch von jeder Adoptionsvermittlungsstelle unterschiedlich gehandhabt.
Das Mindestalter beträgt 25 Jahre bei dem einen, 21 Jahre beim anderen Adoptivelternteil (25 Jahre bei der Adoption durch eine Einzelperson). Die Bundesarbeitsgemeinschaft der Landesjugendämter empfiehlt einen Altersabstand von maximal 40 Jahren zwischen Adoptiveltern und Adoptivkind.
Auch die Frage der Berufstätigkeit der Adoptiveltern spielt keine geringe Rolle; sollen Kinder unter 10 Jahren adoptiert werden, legen die Jugendämter meist Wert darauf, dass eines der Elternteile nicht oder nur geringfügig beschäftigt ist, um sich ausreichend der neuen Aufgabe widmen zu können. Das Vorhandensein ausreichender Wohnverhältnisse wird vom Jugendamt ebenso geprüft wie psychologische Eignungskriterien bei den Adoptivbewerbern (partnerschaftliche Stabilität, Erziehungsziele, Konfliktlösungsstrategien, emotionale Offenheit und Ausdrucksfähigkeit).
Andere Fragen, etwa solche der Religionszugehörigkeit, spielen in jüngerer Zeit bei der Frage der Adoptionseignung keine Rolle mehr.
Adoptivbewerber müssen ein polizeiliches [[Führungszeugnis]] vorlegen, wobei nur einschlägige Vorstrafen (z.B. Sexual- oder [[Körperverletzung]]sdelikte) einen Hinderungsgrund darstellen.
Zudem wird ein Gesundheitszeugnis verlangt, das aber in der Regel von den Hausärzten ausgestellt werden kann bzw. wird ein Vordruck ausgehändigt, den die Hausärzte ausfüllen. Es wird u. a. vorausgesetzt, dass die Adoptivbewerber keine lebensverkürzenden, psychische oder Suchtkrankheiten haben.


Schön kopiert von:
http://www.eisprungkalender.com/Adoptionsvorausset zungen.120.node
08.05.2011 12:29
Zitat von Krümelchen223:

Zitat von Kullerkeks1980:

Annehmende können sowohl Ehepaare als auch Alleinerziehende sein. Wird ein Kind durch ein Ehepaar aufgenommen, ist die Adoption in der Regel nur gemeinschaftlich möglich. Eine Ehe ist nicht unbedingt notwendig, dies wird jedoch von jeder Adoptionsvermittlungsstelle unterschiedlich gehandhabt.
Das Mindestalter beträgt 25 Jahre bei dem einen, 21 Jahre beim anderen Adoptivelternteil (25 Jahre bei der Adoption durch eine Einzelperson). Die Bundesarbeitsgemeinschaft der Landesjugendämter empfiehlt einen Altersabstand von maximal 40 Jahren zwischen Adoptiveltern und Adoptivkind.
Auch die Frage der Berufstätigkeit der Adoptiveltern spielt keine geringe Rolle; sollen Kinder unter 10 Jahren adoptiert werden, legen die Jugendämter meist Wert darauf, dass eines der Elternteile nicht oder nur geringfügig beschäftigt ist, um sich ausreichend der neuen Aufgabe widmen zu können. Das Vorhandensein ausreichender Wohnverhältnisse wird vom Jugendamt ebenso geprüft wie psychologische Eignungskriterien bei den Adoptivbewerbern (partnerschaftliche Stabilität, Erziehungsziele, Konfliktlösungsstrategien, emotionale Offenheit und Ausdrucksfähigkeit).
Andere Fragen, etwa solche der Religionszugehörigkeit, spielen in jüngerer Zeit bei der Frage der Adoptionseignung keine Rolle mehr.
Adoptivbewerber müssen ein polizeiliches [[Führungszeugnis]] vorlegen, wobei nur einschlägige Vorstrafen (z.B. Sexual- oder [[Körperverletzung]]sdelikte) einen Hinderungsgrund darstellen.
Zudem wird ein Gesundheitszeugnis verlangt, das aber in der Regel von den Hausärzten ausgestellt werden kann bzw. wird ein Vordruck ausgehändigt, den die Hausärzte ausfüllen. Es wird u. a. vorausgesetzt, dass die Adoptivbewerber keine lebensverkürzenden, psychische oder Suchtkrankheiten haben.


Schön kopiert von:
http://www.eisprungkalender.com/Adoptionsvorausset zungen.120.node


willste mich wieder ansaugen...ist nur ne info
elba02
3 Beiträge
30.03.2013 19:33
Zitat von Ehemaliges Mitglied:

Zitat von saskia1983:

Zitat von Ella-Bella:

VEREIN ZUKUNFT FÜR KINDER

Informationen zur Auslandsadoption

Der Verein Zukunft für Kinder e.V. ist anerkannte Adoptionsvermittlungsstelle für Kinder aus den Staaten Ukraine, Bulgarien, Russische Föderation, Rumänien und Kolumbien. Auf seiner Internetseite informiert der Verein unter anderem über das Verfahren bei einer Auslandsadoption, die Kosten und die Bestimmungen der einzelnen Länder.

Voraussetzungen für eine Bewerbung sind:
■Die Bewerber müssen mindestens 25 Jahre alt und mindestens 18 Jahre älter sein als das zu adoptierende Kind.
■Der Altersunterschied zwischen Kind und Eltern sollte nicht größer als 40 Jahre sein.
■Es können nur Bewerber berücksichtigt werden, die die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen oder (bei einer anderen Staatsangehörigkeit) ihren gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland haben.
■Die Bewerber sollten mindestens seit drei Jahren verheiratet sein.
■Die Adoptionsvoraussetzungen für das ausgewählte Adoptionsland müssen erfüllt sein.
■Die Bewerber müssen einen uneingeschränkten positiven Sozialbericht erhalten.
■Die Einkommensverhältnisse der Familie müssen gesichert sein.
■Die Wohnsituation sollte stabil sein, das heißt, es sollte vom Zeitpunkt der Ankunft des Kindes an möglichst kein Umzug anstehen.
■Die Bewerber müssen psychisch und physisch in der Lage sein, ein Kind zu betreuen; es dürfen keine ansteckenden oder lebensverkürzenden Krankheiten vorhanden sein.
■Die Bezugsperson sollte ständig in den ersten Tagen für das Kind da sein; bei Aufnahme eines Kindes sollte für mindestens ein Jahr ein Elternteil nicht berufstätig sein.
■Die Belastbarkeit der Eltern sollte in besonderem Maße gegeben sein.

Kontakt:
Zukunft für Kinder e.V.
Benzstraße 6
68794 Oberhausen-Rheinhausen
Tel.: 07254/77991-12
Fax: 07254/77991-13
Im Web: Zukunft für Kinder e.V.



Hallo an Alle,

leider haben wir diese Recherche vorher nicht gemacht. Hätte uns sicherlich viel Zeit und Ärger und vor allem Geld gespart. Wir waren auch bei Zukunft für Kinder in Oberhausen Rheinhausen.

Und es ist gekommen wie es kommen musste.
Wir sind jetzt im Klageprozess.

Wir können nur jedem raten die Finger vom Verein zu lassen.

Wir haben mittlerweile auch Kontakt zu vielen anderen Paaren, die genau das Gleiche berichten. Es scheint, als habe der Verein mittlerweile Geldsorgen und versuche nun mit allen Mitteln zusätzliche Einnahmen zu generieren. So werden einem Seminare untergejubelt die absolut nicht notwendig sind (sprich zu Themen, die mit der Adoption gar nichts zu tun haben) oder Sozialberichte bzw. Entwicklungsberichte vom Jugendamt werden nicht anerkannt bzw. in Frage gestellt und es müssen zusätzliche Gutachten erstellt werden... etc. Alles sehr sehr fragwürdig.

Und wenn man dann etwas hinterfragt bekommt man das wahre Gesicht des Vereins zu sehen...

Solange man schön brav den Mund hält und alles bezahlt was einem vorgesetzt wird, kann das Ganze schon klappen. Es werden ja auch Adoptionen durchgeführt. Aber wehe man hat eigene Meinungen und akzeptiert nicht alles ohne zu fragen, dann wird es ganz schön unangenehm. Man ist dann plötzlich nicht mehr Prio und alles dauert mal kurzerhand 5mal so lange.
Da ist es dann auch normal, dass eine Antwort 12 Wochen auf sich warten lässt!
Der Verein hat ja genug Zeit.

Wer also zu den Menschen gehört die Dinge auch mal kritisch betrachten, sollte sich das gut überlegen. Alle anderen sollten sich im Klaren sein, dass aus den angegebenen Kosten auch mal schnell einige Tausend oder Zehntausend EURO mehr werden können...

Soweit Stand der Dinge!

Wir tauschen uns mit vielen anderen Paaren auch direkt aus unter:
kindersorgen@gmx.de
Es sind nun mittlerweile schon über zehn Paare die schlechte Erfahrungen gemacht haben und wir wissen von noch vielen mehr.
Die Hälfte hat auch bereits geklagt.

Jetzt arbeiten an einer Sammelklage gegen den Verein und vor allem an einer Aufklärungskampagne. Wer mitmachen will ist herzlichst willkommen.
Wir können es einfach nicht akzeptieren dass sich hier einige Leute versuchen zu bereichern und das auf Kosten von Adoptionskindern und Bewerbern... Die Not ausgenutzt, so etwas kann es nicht sein!
elba02
3 Beiträge
08.12.2013 19:50
Haben wir in einem anderen Forum gefunden:

Hallo Zusammen,

wir sind neu hier, lesen aber schon einige Zeit mit. Wir haben uns bisher nicht zu Wort gemeldet,
da wir eine Klage mit dem Verein am laufen hatten. Diese ist nun aber beendet und deshalb möchten auch wir nicht länger schweigen. Wir können die schlechten Erfahrungen mit dem Verein nur bestätigen. Wir sind froh, dass wir über die Foren Kontakt zu vielen anderen geschädigten Personen gefunden haben.

Aber wir möchten allen Mut machen:
Wir haben uns NICHT auf einen außergerichtlichen Vergleich mit dem Verein eingelassen und das war das Beste das wir tun konnten. Der Verein hat uns eine lächerliche Abfindung angeboten. Wir sind dann vor Gericht gezogen und haben dort einen ganz anderen Vergleich erstritten.Wir haben ÜBER 75% unseres Geldes wiederbekommen.

Wir können allen die mit dem Verein Ärger haben nur DRINGEND empfehlen vor Gericht einen Vergleich zu erstreiten. Das Ergebnis ist sicher deutlich besser als ein außergerichtlicher Vergleich, den der Verein mit lächerlichen Rückzahlungen anbietet. Also erkämpft euer Recht und lasst euch nichts gefallen.

Bei uns wurde verhandelt vor dem LG Karlsruhe. Aktenzeichen 5 O 135/5 für alle die es interessiert.
Und vor uns war eine andere Verhandlung gegen den Verein, d.h. das LG Karlsruhe (das hat uns auch die Richterin bestätigt) kennt den Verein sehr gut.....

Grüße
Matze und Tanja
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