brauche euren rat!!
19.02.2013 23:17
Hallo ihr lieben ich habe eine frage und zwsr geht es um eime bekannte von mir ich schilder euch mal kurz die lage
Also
Sie sollte zum 01.02 eine neue arbeitsstelle antreten konnte sie aber nicht weil sie krank geworden ist mega grippe mit extrem fieber! Jetzt soll sie die 2 wochen krankheit von der Krankenkasse bezahlt bekommen diese rief wohl heute an und sagte ihr das sie nix bekommt weil sie die stelle nicht angrtreten hat!!
Stimmt das??
Gilt eine stelle als nicht angetreten trotz au ?
Lohnt es sich dagegen vorzugehen oder hat sie gar keine chance??
Bitte helft mir
Danke
Also
Sie sollte zum 01.02 eine neue arbeitsstelle antreten konnte sie aber nicht weil sie krank geworden ist mega grippe mit extrem fieber! Jetzt soll sie die 2 wochen krankheit von der Krankenkasse bezahlt bekommen diese rief wohl heute an und sagte ihr das sie nix bekommt weil sie die stelle nicht angrtreten hat!!
Stimmt das??
Gilt eine stelle als nicht angetreten trotz au ?
Lohnt es sich dagegen vorzugehen oder hat sie gar keine chance??
Bitte helft mir
Danke
20.02.2013 00:36
Schau mal hier:
http://krankengeld24.de/2010061483/krankengeld/kra nkengeldanspruch-bei-eintritt-arbeitsunfaehigkeit- vor-beginn-des-arbeitsverhaeltnisses
und hier
http://www.finanzfrage.net/frage/bekommt-man-bei-e rkrankung-im-ersten-arbeitsmonat-krankengeld
und hier
http://www.frag-einen-anwalt.de/Arbeitsvertrag-Kra nkenkassen-Krankengeld-Anspruch-__f48789.html
es scheint wohl, als ob die Krankenkasse zahlen müsste, am besten geht sie mal zu einem Anwalt und lässt sich beraten
http://krankengeld24.de/2010061483/krankengeld/kra nkengeldanspruch-bei-eintritt-arbeitsunfaehigkeit- vor-beginn-des-arbeitsverhaeltnisses
und hier
http://www.finanzfrage.net/frage/bekommt-man-bei-e rkrankung-im-ersten-arbeitsmonat-krankengeld
und hier
http://www.frag-einen-anwalt.de/Arbeitsvertrag-Kra nkenkassen-Krankengeld-Anspruch-__f48789.html
es scheint wohl, als ob die Krankenkasse zahlen müsste, am besten geht sie mal zu einem Anwalt und lässt sich beraten
20.02.2013 08:01
Gilt das auch wenn der Arbeitgeber das Beschäftigungverhältnis beendet??
20.02.2013 11:25
Zitat von Alinea:
Auf wann hat er es denn beendet?
Nach der Krankheit! Fristlos in probezeit!
20.02.2013 11:28
eigentlich gilt in der probezeit eine 14 tägige kündigungsfrist, wenn kein grund für die kündigung angegeben wurde!!!
die 14 tage krankheit war sie ja dann trotzdem dort "beschäftigt". also muss die kasse auch zahlen.
die 14 tage krankheit war sie ja dann trotzdem dort "beschäftigt". also muss die kasse auch zahlen.
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