Mütter- und Schwangerenforum

Mein Vermieter hat.....

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18.10.2014 19:19
na ihr

ich war bei der polizei wollte anzeige machen, der polizist sagte er kann die anzeige nicht auf nehmen weil das keine straftat ist oder war!!! häää?? mein anwalt sagte doch ich soll dahin.... naja da muss ich wohl noch mal mit meinen anwalt sprechen!!
Nisie
2671 Beiträge
18.10.2014 19:26
das war bei uns vor kurzen auch der fall, da ich hier gerade erst eingezogen bin hatte ich zum glück noch keinen Keller, viele mieter hatten kein schloss vor weil hier nichts geklaut worden war, naja nur wurden alle keller leer geräumt, Kinderwagen und sowas standen denn beim sperrmüll im regen,
ausrede vom vermieter es war nicht beschriftet.
Hier hing allerdings ein großer roter zettel an der Wand, von daher haben die einfach pech und können irgendwie nicht wirklich was tun.
Aber ich glaub viel machen kann man da auch nicht ausser wohl verärgert sein. Wenn wirklich viele dinge und wertvolle dinge weg sind solltest du dich beraten lassen, was du machen kannst.
Viel glück..

18.10.2014 19:36
Unser Keller war nie beschriftet wozu auch ? ich hab noch nie einen Keller gesehn wo der Name vom Mieter dran steht ,wenn die Polizei die Anzeige nicht aufnehm will,dann soll dein Anwalt mal ein nettes Briefchen fertig machen damit die lieben Heeren von der Polizei wissen,das sie sehr wohl diese Anzeige aufnehm müssen,das was dein Vermieter gemacht hat ist nu mal ein Straftatbestand dem die Polizei nachgehn muss.
18.10.2014 19:43
Zitat von SüßerPrinz12:

na ihr

ich war bei der polizei wollte anzeige machen, der polizist sagte er kann die anzeige nicht auf nehmen weil das keine straftat ist oder war!!! häää?? mein anwalt sagte doch ich soll dahin.... naja da muss ich wohl noch mal mit meinen anwalt sprechen!!


Jaja... die liebe Polizei. Sind halt keine Juristen und wissen demnach oft selbst nicht, was eins Straftat darstellt und was nicht. Würde in dem Fall direkt die Staatsanwaltschaft kontaktieren. Auch dort kann man Straftaten anzeigen.
18.10.2014 19:44
Zitat von Aurora40:

Unser Keller war nie beschriftet wozu auch ? ich hab noch nie einen Keller gesehn wo der Name vom Mieter dran steht ,wenn die Polizei die Anzeige nicht aufnehm will,dann soll dein Anwalt mal ein nettes Briefchen fertig machen damit die lieben Heeren von der Polizei wissen,das sie sehr wohl diese Anzeige aufnehm müssen,das was dein Vermieter gemacht hat ist nu mal ein Straftatbestand dem die Polizei nachgehn muss.


ich aussage der polizei war , das es ja keine strafttat ist sondern ein versehen und das sollte ich mit der vermietung doch bitte klären, und mit dem anwalt den vermieter aud schadenersatz klagen
18.10.2014 19:46
Wie hast du denen das denn erzählt?

Das ist doch vorsätzlicher Diebstahl oder nicht?!

Die haben deine Sachen entwendet punkt.
18.10.2014 19:50
Zitat von Primadonna:

Wie hast du denen das denn erzählt?

Das ist doch vorsätzlicher Diebstahl oder nicht?!

Die haben deine Sachen entwendet punkt.


Möglicherweise ein Diebstahl (kommt drauf an...wenn er die Sachen vorübergehend irgendwo eingelagert hat und wieder zurück geben möchte ->kein Diebstahl)
Allerdings kommt Hausfriedensbruch in Betracht.
zartcore
597 Beiträge
18.10.2014 19:51
Zitat von SüßerPrinz12:

Na ihr

Jetzt steht es fest mein Vermieter hat wirklich mein Keller ausräumen lassen. Wegen fehlender Beschriftung. Leider hab ich keine schriftliche Mitteilung von denen bekommen. Zum Glück hab ich heute ein Anwalt Termine da werde ich das den gleich ansprechen.


Ernsthaft? Wenn du ohnehin einen Termin bei einem Anwalt hast und das bezahlen kannst, gut so. Falls nicht würde ich dennoch dagegen vorgehen.

Ich würde wahrscheinlich zunächst selbst schriftlich Kontakt aufnehmen. Sollte der nicht nach meinen wünschen ausgehen, würde ich mich wohl auch einen Anwalt wenden.

Die Hauptfrage ist dennoch, was möchtest du jetzt? Deine Sachen zurück? Eine finanzielle Entschädigung? Was ist dein Ziel?

Ich habe schon in einigen Mietshäusern gewohnt und in keinem waren die Kellerabteile beschriftet. IMHO teilt die Hausverwaltung den Mietern die entsprechenden Kellerabteile zu. Wie sollte ein Mieter sonst wissen, welches Abteil er "beziehen" kann?

Selbst wenn du etwas schriftlich bekommen hättest, denke ich nicht, dass der Vermieter dazu befugt ist, dein Kellerabteil leer zu räumen und deine Sachen zu entsorgen.

Lol - geh dagegen vor. Egal wie. Das geht echt nicht.
18.10.2014 19:53
Zitat von sabea:

Zitat von Primadonna:

Wie hast du denen das denn erzählt?

Das ist doch vorsätzlicher Diebstahl oder nicht?!

Die haben deine Sachen entwendet punkt.


Möglicherweise ein Diebstahl (kommt drauf an...wenn er die Sachen vorübergehend irgendwo eingelagert hat und wieder zurück geben möchte ->kein Diebstahl)
Allerdings kommt Hausfriedensbruch in Betracht.


Finde wenn man das rein nüchtern betrachtet ist das echt ein Ding.

Man geht in seinen Keller, der ist leer geräumt und die eigenen Sachen sind weg.

Das ist doch an und für sich schon der Tatbestand oder nicht?

Würde Montag ein Einschreiben mit Fristsetzung auf Herausgabe der Sachen raus schicken. Finde das Merkwürdig, dass der Anwalt da noch gar nichts großartiges gemacht hat.

Noch dazu, das alle irgendwelche Post bekommen haben nur die TS nicht.
zartcore
597 Beiträge
18.10.2014 19:54
Stimme Primadonna in allen Punkten zu. Das ist einfach nicht rechtens, so zu handeln. Das ist total absurd..
18.10.2014 19:59
Zitat von Primadonna:

Zitat von sabea:

Zitat von Primadonna:

Wie hast du denen das denn erzählt?

Das ist doch vorsätzlicher Diebstahl oder nicht?!

Die haben deine Sachen entwendet punkt.


Möglicherweise ein Diebstahl (kommt drauf an...wenn er die Sachen vorübergehend irgendwo eingelagert hat und wieder zurück geben möchte ->kein Diebstahl)
Allerdings kommt Hausfriedensbruch in Betracht.


Finde wenn man das rein nüchtern betrachtet ist das echt ein Ding.

Man geht in seinen Keller, der ist leer geräumt und die eigenen Sachen sind weg.

Das ist doch an und für sich schon der Tatbestand oder nicht?

Würde Montag ein Einschreiben mit Fristsetzung auf Herausgabe der Sachen raus schicken. Finde das Merkwürdig, dass der Anwalt da noch gar nichts großartiges gemacht hat.

Noch dazu, das alle irgendwelche Post bekommen haben nur die TS nicht.


Ja ich weiß aber subjektives Tatbestandsmerkmal des Diebstahls ist u.a. die Zueignungsabsicht. Und wenn die fehlt, liegt kein Diebstahl vor. A er beim Hausfriedensbruch könnte es hier "gut" ausschauen, wenn der Kellerraum umschlossen war.
Aber auch der Diebstahl könnte durchgehen, wenn eben die Sachen nicht zur Rückgabeeeingelagert wurden.
vVlangstrumpfVv
1 Beiträge
18.10.2014 20:07
Deutlich Einbruch und Diebstahl. Habe das mit meiner Wohnung aktuell am laufen, ähnlicher Fall.
Dein Anwalt kann auf deinem Wunsch Strafanzeige stellen und dann den üblichen Schriftwechsel zwecks Fristsetzung zur Herausgabe deiner Sache mit Klageandrohung.

Du solltest eine Liste erstellen was sich alles im Keller befand und anhand derer wird dann eine Schadensersatzsumme berechnet.

Ehemals ausstehende Mieten sind kein Grund für solch ein Verhalten, dafür gibt es Räumungsklagen etc. Und da die Mieten beglichen sind, sind rein gar keine Gründe gegeben.

Bleib am Ball und lass den Anwalt alles regeln, ist am einfachsten.
Wünsch dir viel Glück und Erfolg

Lieben Gruss
18.10.2014 20:18
Zitat von vVlangstrumpfVv:

Deutlich Einbruch und Diebstahl. Habe das mit meiner Wohnung aktuell am laufen, ähnlicher Fall.
Dein Anwalt kann auf deinem Wunsch Strafanzeige stellen und dann den üblichen Schriftwechsel zwecks Fristsetzung zur Herausgabe deiner Sache mit Klageandrohung.

Du solltest eine Liste erstellen was sich alles im Keller befand und anhand derer wird dann eine Schadensersatzsumme berechnet.

Ehemals ausstehende Mieten sind kein Grund für solch ein Verhalten, dafür gibt es Räumungsklagen etc. Und da die Mieten beglichen sind, sind rein gar keine Gründe gegeben.

Bleib am Ball und lass den Anwalt alles regeln, ist am einfachsten.
Wünsch dir viel Glück und Erfolg

Lieben Gruss


Sorry, Einbruch ist kein Straftatbestand. Es gibt wenn dann den Wohnungseinbruchdiebstahl als Qualifikation des Diebstahls und ob das deutlich ist oder nicht, entscheidet nur ein Gericht
18.10.2014 23:19
Am montag der war , war jemand da der mit mir den leeren keller beschriftet hat, und er sagte nochmal er kann nichts mehr machen, das war ja nicht beschriftet und somit könnte der keller nicht zugeordnet werden und wurde deswegen geräumt.

nochmal hab ich nichts schriftliches bekommen.
Mit der firma die die räumung gemacht hat, habe ich telefoniert und die sagten ich soll es mit der vermietung klären. Alle sachen sind auf der müll deponie schon gelandet und er hat nichts mehr da was ich abholen kann.

mein anwalt muss ich nicht bezahlen da ich nur alg2 bekomme.
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