Mütter- und Schwangerenforum

Mutterschaftsgeld

Anonym 188026
4 Beiträge
30.04.2016 13:02
Hallo,

Und zwar hab ich eine Frage wie würde es aussehen wenn ca. 8 Wochen vor der Geburt der Arbeitsvertrag auflaufen würde ?

Elterngeld weis ich Bescheid. Aber mit dem Mutterschaftsgeld vor und nach der Geburt ?

Lg

Dieses Thema wurde anonym erstellt, weil:

Eventuell Arbeitskollegen

Anonym 188026
4 Beiträge
30.04.2016 13:34
30.04.2016 13:43
Wenn Du am Tag des Mutterschutzbeginns nicht mehr in einem Arbeitsverhältnis stehst, bekommst Du nichts.
19Sabrina87
5365 Beiträge
30.04.2016 13:44
Um Anspruch auf Mutterschutzgeld zu haben, musst du in einem Arbeitsverhältnis stehen.

Und um ganz sicher zu gehen, ruf einfach deine Krankenkasse an. Die können es dir beantworten, ob du die 13 Euro Kalendertäglich bekommst oder nicht. Weil von Arbeitgeber gibt es natürlich gar nichts. Die gegenseitige Verpflichtung ist ja nicht mehr gegeben.
Marlen84
6882 Beiträge
30.04.2016 13:45
Dann zahlt das Arbeitsamt und die Krankenkasse. Musst dich aber vorher, 3 Monate arbeitslos melden und würdest ALG1 bekommen.
30.04.2016 13:48
Sorry mit "nichts" meinte ich kein Elterngeld, was du stattdessen bekommen könntest ist Krankengeld.
Anonym 188026
4 Beiträge
30.04.2016 13:50
Zitat von JaneMargolis:

Sorry mit "nichts" meinte ich kein Elterngeld, was du stattdessen bekommen könntest ist Krankengeld.


Ja aber Elterngeld bekomm Ich dann doch trotzdem des wird dann von dem Einkommen vorher berechnet oder ?
Anonym 188026
4 Beiträge
30.04.2016 13:52
Und wenn der Vertrag in der Mutterschaftszeit ausläuft?

Es ist halt so dann ich schon 3 Jahre in dem Betrieb bin ( Ausbildung und jetzt 1 Jahr ) und aber nur ein befristeter Vertrag hab bis August 2017
30.04.2016 14:13
Zitat von Anonym 188026:

Zitat von JaneMargolis:

Sorry mit "nichts" meinte ich kein Elterngeld, was du stattdessen bekommen könntest ist Krankengeld.


Ja aber Elterngeld bekomm Ich dann doch trotzdem des wird dann von dem Einkommen vorher berechnet oder ?


Ja mein Fehler, sorry. Ersetz “Elterngeld“ durch “Mutterschaftsgeld“..
pompom
70 Beiträge
30.04.2016 22:05
Wenn der Arbeitsvertrag vor dem Mutterschutz ausläuft, bekommt man meines Wissens nach Mutterschaftsgeld in Höhe vom Arbeitslosengeld. Mein Vertrag ist damals im Mutterschutz, zehn Tage nach Geburt ausgelaufen und die Krankenkasse hat den Arbeitgeberzuschuss übernommen, sodass ich trotzdem das komplette Mutterschaftsgeld in Höhe vom vorherigen Nettolohn hatte.
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