Mütter- und Schwangerenforum

Schwanger vor Antritt des unterschriebenen Festvertrags

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10.09.2013 21:18
Huhu
Mal eine Frage.
Ich unterschreibe bald meinen Festvertrag der dann ab Januar gilt.
Derzeit bin ich noch befristet bis 31.12.
Wenn ich nun den unbefristeten Vertrag bereits unterschrieben hab aber vor Januar svhwanger werde dann gilt doch mein Vertrag trotzdem oder kann mein Ag den dann zurück ziehen? ?
Muckel007
2738 Beiträge
10.09.2013 21:25
Er würde gelten, aber meinste das wäre
fair
10.09.2013 21:25
Sehr interessant, könnte auf mich auch zu treffen "gemerkt"!!!
10.09.2013 21:28
Zitat von Muckel007:

Er würde gelten, aber meinste das wäre
fair


Auf fair oder nicht achte ich nicht mehr.
Ich arbeite für ein riesen Unternehmen und die hätten nun keine Einbußen etc.
Ich verschiebe den Kinderwunsch nun schon so lang. ..

Möcht halt nur wissen das ich nicht ohne Vertrag da stehe
10.09.2013 21:29
Zitat von viele_fragen:

Sehr interessant, könnte auf mich auch zu treffen "gemerkt"!!!


Jaa oder?
Wäre schon gut zu wissen )
Naddel84
5873 Beiträge
10.09.2013 21:31
Find das ehrlich gesagt auch mies deinem neuen Arbeitgeber gegenüber..
schlatz
49144 Beiträge
10.09.2013 21:31
also soviel ich weiß musst du die schwangerschaft nicht sofort mitteilen (ausser du arbeitest mit "gefährlichen" sachen oder stehst den ganzen tag, etc...) somit kannst du eigentlich den vertrag unterschreiben und dann sagen "huhu ich bin schwanger" da kann dir keiner mehr was.

was machst du denn beruflich?
sunshine011210
4877 Beiträge
10.09.2013 21:33
Ich würde sagen er gilt! Und fair ist es. Seit wann hat denn einem AG zu interessieren ob man schwanger ist oder nicht. Damit müssen die AG eh rechnen bei Frauen!
Cocolores
492 Beiträge
10.09.2013 21:33
Fair oder nicht... Quatsch! Du weißt schließlich nicht, ob du tatsächlich schwanger wirst. In weniger als vier Monaten ist das Jahr rum. (Mal abgesehen davon, was treiben gerade große Arbeitgeber mit Müttern, das ist auch nicht immer fair )
Ich sag jetzt mal, hier greift der Kündigungsschutz. Dir darf während der SS nicht gekündigt werden und da der Vertrag unterschrieben ist... Nö, er kann nicht vom Vertrag zurück treten.
10.09.2013 21:33
Zitat von Vidia:

Zitat von Muckel007:

Er würde gelten, aber meinste das wäre
fair


Auf fair oder nicht achte ich nicht mehr.
Ich arbeite für ein riesen Unternehmen und die hätten nun keine Einbußen etc.
Ich verschiebe den Kinderwunsch nun schon so lang. ..

Möcht halt nur wissen das ich nicht ohne Vertrag da stehe


Das gabs zwar heute schon mal, aber gerne nochmal unterschreiben und fertig. AG darf nach SS und Familienplanung nicht fragen und man hat da als AN das sogenannte Recht zur Lüge. Danach kann er dir wegen MuSchG nicht mehr kündigen. Auch nicht in der Probezeit.
10.09.2013 21:35
Zitat von sabea:

Zitat von Vidia:

Zitat von Muckel007:

Er würde gelten, aber meinste das wäre
fair


Auf fair oder nicht achte ich nicht mehr.
Ich arbeite für ein riesen Unternehmen und die hätten nun keine Einbußen etc.
Ich verschiebe den Kinderwunsch nun schon so lang. ..

Möcht halt nur wissen das ich nicht ohne Vertrag da stehe


Das gabs zwar heute schon mal, aber gerne nochmal unterschreiben und fertig. AG darf nach SS und Familienplanung nicht fragen und man hat da als AN das sogenannte Recht zur Lüge. Danach kann er dir wegen MuSchG nicht mehr kündigen. Auch nicht in der Probezeit.


PS. Und an dem gültigen Arbeits ertrag muss er sich natürlich festhalten lassen. Pacta sunt servanda
10.09.2013 21:36
Zitat von Naddel84:

Find das ehrlich gesagt auch mies deinem neuen Arbeitgeber gegenüber..

Ich arbeite schon länger da ist kein neuer Ag
10.09.2013 21:37
Äh sollte natürlich Arbeitsvertrag heißen. Bin grad am Handy. ..
10.09.2013 21:37
Zitat von sunshine011210:

Ich würde sagen er gilt! Und fair ist es. Seit wann hat denn einem AG zu interessieren ob man schwanger ist oder nicht. Damit müssen die AG eh rechnen bei Frauen!



Danke! !
Meine Chefin weiß von meinem Kinderwunsch und sagt auch iwann ist gut damit sich nur nach den ag und fair oder nicht zu richten. ..
10.09.2013 21:39
Zitat von sabea:

Zitat von sabea:

Zitat von Vidia:

Zitat von Muckel007:

Er würde gelten, aber meinste das wäre
fair


Auf fair oder nicht achte ich nicht mehr.
Ich arbeite für ein riesen Unternehmen und die hätten nun keine Einbußen etc.
Ich verschiebe den Kinderwunsch nun schon so lang. ..

Möcht halt nur wissen das ich nicht ohne Vertrag da stehe


Das gabs zwar heute schon mal, aber gerne nochmal unterschreiben und fertig. AG darf nach SS und Familienplanung nicht fragen und man hat da als AN das sogenannte Recht zur Lüge. Danach kann er dir wegen MuSchG nicht mehr kündigen. Auch nicht in der Probezeit.


PS. Und an dem gültigen Arbeits ertrag muss er sich natürlich festhalten lassen. Pacta sunt servanda


Danke
Ich würde nicht schwanger unterschreiben sondern nach Unterzeichnung die Verhütung absetzen
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