Mütter- und Schwangerenforum

BV!!Hab ne wichtige Frrage!!!

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alisea
142 Beiträge
11.03.2008 17:41
ich glaube das ist etwas geringer als dein voller Lohn - aber auf jeden Fall fährst du günstiger als wenn du Krankengeld bekommen müßtest.....

eigentlich mußt du nichts machen außer die Bescheinigungen einzureichen - um den Rest muss sich dann dein AG kümmern.

Kindergeld müßtest du weiter bekommen - ist ja unabhängig ob du arbeitest oder nicht - ich hoffe ich sehe das richtig.... das Kind hast du ja egal on du arbeitest oder im BV bist... oder bekommst du für dich noch Kindergeld? Wie das läuft weiß ich nicht....
sindybe
3954 Beiträge
11.03.2008 17:42
Also bei mir ist es so ähnlich. ich bin jetzt auch schon 7 wochen krank geschrieben, bekomme aber alg1. wenn du über die 6 wochen kommst zahlt nicht mehr das arbeitsamt, sondern die krankenkasse. solange ich krank bin. wenn ich wieder gesund bin geh ich aufs amt mach nen neuen antrag und bekomme dann wieder alg1.
SunnyDevil
2282 Beiträge
11.03.2008 17:44
Ich bin in der Ausbildung!..Kinderegeld bekomm ich ,seitdem ich ne eigene wohnung habe und net mehr Zuhause wohne ! Oki,also brauch ich mich praktisch um nix kümmern oder wie?
Emma76
267 Beiträge
11.03.2008 17:45
http://www.tk-online.de/centaurus/generator/tk-onl ine.de/m09__eltern__werden/06__rechte__finanzen/02 __mug/04__besonderheiten/01__au__beschverbot/au__b eschverbot__nav.html#seq1

(Techniker Krankenkasse)

Eine Fortsetzung der Beschäftigung ist nicht immer möglich. Wenn das Leben oder die Gesundheit der Mutter oder des ungeborenen Kindes gefährdet werden, spricht der Arzt ein individuelles Beschäftigungsverbot aus. Sie erhalten hierüber eine ärztliche Bescheinigung, die Sie umgehend Ihren Arbeitgeber einreichen sollten. Ihr Arbeitgeber zahlt Ihnen Ihren bisherigen Verdienst weiter solange Sie nicht arbeiten dürfen.

Damit wir Ihnen das Mutterschaftsgeld auszahlen können, reichen Sie uns bitte frühestens sieben Wochen vor der Geburt die Bescheinigung über den mutmaßlichen Tag der Entbindung ein. Diese erhalten Sie kostenfrei von Ihrem Arzt.
sindybe
3954 Beiträge
11.03.2008 17:45
Zitat von alisea:
Kindergeld müßtest du weiter bekommen - ist ja unabhängig ob du arbeitest oder nicht - ich hoffe ich sehe das richtig.... das Kind hast du ja egal on du arbeitest oder im BV bist... oder bekommst du für dich noch Kindergeld? Wie das läuft weiß ich nicht....


wenn man noch selbst kindergeld bekommt, ändert sich das auch nicht. ist ja egal ob du arbeitest oder krank bist. da bekommst du ja schließlich auch lohn.
SunnyDevil
2282 Beiträge
11.03.2008 17:46
aber was muss ich denn der krankenkasse schicken?wollt das morgen abschicken...?!
Emma76
267 Beiträge
11.03.2008 17:47
So wie ich das verstehe (s.o.) hat die Krankenkasse damit nichts zu tun, weil das Geld zu 100% vom Arbeitgeber kommt. (anders als beim Krankengeld und Mutterschutzgeld)
SunnyDevil
2282 Beiträge
11.03.2008 17:48
wie is das denn?kann das der arbeitgeben auch ablehnen?...

und nach dem muttershcutz muss ich elterngeld und so was selber beantragen ne?
SunnyDevil
2282 Beiträge
11.03.2008 17:49
oder bekomm ich nach dem mutterschutz auch noch lohn vom AG?mein AG wird sich tot ärgern wenn ich mit dem BV komme!Hab eh ne Mnege stress da,deshalb auch das BV! ....Werd ihm das auch zuschicken
sindybe
3954 Beiträge
11.03.2008 17:50
Zitat von SunnyDevil:
aber was muss ich denn der krankenkasse schicken?wollt das morgen abschicken...?!


bei mir hat sich die krankenkasse von selbst gemeldet. habe alles krankenscheine gesammelt und zusammen abgegeben. letzte woche hatte ich dann von denen post.
SunnyDevil
2282 Beiträge
11.03.2008 17:56
und dann?also muss ich das quasi auch zur KK schicken ,und dann bekomm ich ne antwort?
11.03.2008 17:57
Zitat von SunnyDevil:
Muss ich den Schein einfach so an die KK schicken?Und dann bekomm ich erst ne Antwort?Weil die haben ja nicht meine Kontonr etc ?!
Bekomm ich denn auch noch weiterhin Kindergeld?

Ich bräuchte einen,der mir das ausführlich erklären kann Danke![/quote

bei mir war es so, dass sich alles weitere von selbst geregelt hat, als ich die bescheinigung für's bv beim ag eingereicht habe.
ich beziehe mein grundgehalt ( ist minimal weniger, da ich vorher im schichtsystem gearbeitet habe und schon alleine durch nicht eingeplante nachtwachen einiges entfällt).
mitte märz gehe ich dann in den muschu. da mein vertrag ende des monats endet, beziehe ich für die restliche zeit, die ich im muschu bin, muscha-geld in höhe des krankengeldes (als info für diejenigen, die sich vielleicht grad in einer ähnlichen situation befinden).
normalerweise wird das muschageld - soweit ich weiß-unabhängig vom kindergeld gezahlt. sind ja 2 paar schuhe - eigentlich...
sindybe
3954 Beiträge
11.03.2008 17:57
also ich würde es so machen. geh lieber auf nummer sicher. lieber ein weg zu viel, als ein weg zu wenig und dann steht man da.
Emma76
267 Beiträge
11.03.2008 17:59
Zitat von SunnyDevil:
oder bekomm ich nach dem mutterschutz auch noch lohn vom AG?mein AG wird sich tot ärgern wenn ich mit dem BV komme!Hab eh ne Mnege stress da,deshalb auch das BV! ....Werd ihm das auch zuschicken


???????

Nach dem Mutterschutz kriegst du natürlich nur Lohn vom Arbeitgeber, wenn du auch für ihn arbeitest. Wenn du in Elternzeit gehst natürlich nicht.
SunnyDevil
2282 Beiträge
11.03.2008 18:00
ich schick das ab,und dann werd ich ja wohl ne antwort bekommen ...
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