Mütter- und Schwangerenforum

Derf man im Mutterschutz arbeiten?

09.04.2008 14:53
Mal ne Frage is es eigentlich erlaubt das man während dem Mutterschutz arbeitet? hald so gelegenheitsjobs oder geringfügig irgendwo?? oder is es verboten??

lg Sho
09.04.2008 14:54
ICH GLAUB NICHT dasa es verboten ist. wenn man weiter arbeiten will denk ich geht das wohl noch aba so genau weiß ich das leider auch nicht
09.04.2008 14:54
Ich glaube mal gelesen zu haben, wenn man darauf besteht und der Arbeitgeber das genehmigt, darf man das...
Jolie04
1966 Beiträge
09.04.2008 14:55
Zitat von Lissy:
Ich glaube mal gelesen zu haben, wenn man darauf besteht und der Arbeitgeber das genehmigt, darf man das...


Ganz genau so ist das. Ganz sicher
09.04.2008 14:56
Man darf das glaub ich in den 6 Wochen vor der Geburt, aber keinesfalls in den 8 Wochen nach der Entbindung. Das ist gesetzlich verordnete Schonfrist.
Janaisabel
6281 Beiträge
09.04.2008 14:58
Zitat von zauberlicht:
Man darf das glaub ich in den 6 Wochen vor der Geburt, aber keinesfalls in den 8 Wochen nach der Entbindung. Das ist gesetzlich verordnete Schonfrist.


Genauso!!! zaubi

Die 6 Wochen vorher DARF man noch, muss aber nicht.
Die 8 Wochen danach darf man NICHT arbeiten und MUSS den Muschu einhalten.
Jolie04
1966 Beiträge
09.04.2008 15:01
Zitat von zauberlicht:
Man darf das glaub ich in den 6 Wochen vor der Geburt, aber keinesfalls in den 8 Wochen nach der Entbindung. Das ist gesetzlich verordnete Schonfrist.


Nach der Geburt auch, aber nur mit ärztlicher Erlaubnis:

"Das Verbot der Beschäftigung vor der Entbindung können Sie als Schwangere durch Ihre ausdrückliche Erklärung, daß Sie gerne arbeiten möchten, für sich beseitigen. Diese Erklärung ist jederzeit widerruflich. Für das Beschäftigungsverbot nach der Entbindung gilt dasselbe, allerdings nur mit entsprechender ärztlicher Erlaubnis."
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