Mütter- und Schwangerenforum

Frage zu Elternzeit

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SunnyDevil
2282 Beiträge
25.04.2008 08:49
Hallo Ihr Lieben *wink*....Ich hab da nun ein Problem.Ich bin ja freigestellt worden ..Und habe seitdem an nicht mehr den Betrieb betreten,wo ich gearbeitet habe (Ausbildung)Möchte da auch ungern wieder hin ..Und habe auch irgendwann mal die Möglichkeit es in einem anderen Betrieb weiterzumachen...Jetz hab ich bezüglich auf die Eltermzeit eine Frage.Muss ich das trotzdem bei meinem hef beantragen?Obwohl ich da nicht mehr weiter machen möchte?Wie mach ich das?Bitte helft mir.Ich habe echt keine Ahnung davon
SunnyDevil
2282 Beiträge
25.04.2008 09:04
Kann mir da keiner helfen??
-3Kiddis-
9532 Beiträge
25.04.2008 09:06
Also ich denke mal, wenn Du in dem Betrieb noch angestellt bist, musst Du dort auch Elterzeit beantragen.
Brauchst aber nicht hingehen- geht ja schriftlich!
SunnyDevil
2282 Beiträge
25.04.2008 09:07
wie mach ich das denn?bekomm ich da son Formular,oder muss ich das selbst schreiben oder wie mach ich das?
-3Kiddis-
9532 Beiträge
25.04.2008 09:13
Da gibt es kein Formular.
Du schreibst einfach, nach der Geburt einen Brief an Deinen AG von wann bis wann Du in die Elternzeit gehen möchtest, leg vielleicht noch eine Kopie von der Geburtsurkunde bei.
Wenn die Elternzeit dann fast um ist, und Du dort nicht mehr anfangen möchtest, kannst Du ja kündigen- aber denk an die Kündigungsfrist- deswegen sag ich kurz bevor die Elternzeit um ist!
SunnyDevil
2282 Beiträge
25.04.2008 09:14
Muss ich das nicht schon vor der Geburt beantragen??
-3Kiddis-
9532 Beiträge
25.04.2008 09:15
Dann weißt du doch garnicht, von wann bis wann, weil Du ja den genauen Geburtstermin nicht kennst !
Man muss 6 Wochen vor Antritt der Elternzeit diese beantragen. Und nach der Geburt ist ja eh 8 Wochen Mutterschutz!
SunnyDevil
2282 Beiträge
25.04.2008 09:18
also sobald das Kind da ist und ich wieder Zuhause bin...dann sollte ich das beantragen?
25.04.2008 09:21
ja genau, weil 8 wochen mutterschutz stehen eh an, und dann musst du nur die Elternzeit beantragen .
SunnyDevil
2282 Beiträge
25.04.2008 09:22
Oki..aber nur beim arbeitgeber ne?wieviel jahre kann man beantragen??3 jahre oder?
paula001
3929 Beiträge
25.04.2008 09:22
ich hab letzte wochen ein heft bekommen wo alles drinsteht. ich schreib mal den teil ab, der für dich interessant ist!

Spätestens sieben Wochen vor dem Beginn muss die Elternzeit schriftlich vom AG verlangt werden, wenn sich die EZ unmittelbar an die Geburt des Kindes oder an die Mutterschutzfrist anschleißen soll. Bei dringenden Gründen ist ausnahmsweise auch eine angemessene kürzere Frist möglich. Wird die Anmeldefrist von sieben Wochen ei der Erklärung nicht eingehalten, verschiebt sich der Termin für den Beginn der EZ entsprechend. Eine nochmalige Anmeldung ist nicht erfoderlich. Aus Beweisgründen wird empfohlen, die Anmeldung derEZ z.B. von der Arbeitgeberseite bestätigen zu lassen oder sie per Einschreiben mit Rückschein zu senden.

Gleichzeitig mit der schriftlichen Anmeldung muss man sich verbindlich festlegen, für welche Zeiträume innerhalb von zwei Jahren die EZ genommen werden soll.
-3Kiddis-
9532 Beiträge
25.04.2008 09:23
Ja! Du kannst es ja schon vorbereiten und dann nur noch die Daten nachtragen- mach ich auch so!
Dann kann mein Freund oder meine Ma es wegschicken (mach ich auch mit dem Kinder- und Elterngeldantrag so)!
Aber theoretisch hat man nach der Geburt ja noch 2 Wochen Zeit- wegen den 8 Wochen.
paula001
3929 Beiträge
25.04.2008 09:23
Zitat von paula001:
ich hab letzte wochen ein heft bekommen wo alles drinsteht. ich schreib mal den teil ab, der für dich interessant ist!

Spätestens sieben Wochen vor dem Beginn muss die Elternzeit schriftlich vom AG verlangt werden, wenn sich die EZ unmittelbar an die Geburt des Kindes oder an die Mutterschutzfrist anschleißen soll. Bei dringenden Gründen ist ausnahmsweise auch eine angemessene kürzere Frist möglich. Wird die Anmeldefrist von sieben Wochen ei der Erklärung nicht eingehalten, verschiebt sich der Termin für den Beginn der EZ entsprechend. Eine nochmalige Anmeldung ist nicht erfoderlich. Aus Beweisgründen wird empfohlen, die Anmeldung derEZ z.B. von der Arbeitgeberseite bestätigen zu lassen oder sie per Einschreiben mit Rückschein zu senden.

Gleichzeitig mit der schriftlichen Anmeldung muss man sich verbindlich festlegen, für welche Zeiträume innerhalb von zwei Jahren die EZ genommen werden soll.


Ein Anspruch auf EZ besteht bis zur Vollendung des dritten Lebensjahres des Kindes.
-3Kiddis-
9532 Beiträge
25.04.2008 09:25
7 Wochen? Hab immer gedacht es sind 6- sorry!
Aber wie gesagt, wenn Du es schon vorbereitest und nach der Geburt abschickst, kannst Du nichts falsch machen!
SunnyDevil
2282 Beiträge
25.04.2008 09:25
Ich werde mir 3 Jahre Elternzeit nehmen...und wie ist das mit dem Geld?Wo und wann muss ich das beantragen?Muss ich das auch selber schreiben?oder wie?Boah ich hab voll keinen Plan *schääm*
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