Mütter- und Schwangerenforum

Ja ja ja immer dieses Schönes BaFöG...-.-

Akantra
187 Beiträge
20.05.2008 18:50
Hi ihr lieben!!!

Ich habe mal ne allgemeine Frage weil ich langsam nicht mehr weiß was stimmt.
Ich mache in Oktober meine Ausbildung zur PTA und muss Bafög beantragen, aber Schülerbafög.
Da mama und ich eh nur krach haben und sie die Angst hat, dass sie das Bafög zurück bezahlen muss, will sie den Antrag nicht unterschreiben.

Frage: Was steht mir dann zu? Wie und woher bekomme ich dann Geld? Und muss man Schülerbafög zurückzahlen.???

Danke schonmal für eure Antworten.

Dat Aka
sindybe
3954 Beiträge
20.05.2008 18:51
warum beantragst du den nicht bab berufsausbildungsbeihilfe?
20.05.2008 18:53
schülerbafög zahlt man nicht zurück!
und was dir zusteht ist schwer zu sagen das wird erst noch berechnet
Steffi_1985
3095 Beiträge
20.05.2008 18:53
Zitat von sindybe:
warum beantragst du den nicht bab berufsausbildungsbeihilfe?



Genau wollte ich auch grad vorschlagen ... habe dies auch in meiner Ausbildung bekommen.
Akantra
187 Beiträge
20.05.2008 19:04
Weil einer von Arbeitsamt meinte das wäre nur ergänzend zum ausbildungsgehalt. Aber ich bekomme keine Ausbildungsvergütung.

Deswegen frag ich hier ja nach was am besten wäre^^"
sindybe
3954 Beiträge
20.05.2008 19:06
achso du bekommst gar kein geld. ich würde mich aber auch mal wegen harz IV kundig machen. es könnte sein, dass du das auch beantragen kannst. ich weiss es aber nicht genau.
Akantra
187 Beiträge
20.05.2008 19:38
Ok ich werde mal nachfragen ob ich während der ausbildung dann immer noch hartz IV berechtigt bin!

Danke nochmal für die Antworten *smile*
jessy
1917 Beiträge
20.05.2008 19:56
Zitat von streuselchen:
schülerbafög zahlt man nicht zurück!
und was dir zusteht ist schwer zu sagen das wird erst noch berechnet


Doch unter umständen muss man es zurück zahlen...bei mir steht es noch net Fest ob ich noch zurück zahlen muss...

Mach deiner Mama klar das sie da nix mit am Hut den du allein müsstest es zurück zahlen, wenn sie dies nicht unterschreibt bzw. keine auskünfte über ihr einkommen macht wird ein Unterhaltsbeitrag den sie dir zahlen müsste geschätzt und das heisst das du weniger bekommst oder nix da sie es nicht korrekt feststellen können...und das Hartz 4 amt wird sagen NÖÖÖ wir zahlen nicht da sie anspruch auf BAFÖG haben...kenne das nur zu gut.....
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