Mütter- und Schwangerenforum

Nach 2 Jahren Elternzeit - Urlaub & Überstunden noch vorhanden oder verfallen?

oOCupCakeOo
4422 Beiträge
24.05.2011 11:36
Hallo zusammen,

Wie es schon in der Überschrift steht, würde es mich interessieren, ob meine Überstunden und mein Urlaub noch vorhanden sind?
Ich war bei über 36 Überstd. und mindestens noch 3 Wochen Urlaub.
Es wurde alles schriftlich festgehalten, aber da mich meine AG gerne über's Ohr hauen, will ich mich erstmal hier informieren, bevor ich die dort frage..

Hoffe jemand kennt sich aus

Lg oOCupCakeOo
24.05.2011 11:40
schieb würde ich auch gerne wissen habe noch über 80 überstunden^^
24.05.2011 11:44
Also cih hab alles vor der Elternzeit ausgezahlt bekommen, bzw bin dann früher in Mutterschutz gegangen..
Aber wenn es schriftlich festgehalten wurde, dass alles bestehen bleibt, brauchst dir eigentlich keine Gedanken machen.
Hummers_Mami
26714 Beiträge
24.05.2011 11:45
Wenn schriftlich festgehalten wurde, dass du sie nach der Elternzeit abfeiern kannst bzw. den Urlaub nehmen darfst, dann ist das so. Ansonsten ist alles verfallen. Normal lässt man sich das auszahlen, bevor man in Elternzeit geht oder feiert ab!
oOCupCakeOo
4422 Beiträge
24.05.2011 11:50
Zitat von Hummers_Mami:

Wenn schriftlich festgehalten wurde, dass du sie nach der Elternzeit abfeiern kannst bzw. den Urlaub nehmen darfst, dann ist das so. Ansonsten ist alles verfallen. Normal lässt man sich das auszahlen, bevor man in Elternzeit geht oder feiert ab!


Ne, wurden nur die Überstunden und der nicht genommene Urlaub festgehalten, aber nicht irgendwie ob ich den danach nehmen kann oder nicht. Die dürfen es nicht auszahlen und abfeiern darf ich das auch nicht wann ich will, die sagen mir wann ich frei machen darf.. egal ob urlaub oder Überstunden..
Und in der Schwangerschaft haben die mich auch nicht die Ü-Std. oder den Urlaub nehmen lassen..
NochOhne32
17890 Beiträge
24.05.2011 12:14
Urlaub und Überstunden verfallen aufgrund genommener Elternzeit NICHT!!! Und auch wenn ihr dies nicht schriftlich geregelt hättet, würde dir der Urlaub zustehen!!! Ausnahme: die Überstunden müssen natürlich vorher schon genehmigt und abgezeichnet worden sein, dann bleiben diese bis nach der Elternzeit bestehen...
.
Nehme meinen Resturlaub (13 Tage) von 2010 nach meiner Elternzeit im Juli 2012 Und mein Resturlaub (16 Tage) von 2011 behalte ich und nehme ihn dann, wenn die Maus nächstes Jahr mal krank wird / werden sollte, denn mit den 20 Krankheitstagen kommt man ja im ersten KiTa-Jahr nicht wirklich weit....
Schaf
12473 Beiträge
24.05.2011 12:19
Zitat von NochOhne32:

Urlaub und Überstunden verfallen aufgrund genommener Elternzeit NICHT!!! Und auch wenn ihr dies nicht schriftlich geregelt hättet, würde dir der Urlaub zustehen!!! Ausnahme: die Überstunden müssen natürlich vorher schon genehmigt und abgezeichnet worden sein, dann bleiben diese bis nach der Elternzeit bestehen...

Sehr schön geschrieben - ich stimme Dir absolut zu!
Hummers_Mami
26714 Beiträge
24.05.2011 12:24
Zitat von oOCupCakeOo:

Zitat von Hummers_Mami:

Wenn schriftlich festgehalten wurde, dass du sie nach der Elternzeit abfeiern kannst bzw. den Urlaub nehmen darfst, dann ist das so. Ansonsten ist alles verfallen. Normal lässt man sich das auszahlen, bevor man in Elternzeit geht oder feiert ab!


Ne, wurden nur die Überstunden und der nicht genommene Urlaub festgehalten, aber nicht irgendwie ob ich den danach nehmen kann oder nicht. Die dürfen es nicht auszahlen und abfeiern darf ich das auch nicht wann ich will, die sagen mir wann ich frei machen darf.. egal ob urlaub oder Überstunden..
Und in der Schwangerschaft haben die mich auch nicht die Ü-Std. oder den Urlaub nehmen lassen..


DAnn haste schlechte Karten, wenn der Chef sich quer stellt Aber wenn er es schon festgehalten hat, wird ers bestimmt auch genehmigen
oOCupCakeOo
4422 Beiträge
24.05.2011 17:45
Zitat von NochOhne32:

Urlaub und Überstunden verfallen aufgrund genommener Elternzeit NICHT!!! Und auch wenn ihr dies nicht schriftlich geregelt hättet, würde dir der Urlaub zustehen!!! Ausnahme: die Überstunden müssen natürlich vorher schon genehmigt und abgezeichnet worden sein, dann bleiben diese bis nach der Elternzeit bestehen...
.
Nehme meinen Resturlaub (13 Tage) von 2010 nach meiner Elternzeit im Juli 2012 Und mein Resturlaub (16 Tage) von 2011 behalte ich und nehme ihn dann, wenn die Maus nächstes Jahr mal krank wird / werden sollte, denn mit den 20 Krankheitstagen kommt man ja im ersten KiTa-Jahr nicht wirklich weit....


Danke für deine liebe Antwort, aber hast du evtl. auch irgendwie so'n artikel vom gesetz da? Meine Ausbilder haben sich nicht mal an's MuSchG gehalten.. Ich bräuchte irgendwie da so nen richtigen auszug oder kann ich mir das irgendwie bei der Agentur für Arbeit oder sonst wo holen?
Schaf
12473 Beiträge
24.05.2011 19:43
Also zum Thema Urlaub hab ich das gefunden:
Zitat von Mutterschutzgesetz:
§ 17 Erholungsurlaub
Für den Anspruch auf bezahlten Erholungsurlaub und dessen Dauer gelten die Ausfallzeiten wegen mutterschutzrechtlicher Beschäftigungsverbote als Beschäftigungszeiten. Hat die Frau ihren Urlaub vor Beginn der Beschäftigungsverbote nicht oder nicht vollständig erhalten, so kann sie nach Ablauf der Fristen den Resturlaub im laufenden oder im nächsten Urlaubsjahr beanspruchen.

Das heißt:
1) Zeit, die Du wg. Mutterschutz nicht gearbeitet hast, ist trotzdem Arbeitszeit. Du bekommst Urlaub dafür
2) Wenn Du Deinen Urlaub nicht nehmen konntest wg. Mutterschutz, darfst Du ihn danach nehmen, auch wenn das erst im nächsten Jahr ist.
***
Darüber hinaus gibt es noch das Gesetz zum Elterngeld und zur Elternzeit
Zitat von Gesetz zum Elterngeld und zur Elternzeit:
§ 17 Urlaub
(1) Der Arbeitgeber kann den Erholungsurlaub, der dem Arbeitnehmer oder der Arbeitnehmerin für das Urlaubsjahr zusteht, für jeden vollen Kalendermonat der Elternzeit um ein Zwölftel kürzen. [...]
(2) Hat der Arbeitnehmer oder die Arbeitnehmerin den ihm oder ihr zustehenden Urlaub vor dem Beginn der Elternzeit nicht oder nicht vollständig erhalten, hat der Arbeitgeber den Resturlaub nach der Elternzeit im laufenden oder im nächsten Urlaubsjahr zu gewähren.

Das heißt:
1) Für die Zeit, die Du in Elternzeit bist hast Du keinen UrlaubsANSPRUCH, Dein Arbeitgeber kann ihn aber gewähren.
2) Konntest Du den Urlaub vor Beginn der Elternzeit nicht nehmen steht er Dir nach der Elternzeit zu.
***
Soweit zum Thema Urlaub - Überstunden schau ich nochmal
Schaf
12473 Beiträge
24.05.2011 19:46
Zitat von Schaf:

Soweit zum Thema Urlaub - Überstunden schau ich nochmal

Hab mir gerade ein paar Gedanken zu dem Thema gemacht. Ich denke dafür gibt es keinen rechtlichen Anspruch, da jedes Unternehmen das Thema Überstunden anders behandelt:
Unternehmen 1 sagt, Überstunden sind mit dem Gehalt abgegolten.
Unternehmen 2 sagt, du darfst ein Stundenkonto mit 40 Std. aufbauen - das bleibt erhalten (so ist's bei mir).
Unternehmen 3 sagt, während des Jahres darfst Du machen, wie Du's willst, aber am 31.12. werden alle Stunden gekappt.
***
Hier ist es also sicher nicht schlecht etwas Schriftliches mit Deinem Arbeitgeber vereinbart zu haben.
Principessa89
46 Beiträge
09.06.2011 10:15
also ich musste meinen kompletten resturlaub in die zeit vorm MS legen,überstunden werden bei uns zum glück monatlich direkt ausbezahlt.
denke aber auch das sie dir nach wie vor zustehen
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