Mütter- und Schwangerenforum

Schwanger am Anfang der schulischen Ausbildung

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Anonym 169859
56 Beiträge
02.06.2014 17:49
Hallo ihr Lieben,
ich möchte bei dieser Frage lieber anonym bleiben, da das Thema ja doch ziemlich heikel ist. Anfang des Jahres wurde ich ungeplant schwanger. Zwar war ich immer eher gegen Abtreibungen, doch letztendlich entschied ich mich für eine solche und lies diese Anfang März vornehmen. 4 Wochen später ging ich NICHT wie gedacht zur Nachuntersuchung, da es mir super ging und ich keine Probleme hatte. Da meine Regel 7 Wochen später noch nicht da war, ging ich doch zu meiner FA und erfuhr, dass bei mir weiterhin eine intakte Schwangerschaft besteht! Sowas passiere wohl in weniger als 1 % aller Abtreibungen. Nun war es zu spät um nochmal eine solche vorzunehmen. Mittlerweile bin ich in der 20. Woche schwanger, habe bereits eine Traumtochter von 4 Jahren und fange im September endlich meine Ausbildung an! Eine schulische um genau zu sein. Der Schule sagte ich bisher noch nichts davon und habe ehrlich gesagt auch etwas Angst davor! Ich möchte nicht noch ein Jahr daheim sitzen Hat denn jemand von Euch Erfahrungen damit gemacht, schwanger eine schulische Ausbildung zu starten? Da der Entbindungstermin Ende Oktober ist, wäre ich ja noch in der Probezeit Ach noch etwas ganz Wichtiges habe ich jetzt vergessen: Das Kind werde ich zur Adoption freigeben, um einer anderen Familie die Möglichkeit auf ein Kind zu geben! Durch die Adoption wäre ich ja sehr schnell nach der Entbindung wieder einsatzfähig! Oder meint ihr, das würde ein sehr großes Problem für die Schule darstellen? Ich weiß, ganz genau kann es mir nur die Schule selbst sagen. Nur wüsste ich gerne, ob jemand schon Erfahrungen damit gemacht hat.
Bitte keine Beleidigungen, mir fällt das Alles eh schon alles andere als leicht
LG
Minchen1990
2227 Beiträge
02.06.2014 18:08
Meines Wissens nach, musst du die 8 Wochen Mutterschutz nach der Geburt und die 4 Wochen vorher trotz alle dem antreten, denn du bist ja (auch wenn du das Kind zur Adoption frei gibst) eine Wöchnerin die wie alle anderen auch den Wochenfluss hat.
Aber nach diesen 8 Wochen kannst du ganz normal wieder in die Schule, ich denke nicht das die damit ein Problem haben.
Du fehlst ja dann insgesamt 12 Wochen aus der Schule, da musst du dich dann nur drum kümmern das du an den Schulstoff dran kommst um den Anschluss nicht zu verpassen.

Alles gute
Nuya
10450 Beiträge
02.06.2014 18:20
Gesetzlich vorgeschrieben sind soweit ich weiss nur die 8 wochen nach entbindung, nicht die 4 davor. Ich mach zwar keine ausbildung (studiere und durfte meine nebenjobs im labor schwanger leider so und so unabhängig vom mutterschutz nicht weiter machen da chemikalien und alles mögliche gefährliche zeugs... prüfungen durfte ich in den 4 wochen vor ET jedenfalls ablegen aber das ist ja was andres ), drum weiss ich es nicht genau. Aber soweit ich weiss sind nur die 8 wochen nach entbindung gesetzlich verpflichtend.

Ich wünsche dir alles gute für die ausbildung und eine unproblematische schwangerschaft!!
Anonym 169859
56 Beiträge
02.06.2014 18:22
Vielen herzlichen Dank schonmal für die Antworten, vllt findet sich ja noch jemand mit Erfahrungen.
Ich möchte es meiner Schule ja in den nächsten 3 oder 4 Wochen mitteilen, nur habe ich Angst, dass die mir dann gar nicht mehr die Möglichkeit geben, die Ausbildung überhaupt anzufangen
Tigger90
3736 Beiträge
02.06.2014 18:24
Als Schwangere hat man doch einen Kündigungsschutz, oder? Würde der dann nicht auch bei einer schulischen Ausbildung gelten
02.06.2014 19:34
das war bei mir der falll....
ich wurde einfach nicht ins 2.ausbildungsjahr gelassen. wegen zu vieler Fehlstunden ( mutterschutz)

du hast aber kein kündigungsschutz ..
sag es der schule. im besten fall kannst du da anfangen, was ich nicht glaube. macht ja kein sinn.. schulische ausbildung ist ja nur schule. und wenn du da den anfang nicht mitbekommst, sieht es echt schlecht aus.
am besten du bewirbst dich nächstes jahr dort.
02.06.2014 20:00
Im Normalfall müsste es funktionieren. Egal ob während einer schulischen Ausbildung oder einer dualen, du darfst wegen einer Schwangerschaft und dem Mutterschutz nicht benachteiligt werden!
Am besten, du bereitest deine Schule schon einmal auf deine SS vor. Aber dir dürfen keine Steine in den Weg gelegt werden.
Ich war selber während meiner ersten SS noch in der Ausbildung und alles funktionierte einwandfrei.
02.06.2014 20:05
Rein von der Sache her gelten die 8 Wochen nach der Geburt nur für Arbeitnehmerinnen und sonst niemanden. Wenn es also eine rein schulische Ausbildung ist, kannst du auch vorher wieder in die Schule gehen.
Darf ich fragen, was für eine Ausbildung du machst?
Anonym 169859
56 Beiträge
02.06.2014 20:13
Zitat von Alinea:

Rein von der Sache her gelten die 8 Wochen nach der Geburt nur für Arbeitnehmerinnen und sonst niemanden. Wenn es also eine rein schulische Ausbildung ist, kannst du auch vorher wieder in die Schule gehen.
Darf ich fragen, was für eine Ausbildung du machst?


Natürlich Eine Ausbildung zur Diätassistentin.
Anonym 169859
56 Beiträge
02.06.2014 20:55
Zitat von FinjasMama:

das war bei mir der falll....
ich wurde einfach nicht ins 2.ausbildungsjahr gelassen. wegen zu vieler Fehlstunden ( mutterschutz)

du hast aber kein kündigungsschutz ..
sag es der schule. im besten fall kannst du da anfangen, was ich nicht glaube. macht ja kein sinn.. schulische ausbildung ist ja nur schule. und wenn du da den anfang nicht mitbekommst, sieht es echt schlecht aus.
am besten du bewirbst dich nächstes jahr dort.


Ach herrje, eben das möchte ich ja nicht! Habe den Vertrag schon unterschrieben und möchte auf keinen Fall noch ein Jahr warten! Bin immerhin schon 23 zu Ausbildungsbeginn und langsam wirds dann doch mal Zeit, was zu Ende zu bringen.
02.06.2014 20:58
Zitat von Anonym 169859:

Zitat von FinjasMama:

das war bei mir der falll....
ich wurde einfach nicht ins 2.ausbildungsjahr gelassen. wegen zu vieler Fehlstunden ( mutterschutz)

du hast aber kein kündigungsschutz ..
sag es der schule. im besten fall kannst du da anfangen, was ich nicht glaube. macht ja kein sinn.. schulische ausbildung ist ja nur schule. und wenn du da den anfang nicht mitbekommst, sieht es echt schlecht aus.
am besten du bewirbst dich nächstes jahr dort.


Ach herrje, eben das möchte ich ja nicht! Habe den Vertrag schon unterschrieben und möchte auf keinen Fall noch ein Jahr warten! Bin immerhin schon 23 zu Ausbildungsbeginn und langsam wirds dann doch mal Zeit, was zu Ende zu bringen.


schulische ausbildung und vertrag?

gut das hatte ich nicht, deswegen hatte ich auch keinen kündigungsschutz.
aber wie willst das denn machen?
wann ist denn dein Et?
FraBu
3019 Beiträge
02.06.2014 20:59
Ich war zwar nicht am Anfang, sondern zum Ende hin schwanger (habe allerdings auch verkürzt), aber meine Schule hat mich in allen Belangen unterstützt.

Schule gilt übrigens nicht als Arbeit und von daher kannst du auch während des Mutterschutz in die Schule. Ich habe im Mutterschutz meine schriftliche Prüfung gemacht.
Anonym 169859
56 Beiträge
02.06.2014 21:01
Zitat von FinjasMama:

Zitat von Anonym 169859:

Zitat von FinjasMama:

das war bei mir der falll....
ich wurde einfach nicht ins 2.ausbildungsjahr gelassen. wegen zu vieler Fehlstunden ( mutterschutz)

du hast aber kein kündigungsschutz ..
sag es der schule. im besten fall kannst du da anfangen, was ich nicht glaube. macht ja kein sinn.. schulische ausbildung ist ja nur schule. und wenn du da den anfang nicht mitbekommst, sieht es echt schlecht aus.
am besten du bewirbst dich nächstes jahr dort.


Ach herrje, eben das möchte ich ja nicht! Habe den Vertrag schon unterschrieben und möchte auf keinen Fall noch ein Jahr warten! Bin immerhin schon 23 zu Ausbildungsbeginn und langsam wirds dann doch mal Zeit, was zu Ende zu bringen.


schulische ausbildung und vertrag?

gut das hatte ich nicht, deswegen hatte ich auch keinen kündigungsschutz.
aber wie willst das denn machen?
wann ist denn dein Et?


Ja, den Schulvertrag.
Der ET ist am 27.10. Hatte eigentlich gedacht, bis zum ET in die Schule zu gehen (ginge ja mit entsprechender Erklärung) und dann die paar Wochen danach den Stoff daheim mit zu lernen und halt die Tests mit zu schreiben (darf man ja glaub ich auch). Natürlich alles vorausgesetzt, ich darf da bleiben. Nur ist genau das ja eben die Frage
02.06.2014 21:05
Zitat von Anonym 169859:

Zitat von FinjasMama:

Zitat von Anonym 169859:

Zitat von FinjasMama:

das war bei mir der falll....
ich wurde einfach nicht ins 2.ausbildungsjahr gelassen. wegen zu vieler Fehlstunden ( mutterschutz)

du hast aber kein kündigungsschutz ..
sag es der schule. im besten fall kannst du da anfangen, was ich nicht glaube. macht ja kein sinn.. schulische ausbildung ist ja nur schule. und wenn du da den anfang nicht mitbekommst, sieht es echt schlecht aus.
am besten du bewirbst dich nächstes jahr dort.


Ach herrje, eben das möchte ich ja nicht! Habe den Vertrag schon unterschrieben und möchte auf keinen Fall noch ein Jahr warten! Bin immerhin schon 23 zu Ausbildungsbeginn und langsam wirds dann doch mal Zeit, was zu Ende zu bringen.


schulische ausbildung und vertrag?

gut das hatte ich nicht, deswegen hatte ich auch keinen kündigungsschutz.
aber wie willst das denn machen?
wann ist denn dein Et?


Ja, den Schulvertrag.
Der ET ist am 27.10. Hatte eigentlich gedacht, bis zum ET in die Schule zu gehen (ginge ja mit entsprechender Erklärung) und dann die paar Wochen danach den Stoff daheim mit zu lernen und halt die Tests mit zu schreiben (darf man ja glaub ich auch). Natürlich alles vorausgesetzt, ich darf da bleiben. Nur ist genau das ja eben die Frage


ET ist der 27.10. ... hmm.. ich glaube ehrlich gesagt nicht, dass es sich lohnt, es anzufangen.
und die erste zeit danach wirst du anderes im kopf haben als das verpasste zu lernen, gerade mit 2 kindern.

ich wünsche dir alles alles gute, aber ich denke, du denkst da bissel zu naiv ( in bezug darauf das alles so klappt, wenn du da bleiben kannst)
Anonym 169859
56 Beiträge
02.06.2014 21:09
Zitat von FinjasMama:

Zitat von Anonym 169859:

Zitat von FinjasMama:

Zitat von Anonym 169859:

...


schulische ausbildung und vertrag?

gut das hatte ich nicht, deswegen hatte ich auch keinen kündigungsschutz.
aber wie willst das denn machen?
wann ist denn dein Et?


Ja, den Schulvertrag.
Der ET ist am 27.10. Hatte eigentlich gedacht, bis zum ET in die Schule zu gehen (ginge ja mit entsprechender Erklärung) und dann die paar Wochen danach den Stoff daheim mit zu lernen und halt die Tests mit zu schreiben (darf man ja glaub ich auch). Natürlich alles vorausgesetzt, ich darf da bleiben. Nur ist genau das ja eben die Frage


ET ist der 27.10. ... hmm.. ich glaube ehrlich gesagt nicht, dass es sich lohnt, es anzufangen.
und die erste zeit danach wirst du anderes im kopf haben als das verpasste zu lernen, gerade mit 2 kindern.

ich wünsche dir alles alles gute, aber ich denke, du denkst da bissel zu naiv ( in bezug darauf das alles so klappt, wenn du da bleiben kannst)


Ich hatte ja geschrieben, dass ich dieses Kind nicht behalten werde. Noch im Krankenhaus wird es dann an die Adoptiveltern vermittelt. Somit sehe ich da ein Problem weniger.
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