Mütter- und Schwangerenforum

Arbeitgeber Lohnfortzahlung

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Claudi711
272 Beiträge
20.01.2015 11:37
Hallo ihr Lieben,

ich habe folgende Frage.

Ich habe mien AV gekündigt zum 31.1.2015.
Der neue AV beginnt am 1.2.2015.
Nun bin ich schwanger was ich zum unterschreiben noch nicht wusste.
Allerdings bin ich jetzt auch AU bis 9.2.2015 (das heißt in den neuen Vetrag hinein.)
Kann der Arbeitgeber die Zahlung dann verneinen und einstellen, weil ich ja nicht mal einen Tag dort gearbeitet habe.
Ich bin unbefristet eingestellt.

Danke schon mal für Antworten
20.01.2015 11:39
Zitat von Claudi711:

Hallo ihr Lieben,

ich habe folgende Frage.

Ich habe mien AV gekündigt zum 31.1.2015.
Der neue AV beginnt am 1.2.2015.
Nun bin ich schwanger was ich zum unterschreiben noch nicht wusste.
Allerdings bin ich jetzt auch AU bis 9.2.2015 (das heißt in den neuen Vetrag hinein.)
Kann der Arbeitgeber die Zahlung dann verneinen und einstellen, weil ich ja nicht mal einen Tag dort gearbeitet habe.
Ich bin unbefristet eingestellt.

Danke schon mal für Antworten


AU?
Mama2015
784 Beiträge
20.01.2015 11:40
Ne kann er nicht. Aber ich würde schauen ob du da nicht doch anfangen kannst, den wenn es dumm geht schmeißt er dich während der probezeit raus. Klar kannst dann dagegen vorgehen aber bis das vor gericht geht dauert es und du musst ja an das elterngeld denken.
Mama2015
784 Beiträge
20.01.2015 11:41
Zitat von RoJu:

Zitat von Claudi711:

Hallo ihr Lieben,

ich habe folgende Frage.

Ich habe mien AV gekündigt zum 31.1.2015.
Der neue AV beginnt am 1.2.2015.
Nun bin ich schwanger was ich zum unterschreiben noch nicht wusste.
Allerdings bin ich jetzt auch AU bis 9.2.2015 (das heißt in den neuen Vetrag hinein.)
Kann der Arbeitgeber die Zahlung dann verneinen und einstellen, weil ich ja nicht mal einen Tag dort gearbeitet habe.
Ich bin unbefristet eingestellt.

Danke schon mal für Antworten


AU?


Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung sprich Krankengeld
Sonce
7123 Beiträge
20.01.2015 11:42
Zitat von Mama2015:

Ne kann er nicht. Aber ich würde schauen ob du da nicht doch anfangen kannst, den wenn es dumm geht schmeißt er dich während der probezeit raus. Klar kannst dann dagegen vorgehen aber bis das vor gericht geht dauert es und du musst ja an das elterngeld denken.


bei Schwangerschaft hat man auch in der Probezeit Kündigungsschutz.
Carpe-Noctem
974 Beiträge
20.01.2015 11:44
Im Prinzip kann dir keiner was.

Ausnahme du hättest willentlich die SS beim neuen AG verschwiegen.

Ashena
3397 Beiträge
20.01.2015 11:46
Zitat von Carpe-Noctem:

Im Prinzip kann dir keiner was.

Ausnahme du hättest willentlich die SS beim neuen AG verschwiegen.


Auch dann nicht, muss man nicht angeben.
Sonce
7123 Beiträge
20.01.2015 11:46
Zitat von Carpe-Noctem:

Im Prinzip kann dir keiner was.

Ausnahme du hättest willentlich die SS beim neuen AG verschwiegen.


und selbst da kann einem keiner was....

Denn man darf Lügen, wenns darum geht.

Ich war zwischenzeitlich arbeitslos in der Schwangerschaft und wurde sogar vom Arbeitstamt dazu aufgefordert zu lügen ( 16.Woche), bzw die SS zu verschweigen.
Carpe-Noctem
974 Beiträge
20.01.2015 11:48
Zitat von Sonce:

Zitat von Carpe-Noctem:

Im Prinzip kann dir keiner was.

Ausnahme du hättest willentlich die SS beim neuen AG verschwiegen.


und selbst da kann einem keiner was....

Denn man darf Lügen, wenns darum geht.

Ich war zwischenzeitlich arbeitslos in der Schwangerschaft und wurde sogar vom Arbeitstamt dazu aufgefordert zu lügen ( 16.Woche), bzw die SS zu verschweigen.


Wohl wahr. Es gibt aber auch Präzedenzfälle. Hatten wir letztens in der Aka.
Die Frage ist halt in wie weit das nach der SS in der neuen Arbeitsstelle für ein gutes Betriebsklima sorgt...sehe ich jetzt aus meinem Betriebsratsstandpunkt.
20.01.2015 11:49
Richtig, also Fakt ist, du bist kündigungsgeschützt, auch in der Probezeit, sofern du die SS bei deinem AG angegeben hast. Wenn er dich in der probezeit rauswirft und du dann sagst, aber ich bin doch schwanger, dann zählt das nicht.
Claudi711
272 Beiträge
20.01.2015 11:49
verschwiegen oder gelogen habe ich beim unterschreiben nicht, denn zu dem zeitpunkt wusste ich es nicht. Die Krankenkasse meint aber das es passieren kann das ich nicht versichert bin wenn der AG nicht zahlt wegen einer 4 Wochenfrist ?
Mama2015
784 Beiträge
20.01.2015 11:50
Zitat von Sonce:

Zitat von Mama2015:

Ne kann er nicht. Aber ich würde schauen ob du da nicht doch anfangen kannst, den wenn es dumm geht schmeißt er dich während der probezeit raus. Klar kannst dann dagegen vorgehen aber bis das vor gericht geht dauert es und du musst ja an das elterngeld denken.


bei Schwangerschaft hat man auch in der Probezeit Kündigungsschutz.


Ja das ist mir schon klar. Aber deswegen machen AG trotzdem kein halt davor jemanden zu kündigen. Auch wenn er im unrecht ist. Sie müsste dann Kündigungsschutzklage einreichen. Bekommt innerhalb von paar Wochen den ersten Termin - man einigt sich nicht- Urteil gibt's da noch nicht dann wird ein richtiger Termin angesetzt das kann bis zu 1.jahr dauern und was kommt dabei raus.... Ne Abfindung wenn uberhaupt. Hast nen Richter der sagt sie hat da.nich nie gearbeitet Klage abgelehnt muss sie weiter klagen.... Fazit unter dem strich... in der zeit wo sie den Weg durchläuft ist sie im elterngeld wenn nicht schon wieder draußen und klagt immer noch. ... und bekommt am ende nur den mindestsatz. Ist natürlich weit ausgebreitet weiß ja nicht ob sie nach dem 9.2 anfangen will....
Sonce
7123 Beiträge
20.01.2015 11:52
Zitat von RoJu:

Richtig, also Fakt ist, du bist kündigungsgeschützt, auch in der Probezeit, sofern du die SS bei deinem AG angegeben hast. Wenn er dich in der probezeit rauswirft und du dann sagst, aber ich bin doch schwanger, dann zählt das nicht.


man kann auch nachträglich noch angeben das man schwanger ist, auch nach einer kündigung. Glaube die Frist war hierzu 2 Wochen nach bekanntgabe der Kündigung.
Mama2015
784 Beiträge
20.01.2015 11:52
Zitat von RoJu:

Richtig, also Fakt ist, du bist kündigungsgeschützt, auch in der Probezeit, sofern du die SS bei deinem AG angegeben hast. Wenn er dich in der probezeit rauswirft und du dann sagst, aber ich bin doch schwanger, dann zählt das nicht.


Doch sie hat nach einer ausgesprochenen Kündigung Zeit bis zu 2 Wochen den AG davon in Kenntnis zu setzen! Hab das alles jetzt selber durch...
20.01.2015 11:52
Zitat von Claudi711:

verschwiegen oder gelogen habe ich beim unterschreiben nicht, denn zu dem zeitpunkt wusste ich es nicht. Die Krankenkasse meint aber das es passieren kann das ich nicht versichert bin wenn der AG nicht zahlt wegen einer 4 Wochenfrist ?


Du brauchst für nen Anspruch auf Lohnfortzahlung 4 Wochen Firmenzugehörigkeit vor der Erkrankung. Also hast Du nur Anspruch auf Krankengeld. Wie es jedoch bei ner SS - bedingten AU oder nem BV wäre weiß ich nicht.
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