Mütter- und Schwangerenforum

August 2011 Babys ♥

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Niji
32888 Beiträge
08.03.2011 12:16
aber man hat ja nen mindestbetrag von 300e die man als elterngeld bekommt oder?
bei uns is dsa etwas kompliziert. ich bin studentin und mein freund zu dme zeitpunkt wo das kind komtm höchstwahrscheinlich auch noch student (schreibt diplomarbeit udn das dauert bekanntlich ja mal länger mal nich) er arbeitet jedoch neben dem studium als werksstudent und bekomtm da momentan im schnit 600-700€ bei raus was ja auch nich so viel is.
wenne r im april diplom anfängt kommt er noch knapp auf 400e
jetz is meien frage wie is das da mit dem elterngeld? ich falle ja da ich keienn verdienst habe (ausser eine shk stelle und das sind 160€ die zählen ja immer nix) eigentlich auch nicht in den mutterschutz oder?

und nun is die frage ob das bei uns dann auch geht das er am anfang die 2 monate elterngeld macht (wo er jedoch vermutlich noch am diplom schreibt bzw dieses verteidigt) und darf er dnan nich arbeiten? weil er ja vermutlich dnan auch nur 3000€ bekommen würde also den mindestsatz und da sind die 100€ mehr für usn schon ein riesiger unterschied da ich ja dann in de rzeit nix bekomme.
ode rist es sinvoller ich nehem das von anfang an und kann vielleicht dann nach 2-3monaten auch wieder mit der shk stelle weitermachen (geschweige denn mit dem studium aba das is ja unabhängig davon)
da hätten wir ja dnan seien 400€ und die 300 die vom elterngeld sind.

hoffe das war jetz irgendwie verständlich...weil ich blicke da kaum durch wie das is mit dazuverdienen und so weiter. habe es auch schon mit dem elterngeldrechner dens im netz gibt versucht der sagt mir aba immer einfach die 300€...
Niji
32888 Beiträge
08.03.2011 12:19
ach udn nnochwas: is es nich auch so, dass das kind dann nicht in einem betreuungsverhältnis sein darf? also wenn ich normal weiter studieren will dann muss ich ja mindestens ne stundenweise betreuung machen und irgendwo stand das die vorraussetzung fürs elterngeld is das dsa kidn daheim is...man is das alles kompliziert
Kristina88
30071 Beiträge
08.03.2011 12:22
Zitat von Niji:

ach udn nnochwas: is es nich auch so, dass das kind dann nicht in einem betreuungsverhältnis sein darf? also wenn ich normal weiter studieren will dann muss ich ja mindestens ne stundenweise betreuung machen und irgendwo stand das die vorraussetzung fürs elterngeld is das dsa kidn daheim is...man is das alles kompliziert
in den meisten unis kannst du dein baby aber auch mitnehmen
08.03.2011 12:27
Zitat von Mama-von-Annina:

Zitat von Maus28:

Hey Mädels habt ihr einen guten Tipp bei Verstopfungen,langsam müßte sich echt mal was tun


Magnesium, einfach nur 200 oder 300 mg Magnesium

hilft bei mir leider nicht wirklich
08.03.2011 12:29
Zitat von klitzeklein:

Zitat von Maus28:

Hey Mädels habt ihr einen guten Tipp bei Verstopfungen,langsam müßte sich echt mal was tun
über zwei liter wasser am tag trinken! ich hatte vor meiner ss extrem mit verstopfung zu kämpfen, seit ich schwanger bin gar nicht mehr und ich nehme eisen, magnesium & folsäure. vielleicht ist das ein guter mix!

hilft bei mir auch nicht wirklich trink jeden tag 2-3 liter.....
08.03.2011 12:29
yeah frauentag
K.B.
4974 Beiträge
08.03.2011 12:38
Zitat von palule:

hmmm, wegen dem elterngeld, ich hab bei nem elterngeldrechner meine 12 letzten löhne eingegeben und dann mal angegeben dass ich nach dem mutterschutz wieder so wie jetzt (also 20std/woche) arbeiten gehe und auch das geld von jetzt angegeben, der eltergeldrechner hat mir dann ausgespuckt dass ich dann 300€ elterngeld bekommen würde, da ich ja nicht mehr als 30std/woche arbeite. ist das jetzt falsch?

denn nach dem was dir von der elterngeldstelle gesagt wurde dürfte ich ja garkein elterngeld bekommen wenn ich dann das gleiche verdiene wie jetzt, oder?


Doch, die 300 € bekommst du auf jeden Fall, das ist der minimale Anspruch plus das was du dann dazu verdienst. Aber wenn ich mir überlege, dass ich Vollzeit arbeiten gehe, so richtig lohnt sich das während der Elternzeit nicht, man muss ja auch evtl. Babysitter zahlen.
K.B.
4974 Beiträge
08.03.2011 12:41
Zitat von Niji:

aber man hat ja nen mindestbetrag von 300e die man als elterngeld bekommt oder?
bei uns is dsa etwas kompliziert. ich bin studentin und mein freund zu dme zeitpunkt wo das kind komtm höchstwahrscheinlich auch noch student (schreibt diplomarbeit udn das dauert bekanntlich ja mal länger mal nich) er arbeitet jedoch neben dem studium als werksstudent und bekomtm da momentan im schnit 600-700€ bei raus was ja auch nich so viel is.
wenne r im april diplom anfängt kommt er noch knapp auf 400e
jetz is meien frage wie is das da mit dem elterngeld? ich falle ja da ich keienn verdienst habe (ausser eine shk stelle und das sind 160€ die zählen ja immer nix) eigentlich auch nicht in den mutterschutz oder?

und nun is die frage ob das bei uns dann auch geht das er am anfang die 2 monate elterngeld macht (wo er jedoch vermutlich noch am diplom schreibt bzw dieses verteidigt) und darf er dnan nich arbeiten? weil er ja vermutlich dnan auch nur 3000€ bekommen würde also den mindestsatz und da sind die 100€ mehr für usn schon ein riesiger unterschied da ich ja dann in de rzeit nix bekomme.
ode rist es sinvoller ich nehem das von anfang an und kann vielleicht dann nach 2-3monaten auch wieder mit der shk stelle weitermachen (geschweige denn mit dem studium aba das is ja unabhängig davon)
da hätten wir ja dnan seien 400€ und die 300 die vom elterngeld sind.

hoffe das war jetz irgendwie verständlich...weil ich blicke da kaum durch wie das is mit dazuverdienen und so weiter. habe es auch schon mit dem elterngeldrechner dens im netz gibt versucht der sagt mir aba immer einfach die 300€...


Das ist etwas komplizierter als bei uns. Ich würde bei der Elterngelstelle anrufen und denen das schildern, die können dir das da berechnen, das hab ich auch eben gemacht.
Tinker23
1470 Beiträge
08.03.2011 12:45
Das leidige Thema Elterngeld... Damit hab ich mich auch schon rumgeschlagen. Hab auch absolut nicht durchgeblickt. Bei mir ist das so, dass ich bis 07/2010 eine Ausbildung gemacht habe, dann war ich 08/2010 arbeitssuchend, dann hab ich 09-10/2010 nebenbei gearbeitet (unter 400€), 11/2010-01/2011 arbeitssuchend und seit 02/2011 habe ich eine Vollzeitstelle als Bürokauffrau. Ich hab mich da erkundigt und gefragt wie man das berechnet. Da meinte die Dame von der Elterngeldstelle dass Einkommen der letzten 12 Monate vor dem Mutterschutz zusammen rechnet, davon 67% (oder 65?) nimmt und dann durch die 12 Monate teilt. ALG was ich ja in einigen Monaten davon bekommen habe, zählt nicht mit rein. Die Monate hatte ich dann also kein Einkommen, werden aber trotzdem in die 12 Monate eingerechnet. Das hab ich mal durchgetippt und mir ist ganz schlecht geworden wie wenig Elterngeld ist schlussendlich dann bekomme...
Augustkugerl
6639 Beiträge
08.03.2011 12:48
Zitat von Tinker23:

Das leidige Thema Elterngeld... Damit hab ich mich auch schon rumgeschlagen. Hab auch absolut nicht durchgeblickt. Bei mir ist das so, dass ich bis 07/2010 eine Ausbildung gemacht habe, dann war ich 08/2010 arbeitssuchend, dann hab ich 09-10/2010 nebenbei gearbeitet (unter 400€), 11/2010-01/2011 arbeitssuchend und seit 02/2011 habe ich eine Vollzeitstelle als Bürokauffrau. Ich hab mich da erkundigt und gefragt wie man das berechnet. Da meinte die Dame von der Elterngeldstelle dass Einkommen der letzten 12 Monate vor dem Mutterschutz zusammen rechnet, davon 67% (oder 65?) nimmt und dann durch die 12 Monate teilt. ALG was ich ja in einigen Monaten davon bekommen habe, zählt nicht mit rein. Die Monate hatte ich dann also kein Einkommen, werden aber trotzdem in die 12 Monate eingerechnet. Das hab ich mal durchgetippt und mir ist ganz schlecht geworden wie wenig Elterngeld ist schlussendlich dann bekomme...


soweit ich das jetzt bei dir gelesen hab stimmt das so-hast du richtig verstanden ... es werden immer die letzten 12 Monate berechnet was du da verdient hast .... und da gibt es wiederrum den Mindestbetrag von 300€ und den Höchstsatz von 1800€ .... also die 300€ bekommt man immer....
und der Prozentsatz richtet sich nach den letzten 12 Monatseinkommen, wenn du mehr als 1260€ verdient hast bekommst du nur 65% ansonsten die 67%.
Tinker23
1470 Beiträge
08.03.2011 12:53
Zitat von Augustkugerl:

Zitat von Tinker23:

Das leidige Thema Elterngeld... Damit hab ich mich auch schon rumgeschlagen. Hab auch absolut nicht durchgeblickt. Bei mir ist das so, dass ich bis 07/2010 eine Ausbildung gemacht habe, dann war ich 08/2010 arbeitssuchend, dann hab ich 09-10/2010 nebenbei gearbeitet (unter 400€), 11/2010-01/2011 arbeitssuchend und seit 02/2011 habe ich eine Vollzeitstelle als Bürokauffrau. Ich hab mich da erkundigt und gefragt wie man das berechnet. Da meinte die Dame von der Elterngeldstelle dass Einkommen der letzten 12 Monate vor dem Mutterschutz zusammen rechnet, davon 67% (oder 65?) nimmt und dann durch die 12 Monate teilt. ALG was ich ja in einigen Monaten davon bekommen habe, zählt nicht mit rein. Die Monate hatte ich dann also kein Einkommen, werden aber trotzdem in die 12 Monate eingerechnet. Das hab ich mal durchgetippt und mir ist ganz schlecht geworden wie wenig Elterngeld ist schlussendlich dann bekomme...


soweit ich das jetzt bei dir gelesen hab stimmt das so-hast du richtig verstanden ... es werden immer die letzten 12 Monate berechnet was du da verdient hast .... und da gibt es wiederrum den Mindestbetrag von 300€ und den Höchstsatz von 1800€ .... also die 300€ bekommt man immer.... und der Prozentsatz richtet sich nach den letzten 12 Monatseinkommen, wenn du mehr als 1260€ verdient hast bekommst du nur 65% ansonsten die 67%.

Du meinst dass es immer mindestens 300€ Elterngeld gibt und höchstens 1800€?
Gut, da ich unter der Grenze liege sind es 67%.
Entschuldige, dass ich nochmal so blöd frage. Ich nehme also 12 Kalendermonate vor dem Muschu als Rahmen. Wenn ich in den 12 Monaten zum Beispiel aber nur 9 Monate arbeiten war, wird das Einkommen der 9 Monate genommen und auf 12 Monate gerechnet, oder? Ich hoffe das war einigermaßen verständlich gefragt
Niji
32888 Beiträge
08.03.2011 12:58
ja ich hoffe das es ein braves ruhiges baby wird...wie mein bruder damals..der hat kein mucks von sich gegeben udn den hätte man echt aufn bauch geschnallt mitnehmen können da hätte es nen glucksen gegeben wenn jemand scheekert nen kleines meckern wenn hunga is und ansonsten nur ruhig im tuch gelegen... da hatte meine mama glück mit dem
wenns kind so is dann kann ichs ehct in jede vl mitnehmen das wär aba der idealfall...wenns wird wie ich war kannste das voll vergessen.

also mitnehmen is bei uns inna uni erlaubt und man muss eben nur voirher den vorlesenden fragen udn anna tür sitzen damit man wnens doch rumheult rausgehen kann. machen aba einige seh ich ja jetz schon.
gibt allerdings an der uni auch das "campusnest" da gibt man den nachwuchs eben für eine vorlesung ab und hoilt dnan wida..das is ja auch ne option.
Augustkugerl
6639 Beiträge
08.03.2011 12:59
Zitat von Tinker23:

Zitat von Augustkugerl:

Zitat von Tinker23:

Das leidige Thema Elterngeld... Damit hab ich mich auch schon rumgeschlagen. Hab auch absolut nicht durchgeblickt. Bei mir ist das so, dass ich bis 07/2010 eine Ausbildung gemacht habe, dann war ich 08/2010 arbeitssuchend, dann hab ich 09-10/2010 nebenbei gearbeitet (unter 400€), 11/2010-01/2011 arbeitssuchend und seit 02/2011 habe ich eine Vollzeitstelle als Bürokauffrau. Ich hab mich da erkundigt und gefragt wie man das berechnet. Da meinte die Dame von der Elterngeldstelle dass Einkommen der letzten 12 Monate vor dem Mutterschutz zusammen rechnet, davon 67% (oder 65?) nimmt und dann durch die 12 Monate teilt. ALG was ich ja in einigen Monaten davon bekommen habe, zählt nicht mit rein. Die Monate hatte ich dann also kein Einkommen, werden aber trotzdem in die 12 Monate eingerechnet. Das hab ich mal durchgetippt und mir ist ganz schlecht geworden wie wenig Elterngeld ist schlussendlich dann bekomme...


soweit ich das jetzt bei dir gelesen hab stimmt das so-hast du richtig verstanden ... es werden immer die letzten 12 Monate berechnet was du da verdient hast .... und da gibt es wiederrum den Mindestbetrag von 300€ und den Höchstsatz von 1800€ .... also die 300€ bekommt man immer.... und der Prozentsatz richtet sich nach den letzten 12 Monatseinkommen, wenn du mehr als 1260€ verdient hast bekommst du nur 65% ansonsten die 67%.

Du meinst dass es immer mindestens 300€ Elterngeld gibt und höchstens 1800€?
Gut, da ich unter der Grenze liege sind es 67%.
Entschuldige, dass ich nochmal so blöd frage. Ich nehme also 12 Kalendermonate vor dem Muschu als Rahmen. Wenn ich in den 12 Monaten zum Beispiel aber nur 9 Monate arbeiten war, wird das Einkommen der 9 Monate genommen und auf 12 Monate gerechnet, oder? Ich hoffe das war einigermaßen verständlich gefragt


Kannst ruhig fragen solang ich helfen kann *g*

ja richtig, die 300€ bekommst du immer wenn du zu Hause bleibst, das is die Mindestgrenze die der Staat festgelegt hat. Und jenachdem wie hoch dein Verdienst war kann man bis zu 1800€ bekommen-mehr nicht.

jup richtig, wenn du nur in den letzten 9 Monaten einen Verdienst hattest, dann werden die 9 Monate genommen und auf die 12 Monate umgelegt.

das gilt genauso wie z.B. bei mir, ich hatte letztes Jahr noch 50€ weniger netto bis Dezember und ab Januar 50€ mehr, des heißt ich rechne die letzten 12 Monate zam und teile es durch 12.
palule
10755 Beiträge
08.03.2011 12:59
ähm, ich dachte seit 1.1.2011 gelten nur noch die 65%?
08.03.2011 13:02
Zitat von Galadriel80:

Zitat von Mama-von-Annina:

Zitat von Maus28:

Hey Mädels habt ihr einen guten Tipp bei Verstopfungen,langsam müßte sich echt mal was tun


Magnesium, einfach nur 200 oder 300 mg Magnesium

hilft bei mir leider nicht wirklich


Dann einfach mehr nehmen Bei 600 mg geht es dann ganz sicher!
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