Mütter- und Schwangerenforum

Außendienst vs. Mutterschutzgesetz

MrsNussschnecke
541 Beiträge
22.12.2013 22:18
Hallo!

Ich bin im Außendienst tätig. Fahre täglich in eine Filiale unseres Unternehmens. Reiner Fahrtweg oft 150-250 km täglich. Meist verlasse ich um 7:00 Uhr das Haus und bin um 20:00 Uhr zurück.

Nun habe ich folgende Infos im Mutterschutzgesetz gefunden:

Schwangere sowie stillende Mütter dürfen nach § 8 Abs. 1 MuSchG
nicht über 8½ Stunden täglich (wobei als Arbeitszeit die Zeit von der Abfahrt an der Wohnung bis zur Heimkehr rechnet),
nicht in der Nacht – auch nicht bei Abendveranstaltungen! – also
in den ersten vier Schwangerschaftsmonaten zwischen 22:00 Uhr und 6:00 Uhr, danach zwischen 20:00 Uhr und 6:00 Uhr, und nicht an Sonn- und Feiertagen beschäftigt werden.


Wie geht euer Unternehmen damit um?
Ich habe z.B. nicht die Möglichkeit im Innendienst zu arbeiten, da unser Firmensitz 350 km entfernt ist.

Nicht das Ihr mich falsch versteht. Ich liebe meinen Job und möchte bis zum Ende weiter arbeiten. Ein BV kommt für mich nicht in Frage. Schwangerschaft ist ja schließlich keine Krankheit. Jedoch weis ich auch das unser Unternehmen stark auf die Einhaltung achtet.
nicole_jv3
5403 Beiträge
22.12.2013 23:35
Also das die Fahrtzeit mitzählt wusste ich bisher nicht. Ich arbeite im öffentlichen Dienst und da achten die auch sehr darauf. Haben normalerweise einen Tag die Woche mit 9 1/2 Std Arbeitszeit. Ab dem Zeitpunkt, wo ich die Schwangerschaft angezeigt habe durfte ich aber nur noch 8 1/2 Std arbeiten. Auf die fahrtzeiten hat da aber keiner geachtet...
Frag doch einfach mal in der Personalabteilung nach. Wenn ihr nur so wenige Filialen habt hatten die so nen fall vielleicht schon mal? Oder hättet ihr ne nähere Filiale, wo du die nächsten Wochen arbeiten könntest?

Aber ich kann mir schon vorstellen, dass dich der lange Arbeitsweg demnächst seeeehr schlaucht. Je weiter die Schwangerschaft fortschreitet, desto anstrengender wird's ja in der Regel...
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