Mütter- und Schwangerenforum

Beschäftigungsverbot

Reschen
4509 Beiträge
29.06.2017 15:17
Ich brauche mal eure Meinungen.
Ich arbeite in einem Beruf, bei dem ich jeden Tag an Überseecontainer ran bzw. rein muss die mit Chemikalien begast (zum Schädlinge abtöten) oder mit Schadstoffen (der Ware an sich) belastet sind. Ich muss schwer heben und so weiter.
ich würde sehr gern meinen FA nach einem Beschäftigungsverbot fragen. ich glaube eigentlich nicht das mein FA mir ein BV verwehren wird.
Aber was meint ihr denn?
nilou
14053 Beiträge
29.06.2017 15:19
Das ist doch eher ein Fall für ein BV vom Arbeitgeber. Bzw.muss er dich entsprechend des MuSchG einsetzen.
Reschen
4509 Beiträge
29.06.2017 15:20
Zitat von Nicsisch:

Das ist doch eher ein Fall für ein BV vom Arbeitgeber. Bzw.muss er dich entsprechend des MuSchG einsetzen.


mein Arbeitgeber stellt sich leider bei solchen Angelegenheiten etwas quer...
nilou
14053 Beiträge
29.06.2017 15:22
Zitat von Reschen:

Zitat von Nicsisch:

Das ist doch eher ein Fall für ein BV vom Arbeitgeber. Bzw.muss er dich entsprechend des MuSchG einsetzen.


mein Arbeitgeber stellt sich leider bei solchen Angelegenheiten etwas quer...


Na ja, beim MuSchG hat er keine Chance. Wenn er sich daran nicht hält wende dich ans Gewerbeaufsichtsamt.

Dein FA darf dir kein BV ausstellen, wenn es daran liegt das der AG sich nicht ans MuSchG hält.
Reschen
4509 Beiträge
29.06.2017 15:32
Mein FA meinte zu mir, das wenn Leib und Leben von Mutter und Ungeborenem Kind gefährdet sind kann er mir auch ein BV aussprechen.
29.06.2017 15:53
Ich habe auch eine Frage zum BV (sorry Reschen dass ich das in deinem Thread schreibe aber wollte nicht auch einen eröffnen wegen dem selben Thema).

Und zwar arbeite ich in einer Art Krankenhaus/Ärztehaus. Wir haben stationäre und ambulante Patienten. Ich bin für das Labor zuständig und für die Patientenannahme. Das heißt Patientenerstkontakt, Krankheitsanamnese, Labor (Blut, Urin, Stuhl, ...) es ist anscheinend in dem Bereich nicht "zwingend" notwendig ein BV zu bekommen, aber in all den Jahren in denen ich dort arbeite waren 5 Kolleginnen schwanger und bekamen alle ein BV vom FA. soll ich meinen auch nach einem BV fragen? Habe irgendwie Zweifel eines zu bekommen...
Reschen
4509 Beiträge
29.06.2017 15:59
Zitat von LittleOne:

Ich habe auch eine Frage zum BV (sorry Reschen dass ich das in deinem Thread schreibe aber wollte nicht auch einen eröffnen wegen dem selben Thema).

Und zwar arbeite ich in einer Art Krankenhaus/Ärztehaus. Wir haben stationäre und ambulante Patienten. Ich bin für das Labor zuständig und für die Patientenannahme. Das heißt Patientenerstkontakt, Krankheitsanamnese, Labor (Blut, Urin, Stuhl, ...) es ist anscheinend in dem Bereich nicht "zwingend" notwendig ein BV zu bekommen, aber in all den Jahren in denen ich dort arbeite waren 5 Kolleginnen schwanger und bekamen alle ein BV vom FA. soll ich meinen auch nach einem BV fragen? Habe irgendwie Zweifel eines zu bekommen...


ganz ehrlich? ich würde einfach deinen Arzt fragen. und ich kann mir nicht vorstellen das er nein sagen wird.
29.06.2017 16:10
Zitat von Reschen:

Mein FA meinte zu mir, das wenn Leib und Leben von Mutter und Ungeborenem Kind gefährdet sind kann er mir auch ein BV aussprechen.
war bei mir auch kein Problem, habs auch vom FA bekommen und in deinem
Fall finde ich es gerechtfertigt, sprich ihn einfach an
nilou
14053 Beiträge
29.06.2017 16:36
Zitat von Reschen:

Mein FA meinte zu mir, das wenn Leib und Leben von Mutter und Ungeborenem Kind gefährdet sind kann er mir auch ein BV aussprechen.


Richtig. Der FA macht es wenn die Ursachen im gesundheitlichen Bereich der Mutter/des Kindes liegen, der Arbeitgeber wenn es an den Arbeitsbedingungen liegt.

Bei dir liegt es an den Arbeitsbedingungen, weswegen dein erster Ansprechpartner dein Arbeitgeber ist. Er hat dich entsprechend des MuSchG zu beschäftigen.
Alaska
18847 Beiträge
29.06.2017 17:14
Es gibt Ärzte, die da vllt ein Auge zudrücken. Ausstellen darf er es genau genommen aber nicht, denn gesundheitlich fehlt weder dir, noch dem Kind etwas.

Es ist ein klarer Fall eines BVs vom Arbeitgeber. Wenn er sich quer stellt, halt ihm die MuSchu-Richtlinien unter die Nase und weiger dich, Aufgaben zu machen, die du rechtlich nicht mehr machen musst und darfst!
Dann überlegt er sich nochmal, ob er gerne jemand bezahlt, der praktisch nichts mehr arbeiten darf, oder ob er ein BV ausstellt, mit dem er den Lohn für dich zurückerstattet bekommt.

Das ist jetzt deine Aufgabe, da Dampf zu machen.
Sternchen1985
3888 Beiträge
29.06.2017 18:24
Ich würde auch erst mal mit deinem Arzt sprechen. Ich hab auch vom Arzt ein bv bekommen weil mein AG sich nicht an dem Mutterschutz halten kann. Ich bräuchte nur ein schreiben vom AG das er mich nicht anders einsetzen kann
29.06.2017 20:54
Meine Ärztin hat mir erzählt, dass jetzt die Krankenkassen sehr hinterher sind warum ein Beschäftigungsverbot ausgestellt wird. Klar die wollen auch nicht mehr immer den Lohn erstatten, nur weil der AG sich nicht an die Muschu Bestimmungen halten will.

Deswegen nehmen es inzwischen einige Ärzte sehr genau damit, ob es wegen Problemen in der Schwangerschaft ist oder wegen Problemen am Arbeitsplatz.

Teilweise ist es echt unfair, manche Ärzte schmeißen einem die BVs hinter her und andere halten sich dermaßen an die Regeln, dass selbst Frauen mit starker Hyperemesis nur fortlaufende Krankschreibungen bekommen.
Laraliii
2421 Beiträge
30.06.2017 11:25
Zitat von Nicsisch:

Zitat von Reschen:

Zitat von Nicsisch:

Das ist doch eher ein Fall für ein BV vom Arbeitgeber. Bzw.muss er dich entsprechend des MuSchG einsetzen.


mein Arbeitgeber stellt sich leider bei solchen Angelegenheiten etwas quer...


Na ja, beim MuSchG hat er keine Chance. Wenn er sich daran nicht hält wende dich ans Gewerbeaufsichtsamt.

Dein FA darf dir kein BV ausstellen, wenn es daran liegt das der AG sich nicht ans MuSchG hält.


Der FA darf immer ein BV austellen, unabhängig vom Arbeitgeber. FA, Betriebsarzt und AG dürfen jederzeit unabhängig voneinander ein Verbot austellen. Nur sie Gründe sind andere
UmpaLumpa
253 Beiträge
30.06.2017 11:31
hallo,

ich arbeite im sicherheitsdienst mit 12h diensten, mein FA darf mir kein BV ausstellen da es keinen gesundheitlich grund hat sondern ein betriebsbedingtes BV. geh zu deinem AG und mach ihn aufmerksam auf das muschugesetz sollte er sich quer stellen dann ab zum Gewerbeaufsichtsamt allerdings würde sich dein AG kein gefallen mit so was Zutun und Einbußen bis auf die Arbeitskraft haben sie auch nicht.
nilou
14053 Beiträge
30.06.2017 12:05
Zitat von Laraliii:

Zitat von Nicsisch:

Zitat von Reschen:

Zitat von Nicsisch:

Das ist doch eher ein Fall für ein BV vom Arbeitgeber. Bzw.muss er dich entsprechend des MuSchG einsetzen.


mein Arbeitgeber stellt sich leider bei solchen Angelegenheiten etwas quer...


Na ja, beim MuSchG hat er keine Chance. Wenn er sich daran nicht hält wende dich ans Gewerbeaufsichtsamt.

Dein FA darf dir kein BV ausstellen, wenn es daran liegt das der AG sich nicht ans MuSchG hält.


Der FA darf immer ein BV austellen, unabhängig vom Arbeitgeber. FA, Betriebsarzt und AG dürfen jederzeit unabhängig voneinander ein Verbot austellen. Nur sie Gründe sind andere


Lies bitte richtig, es wurde hier bereits mehrfach richtig gesagt wann ein FA und wann der AG es machen kann/muss. Der FA darf eben nicht immer ein BV ausstellen. Natürlich kann er es machen, obwohl es zB wie hier an den Arbeitsbedingungen liegt. Konsequenz einer Überprüfung wäre aber das er richtig Ärger bekommt mit der Krankenkasse und das BV nicht mehr gültig ist. Ob es sogar rückwirkend für die Schwangere Konsequenzen hätte weiß ich nicht. Aber welcher Arzt will das riskieren?
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