Mütter- und Schwangerenforum

Beschäftigungsverbot Was steht mir zu

Mucki88
86 Beiträge
24.04.2016 20:40
Hi

Ich habe seit letzter Woche Mittwoch ein BV .
Muss der AG trotzdem die Sonderzahlungen zahlen wie Urlaubs und Weihnachtsgeld? Oder darf er mir was am meinem "Gehalt" kurzen?
Wollte morgen schon meinen Anwalt anrufen und fragen was da Sache ist da mein AG nicht der netteste ist.
Danke für eure antworten.
24.04.2016 20:43
Der AG darf dir an deinem Gehalt gar nichts kürzen.

Krümel714
2489 Beiträge
24.04.2016 20:43
Mucki88
86 Beiträge
24.04.2016 20:45
Vielen Dank.

Schaue gleich mal rein hab die Seite natürlich nit im netz gefunden.

Super_kind
1528 Beiträge
24.04.2016 20:45
Was ist mit Sonderzahlungen, hat man Anspruch auf Urlaubs- oder Weihnachtsgeld?

Schwangeren darf kein finanzieller Nachteil im Beschäftigungsverbot widerfahren. Auch wenn sich das 13. Monatsgehalt als zusätzlicher Teil der Vergütung nach der erbrachten Arbeitsleistung richtet, ist diese Sonderzahlung auch für Zeiten zu gewähren, in denen der Arbeitgeber aufgrund gesetzlicher Regeln das Einkommen weiter zahlen muss. Die Sonderzahlungen, wie Weihnachts- und Urlaubsgeld, stehen der Schwangeren also zu.
Curleysue
10272 Beiträge
24.04.2016 21:26
Die Sonderzahlungen müssen aber im Arbeitsvertrag festgehalten sein. Oder so und so viele Jahre (weiss nicht wieviel Jahre hintereinander) immer bezahlt worden sein.

Stehen Sie nicht im Vertrage, muss der Ag sie nicht immer zahlen.

War bei meiner Arbeitskollegin so.
03Juni
10945 Beiträge
25.04.2016 02:29
Dir darf kein Nachteil entstehen. Du bekommst sogar durchschnittliche Zulagen der letzten drei Monate ,sofern du Zulagen hast. Und falls dein Vertrag ausläuft und du keine Möglichkeit hast, durch das Beschäftigungsverbot deinen Urlaub wahrzunehmen hast du ein Recht darauf dass dir der Urlaub ausbezahlt wird. In manchen Fällen (sofern du nach der Elternzeit zurück kommst zur Arbeit) darf der Urlaub so lang "angeschrieben werden" aber bei mir endete der befristete Vertrag innerhalb der Elternzeit, drum hatte ich ein Recht auf das Ausbezahlen. Auf jeden Fall bekommst du dein volles Gehalt.

Bezüglich 13. Monatsgehalt usw kommt es drauf an was im vertrag steht. Meistens steht da ja drin dass es freiwillige Zahlungen sind und auch dass man sie mal bekommen hat stellt keinen Anspruch für die Zukunft dar - ich denke in dem fall hast du schlechte karten, wenn er sie einfach nicht zahlt.
25.04.2016 10:06
Hallo ich hatte ab der 7 ssw BV bekommen arbeite in einer Kita. Ich habe mein komplettes Gehalt mit allensonderZahlungen bekommen bis zum MutterSchutz dann zahlt es ja die krankenKasse.
Auch mein Urlaub hab ich noch komplett aufgehoben bekommen bis ich wieder arbeiten bin habe den einfach am ende der Elternzeit noch dran gehongen
Somit War die Schwangerschaft zwar manschmal langweilig aber entspannt
  • Dieses Thema wurde 2 mal gemerkt