Mütter- und Schwangerenforum

Elterngeld - euer Wissen

21.01.2016 12:19
Hallo zusammen,
ich erwarte mein erstes Kind im August.
Jetzt stellen wir uns einige fragen, was das Elterngeld betrifft.
Es ist so, mein Freund ist Beamter und verdient gut. Ich bin momentan noch Angestellte bis Oktober, dann läuft mein Vertrag aus.

Wir würden gerne das Elterngeld auf zwei Jahre aufteilen (wenn dies möglich ist). Jetzt haben uns schon einige geraten, das Elterngeld nur auf ein Jahr aufzuteilen, und mich dann bis zum zweiten oder sogar dritten Jahr Arbeitslos zu melden, und Arbeitslosengeld beziehen. Außerdem, wenn ich nur ein Jahr in offizielle Elternzeit gehe, kann mein Freund zwei Monate zu Hause bleiben und wird dafür trotzdem weiter bezahlt (Ist bei den Beamten so geregelt). Jetzt stellen wir uns die Frage, ob das so einfach möglich ist. Und wie es aussieht, wenn ich zum Beispiel nach dem zweiten Jahr wieder schwanger werde (wir hätten gerne relativ schnell ein zweites, wenn alles so läuft wie wir es uns vorstellen ), wird das Elterngeld dann mit dem Arbeitslosengeld ausgerechnet?

Oder ist es tatsächlich besser, wenn ich das Elterngeld auf zwei Jahre aufteile und ggf. dann wieder schwanger werde?

Ich hoffe ich habe soweit es geht verständlich geschrieben - ich danke euch schon für eure Antworten

Wünsche euch einen schönen Tag
Chantal

P.S.: Mein Elterngeld wird wahrscheinlich (ausgerechnet mit Elterngeldrechner im Internet) bei einem Jahr auf circa 850 Euro hinauslaufen.
krümelchen007
5058 Beiträge
21.01.2016 12:43
Klar, wenn du nur ein Jahr nimmst und dann alg1 beantragst wird das durchaus mehr geld sein wie es auf 2 Jahre aufzuteilen.
Aber möchtest du dein Kind im ersten Jahr schon in eine kita oder Betreuung geben? Wenn ja würde ich wirklich nur ein Jahr Elternzeit nehmen wenn Nein dann vergiss bitte nicht das man eine voraussetzung haben muss um alg1 zu bekommen. Nämlich dem Arbeitsmarkt vollkommen zur Verfügung zu stehen. D.h. du musst die Maßnahmen die dir das Arbeitsamt auftischt auch machen, bewerbungstrainig und was weis ich nicht alles. Die dauern schon manchmal 1-2 Wochen. Und du musst natürlich deine Auflage erfüllen dich um Arbeit zu bemühen. Heißt also Bewerbungen schreiben Initiativ und vom Arbeitsamt vorgeschriebene. Und dafür muss dein Kind ja eine feste Betreuung haben und diese musst du dann auch vorweisen.
Also einfach mal alg1 beantragen ist nicht so einfach.
Aber ich weis ja auch nicht wie du das mit der Betreuung vor hast deswegen hab ich es nochmal erläutert

Lg
Lotta23
17 Beiträge
21.01.2016 20:46
DAs interessiert mich auch - vor allem das mit dem ALG1. Bin momentan in Elternzeit (bis April) habe es auch für 1 Jahr beantragt und wollte dann auch - wie Du - weil mein Arbeitsvertrag in meinem Mutterschutz nach der der Geburt ausgelaufen ist nach einem Jahr Elterngeld ALG1 beziehen um so 2 Jahre zu Hause zu bleiben. Habe mich diesbezüglich vor der Geburt im Netz informiert und gelesen, dass wenn man nur 1 Jahr Elternzeit hat, man danach den vollen Satz ALG1 bekommt, also 67% vom Gehalt vor der Geburt, nach 2 Jahren ELternzeit würde man wohl nur soviel ALG1 bekommen wie das man arbeiten gehen wolle, zum Beispiel gibst du an nur 20h/Woche arbeiten zu wollen, dann gibt es auch nur ALG1 wie wenn du 20h/Woche vorher gearbeitet hast, auch wenn die vorher Vollzeit beschäftigt warst.
Nun machen mich viele im Freundeskreis unsicher, sie meinen ich bekomme nach 1 Jahr Elternzeit wenn überhaupt nur so viel ALG1 wie ich Stunden arbeiten würde. Zudem wolle das Amt eine Bescheinigung wo mein Sohn betreut ist während ich arbeiten würde -
Bin total verunsichert. Ich wollte ihn erst mit 2 in die Kita geben!
Vielleicht weiß hier jemand bescheid!
K.B.
4974 Beiträge
21.01.2016 20:49
Kann mich der Vorrednerin nur anschließen. Wenn du ALG 1 beziehen willst, musst du der Agentur für Arbeit vorlegen können, wie die Betreuung deines Kindes gesichert ist. Denn um ALG 1 zu beziehen, musst du dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stehen.
Ich hatte es bei meinem ersten Sohn, er kam am 30.7 zur Welt, ich hatte ab dem 01.09 wieder einen Arbeitsvertrag. Also habe ich für den einen MOnat ALG 1 bezogen. Er wurde da aber schon in der Kita eingewöhnt und mein Arbeitsvermittler hat dann auch zu mir gesagt, ich müsse mich für den einen MOnat nicht bewerben, wäre ja blödsinn.
Moralisch ist es nicht, zu Hause Däumchen zu drehen und den Staat dafür bezahlen zu lassen, zumal nicht für 1 Jahr. Auch wenn es leider viele andere in unserem Land so machen.
Aber klar, du musst einfach immer damit rechnen, dass sie dir Arbeit andrehen, die du nicht machen möchtest oder eben Maßnahmen bei einem Bildungsträger absolvieren musst, Bewerbungstrainings, Eingliederungsmaßnahmen etc. (ich arbeite in dem Bereich).
Überlege es dir gut.
K.B.
4974 Beiträge
21.01.2016 20:51
Lustig wie sich das hier einige vorstellen. Wenn es so einfach wäre, dann würde sich keiner das Elterngeld auf 2 Jahre splitten lassen, sondern einfach ALG 1 beziehen, das ist nämlich sogar mehr als das Elterngeld.
Sorry, aber so auf Staatskosten zu leben, da geht mir echt die Hutschnur.
Lotta23
17 Beiträge
21.01.2016 20:58
Vielleicht bist du eine Glückliche mit Festvertrag! Vielleicht lebst du in einem Bundesland der Kita-Plätze ab einem Jahr anbieten - hier kostet mich die Betreuung ab 1 Jahr bis zum 2 Jahr wo es "beitragsfrei" wird 380€ monatlich.

Zitat von K.B.:

Lustig wie sich das hier einige vorstellen. Wenn es so einfach wäre, dann würde sich keiner das Elterngeld auf 2 Jahre splitten lassen, sondern einfach ALG 1 beziehen, das ist nämlich sogar mehr als das Elterngeld.
Sorry, aber so auf Staatskosten zu leben, da geht mir echt die Hutschnur.
K.B.
4974 Beiträge
21.01.2016 21:08
Das hat ja nichts damit zu tun. Aber man weiß, wenn man ein Kind bekommt, wieviel Elterngeld man bekommt und ob man es sich leisten kann 1, 2 oder 3 Jahre zu Hause zu bleiben.
Nein, ich habe auch keinen Festvertrag, mein Vertrag ist nach dem Mutterschutz ausgelaufen. Ich bekommt auch ab Mai keinen Kitaplatz, erst ab August. Ich werde dann in dieser Zeit auf Honorar, denn ALG1 kann ich nicht beziehen, wenn ich keinen Kitaplatz habe. Also werde ich erst ab Oktober wieder arbeiten können.
Aber damit hast du deine FRage ja selbst beantwortet, wenn du keine Betreuung für dein Kind hast, hast du auch keinen Anspruch auf ALG1.
K.B.
4974 Beiträge
21.01.2016 21:10
Achso, ich lebe in NRW, bis zu 2 Jahren zahle ich 270 € Kitakosten im Monat und muss sogar weiter bis zum 5. Lebensjahr 170 € zahlen, denn bei uns ist nur das letzte Kitajahr beitragsfrei.
21.01.2016 21:58
So erst mal danke für die Antworten so weit hatte ich gar nicht gedacht

Dann das zweite was meinst du woher Elterngeld kommt? Elterngeld ist genau so Staatsgeld was auch du beziehst! - immer diese blöden Anschuldigungen!
Sorry aber deine blöden Aussagen kannst du dir sparen!

Wie schon gesagt mein Freund verdient gut - ich würde wahrscheinlich sowieso kein ALG bekommen ! Es war nur eine Frage über die wir uns Gedanken gemacht haben

Außerdem zahlt jeder von uns in die ALG Kasse ein - keiner hier hat davon geredet ein Leben lang wie manch andere diese Gelder zu beziehen.

Sorry aber diese blöden Aussagen kann ich nicht hören - immer dieses Vorwürfe machen in diesen Foren - eine normale Antwort ist wohl zu viel verlangt und zu hoch für manche Leute hier
21.01.2016 22:00
Zitat von krümelchen007:

Klar, wenn du nur ein Jahr nimmst und dann alg1 beantragst wird das durchaus mehr geld sein wie es auf 2 Jahre aufzuteilen.
Aber möchtest du dein Kind im ersten Jahr schon in eine kita oder Betreuung geben? Wenn ja würde ich wirklich nur ein Jahr Elternzeit nehmen wenn Nein dann vergiss bitte nicht das man eine voraussetzung haben muss um alg1 zu bekommen. Nämlich dem Arbeitsmarkt vollkommen zur Verfügung zu stehen. D.h. du musst die Maßnahmen die dir das Arbeitsamt auftischt auch machen, bewerbungstrainig und was weis ich nicht alles. Die dauern schon manchmal 1-2 Wochen. Und du musst natürlich deine Auflage erfüllen dich um Arbeit zu bemühen. Heißt also Bewerbungen schreiben Initiativ und vom Arbeitsamt vorgeschriebene. Und dafür muss dein Kind ja eine feste Betreuung haben und diese musst du dann auch vorweisen.
Also einfach mal alg1 beantragen ist nicht so einfach.
Aber ich weis ja auch nicht wie du das mit der Betreuung vor hast deswegen hab ich es nochmal erläutert

Lg


Danke für die nette Antwort - endlich mal jemand der auch normal antworten kann von dieser Seite hatte ich es noch gar nicht gesehen - ich würde wahrscheinlich eh kein ALG erhalten da mein Freund zu viel verdient aber man hört so viele unterschiedliche Dinge
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