Mütter- und Schwangerenforum

Elterngeld nach der 2. Schwangerschaft

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Mamola
1760 Beiträge
10.08.2016 14:02
Hallo ihr Lieben!
Ich steig mal wieder nicht ganz durch was die Elterngeldberechnung betrifft, vielleicht weiß ja eine von euch genauer Bescheid und kann mir weiterhelfen?

Ich wüsste gerne wie das EG beim 2. Kind berechnet wird. Beispiel: Ich gehe bis 30 Stunden arbeiten in der Elternzeit und bekomme noch in der Elternzeit mein 2. Kind. Demnach hätte ich noch keine 12 volle Monate gearbeitet. Wird das EG dann vom Gehalt der letzten 12 Monaten vor der 1. Schwangerschaft berechnet?
Ich bin verwirrt
MiJu
3258 Beiträge
10.08.2016 14:39
Ich glaube dass die anderen Monate von vor der Geburt des 1. Kindes genommen werden sofern du nach Kind 1 nach dem Ablauf der 12 Monate direkt wieder arbeiten gegangen bist...
Mamola
1760 Beiträge
10.08.2016 14:49
Zitat von MiJu:

Ich glaube dass die anderen Monate von vor der Geburt des 1. Kindes genommen werden sofern du nach Kind 1 nach dem Ablauf der 12 Monate direkt wieder arbeiten gegangen bist...

Nein ich beziehe EG und bin zuhause. Ich würde nach 2 Jahren EZ wieder arbeiten gehen
MiJu
3258 Beiträge
10.08.2016 16:56
Zitat von Mamola:

Zitat von MiJu:

Ich glaube dass die anderen Monate von vor der Geburt des 1. Kindes genommen werden sofern du nach Kind 1 nach dem Ablauf der 12 Monate direkt wieder arbeiten gegangen bist...

Nein ich beziehe EG und bin zuhause. Ich würde nach 2 Jahren EZ wieder arbeiten gehen


Ja aber der Bezugszeitraum it ja immer nur 12 Monate ofiziell... Wenn du es dir auf 2 Jahre geteilt hast ist das deine Sache... Dann werden ab dem 13. Lebensmonaten deine Einkünfte zu 0€ gerechnet wenn du ab da nichts gearbeitet hast.
10.08.2016 17:17
Naja egtl. müssten immer die 12 Monate vor Geburt des Kindes genommen werden, vollkommen egal, ob du da Hausfrau, Voll- / Teilzeit, Hartzer oder was auch immer warst... du kriegst halt sonst den Mindestbetrag von 300 €, wenn du kein / zu geringes Einkommen hattest
MiJu
3258 Beiträge
10.08.2016 18:25
Zitat von Danii90:

Naja egtl. müssten immer die 12 Monate vor Geburt des Kindes genommen werden, vollkommen egal, ob du da Hausfrau, Voll- / Teilzeit, Hartzer oder was auch immer warst... du kriegst halt sonst den Mindestbetrag von 300 €, wenn du kein / zu geringes Einkommen hattest


Genau, wenn Kind Nummer 2 aber innerhalb der ersten 12. Lebensmonate von Kind nr.1 geboren wird, ist der Bezugszeitraum der von vor der Geburt von Kind nr. 1
Jani85
27577 Beiträge
10.08.2016 20:47
und wenn man selbstständig ist ist das noch mal anders (auch wenn man zb "nur" eine PV Anlage auf dem Dach hat mit Einspeisung)
Mamola
1760 Beiträge
10.08.2016 21:12
Ok, das würde also bedeuten das ich nur den Mindestbetrag von 300€ bekommen würde,wenn ich es richtig verstehe...
Mei, is des alles kompliziert
Malanea
995 Beiträge
10.08.2016 21:37
Sag mal genau wann dein Kind gekommen ist, wie lange du Elterngeld bezogen hast und wann du mit viel Prozent wieder angefangen hast zu arbeiten (und ob das angestellt oder selbstständig war) und wann du mit einem zweiten Kind rechnen würdest.
Mamola
1760 Beiträge
10.08.2016 21:50
Zitat von Malanea:

Sag mal genau wann dein Kind gekommen ist, wie lange du Elterngeld bezogen hast und wann du mit viel Prozent wieder angefangen hast zu arbeiten (und ob das angestellt oder selbstständig war) und wann du mit einem zweiten Kind rechnen würdest.

Mein erstes Kind kam vor 11 Monaten zur Welt. Davor war ich angestellt in Vollzeit. Ich gehe wieder arbeiten wenn mein Kleiner 2 Jahre alt ist, dann aber in Teilzeit (wahrscheinlich 50%) und vorraussichtlich im letzten Elternzeitjahr. Ein zweites Kind ist vorraussichtlich geplant wenn unser Sohn ca. 2 oder 3 Jahre alt is.
Elterngeld beziehe ich gerade noch und hab es für 1 Jahr beantragt.
MiJu
3258 Beiträge
10.08.2016 22:12
Ja dann werden ganz normal die 12 Monate vor der Geburt bemessen
PippiLotta11
1210 Beiträge
11.08.2016 08:51
????
Wo habt ihr denn alle die Infos her?
Bei uns in Brandenburg ist das so, wenn du zwischen Kind 1 und Kind 2 nicht 12 Monate arbeiten warst, hast du keinen Anspruch auf Arbeitgeberseite sondern nur den Mindestbeitrag der Kk von 13 euro pro Tag.
Am besten du rufst da nochmal selbst in der Elterngeldstelle an.

LG
11.08.2016 08:54
Zitat von PippiLotta11:

????
Wo habt ihr denn alle die Infos her?
Bei uns in Brandenburg ist das so, wenn du zwischen Kind 1 und Kind 2 nicht 12 Monate arbeiten warst, hast du keinen Anspruch auf Arbeitgeberseite sondern nur den Mindestbeitrag der Kk von 13 euro pro Tag.
Am besten du rufst da nochmal selbst in der Elterngeldstelle an.

LG

äh... du sprichst da grad von dem geld, dass man im Mutterschutz erhält... nicht vom elterngelld
MiJu
3258 Beiträge
11.08.2016 09:11
Zitat von TweeDwargen:

Zitat von PippiLotta11:

????
Wo habt ihr denn alle die Infos her?
Bei uns in Brandenburg ist das so, wenn du zwischen Kind 1 und Kind 2 nicht 12 Monate arbeiten warst, hast du keinen Anspruch auf Arbeitgeberseite sondern nur den Mindestbeitrag der Kk von 13 euro pro Tag.
Am besten du rufst da nochmal selbst in der Elterngeldstelle an.

LG

äh... du sprichst da grad von dem geld, dass man im Mutterschutz erhält... nicht vom elterngelld


Ja das glaub ich auch
sunrisefranzi
3817 Beiträge
11.08.2016 09:22
Zitat von PippiLotta11:

????
Wo habt ihr denn alle die Infos her?
Bei uns in Brandenburg ist das so, wenn du zwischen Kind 1 und Kind 2 nicht 12 Monate arbeiten warst, hast du keinen Anspruch auf Arbeitgeberseite sondern nur den Mindestbeitrag der Kk von 13 euro pro Tag.
Am besten du rufst da nochmal selbst in der Elterngeldstelle an.

LG

Das Elterngeldgesetz ist ein Bundesgesetz. Das ist überall in Deutschland gleich.
2013 War es noch so:
Es wird das durchschnittsgehalt der letzten 12 Monate vor der Geburt ermittelt und danach berechnet sich das Elterngeld.
Die ersten 12 Monate nach Geburt des 1.Kindes werden nicht in diese Berechnung einbezogen, wenn man da in Elternzeit War und Elterngeld bezogen hat. Die werden einfach gestrichen und durch die entsprechende Zeit VOR der 1. Geburt ersetzt.

In wieweit sich das nun mit der Reform geändert hat weiß ich nicht genau.
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