Mütter- und Schwangerenforum

Elterngeld nach der 2. Schwangerschaft

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Mamola
1760 Beiträge
11.08.2016 12:29
Zitat von sunrisefranzi:

Zitat von PippiLotta11:

????
Wo habt ihr denn alle die Infos her?
Bei uns in Brandenburg ist das so, wenn du zwischen Kind 1 und Kind 2 nicht 12 Monate arbeiten warst, hast du keinen Anspruch auf Arbeitgeberseite sondern nur den Mindestbeitrag der Kk von 13 euro pro Tag.
Am besten du rufst da nochmal selbst in der Elterngeldstelle an.

LG

Das Elterngeldgesetz ist ein Bundesgesetz. Das ist überall in Deutschland gleich.
2013 War es noch so:
Es wird das durchschnittsgehalt der letzten 12 Monate vor der Geburt ermittelt und danach berechnet sich das Elterngeld.
Die ersten 12 Monate nach Geburt des 1.Kindes werden nicht in diese Berechnung einbezogen, wenn man da in Elternzeit War und Elterngeld bezogen hat. Die werden einfach gestrichen und durch die entsprechende Zeit VOR der 1. Geburt ersetzt.

In wieweit sich das nun mit der Reform geändert hat weiß ich nicht genau.

Das is ja interessant Irgendwie sagt doch jeder was anderes.
Hat denn keiner Erfahrung? Hier sind doch bestimmt einige die schon zum 2. Mal EG beziehen?
Mamola
1760 Beiträge
11.08.2016 12:31
Zitat von PippiLotta11:

????
Wo habt ihr denn alle die Infos her?
Bei uns in Brandenburg ist das so, wenn du zwischen Kind 1 und Kind 2 nicht 12 Monate arbeiten warst, hast du keinen Anspruch auf Arbeitgeberseite sondern nur den Mindestbeitrag der Kk von 13 euro pro Tag.
Am besten du rufst da nochmal selbst in der Elterngeldstelle an.

LG

Ich denk auch das du das Mutterschutzgeld meinst, oder?
sunrisefranzi
3817 Beiträge
11.08.2016 12:38
Zitat von Mamola:

Zitat von sunrisefranzi:

Zitat von PippiLotta11:

????
Wo habt ihr denn alle die Infos her?
Bei uns in Brandenburg ist das so, wenn du zwischen Kind 1 und Kind 2 nicht 12 Monate arbeiten warst, hast du keinen Anspruch auf Arbeitgeberseite sondern nur den Mindestbeitrag der Kk von 13 euro pro Tag.
Am besten du rufst da nochmal selbst in der Elterngeldstelle an.

LG

Das Elterngeldgesetz ist ein Bundesgesetz. Das ist überall in Deutschland gleich.
2013 War es noch so:
Es wird das durchschnittsgehalt der letzten 12 Monate vor der Geburt ermittelt und danach berechnet sich das Elterngeld.
Die ersten 12 Monate nach Geburt des 1.Kindes werden nicht in diese Berechnung einbezogen, wenn man da in Elternzeit War und Elterngeld bezogen hat. Die werden einfach gestrichen und durch die entsprechende Zeit VOR der 1. Geburt ersetzt.

In wieweit sich das nun mit der Reform geändert hat weiß ich nicht genau.

Das is ja interessant Irgendwie sagt doch jeder was anderes.
Hat denn keiner Erfahrung? Hier sind doch bestimmt einige die schon zum 2. Mal EG beziehen?

Ich werde demnächst ein 3. Mal elterngeld beziehen, habe dann aber vor der Geburt 12 Monate Gehalt bekommen und sann wird das elterngeld danach berechnet.
Beim 2. mal War es so dass die Kinder keine 24 Monate auseinander waren. So wurden x Monate vor der 2. Geburt genommen, x Monate vor der ersten, weil eben das erste Jahr Elternzeit nicht zur Berechnung herangezogen wird/wurde.
sunrisefranzi
3817 Beiträge
11.08.2016 12:42
Mutterschaftsgeld steht einem zu wen man in einem Arbeitsverhältnis steht und eigentlich arbeiten würde.
Ich habe damals bei Kind 2 meine Elternzeit vorzeitig beendet. Und zwar pünktlich h zum Beginn des mutterschutzes. So habe ich dann im Mutterschutz das volle Gehalt bekommen bis zur Geburt. Da ich im zweiten Elternzeitjahr War wurde das geteilte elterngeld ganz normal zuende gezahlt und nicht gekürzt.
Mamola
1760 Beiträge
11.08.2016 12:58
Zitat von sunrisefranzi:

Zitat von Mamola:

Zitat von sunrisefranzi:

Zitat von PippiLotta11:

????
Wo habt ihr denn alle die Infos her?
Bei uns in Brandenburg ist das so, wenn du zwischen Kind 1 und Kind 2 nicht 12 Monate arbeiten warst, hast du keinen Anspruch auf Arbeitgeberseite sondern nur den Mindestbeitrag der Kk von 13 euro pro Tag.
Am besten du rufst da nochmal selbst in der Elterngeldstelle an.

LG

Das Elterngeldgesetz ist ein Bundesgesetz. Das ist überall in Deutschland gleich.
2013 War es noch so:
Es wird das durchschnittsgehalt der letzten 12 Monate vor der Geburt ermittelt und danach berechnet sich das Elterngeld.
Die ersten 12 Monate nach Geburt des 1.Kindes werden nicht in diese Berechnung einbezogen, wenn man da in Elternzeit War und Elterngeld bezogen hat. Die werden einfach gestrichen und durch die entsprechende Zeit VOR der 1. Geburt ersetzt.

In wieweit sich das nun mit der Reform geändert hat weiß ich nicht genau.

Das is ja interessant Irgendwie sagt doch jeder was anderes.
Hat denn keiner Erfahrung? Hier sind doch bestimmt einige die schon zum 2. Mal EG beziehen?

Ich werde demnächst ein 3. Mal elterngeld beziehen, habe dann aber vor der Geburt 12 Monate Gehalt bekommen und sann wird das elterngeld danach berechnet.
Beim 2. mal War es so dass die Kinder keine 24 Monate auseinander waren. So wurden x Monate vor der 2. Geburt genommen, x Monate vor der ersten, weil eben das erste Jahr Elternzeit nicht zur Berechnung herangezogen wird/wurde.

Das hilft mir schon etwas weiter. Danke
sunrisefranzi
3817 Beiträge
11.08.2016 12:59
Zitat von Mamola:

Zitat von sunrisefranzi:

Zitat von Mamola:

Zitat von sunrisefranzi:

...

Das is ja interessant Irgendwie sagt doch jeder was anderes.
Hat denn keiner Erfahrung? Hier sind doch bestimmt einige die schon zum 2. Mal EG beziehen?

Ich werde demnächst ein 3. Mal elterngeld beziehen, habe dann aber vor der Geburt 12 Monate Gehalt bekommen und sann wird das elterngeld danach berechnet.
Beim 2. mal War es so dass die Kinder keine 24 Monate auseinander waren. So wurden x Monate vor der 2. Geburt genommen, x Monate vor der ersten, weil eben das erste Jahr Elternzeit nicht zur Berechnung herangezogen wird/wurde.

Das hilft mir schon etwas weiter. Danke

Gerne doch!
PippiLotta11
1210 Beiträge
12.08.2016 09:04
Zitat von TweeDwargen:

Zitat von PippiLotta11:

????
Wo habt ihr denn alle die Infos her?
Bei uns in Brandenburg ist das so, wenn du zwischen Kind 1 und Kind 2 nicht 12 Monate arbeiten warst, hast du keinen Anspruch auf Arbeitgeberseite sondern nur den Mindestbeitrag der Kk von 13 euro pro Tag.
Am besten du rufst da nochmal selbst in der Elterngeldstelle an.

LG

äh... du sprichst da grad von dem geld, dass man im Mutterschutz erhält... nicht vom elterngelld


Ne Elterngeld meinte ich. Mutterschaftsgeld steht dir immer zu. Ob Ausbildung oder sonstewas. Elterngeld nicht. Hatte da angerufen.
PippiLotta11
1210 Beiträge
12.08.2016 09:10
Deswegen rate ich der TS direkt dort anzurufen wie es berechnet wird. Denn so ist es dann und nicht anders. Aus dem grund müssen wir ja leider 2 Jahre auf das nächste warten, sonst hätten wir nach einem Jahr schon wieder gehibbelt, wenn die Elternzeit vorbei ist.
sunrisefranzi
3817 Beiträge
12.08.2016 09:12
Zitat von PippiLotta11:

Zitat von TweeDwargen:

Zitat von PippiLotta11:

????
Wo habt ihr denn alle die Infos her?
Bei uns in Brandenburg ist das so, wenn du zwischen Kind 1 und Kind 2 nicht 12 Monate arbeiten warst, hast du keinen Anspruch auf Arbeitgeberseite sondern nur den Mindestbeitrag der Kk von 13 euro pro Tag.
Am besten du rufst da nochmal selbst in der Elterngeldstelle an.

LG

äh... du sprichst da grad von dem geld, dass man im Mutterschutz erhält... nicht vom elterngelld


Ne Elterngeld meinte ich. Mutterschaftsgeld steht dir immer zu. Ob Ausbildung oder sonstewas. Elterngeld nicht. Hatte da angerufen.

Dir steht für jedes Kind der Mindestsatz von 300€ elterngeld zu!
Egal ob du gearbeitet hast oder nicht. Im Zweifel wird es auf andere Leistungen (hartzIV) angerechnet aber es steht dir zu!
http://m.eltern.de/beruf-und-geld/finanzen/elterng eld.html?page=4
Und noch einmal! Das hat nix mit dem Bundesland zu tun. Korrekt heißt es nämlich Bundeselterngeldgesetz.
sunrisefranzi
3817 Beiträge
12.08.2016 09:19
Und hier der passende links zum mutterschaftsgeld!
http://www.familien-wegweiser.de/wegweiser/stichwo rtverzeichnis,did=40164.html

Hier fliegt wieder arg gefährliches halbwissen rum!
sunrisefranzi
3817 Beiträge
12.08.2016 09:22
Zitat von PippiLotta11:

Zitat von TweeDwargen:

Zitat von PippiLotta11:

????
Wo habt ihr denn alle die Infos her?
Bei uns in Brandenburg ist das so, wenn du zwischen Kind 1 und Kind 2 nicht 12 Monate arbeiten warst, hast du keinen Anspruch auf Arbeitgeberseite sondern nur den Mindestbeitrag der Kk von 13 euro pro Tag.
Am besten du rufst da nochmal selbst in der Elterngeldstelle an.

LG

äh... du sprichst da grad von dem geld, dass man im Mutterschutz erhält... nicht vom elterngelld


Ne Elterngeld meinte ich. Mutterschaftsgeld steht dir immer zu. Ob Ausbildung oder sonstewas. Elterngeld nicht. Hatte da angerufen.

Und nochwas:
Es gibt keine "arbeitgeberseite" beim elterngeld. Das Geld bekommst du von der elterngeldstelle bei der du das auch beantragen musst.
Arbeitgeberanteil gibt es beim mutterschaftsgeld! Und den bekommt man sobald man in einem Arbeitsverhältnis steht. Die Höhe des Arbeitgeberanteils wird aus dem Durchschnitt der letzten 13 wochen/3 Monate vor Beginn der schutzfrist errechnet.
http://www.svz.de/ratgeber/eltern-kind/wer-erhaelt -mutterschaftsgeld-id4194481.html
Herrje!
MiJu
3258 Beiträge
12.08.2016 09:48
Zitat von PippiLotta11:

Deswegen rate ich der TS direkt dort anzurufen wie es berechnet wird. Denn so ist es dann und nicht anders. Aus dem grund müssen wir ja leider 2 Jahre auf das nächste warten, sonst hätten wir nach einem Jahr schon wieder gehibbelt, wenn die Elternzeit vorbei ist.


Genau andersrum!!!
shelyra
69109 Beiträge
12.08.2016 11:04
Zitat von PippiLotta11:

Zitat von TweeDwargen:

Zitat von PippiLotta11:

????
Wo habt ihr denn alle die Infos her?
Bei uns in Brandenburg ist das so, wenn du zwischen Kind 1 und Kind 2 nicht 12 Monate arbeiten warst, hast du keinen Anspruch auf Arbeitgeberseite sondern nur den Mindestbeitrag der Kk von 13 euro pro Tag.
Am besten du rufst da nochmal selbst in der Elterngeldstelle an.

LG

äh... du sprichst da grad von dem geld, dass man im Mutterschutz erhält... nicht vom elterngelld


Ne Elterngeld meinte ich. Mutterschaftsgeld steht dir immer zu . Ob Ausbildung oder sonstewas. Elterngeld nicht. Hatte da angerufen.


gibt auch situationen in denen man kein mutterschaftsgeld bekommt!
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