Mütter- und Schwangerenforum

Elterngeld und Bafög

melly022
656 Beiträge
28.08.2013 12:55
Hallo,

kurz zu meiner Situation.
Ich bin ab Januar im Mutterschutz, bekomme Bafög und bin in der Ausbildung im letzten Jahr und möchte meine Prüfungen im Mai 2014 aber noch schreiben.
Ich gehe also ab Januar im Mutterschutz bekomme am 22 Febr. 2014 ca mein Baby.
Und weis jetzt nicht ob ich nach der Geburt noch Bafög bekomme oder nur Elterngeld.
Ode nur Bafög. Wobei ich nur bis Juli in der Ausbildung bin und dann das bafög weg fällt und ich dann aber 1-2 Jahre zu hause bin und dann ja nicht im nachhinein noch Elterngeld beantagen kann.

Also was bekomme ich ab der Geburt meines Baby für die nächsten 12 Monate an Geld?

Vielen Dank =)
Nuya
10450 Beiträge
28.08.2013 13:01
Du bekommst Elterngeld UND Bafög, falls du noch in der Ausbildung bist. (soweit ich jetzt mitlerweile richtig informiert bin). Bei mir ist es auch so, ich bin Studentin und bekomme Bafög und sobald das Kind da ist auch Elterngeld. Beim Bafög gibt es scheinbar auch so einen neuen Zuschlag wenn man nen Kind hat, schau mal auf der Bafögseite, da steht das. Aber Bafög kriegste halt nur wenn du zu dem Zeitpunkt noch in der Ausbildung bist, aber so wie ich dich verstehe bist du es ja dann erstmal noch wenn du im Mai noch Prüfungen hast
Elterngeld kriegste dann aber nur für ein Jahr. Wenn du länger als ein Jahr daheim bist mit Kind gibts glaub ich im Anschluss ans Elterngeld Betreuungsgeld oder wie das heißt *grübel*. Leider sind die unterlagen die ich von profamilia bekommen hab derzeit bei nem Freund, ich kann den aber später mal fragen ob er sie mir bringt, dann kann ich nochmal nachgucken was ich bei dem Beratungsgespräch alles mitgeschrieben hab. Um welches Bundesland geht es bei dir denn?
melly022
656 Beiträge
28.08.2013 13:06
Zitat von Nuya:

Du bekommst Elterngeld UND Bafög, falls du noch in der Ausbildung bist. (soweit ich jetzt mitlerweile richtig informiert bin). Bei mir ist es auch so, ich bin Studentin und bekomme Bafög und sobald das Kind da ist auch Elterngeld. Beim Bafög gibt es scheinbar auch so einen neuen Zuschlag wenn man nen Kind hat, schau mal auf der Bafögseite, da steht das. Aber Bafög kriegste halt nur wenn du zu dem Zeitpunkt noch in der Ausbildung bist, aber so wie ich dich verstehe bist du es ja dann erstmal noch wenn du im Mai noch Prüfungen hast
Elterngeld kriegste dann aber nur für ein Jahr. Wenn du länger als ein Jahr daheim bist mit Kind gibts glaub ich im Anschluss ans Elterngeld Betreuungsgeld oder wie das heißt *grübel*. Leider sind die unterlagen die ich von profamilia bekommen hab derzeit bei nem Freund, ich kann den aber später mal fragen ob er sie mir bringt, dann kann ich nochmal nachgucken was ich bei dem Beratungsgespräch alles mitgeschrieben hab. Um welches Bundesland geht es bei dir denn?


danke.

Aber bekommt man den nicht nur Elterngeld wenn man auch in Elternzeit ist? aber wenn ich ja bis juli noch in der Ausbildung tätig bin bin ich ja eig nicht richtig in Elternzeit.
Schließt das eine das andre nicht aus?
Darf ich trotz Elternzeit ab und zu noch in die Schule und bafög bekommen?
Nuya
10450 Beiträge
28.08.2013 13:13
Hm ich hab keine Ahnung was du für ne Ausbildung machst. Ich studiere ja. Und Studium gilt nicht als Erwerbstätigkeit, ich geh also nicht technisch gesehen in Elternzeit, sondern mein Semesterzähler läuft einfach weiter und im ersten halben Jahr nach der Geburt werd ich halt an der Uni einfach kürzer treten und dafür in diesem Semester mehr machen, sodass wenn Zwergi da ist in dem Semester nicht mehr sooo viel zu machen ist.
Und demnach bekomme ich halt Bafög und Elterngeld. Wie das allerdings bei einer (betrieblichen) Ausbildung ist weiß ich nicht... Ob die als Erwerbstätigkeit gilt? Hm sorry, das weiß ich nicht.
Ehrlichgesagt ist das alles ein fürchterlich verwirrendes gewurschtel...
Wie das genau ist mit Elternzeit weiß ich nicht, vielleicht weiß da hier jemand mehr. Ich bin tatsächlich nicht sicher, ob du wenn du in Elternzeit bist, also sozusagen ja dann eigentlich "nicht" in der Ausbildung bist... Eigentlich Bafög kriegst. Notfalls ruf doch einfach mal beim Bafögamt an? Oder frag bei pro familia oder so, das hat mir sehr geholfen, die haben mir sehr vieles sagen können.
melly022
656 Beiträge
28.08.2013 13:16
ich bin in der Ausbildung zur Ezieherin ist also 100% Schulisch.
Ich möchte auf jeden Fall in Elternzeit gehen und somit auch Elterngeld beziehen, aber auch noch ab und zu wenns möglich ist zur Schule und dann auch meine Prüfungen schreiben.
Wie ist das genau bei dir? Du bist noch in der Uni angemeldet und bekommst weiterhin Bafög? Und bist in Elternzeit und bekommst Elterngeld?
Nuya
10450 Beiträge
28.08.2013 13:26
Also bei pro familia hat man mir gesagt, dass man Elterngeld bekommt, sofern man nicht erwerbstätig ist oder weniger als 30 Studen die Woche einer Erwerbstätigkeit nachgeht. Und mir wurde gesagt, dass ein Studium nicht als "Erwerbstätigkeit" gilt und dass das deswegen heißt, dass ich trotz Studium Elterngeld bekomme.
Was genau es mit der Elternzeit auf sich hat weiß ich nicht...
Erwerbstätigkeit ist glaube ich nur etwas wofür man Geld bekommt (eine schbulische Ausbildung sollte also wenn ich das richtig verstehe auch keine "Erwerbstätigkeit" sein und nach der Argumentation von der pro Familia Beraterin müsstest du dann eigentlich auch Elterngeld bekommen und Bafög und zur Schule müsstest du auch dürfen, da die Schule keine Erwerbstätigkeit darstellt *denk*
Aber nagel mich nicht drauf fest, falls es bei dir eine pro familia Beratungsstelle (oder eine andere, glaub Diakonie bietet das auch an) gibt, lass dich doch da vllt mal beraten, das kostet auch nix. Und die wissen da mehr und helfen einem sogar mit manchen Anträgen (z.B. Erstausstattung, ggf. Wohngeld, etc).

PS: Und nein, derzeit bekomme ich noch kein Elterngeld, mein Kind kommt erst im März, ich hab noch etwas Zeit. Das was ich geschrieben hab bezieht sich darauf was die mir im Berastungsgespräch gesagt hat, was mir nach der Geburt zusteht. Und laut der Beraterin bekomme ich Bafög da ich an der Uni eingeschrieben bleib und Elterngeld, da das Studium nicht als Erwerbstätigkeit gilt (da ich kein Einkommen erziehle durchs Studium). Soweit ich weiß kann ich sogar wenn ich Elterngeld bekomme meinen Minijob weiter ausüben, da ich weniger als 30 Stunden pro Woche arbeite. Da würde ich mich dann aber ggf nochmal gesondert informieren denn was sie da genau gesagt hat weiß ich nciht mehr.
melly022
656 Beiträge
28.08.2013 13:33
ah ok vielen dank =)
hast mir viel geholfen.
Nuya
10450 Beiträge
28.08.2013 13:34
http://www.kind-und-studium.de/Finanzielle_Hilfen/ Elterngeld_und_Elternzeit.html wollte diesen Link noch hinterher schicken Vielleicht hilft er dir etwas.
Kein Problem, ich hoffe nur dass das was ich geschrieben hab weitesgehend stimmt, denn ich war bei dem Beratungsgespräch recht aufgeregt^^
nicefield
1044 Beiträge
28.08.2013 14:44
hm also bei mir war es so, das ich februar mein kind bekommen habe und noch bis april das bafög und danach nicht mehr. aber kannst noch den kinderzuschlag anfordern vom bafög
  • Dieses Thema wurde 0 mal gemerkt