Mütter- und Schwangerenforum

Erteilung BV seitens AG

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Anonym 193422
18 Beiträge
12.04.2017 22:00
Ich werde also morgen mal anrufen und fragen....

Ich werde aber betonen, dass es vom AG gewünscht ist...

Muss bzw sollte ich noch auf irgendwas achten?
Alaska
18847 Beiträge
12.04.2017 22:01
Zitat von Anonym 193422:

Ich werde also morgen mal anrufen und fragen....

Ich werde aber betonen, dass es vom AG gewünscht ist...

Muss bzw sollte ich noch auf irgendwas achten?


Nö. Bleib ehrlich dem Arzt gegenüber, teil ihm ruhig auch deine Bedenken mit und was er dazu meint.
Bin gespannt, was du berichtest und wünsch dir, dass es so ausfällt, wie du dir das vorstellst (wie auch immer).
nici13
652 Beiträge
12.04.2017 22:01
Es gibt verschiedene Möglichkeiten eines BV.

1. Das aus medizinischen Gründen. Wird vom Arzt ausgestellt, wenn aus Sicht des Arztes das Leben/Gesundheit der Mutter/des Babys bei Weiterführung der Tätigkeit gefährdet ist. Dieses BV kann sowohl teilweise, voll, befristet als auch unbefristet ausgestellt werden.

2. Das BV durch den AG, wenn der AG kein dem Mutterschaftsgesetz entsprechenden Arbeitsplatz zur Verfügung stellen kann, wird das BV direkt durch den AG ausgesprochen.

Bei egal welchem BV bekommt die AN ihr volles Gehalt durch den AG weitergezahlt. Somit entstehen keine finanziellen Einbuße.
Auch der AG bleibt nicht auf den Kosten sitzen, dieser kann sich die Kosten sowie die gezahlten Sozialversichungsbeiträge bei der KK der AN zurück zahlen lassen. (Das ist die sog. Umlage 2 nach dem Aufwendungsausgleichgesetz)
bambina_1990
16691 Beiträge
12.04.2017 22:03
Zitat von nici13:

Es gibt verschiedene Möglichkeiten eines BV.

1. Das aus medizinischen Gründen. Wird vom Arzt ausgestellt, wenn aus Sicht des Arztes das Leben/Gesundheit der Mutter/des Babys bei Weiterführung der Tätigkeit gefährdet ist. Dieses BV kann sowohl teilweise, voll, befristet als auch unbefristet ausgestellt werden.

2. Das BV durch den AG, wenn der AG kein dem Mutterschaftsgesetz entsprechenden Arbeitsplatz zur Verfügung stellen kann, wird das BV direkt durch den AG ausgesprochen.

Bei egal welchem BV bekommt die AN ihr volles Gehalt durch den AG weitergezahlt. Somit entstehen keine finanziellen Einbuße.
Auch der AG bleibt nicht auf den Kosten sitzen, dieser kann sich die Kosten sowie die gezahlten Sozialversichungsbeiträge bei der KK der AN zurück zahlen lassen. (Das ist die sog. Umlage 2 nach dem Aufwendungsausgleichgesetz)
genau ,der AG kann sich das zurück holen und bleibt nicht drauf sitzen
Anonym 193422
18 Beiträge
12.04.2017 22:04
Zitat von Alaska:

Zitat von Anonym 193422:

Ich werde also morgen mal anrufen und fragen....

Ich werde aber betonen, dass es vom AG gewünscht ist...

Muss bzw sollte ich noch auf irgendwas achten?


Nö. Bleib ehrlich dem Arzt gegenüber, teil ihm ruhig auch deine Bedenken mit und was er dazu meint.
Bin gespannt, was du berichtest und wünsch dir, dass es so ausfällt, wie du dir das vorstellst (wie auch immer).


Ich weiß es irgendwie selbst grade nicht.
Auf der einen Seite wär BV schön. Kann ich die Schwangerschaft richtig genießen.
Aber auf der anderen, fällt mir sicher irgendwann die Decke auf den Kopf...

Ich werde informieren, wenn ich telefoniert habe morgen
Anonym 193422
18 Beiträge
12.04.2017 22:05
Zitat von nici13:

Es gibt verschiedene Möglichkeiten eines BV.

1. Das aus medizinischen Gründen. Wird vom Arzt ausgestellt, wenn aus Sicht des Arztes das Leben/Gesundheit der Mutter/des Babys bei Weiterführung der Tätigkeit gefährdet ist. Dieses BV kann sowohl teilweise, voll, befristet als auch unbefristet ausgestellt werden.

2. Das BV durch den AG, wenn der AG kein dem Mutterschaftsgesetz entsprechenden Arbeitsplatz zur Verfügung stellen kann, wird das BV direkt durch den AG ausgesprochen.

Bei egal welchem BV bekommt die AN ihr volles Gehalt durch den AG weitergezahlt. Somit entstehen keine finanziellen Einbuße.
Auch der AG bleibt nicht auf den Kosten sitzen, dieser kann sich die Kosten sowie die gezahlten Sozialversichungsbeiträge bei der KK der AN zurück zahlen lassen. (Das ist die sog. Umlage 2 nach dem Aufwendungsausgleichgesetz)


Sehr interessant. Vielen Dank dir!
Alaska
18847 Beiträge
12.04.2017 22:24
Zitat von Anonym 193422:

Zitat von Alaska:

Zitat von Anonym 193422:

Ich werde also morgen mal anrufen und fragen....

Ich werde aber betonen, dass es vom AG gewünscht ist...

Muss bzw sollte ich noch auf irgendwas achten?


Nö. Bleib ehrlich dem Arzt gegenüber, teil ihm ruhig auch deine Bedenken mit und was er dazu meint.
Bin gespannt, was du berichtest und wünsch dir, dass es so ausfällt, wie du dir das vorstellst (wie auch immer).


Ich weiß es irgendwie selbst grade nicht.
Auf der einen Seite wär BV schön. Kann ich die Schwangerschaft richtig genießen.
Aber auf der anderen, fällt mir sicher irgendwann die Decke auf den Kopf...

Ich werde informieren, wenn ich telefoniert habe morgen


Ich würde das BV annehmen, falls dein Arzt einverstanden ist. Aus zweierlei Gründen.
Ich möchte nicht arbeiten, wenn ich ständig das Gefühl hätte, mein AG wartet nur darauf, dass ich wieder krank werde und ich wieder "lästig" bin (das muss ja nicht mal böse vom AG gemeint sein). Ich stünde ständig unter Druck, ja nicht wieder auszufallen.

Und Urlaub mit vollem Gehalt ist natürlich auch eine feine Sache. Ich konnte mein BV zwar nicht genießen, dafür war es mir monatelang viel zu elendig, aber mir wurde natürlich jede Menge Druck rausgenommen. Ich musste nicht mehr funktionieren.

Falls dir die Decke auf den Kopf fallen sollte, es gibt Hobbys. Vllt findest du etwas neues für dich? Manche fangen an zu nähen, gerade für das Baby. Andere gestalten schonmal mit US-Fotos etc. das zukünftige Babyfotoalbum. Streich das Kinderzimmer, richte es ein und dekoriere. Geh viel schwimmen, sitz in ein Café... les Bücher? Ist natürlich immer Typsache, aber es gibt viel, das man gegen Langeweile machen kann.
Anonym 193422
18 Beiträge
12.04.2017 22:32
Die Info heute hat mich ja doch auf eine Art und Weise wieder unter Druck gesetzt...

Schlimm finde ich der Vergleich anderer Schwangeren zu mir. Andere waren die ersten drei Monate fast komplett Zuhause aufgrund der Übelkeit... und bei mir wird schon Druck ausgeübt, wenn ich beim ersten Mal vier Wochen und jetz 1,5 Wochen zuhause bin...

Hobbys. Ja ich glaube die werde ich dann auch finden

Anonym 193422
18 Beiträge
12.04.2017 22:34
Noch eine kleine blöde Frage dazu....

Wenn das BV durch geht, was passiert mit dem restlichen Urlaub dann?
Alaska
18847 Beiträge
12.04.2017 22:42
Zitat von Anonym 193422:

Die Info heute hat mich ja doch auf eine Art und Weise wieder unter Druck gesetzt...

Schlimm finde ich der Vergleich anderer Schwangeren zu mir. Andere waren die ersten drei Monate fast komplett Zuhause aufgrund der Übelkeit... und bei mir wird schon Druck ausgeübt, wenn ich beim ersten Mal vier Wochen und jetz 1,5 Wochen zuhause bin...

Hobbys. Ja ich glaube die werde ich dann auch finden


Der Druck verschwindet, sobald das jetzt alles mal geklärt ist. Ich musste echt hart um mein BV kämpfen, kann ich heute gar nicht mehr nachvollziehen, dass ich überhaupt darum betteln musste. (Hyperemesis)
Aber als es endlich durch war, war meine Chefin zufrieden und ich überglücklich, einfach alles erledigt zu wissen.
Bis es soweit war, bin ich aus diesem Druck gar nicht mehr rausgekommen.
Mamola
1760 Beiträge
12.04.2017 22:45
Also, ich hatte auch vor Anfang an ein BV, das war ne klare Sache, da ich nicht immun war gegen ne bestimmte Kinderkrankheit.
Ich kann dich nur dazu ermutigen, ich hab die Zeit total genossen. Man kann so vieles tun, und hat endlich auch mal Zeit für sich. Und wenn man weiß, dass dies bald vorbei ist, ist es ja auch nochmal was anderes. Die Zeit verfliegt in der Regel eh total schnell. Aber man kann auch soviel vorbereiten, besorgen fürs Baby, Kurse besuchen,... Und wenn es einem mal nicht gut geht, hat man jederzeit die Möglichkeit sich auszuruhen.
Dein AG hat kein Verlust dadurch und is so viel besser dran, als wenn du hin und wieder ausfällst.
Mamola
1760 Beiträge
12.04.2017 22:47
Zitat von Anonym 193422:

Noch eine kleine blöde Frage dazu....

Wenn das BV durch geht, was passiert mit dem restlichen Urlaub dann?

Der bleibt bestehen bis du wieder anfängst zu arbeiten
engelchen310774
5506 Beiträge
12.04.2017 22:54
Mein Arbeitgeber hat mir auch geraten zuhause zu bleiben (musste schwere Pakete schleppen)hab es mit meinem Fa abgeklärt ,er musste mir eine Bescheinigung schreiben und gut wars...Lohn bekam ich von meiner Firma weiter und der Chef hat es von der kk wiederbekommen....Du fällst nicht ins Krankengeld wenn du ein BV hast
Hummeldumm
4556 Beiträge
13.04.2017 07:38
Zitat von Anonym 193422:

Mein Problem liegt darin:

Ich liebe meinen Job - wirklich und würde gern einfach wenn ich gute TGe habe den Job auch machen.
Das passt meinem AG aber nicht, wegen den Kennzahlen. Deshalb u.a. das BV....

Ich wollte mich 1. nur drüber auskotzen und 2. wissen, wie das ganze Abläuft, da es ja auf Wunsch des AG sein wird (wenn meine Ärztin damit einverstanden ist...)

Bei mir bestand in der 2. ss auch der ag auf ein bv, ich vermute weil ich zwischen der der elternzeit vom 1. Kind und dem muschu vom 2. nur 10 Wochen hätte arbeiten müssen. Meine gyn wollte das natürlich und verständlicherweise nicht ohne Grund ausstellen. Mein ag hat mich dann zum betriebsarzt gescheucht der sich auch nicht zuständig fühlte...
Schlussendlich kam das bv vom ag selbst, dass dürfen die auch ausstellen, wenn die Arbeitsbedingungen am Arbeitsplatz für eine schwangere nicht zumutbar sind.
Pinchen17
109 Beiträge
13.04.2017 09:56
Hallo,

ich war ab der 17. SSW im BV. Meins wurde vom Arzt ausgestellt, da mein Beruf mit sehr viel Stress verbunden ist und dieser eine Gefahr für meine Gesundheit und meine Schwangerschaft dargestellt hätte. Ich war somit fast den Großteil meiner Schwangerschaft zu Hause und habe die Zeit gut rumbekommen

Es gibt auch die Möglichkeit des teilweisen BVs. Eine Kollegin war z. B. Nur zu empfehlen 50% im BV und hat täglich 4 Stunden gearbeitet.

Aus dem BV dürfen dir keine Nachteile entstehen. Du bekommst also weiterhin das gleiche Gehalt. Auch muss dein AG dich jetzt schon für Arztbesuche freistellen. Du musst also die FA-Termine nicht in deiner Freizeit nehmen. Bzw. die Zeit nicht nacharbeiten.

Da du im BV gehindert bist deinen Urlaub zu nehmen kann dieser nicht verfallen. Somit hast du noch Resturlaub wenn du wieder arbeiten gehst. Ist vermutlich auch ganz praktisch, da die Mäuse sich anfangs in der Betreuung auch gerne mal einen Infekt einfangen und die Tage für Kinderkrankengeld sind schnell verbraucht.

Ich wünsche dir alles Gute und eine tolle Schwangerschaft.

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