Mütter- und Schwangerenforum

Frage zur MuSchaftsGeld

Gehe zu Seite:
Kigalilli
2672 Beiträge
14.05.2014 06:34
Ach das mit dem Mutterschaftsgeld weiß ich!
Ich hab im Gesetz nachgelesen (da ich bis Mai 2015 eigentlich in Elternzeit bin).
Werde also zum Mutterschutz meine Elternzeit beenden und "wieder in den Job zurückkehren", was ich ja nicht wörtlich tue, weil ich ja Mutterschutz hab und nicht arbeiten darf. ABER, da ich die Elternzeit beendet hab und somit wieder dem Betrieb unterliege, müssen die mir volles Mutterschaftsgeld bezahlen
Hab meinem AG den Gesetzesauszug mit kopiert (ebenso der KK) und das wars
Lu....Ma...
19 Beiträge
14.05.2014 07:08
Zitat von jungemami-90:

das mit dem Elterngeld weiss ich schon bescheid da wird der Mindestbetrag von 300€gezahlt plus 75€ Geschwisterbonus.

was mich im moment beschäftigt is das Mutterschaftsgeld..
hab einiges gelesen und bei meiner Krankenkasse angerufen aber die meinen ich bekomme nix.. wobei ich nachdem ich positiv getestet habe nachgefragt habe und da meinten die 13€ pro Tag.

versteh das bloß ned erst sagen die 13€ pro Tag und nun aufeinmal ich habe darauf kein Anspruch..

die 13 € stimmen eigentlich schon am tag, du musst allerdings arbeitslos gemeldet sein und auf jobsuche oder einer arbeit nachgehen, auch während der schwangerschaft.
du wirst wahrscheinlich nicht arbeiten gehen oder??
ich habe bei meinem 2. kind auch kein muschageld bekommen.

muschageld kommt von der agentur für arbeit oder kk und elterngeld von der elterngeldstelle, das sind 2 Paar stiefel.

Hoffe konnte dir helfen.
Kigalilli
2672 Beiträge
14.05.2014 07:25
Zitat von Lu....Ma...:

Zitat von jungemami-90:

das mit dem Elterngeld weiss ich schon bescheid da wird der Mindestbetrag von 300€gezahlt plus 75€ Geschwisterbonus.

was mich im moment beschäftigt is das Mutterschaftsgeld..
hab einiges gelesen und bei meiner Krankenkasse angerufen aber die meinen ich bekomme nix.. wobei ich nachdem ich positiv getestet habe nachgefragt habe und da meinten die 13€ pro Tag.

versteh das bloß ned erst sagen die 13€ pro Tag und nun aufeinmal ich habe darauf kein Anspruch..

die 13 € stimmen eigentlich schon am tag, du musst allerdings arbeitslos gemeldet sein und auf jobsuche oder einer arbeit nachgehen, auch während der schwangerschaft.
du wirst wahrscheinlich nicht arbeiten gehen oder??
ich habe bei meinem 2. kind auch kein muschageld bekommen.

muschageld kommt von der agentur für arbeit oder kk und elterngeld von der elterngeldstelle, das sind 2 Paar stiefel.

Hoffe konnte dir helfen.


Das stimmt nicht (mehr). Man kann wie gesagt das laufende EG ab Mutterschutz unterbrechen und bekommt dann wieder volles MuSchaGeld (= 13,-€ von der Kk/Tag + Restbestände zum vollen Lohn über die AgA
Lu....Ma...
19 Beiträge
14.05.2014 07:33
ahja, hat sich schon wieder was geändert, da soll einer durchblicken
Kigalilli
2672 Beiträge
14.05.2014 07:36
Zitat von Lu....Ma...:

wenn man eine arbeit hat, wenn arbeitslos, dann bekommt man nichts


Ahh, ja klar. Das hab ich jetzt irgendwie vorausgesetzt
14.05.2014 09:57
Mit Julien bin ich drei Jahre in elterzeit gegangen . Emily kam knapp zwei Jahre später auf die Welt also noch in der elternzeit von Julien .
Hab die elternzeit von Julien einen Tag vor Antritt von emilys Mutterschutz gekündigt und hab so volle Höhe mutterschutzgeld bekommen . Also von der kk und vom ag .
Die Kündigung muss der ag akzeptieren und darf dem nicht wiedersprechen ..
nancy0209
1087 Beiträge
14.05.2014 10:24
Zitat von Kigalilli:

Zitat von Lu....Ma...:

wenn man eine arbeit hat, wenn arbeitslos, dann bekommt man nichts


Ahh, ja klar. Das hab ich jetzt irgendwie vorausgesetzt


das stimmt aber auch nicht so ganz du hast auch anspruch auf mutterschaftsgeld wenn du alg 1 beziehen würdest! man bekommt nur kein mutterschaftsgeld wenn man harz 4 bezieht bzw gar nicht gemeldet ist also sich noch in elternzeit befindet so wurde es mir damals erklärt! also denke ich mal wenn die ts jetzt in elternzeit ist bis beginn des mutterschutzes wird sie kein mutterschaftsgeld bekommen!
jungemami-90
32 Beiträge
14.05.2014 10:55
Zitat von nancy0209:

Zitat von Kigalilli:

Zitat von Lu....Ma...:

wenn man eine arbeit hat, wenn arbeitslos, dann bekommt man nichts


Ahh, ja klar. Das hab ich jetzt irgendwie vorausgesetzt


das stimmt aber auch nicht so ganz du hast auch anspruch auf mutterschaftsgeld wenn du alg 1 beziehen würdest! man bekommt nur kein mutterschaftsgeld wenn man harz 4 bezieht bzw gar nicht gemeldet ist also sich noch in elternzeit befindet so wurde es mir damals erklärt! also denke ich mal wenn die ts jetzt in elternzeit ist bis beginn des mutterschutzes wird sie kein mutterschaftsgeld bekommen!


und wenn ich meine Elternzeit JETZ beenden würde bis zum Mutterschutz (05.07.14) geht das dann mit dem Mutterschaftsgeld?

ALG 1 hab ich kein ganzes Jahr bezogen.. auch nurn Teil da ich ja von meinem Sohn in den MuSchu ging also ca 5mon hab ich ALG1 bezogen vor meinem Sohn in der SS
tinkerbell2509
698 Beiträge
14.05.2014 14:08
Mutterschaftsgeld gibt es nur wenn du in einem Arbeitsverhältnis stehst- sprich einen laufenden Arbeitsvertrag hast. Dann gibt es die max. 13 € am Tag- ansonsten gibt es KEIN Mutterschaftsgeld.
(Hatte ich bei meiner Tochter so- Kids sind 11 Monate auseinander...hatte aber aufgrund von Umzug in ein anderes Bundesland meinen Job gekündigt)

Elterngeld wird so berechnet:

Dein 2. Kind kommt auf die Welt und dein erstes Kind ist 16 Monate alt. Du hast 12. Monate Elterngeld bezogen und 4 Monate nichts. Dann werden die 4 Monate nach dem ersten Geburtstag genommen und dann die Zeit vor dem Elterngeld fürs erste.

(Bei meiner Tochter bekam ich durch den Geschwisterbonus etwas mehr als bei meinem Sohn)
Gehe zu Seite:
  • Dieses Thema wurde 2 mal gemerkt