Mütter- und Schwangerenforum

Freistellung für Arzttermine im Gleitzeitmodell

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Niji
32888 Beiträge
13.05.2016 07:23
ich war in beiden Schwangerschaften Studentin. Da hat mich auch keiner freigestellt egal wann der Termin war. Die Arbeit muss dennoch gemacht werden. Frag mich ernsthaft wo das Problem ist da eben das aus Überstunden zu nehmen oder mal was länger zu bleiben.
13.05.2016 07:32
Ich versteh nicht, warum sie auf ihr gutes Recht verzichten sollte? Nur weil andere das nicht in Anspruch genommen haben?! Und selbst wenn man Gleitzeit arbeitet, kann man nicht immer locker mal 2 Stunden hinten dran hängen. Ich arbeite auch Gleitzeit und muss trotzdem pünktlich Feierabend machen, weil ich noch ein Kind aus der Kita holen muss. Hätte sie jetzt gefragt, was sie alles beim Amt beantragen kann, hätten wieder die meisten hier gekräht, dass ihr dass doch alles zusteht. Hier wird aber auch immer mit zweierlei Maß gemessen
13.05.2016 07:58
Wegen sowas gleich zum Betriebsrat Rennen kann ich absolut nicht nachvollziehen. Aber es gibt Leute die immer auf ihr Recht bestehen. Wenn man hinterher dort nicht mehr arbeiten will dann macht man das vielleicht so.
Obsidian
15967 Beiträge
13.05.2016 08:01
Zitat von ostseedeern:

Zitat von Engelchen1711:

Zitat von ostseedeern:

Für Vorsorgeuntersuchungen muss dein Arbeitgeber dich laut Mutterschutzgesetz freistellen. Du musst da auch nix nacharbeiten. Zählt wie ganz normale Arbeitszeit.

LG ostseedeern

hier mal ein Link zum Thema:

http://www.zeit.de/karriere/beruf/2015-03/vorsorge untersuchung-schwangere-mitarbeiterin-arzttermin-f reistellung-arbeitsrecht
Sie hat aber Gleitzeit. Sprich sie kann sich die Arbeitszeit legen wie
sie möchte, ist bei Arztterminen eben der "Nachteil" ....


Das gilt aber nicht bei Terminen die zeitgebunden sind, weil sie eben nüchtern erscheinen muss. Da ist es egal ob sie Kernzeit arbeitet oder nicht, der Arbeitgeber hat sie dafür freizustellen.


Sie WIRD doch freigestellt, hat sie explizit geschrieben. Sie will es aber außerhalb der Kernzeit als ARBEITSZEIT angerechnet kriegen also bezahlt bekommen und das macht der AG nicht.
13.05.2016 09:12
Zitat von Obsidian:

Zitat von ostseedeern:

Zitat von Engelchen1711:

Zitat von ostseedeern:

Für Vorsorgeuntersuchungen muss dein Arbeitgeber dich laut Mutterschutzgesetz freistellen. Du musst da auch nix nacharbeiten. Zählt wie ganz normale Arbeitszeit.

LG ostseedeern

hier mal ein Link zum Thema:

http://www.zeit.de/karriere/beruf/2015-03/vorsorge untersuchung-schwangere-mitarbeiterin-arzttermin-f reistellung-arbeitsrecht
Sie hat aber Gleitzeit. Sprich sie kann sich die Arbeitszeit legen wie
sie möchte, ist bei Arztterminen eben der "Nachteil" ....


Das gilt aber nicht bei Terminen die zeitgebunden sind, weil sie eben nüchtern erscheinen muss. Da ist es egal ob sie Kernzeit arbeitet oder nicht, der Arbeitgeber hat sie dafür freizustellen.


Sie WIRD doch freigestellt, hat sie explizit geschrieben. Sie will es aber außerhalb der Kernzeit als ARBEITSZEIT angerechnet kriegen also bezahlt bekommen und das macht der AG nicht.


Ihre normale Arbeitszeit ist aber 6-14 Uhr. Sie arbeitet ja nicht nur 4 Stunden am Tag, sondern 8. Also fällt es in ihre tägliche Arbeitszeit und muss angerechnet werden.
Obsidian
15967 Beiträge
13.05.2016 09:42
Zitat von ostseedeern:

Zitat von Obsidian:

Zitat von ostseedeern:

Zitat von Engelchen1711:

...


Das gilt aber nicht bei Terminen die zeitgebunden sind, weil sie eben nüchtern erscheinen muss. Da ist es egal ob sie Kernzeit arbeitet oder nicht, der Arbeitgeber hat sie dafür freizustellen.


Sie WIRD doch freigestellt, hat sie explizit geschrieben. Sie will es aber außerhalb der Kernzeit als ARBEITSZEIT angerechnet kriegen also bezahlt bekommen und das macht der AG nicht.


Ihre normale Arbeitszeit ist aber 6-14 Uhr. Sie arbeitet ja nicht nur 4 Stunden am Tag, sondern 8. Also fällt es in ihre tägliche Arbeitszeit und muss angerechnet werden.


Eine "normale" Arbeitszeit gibt es nicht bei Gleitzeit. Es gibt eine Kernzeit und eine Sollzeit. Daran ändert sich auch nichts, wenn die Sollzeit bei ihr oft 6-14 ist. Das bleibt variabel.
Darum kann man eben nicht einfach voraussetzen, dass 6 Uhr ja eh Arbeitszeitbeginn gewesen wäre und ab dieser Uhrzeit zu bezahlen ist, weil sie sich da den Termin hingelegt hat. Das gilt NUR für die Kernzeit.
13.05.2016 11:09
Zitat von Obsidian:

Zitat von ostseedeern:

Zitat von Obsidian:

Zitat von ostseedeern:

...


Sie WIRD doch freigestellt, hat sie explizit geschrieben. Sie will es aber außerhalb der Kernzeit als ARBEITSZEIT angerechnet kriegen also bezahlt bekommen und das macht der AG nicht.


Ihre normale Arbeitszeit ist aber 6-14 Uhr. Sie arbeitet ja nicht nur 4 Stunden am Tag, sondern 8. Also fällt es in ihre tägliche Arbeitszeit und muss angerechnet werden.


Eine "normale" Arbeitszeit gibt es nicht bei Gleitzeit. Es gibt eine Kernzeit und eine Sollzeit. Daran ändert sich auch nichts, wenn die Sollzeit bei ihr oft 6-14 ist. Das bleibt variabel.
Darum kann man eben nicht einfach voraussetzen, dass 6 Uhr ja eh Arbeitszeitbeginn gewesen wäre und ab dieser Uhrzeit zu bezahlen ist, weil sie sich da den Termin hingelegt hat. Das gilt NUR für die Kernzeit.


Und wie soll es denn in Betrieben sein die gar keine Kernarbeitszeit haben? Da muss der Arbeitgeber doch auch die ausgefallene Zeit so hinnehmen wie sie ist. Da zählt doch dann auch nur die persönliche Arbeitszeit. Ich kenn es nur so von uns auf Arbeit, dass die Zeit für den Termin komplett zählt, egal wie die Kernarbeitszeit ist.
13.05.2016 22:39
Zitat von ostseedeern:

Zitat von Obsidian:

Zitat von ostseedeern:

Zitat von Obsidian:

...


Ihre normale Arbeitszeit ist aber 6-14 Uhr. Sie arbeitet ja nicht nur 4 Stunden am Tag, sondern 8. Also fällt es in ihre tägliche Arbeitszeit und muss angerechnet werden.


Eine "normale" Arbeitszeit gibt es nicht bei Gleitzeit. Es gibt eine Kernzeit und eine Sollzeit. Daran ändert sich auch nichts, wenn die Sollzeit bei ihr oft 6-14 ist. Das bleibt variabel.
Darum kann man eben nicht einfach voraussetzen, dass 6 Uhr ja eh Arbeitszeitbeginn gewesen wäre und ab dieser Uhrzeit zu bezahlen ist, weil sie sich da den Termin hingelegt hat. Das gilt NUR für die Kernzeit.


Und wie soll es denn in Betrieben sein die gar keine Kernarbeitszeit haben? Da muss der Arbeitgeber doch auch die ausgefallene Zeit so hinnehmen wie sie ist. Da zählt doch dann auch nur die persönliche Arbeitszeit. Ich kenn es nur so von uns auf Arbeit, dass die Zeit für den Termin komplett zählt, egal wie die Kernarbeitszeit ist.

Nein. Ich musste zB spätesrens um 8 Uhr da sein und bis mind 16 Uhr bleiben. Da gabs nix mit Gleitzeit, nur Anwesenheitspflicht und Überstunden was nach 16 Uhr war. Deswegen wurde mir die Zeit von 8-10 für den Zuckertest gutgeschrieben. Alle anderen Termine hab ich eben auf nach 16 Uhr gelegt. Der Unterschied ist dass mir nicht freistand erst um 10 anzufangen.
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