Mütter- und Schwangerenforum

Hilfe Mutterschutzgeld berechnen

28.06.2017 09:15
Guten Morgen,

könnt ihr mir helfen?

Ab Juni bin ich im MuSchu. das heißt für die Berechnung des MuSchugeldes werden März, April und Mai herangezogen. Im März hatte ich noch eine Stundenaufstockung und habe daher 30 St gearbeitet und dem entsprechend natürlich mehr verdient, im April und Mai dann nur 20 ST.
Nun habe ich in der Berechnung für das MuSchugeld aber für März auch nur die 20 ST. berechnet bekommen, da das ja laut AG mein aktueller Vertrag sei und der andere (die AUfstockung) ja im März ausgelaufen ist.

Die KK sagt wiederum, dass es bei der Berechnung um den Nettolohn der letzten 3 vollen Monate geht unabhängig vom Ende des einen Vertrages.

Was meint ihr?

sunrisefranzi
3817 Beiträge
28.06.2017 09:21
Das hat nix mit meinen zu tun! Die kk hat recht!
Lexi
20499 Beiträge
28.06.2017 09:43
Die kk hat recht...
28.06.2017 10:13
Woher nehmt Ihr denn diese Gewissheit?
Lexi
20499 Beiträge
28.06.2017 10:49
"Grundlage für die Berechnung des durchschnittlichen Netto-Arbeitsentgelts sind grundsätzlich die letzten drei abgerechneten Kalendermonate vor Beginn der Mutterschutzfrist. Einmalig gezahltes Arbeitsentgelt, zum Beispiel Weihnachtsgeld und Urlaubsgeld, wird dabei nicht berücksichtigt."

Da der Monat März weder Urlaubs noch Weihnachtsgeld war sondern mehr Stunden=mehr Gehalt, wird das mehrgehalt natürlich mit einberechnet... wieso sollten denn das Gehalt nur berechnet werden für 20std wenn du dich mehr bekommen hast?
28.06.2017 11:02
Zitat von Lexi:

"Grundlage für die Berechnung des durchschnittlichen Netto-Arbeitsentgelts sind grundsätzlich die letzten drei abgerechneten Kalendermonate vor Beginn der Mutterschutzfrist. Einmalig gezahltes Arbeitsentgelt, zum Beispiel Weihnachtsgeld und Urlaubsgeld, wird dabei nicht berücksichtigt."

Da der Monat März weder Urlaubs noch Weihnachtsgeld war sondern mehr Stunden=mehr Gehalt, wird das mehrgehalt natürlich mit einberechnet... wieso sollten denn das Gehalt nur berechnet werden für 20std wenn du dich mehr bekommen hast?


Weil der Vertrag für die Mehrstunden Ende März abgelaufen ist (Ich hatte eine Krankheitsvertretung) und daher nicht in die Berechnung aufgenommen wird.
28.06.2017 11:02
Zitat von Lexi:

"Grundlage für die Berechnung des durchschnittlichen Netto-Arbeitsentgelts sind grundsätzlich die letzten drei abgerechneten Kalendermonate vor Beginn der Mutterschutzfrist. Einmalig gezahltes Arbeitsentgelt, zum Beispiel Weihnachtsgeld und Urlaubsgeld, wird dabei nicht berücksichtigt."

Da der Monat März weder Urlaubs noch Weihnachtsgeld war sondern mehr Stunden=mehr Gehalt, wird das mehrgehalt natürlich mit einberechnet... wieso sollten denn das Gehalt nur berechnet werden für 20std wenn du dich mehr bekommen hast?

Woraus zitierst Du denn?
28.06.2017 11:04
Zitat von cogito_ergo_sum:

Zitat von Lexi:

"Grundlage für die Berechnung des durchschnittlichen Netto-Arbeitsentgelts sind grundsätzlich die letzten drei abgerechneten Kalendermonate vor Beginn der Mutterschutzfrist. Einmalig gezahltes Arbeitsentgelt, zum Beispiel Weihnachtsgeld und Urlaubsgeld, wird dabei nicht berücksichtigt."

Da der Monat März weder Urlaubs noch Weihnachtsgeld war sondern mehr Stunden=mehr Gehalt, wird das mehrgehalt natürlich mit einberechnet... wieso sollten denn das Gehalt nur berechnet werden für 20std wenn du dich mehr bekommen hast?

Woraus zitierst Du denn?


Das ist §14 MuschuGesetz
28.06.2017 11:09
Zitat von Lina85:

Zitat von cogito_ergo_sum:

Zitat von Lexi:

"Grundlage für die Berechnung des durchschnittlichen Netto-Arbeitsentgelts sind grundsätzlich die letzten drei abgerechneten Kalendermonate vor Beginn der Mutterschutzfrist. Einmalig gezahltes Arbeitsentgelt, zum Beispiel Weihnachtsgeld und Urlaubsgeld, wird dabei nicht berücksichtigt."

Da der Monat März weder Urlaubs noch Weihnachtsgeld war sondern mehr Stunden=mehr Gehalt, wird das mehrgehalt natürlich mit einberechnet... wieso sollten denn das Gehalt nur berechnet werden für 20std wenn du dich mehr bekommen hast?

Woraus zitierst Du denn?


Das ist §14 MuschuGesetz
Dann lies den bitte zu Ende!
28.06.2017 11:35
Zitat von cogito_ergo_sum:

Zitat von Lina85:

Zitat von cogito_ergo_sum:

Zitat von Lexi:

"Grundlage für die Berechnung des durchschnittlichen Netto-Arbeitsentgelts sind grundsätzlich die letzten drei abgerechneten Kalendermonate vor Beginn der Mutterschutzfrist. Einmalig gezahltes Arbeitsentgelt, zum Beispiel Weihnachtsgeld und Urlaubsgeld, wird dabei nicht berücksichtigt."

Da der Monat März weder Urlaubs noch Weihnachtsgeld war sondern mehr Stunden=mehr Gehalt, wird das mehrgehalt natürlich mit einberechnet... wieso sollten denn das Gehalt nur berechnet werden für 20std wenn du dich mehr bekommen hast?

Woraus zitierst Du denn?


Das ist §14 MuschuGesetz
Dann lies den bitte zu Ende!


Aber das ist doch die Grundsätzliche Frage (siehe ganz oben). Darf das Mehrgehalt nicht berechnet werden, nur weil einer der beiden Verträge endete? Laut KK nein, laut AG ja.
BigBavaria
1911 Beiträge
29.06.2017 22:35
War bei mir ähnlich... Basisverteag auf 25 Stunden.. Zusatzvertrag auf 32,5 Stunden, befristet bis 31.8.15.. Beginn MuSchu 19.11.15...
Grundlage zur Berechnung waren damit Oktober,September, August 15. Also für August Gehalt für 32,5, die anderen beiden Monate dann 25 .
Könnte mir höchstens vorstellen, dass dein AG damit seinen Anteil am MuSchu Geld drücken will!
30.06.2017 09:34
Zitat von BigBavaria:

War bei mir ähnlich... Basisverteag auf 25 Stunden.. Zusatzvertrag auf 32,5 Stunden, befristet bis 31.8.15.. Beginn MuSchu 19.11.15...
Grundlage zur Berechnung waren damit Oktober,September, August 15. Also für August Gehalt für 32,5, die anderen beiden Monate dann 25 .
Könnte mir höchstens vorstellen, dass dein AG damit seinen Anteil am MuSchu Geld drücken will!


Oh cool, gut zu wissen. Ich warte gerade auf eine ANtwort von der Personalabteilung und berichte dann mal...
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