Mütter- und Schwangerenforum

Kindergarten beitrag

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STMS2012
254 Beiträge
07.01.2015 18:11
Hallo ihr lieben

Meine Frage wie folgt :

Mein Mann und ich habe uns getrennt.
Nun fragt ich mich, wie das abläuft mit dem Kindergarten Beitrag.

Ich lebe seit seinem Auszug vom amt.
Mein Mann verdient 1350€ Und bezahlt 133€ unterhält .

Kindergarten kostet 50€ und ca 55€ essensgeld

De Kindergarten beitrag wurde damals auf 50€ gesetzt durch die lohnabrechnugen meines Mannes bzw seines Einkommens.

Wer muss das nun bezahlen ?
White_Lilie
601 Beiträge
07.01.2015 18:13
Gehe zur Kitakostenstelle und beantrage eine neue Festsetzung. Liebe Grüße
STMS2012
254 Beiträge
07.01.2015 18:16
Zitat von White_Lilie:

Gehe zur Kitakostenstelle und beantrage eine neue Festsetzung. Liebe Grüße


Und dann wird das auf mein Einkommen berechnet oder was ?
Weil wir haben das gemeinsame Sorgerecht.

das Kind lebt bei mir.
STMS2012
254 Beiträge
07.01.2015 18:20
Zitat von STMS2012:

Zitat von White_Lilie:

Gehe zur Kitakostenstelle und beantrage eine neue Festsetzung. Liebe Grüße


Und dann wird das auf mein Einkommen berechnet oder was ?
Weil wir haben das gemeinsame Sorgerecht.

das Kind lebt bei mir.

.
Seesternchen_2.0
9664 Beiträge
07.01.2015 18:32
Zitat von STMS2012:

Zitat von STMS2012:

Zitat von White_Lilie:

Gehe zur Kitakostenstelle und beantrage eine neue Festsetzung. Liebe Grüße


Und dann wird das auf mein Einkommen berechnet oder was ?
Weil wir haben das gemeinsame Sorgerecht.

das Kind lebt bei mir.

.


Ich hab das damals auch gemacht. Ich musste nichts bezahlen. Allerdings vermute ich, dass das essensgeld von dir bezahlt werden muss.

Ich wohne in NRW und das ganze ist 8 Jahre her.
Krümel714
2489 Beiträge
07.01.2015 18:35
Ruf mal beim Jugendamt an und frag nach. Die können dir sicher helfen
kullerkeks74
2988 Beiträge
07.01.2015 18:47
Bekommst du nur Alg 2 . Dann kannst du zum Jugendamt und Freiplatz beantragen .
Eßgeld mußt du selber bezahlen , aber auch dafür gibt es Ermäßigung . Antrag Bildung und Teilhabe beim Arbeitsamt
STMS2012
254 Beiträge
07.01.2015 18:55
Zitat von kullerkeks74:

Bekommst du nur Alg 2 . Dann kannst du zum Jugendamt und Freiplatz beantragen .
Eßgeld mußt du selber bezahlen , aber auch dafür gibt es Ermäßigung . Antrag Bildung und Teilhabe beim Arbeitsamt


Und obwohl er auch das Sorgerecht mit hat muss er nix dazu bezahlen?

kullerkeks74
2988 Beiträge
07.01.2015 19:04
Zitat von STMS2012:

Zitat von kullerkeks74:

Bekommst du nur Alg 2 . Dann kannst du zum Jugendamt und Freiplatz beantragen .
Eßgeld mußt du selber bezahlen , aber auch dafür gibt es Ermäßigung . Antrag Bildung und Teilhabe beim Arbeitsamt


Und obwohl er auch das Sorgerecht mit hat muss er nix dazu bezahlen?


Nein dafür bekommst du ja Unterhalt und er verdient zu wenig
STMS2012
254 Beiträge
07.01.2015 19:15
Zitat von kullerkeks74:

Zitat von STMS2012:

Zitat von kullerkeks74:

Bekommst du nur Alg 2 . Dann kannst du zum Jugendamt und Freiplatz beantragen .
Eßgeld mußt du selber bezahlen , aber auch dafür gibt es Ermäßigung . Antrag Bildung und Teilhabe beim Arbeitsamt


Und obwohl er auch das Sorgerecht mit hat muss er nix dazu bezahlen?


Nein dafür bekommst du ja Unterhalt und er verdient zu wenig


Er gibt nur 133 unterhalt.
Er verdient 1360 und alle 3 Monate bekommt er 500€ Prämie und hat dann 1800€ raus
kullerkeks74
2988 Beiträge
07.01.2015 19:33
Zitat von STMS2012:

Zitat von kullerkeks74:

Zitat von STMS2012:

Zitat von kullerkeks74:

Bekommst du nur Alg 2 . Dann kannst du zum Jugendamt und Freiplatz beantragen .
Eßgeld mußt du selber bezahlen , aber auch dafür gibt es Ermäßigung . Antrag Bildung und Teilhabe beim Arbeitsamt


Und obwohl er auch das Sorgerecht mit hat muss er nix dazu bezahlen?


Nein dafür bekommst du ja Unterhalt und er verdient zu wenig


Er gibt nur 133 unterhalt.
Er verdient 1360 und alle 3 Monate bekommt er 500€ Prämie und hat dann 1800€ raus


Bei dem Gehalt ist der UInterhalt angemessen . es gibt ja auch für ihn einen selbstbehalt.
Mit der Prämie , nun wenn die auf seiner Verdienstabrechnung nicht drauf sind dann kann es nicht einberechnet werden.
Und von 1800 kannst du nicht ausgehen weil es nur aller 3 Monate ist .
Wie gesagt hohl dir beim Jugendamt einen Freiplatz und beim Arbeitsamt die Eßgeld Ermäßigung damit bezahlst du nur noch ca 22 € im Monat .
Dafür ist der Unterhalt auch da .
Sei froh das er überhaupt zahlt , vielle zahlen nix .

Ich hab 4 kinder und mein Ex hat keinen cent bezahl.

STMS2012
254 Beiträge
07.01.2015 19:58
Also laut Tablette und anwaltin muss er sogar 225€ bezahlen.
...Teufelchen...
2672 Beiträge
07.01.2015 20:03
Zitat von STMS2012:

Also laut Tablette und anwaltin muss er sogar 225€ bezahlen.


Dann lass es beurkunden vom amt
kullerkeks74
2988 Beiträge
07.01.2015 20:07
Zitat von STMS2012:

Also laut Tablette und anwaltin muss er sogar 225€ bezahlen.


133 sind der Satz den du auch Unterhaltsvorschuß bekommen würdest .
Wer hat den betrag festgelegt ?
Ansonsten geh zum Jugendamt und lass es berechnen und einfordern .
Allerdings wenn du vom Amt lebst wird dir es dir angerechnet. Du hast dann auch nichrt mehr .
Ostseekind09
10374 Beiträge
07.01.2015 20:48
Haben haben haben..

Wie wäre es wenn ihr es euch teilt?

Weißt du dieses NUR 133€- da könnte ich die Wände hochgehen. Sei froh das du wenigstens das bekommst!

Ich habe noch nie auch nur einen Cent gesehen und werde es auch nie.

Ich trage alle Kosten alleine.derzeit neben knapp 80€ Kitakosten zweimal im Monat Fahrten nach Berlin (also pro Strecke fast 20€) um meinem Kind eine vernünftige medizinische Versorgung zu geben und min 200€ im Jahr an selbstzutragenden Medikamenten.

Ic bekomme auch nur H4 weil sie chronisch krank ist und ich sie zu 99% zu Hause habe und mir nimmt niemand auch nur einen Cent ab!

Achja und nochmal zu den NUR 133€

Wegen solchen Beträgen kommt zB mein Freund kaum klar.ihm bleibt nur sein SB und soll dennoch im Monat über 100€ Fahrtkosten fürs Kind zahlen damit er das Kind sieht.wir können nicht zusammenziehen und Familie sein.

Für dich sind es Vll NUR 133 €..sei froh es er das leistet! Ist ja nicht so, das ein kleines Kind mehr kostet als der Unterhalt und Kindergeld einbringt
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