Mütter- und Schwangerenforum

Kindergarten beitrag

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Anni-Mausi
298 Beiträge
08.01.2015 02:20
Zitat von STMS2012:

Zitat von kullerkeks74:

Zitat von STMS2012:

Zitat von kullerkeks74:

Bekommst du nur Alg 2 . Dann kannst du zum Jugendamt und Freiplatz beantragen .
Eßgeld mußt du selber bezahlen , aber auch dafür gibt es Ermäßigung . Antrag Bildung und Teilhabe beim Arbeitsamt


Und obwohl er auch das Sorgerecht mit hat muss er nix dazu bezahlen?


Nein dafür bekommst du ja Unterhalt und er verdient zu wenig


Er gibt nur 133 unterhalt.
Er verdient 1360 und alle 3 Monate bekommt er 500€ Prämie und hat dann 1800€ raus


Hat er noch andere Kinder? Weil wenn ja dann werden die ja auch mit einberechnet unterhaltstechnisch

Wann habt ihr euch denn getrennt? Weil mich wundert, dass du noch deinen verheiratet ticker drin hast
STMS2012
254 Beiträge
08.01.2015 07:36
Zitat von Anni-Mausi:

Zitat von STMS2012:

Zitat von kullerkeks74:

Zitat von STMS2012:

...


Nein dafür bekommst du ja Unterhalt und er verdient zu wenig


Er gibt nur 133 unterhalt.
Er verdient 1360 und alle 3 Monate bekommt er 500€ Prämie und hat dann 1800€ raus


Hat er noch andere Kinder? Weil wenn ja dann werden die ja auch mit einberechnet unterhaltstechnisch

Wann habt ihr euch denn getrennt? Weil mich wundert, dass du noch deinen verheiratet ticker drin hast


Wir haben uns im november getrennt .
Nur an dem Ticker wundert dich das ? Sorry dass ich nicht sofort dran denke sowas zu löschen.

Und nein er hat keine anderen Kinder
KratzeKatze
6126 Beiträge
08.01.2015 10:19
warum soll dein ex-mann sich an den kiga-kosten beteiligen?

versteh ich net.

auch wenn ihr das gemeinsame Sorgerecht habt, das kind lebt doch bei dir, oder?
dann hat er mit den kiga-kosten doch nix zu schaffen.

wenn du den kiga-beitrag alleine nicht stemmen kannst, gibt es die Möglichkeit, sich davon (teilweise) befreien zu lassen.
imo2009
16543 Beiträge
09.01.2015 21:32
erstmal bekommst du den platz bezahlt vom amt,somit kannst du dafür beim vater keine kosten geltend machen.warum auch ?
essengeld ist deine sache,da das kind bei dir lebt.
alles was über 50 € beitrag im monat ist,den du aus eigener tasche bezahlst kannst du theoretisch anteilmässig was vom vater verlangen.aber ohne anwalt und gericht keine chance,wenn er nicht will.

und unterhalt musst du eh vom jugendamt berechnen und beurkunden lassen wenn du staatliche hilfe in anspruch nehmen willst.
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