Mütter- und Schwangerenforum

Kindergeld während der Schwangerschaft, berechtigt oder nicht?

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Ebby96
83 Beiträge
01.07.2017 22:44
Vielen Dank euch allen!

Ich werde mal sehen, was die zuständige Familienkasse sagt, aber danke für eure Infos!

Euch allen ein schönes Restwochenende
01.07.2017 23:38
Hallo

Hier ist es schön erklärt.

http://www.kindergeld.org/kindergeld-fuer-volljaeh rige-kinder.html

Bist du über 21und unterbrichst die Ausbildung nicht nur, sondern z.b. fängst du nach der Elternzeit eine neue Ausbildung an, hast du keinen Anspruch, bist du unter 21, hast du bis zur Beendigung des Mutterschaftszeit Anspruch. Jedoch nur wenn du gewisse Leistungen beziehst.
02.07.2017 08:24
Zitat von Ebby96:

Vielen Dank euch allen!

Ich werde mal sehen, was die zuständige Familienkasse sagt, aber danke für eure Infos!

Euch allen ein schönes Restwochenende


Ich würde da auch so ehrlich sein, denn Rückzahlungen sind Heavy.
FräuleinS
3620 Beiträge
02.07.2017 10:10
Ich habe es damals bekommen. Denn ich war arbeitssuchend, konnte (und wollte) natürlich weder hochschwanger noch mit einem Säugling arbeiten gehen. Ich stande dem Arbeitsmarkt zur Verfügung, war nur nicht vermittelbar. (Logisch, oder?). Also ja.
Ich habe aber die Bescheinigung, dass ich nach der Elternzeit eine Ausbildung beginne auch schon während der Elternzeit eingereicht.
02.07.2017 10:27
Zitat von FräuleinS:

Ich habe es damals bekommen. Denn ich war arbeitssuchend, konnte (und wollte) natürlich weder hochschwanger noch mit einem Säugling arbeiten gehen. Ich stande dem Arbeitsmarkt zur Verfügung, war nur nicht vermittelbar. (Logisch, oder?). Also ja.
Ich habe aber die Bescheinigung, dass ich nach der Elternzeit eine Ausbildung beginne auch schon während der Elternzeit eingereicht.


Dennoch bekommt man ab 25 kein eigenes Kindergeld mehr. Ich habe mit 24 meine Ausbildung angefangen, dann wurde ich im Dezember 25 und es gab, trotz Ausbildung, kein Kindergeld mehr. Davor war ich Schülerin.

Im Studium sieht das wohl wieder anders aus...
02.07.2017 10:33
Zitat von Bauernschnitte:

Zitat von FräuleinS:

Ich habe es damals bekommen. Denn ich war arbeitssuchend, konnte (und wollte) natürlich weder hochschwanger noch mit einem Säugling arbeiten gehen. Ich stande dem Arbeitsmarkt zur Verfügung, war nur nicht vermittelbar. (Logisch, oder?). Also ja.
Ich habe aber die Bescheinigung, dass ich nach der Elternzeit eine Ausbildung beginne auch schon während der Elternzeit eingereicht.


Dennoch bekommt man ab 25 kein eigenes Kindergeld mehr. Ich habe mit 24 meine Ausbildung angefangen, dann wurde ich im Dezember 25 und es gab, trotz Ausbildung, kein Kindergeld mehr. Davor war ich Schülerin.

Im Studium sieht das wohl wieder anders aus...


Sie ist doch unter 25.
02.07.2017 18:21
Zitat von vegetable:

Zitat von Bauernschnitte:

Zitat von FräuleinS:

Ich habe es damals bekommen. Denn ich war arbeitssuchend, konnte (und wollte) natürlich weder hochschwanger noch mit einem Säugling arbeiten gehen. Ich stande dem Arbeitsmarkt zur Verfügung, war nur nicht vermittelbar. (Logisch, oder?). Also ja.
Ich habe aber die Bescheinigung, dass ich nach der Elternzeit eine Ausbildung beginne auch schon während der Elternzeit eingereicht.


Dennoch bekommt man ab 25 kein eigenes Kindergeld mehr. Ich habe mit 24 meine Ausbildung angefangen, dann wurde ich im Dezember 25 und es gab, trotz Ausbildung, kein Kindergeld mehr. Davor war ich Schülerin.

Im Studium sieht das wohl wieder anders aus...


Sie ist doch unter 25.


Sie schrieb : noch...

Also ging ich davon aus, in ein bis zwei Jahren nicht mehr ...

FräuleinS
3620 Beiträge
02.07.2017 19:09
Ich vermute das "noch" ist eher darauf bezogen, dass sie trotzdem "schon" schwanger ist. Der Durchschnitt ist in Deutschland doch eher über 30.

Aber klar,ab 25gubt es kein Kindergeld mehr.
Ebby96
83 Beiträge
02.07.2017 19:16
Zitat von FräuleinS:

Ich vermute das "noch" ist eher darauf bezogen, dass sie trotzdem "schon" schwanger ist. Der Durchschnitt ist in Deutschland doch eher über 30.

Aber klar,ab 25gubt es kein Kindergeld mehr.


falls es euch weiterhelfen sollte, ich bin im april 21 geworden
bluesix
2807 Beiträge
09.07.2017 16:18
Zitat von Ebby96:

Zitat von FräuleinS:

Ich vermute das "noch" ist eher darauf bezogen, dass sie trotzdem "schon" schwanger ist. Der Durchschnitt ist in Deutschland doch eher über 30.

Aber klar,ab 25gubt es kein Kindergeld mehr.


falls es euch weiterhelfen sollte, ich bin im april 21 geworden


Und, weißt du mittlerweile mehr?
Nuya
10450 Beiträge
09.07.2017 16:29
Zitat von Bauernschnitte:

Zitat von FräuleinS:

Ich habe es damals bekommen. Denn ich war arbeitssuchend, konnte (und wollte) natürlich weder hochschwanger noch mit einem Säugling arbeiten gehen. Ich stande dem Arbeitsmarkt zur Verfügung, war nur nicht vermittelbar. (Logisch, oder?). Also ja.
Ich habe aber die Bescheinigung, dass ich nach der Elternzeit eine Ausbildung beginne auch schon während der Elternzeit eingereicht.


Dennoch bekommt man ab 25 kein eigenes Kindergeld mehr. Ich habe mit 24 meine Ausbildung angefangen, dann wurde ich im Dezember 25 und es gab, trotz Ausbildung, kein Kindergeld mehr. Davor war ich Schülerin.

Im Studium sieht das wohl wieder anders aus...


Wie kommst du drauf, dass das im studium anders aussieht? Auch im studium gibts längstens bis 25 kindergeld, wenn man dann noch studiert. Keine ahnung worauf du dich da beziehst...
Ebby96
83 Beiträge
11.07.2017 18:03
Zitat von bluesix:

Zitat von Ebby96:

Zitat von FräuleinS:

Ich vermute das "noch" ist eher darauf bezogen, dass sie trotzdem "schon" schwanger ist. Der Durchschnitt ist in Deutschland doch eher über 30.

Aber klar,ab 25gubt es kein Kindergeld mehr.


falls es euch weiterhelfen sollte, ich bin im april 21 geworden


Und, weißt du mittlerweile mehr?


ja, ich habe heute (1 1/2 Wochen nach der Mail) einen Anruf von der Familienkasse bekommen.

Ich bin nicht mehr berechtigt, Kindergeld zu bekommen, weil ich arbeitslos gemeldet und über 21 bin. Ganz verstanden hab ich es auch nicht, die Frau hat ziemlich schnell geredet.
Aber nun weiß ich Bescheid. Wisst ihr, ab wann man dann den Antrag fürs Würmchen stellt?
bluesix
2807 Beiträge
11.07.2017 18:32
Zitat von Ebby96:

Zitat von bluesix:

Zitat von Ebby96:

Zitat von FräuleinS:

Ich vermute das "noch" ist eher darauf bezogen, dass sie trotzdem "schon" schwanger ist. Der Durchschnitt ist in Deutschland doch eher über 30.

Aber klar,ab 25gubt es kein Kindergeld mehr.


falls es euch weiterhelfen sollte, ich bin im april 21 geworden


Und, weißt du mittlerweile mehr?


ja, ich habe heute (1 1/2 Wochen nach der Mail) einen Anruf von der Familienkasse bekommen.

Ich bin nicht mehr berechtigt, Kindergeld zu bekommen, weil ich arbeitslos gemeldet und über 21 bin. Ganz verstanden hab ich es auch nicht, die Frau hat ziemlich schnell geredet.
Aber nun weiß ich Bescheid. Wisst ihr, ab wann man dann den Antrag fürs Würmchen stellt?


Hmm, dachte ich mir. Du bist ja nicht ausbildungssuchend. Bzw. Wenn dann müsstest du halt auch aktiv suchen und annehmen was du findest.

Für den Zwerg? Kindergeld kannst du nach der Geburt beantragen. Du bekommst mit der Geburtsurkunde auf dem Standesamt ( bzw. Bei uns bekommt man das auch im Krankenhaus) die zettel die du für die Anträge für Elterngeld und Kindergeld brauchst.

Mein tip: die Anträge kannst du im Internet runterladen. Fülle sie schon vorher aus, und lass halt Geburtsort und Datum noch offen. Ist wesentlicher stress freier nach der Geburt
Ebby96
83 Beiträge
11.07.2017 18:52
Zitat von bluesix:

Zitat von Ebby96:

Zitat von bluesix:

Zitat von Ebby96:

...


Und, weißt du mittlerweile mehr?


ja, ich habe heute (1 1/2 Wochen nach der Mail) einen Anruf von der Familienkasse bekommen.

Ich bin nicht mehr berechtigt, Kindergeld zu bekommen, weil ich arbeitslos gemeldet und über 21 bin. Ganz verstanden hab ich es auch nicht, die Frau hat ziemlich schnell geredet.
Aber nun weiß ich Bescheid. Wisst ihr, ab wann man dann den Antrag fürs Würmchen stellt?


Hmm, dachte ich mir. Du bist ja nicht ausbildungssuchend. Bzw. Wenn dann müsstest du halt auch aktiv suchen und annehmen was du findest.

Für den Zwerg? Kindergeld kannst du nach der Geburt beantragen. Du bekommst mit der Geburtsurkunde auf dem Standesamt ( bzw. Bei uns bekommt man das auch im Krankenhaus) die zettel die du für die Anträge für Elterngeld und Kindergeld brauchst.

Mein tip: die Anträge kannst du im Internet runterladen. Fülle sie schon vorher aus, und lass halt Geburtsort und Datum noch offen. Ist wesentlicher stress freier nach der Geburt


naja ich hätte ja theoretisch dieses jahr eine ausbildung begonnen, aber ich möchte mich doch gerne erst aufs kind konzentrieren, und nicht beides gleichzeitig. naja, wird schon klappen

und danke für den tipp!
susi235
36 Beiträge
11.07.2017 18:58
Zitat von Ebby96:

Hallo ihr Lieben!

Ich habe eine Frage, Google konnte mir bisher nicht weiterhelfen, deshalb wende ich mich jetzt an euch, in der Hoffnung, dass jemand schonmal eine ähnliche Situation hatte

Und zwar: Ich bin noch unter 25 und habe bisher Kindergeld bezogen, ich habe letztes Jahr meine Ausbildung abgebrochen, aber bin trotzdem ausbildungssuchend gemeldet gewesen, weshalb ich weiterhin Kindergeld bekommen hab (stimmt auch so, ich wollte dieses Jahr wieder eine Ausbildung beginnen).
Nun ist es so, dass ich in der 15.Woche schwanger bin. Die Ausbildung kann/möchte ich dieses Jahr (noch) nicht beginnen, da ich fast hochschwanger nicht in eine Ausbildung starten will und mich auf eins nach dem anderen konzentrieren will.

Jetzt meine Frage. Bin ich noch berechtigt, Kindergeld zu bekommen, wenn ich schwanger bin und die nächsten 2 1/2, 3 Jahre keine Ausbildung beginne? Einige sagen sein, weil man nicht mehr ausbildungssuchend gemeldet ist, andere sagen ja, da man immernoch unter 25 Jahre ist...ich bin ziemlich verwirrt :/
Und möchte natürlich auch kein Geld bekommen, das mir nicht zusteht.

Ich hoffe, ihr könnt mir helfen, vielen Dank!


Nein, du bist nicht kindergeldberechtigt, weil du eben weder in die Schule gehst, noch eine Ausbildung oder ein Studium machst und auch nicht ausbildungs- bzw. arbeitssuchend gemeldet bist.

Letzteres kannst du natürlich tun (bis zum Mutterschutz), es kann aber passieren, dass du dem Amt nachweisen musst, dass du auch wirklich suchst. Also angeben musst wo du deine Bewerbungen hinschickst etc...
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