Mütter- und Schwangerenforum

MuSchuG - "Schwangere dürfen...

aileen88
1900 Beiträge
26.09.2016 07:53
bei einem Beschäftigungsverhältnis über mehr als 4 Stunden täglich nicht nach dem 5. Monat mit Arbeiten beauftragt werden, bei denen sie ständig stehen müssen."

Was genau bedeutet dieser Satz für mich?

Ich arbeite 6 Stunden im Einzelhandel, allerdings nicht jeden Tag (da geringfügig). Ich bin an der Kasse, stehend, verräume Ware etc..
Wenn es mir zu viel wird, nehme ich mir einen Tritthocker und setze mich, was nicht immer möglich ist, jenachdem wieviel zu tun ist.
Eine Pause steht mir nicht zu, erst nach mehr als 6 Stunden. Gehe dann einmal in den Pausenraum um zur Toilette zu gehen oder eben was zu essen.

Kann mir jemand den Satz aus dem MuSchuG erklären?
26.09.2016 07:58
dein AG muss dir eine Sitzmöglichkeit einräumen und die hast du durch den Tritthocker. Du darfst dich jederzeit dort ausruhen und dass muss dir dein AG gewähren, andernfalls verstößt er gegen das MuSchuG.
dani_k
23 Beiträge
26.09.2016 08:04
Sehe auch so, auch wenns nichttäglich ist.

Wenns nicht möglich ist, würde ich mal mit meinem FA reden, sonst musst du ne Bescheinigung bekommen, dass halt nicht mehr als 4 Stunden am Stück geht. Dann muss er dir eine Pause einräumen.

In der Schwangerschaft ist IMMER die Arbeitnehmerin im Vorteil (Sie sollte es zumindest einfordern)
Obsidian
15967 Beiträge
26.09.2016 08:14
Ich weiß nicht, wie das mit dem "täglich 4 Stunden Überschreitung" bei einer geringfügigen Beschäftigung auszulegen ist. Wenn es als "täglich" anzusehen ist, darfst du eine ständig stehende Tätigkeit auch mit Sitz- und Pausengelegeneheit ab dem Eintritt in den 6. SSM ablehnen.
aileen88
1900 Beiträge
26.09.2016 08:27
Das Problem ist; dass ich desöfteren einen harten Bauch bekomme, vielleicht vom ständigen Bücken und Strecken beim Verräumen der Ware
Ich habe jetzt schon wieder Unterleibschmerzen obwohl ich noch garnicht angefangen habe zu arbeiten
26.09.2016 08:36
mit Arbeiten, bei denen sie sich häufig erheblich strecken oder beugen oder bei denen sie dauernd hocken oder sich gebückt halten müssen,

dann verweigere diese Arbeit und lass dich dafür an der Kasse einsetzen, das ist dein gutes Recht und daran hat sich auch dein AG zu halten....
vivi20
21583 Beiträge
26.09.2016 08:38
Dein Arbeitgeber muss dir eine Möglichkeit geben wo du dich hinsetzen kannst... Dies kann auch bedeuten das du dich öfter mal hinter setzten darfst wenn es im Verkaufsraum keine Möglichkeit gibt.... Wegen dem harten Bauch würde ich beim Frauenarzt ansprechen.... Ich würde auf jedenfall sagen setzte dich einfach sobald du das Gefühl hast das du eine Pause brauchst, das steht dir zu! Es wird ja mit zunehmendem bauchumfang nicht einfacher!
Wenn du ganz unsicher bist wegen dem MuSchu dann rede mit deiner Frauenärztin, sie weiß im Normalfall was du darfst und was dein Arbeitgeber verlangen kann
ich-will-auch
3040 Beiträge
27.09.2016 09:17
Hi

Ich habe auch im Einzelhandel gearbeitet. 3 x die Woche a 4,5 Std. Trotzdem hatte ich ne halbe Std pause bei 4,5 Std Arbeit.

Soweit ich weiß steht dir ne halbe Std pause ab 3 Std Arbeit zu.

Ich wurde sofort nach Bekanntgabe der SS nur an der Kasse eingesetzt. Nur auf meinen Wunsch habe ich mal ware verräum,t weil ich mal Abwechslung wollte, denn nur sitzen war auch sehr anstrengend. Habe aber nur die leichten Sachen auf Augenhöhe.

Sprich mit deinem Chef. Und steige niemals auf so einen Tritt, denn die sind gefährlich, da sie rollen haben
Alles Gute. ..
aileen88
1900 Beiträge
27.09.2016 11:42
Bei uns heißt es: Pause erst bei mehr als 6 Arbeitsstunden..
Ich werde auch nur an der Kasse eingesetzt, haben aber keine zum Sitzen. Und wenn dann mal kein Kunde an der Kasse ist, muss die Ware verräumt werden, die unter den Tischen steht. Schon allein da muss ich mich ständig bücken. Es muss auch 1x die Woche die Kühlschränke ausgeräumt werden, zwecks mhd; da strecke und bücke ich mich auch, genau wie beispielsweise den Schmuck zu verräumen, der an der Wand hängt. Den Hocker nutze ich dazu nicht mehr, deshalb ja das Strecken.

Ich denke es würde bei uns nicht hinhauen zu sagen: nur Kasse!
Denn dann bräuchten sie extra jemanden der die Ware an der Kasse verräumt.

Mecker, mecker, mecker
aileen88
1900 Beiträge
27.09.2016 13:22
Jetzt habe ich gerade nochmal nach dem besagten Satz im MuSchuG gegoogelt und gelesen, dass dieser besagen soll, dass eine schwangere nach Ablauf des 5. Monats (ab der 21. Ssw) nicht länger als 4 Stunden eine stehende Tätigkeit ausüben darf, dies allerdings nicht bedeutet, dass nach den 4 Stunden eine kurze Pause drin sein muss und es dann mit der stehenden Tätigkeit weitergehen kann, SONDERN dass anschließend nur noch eine sitzende Tätigkeit ausgeübt werden darf
aileen88
1900 Beiträge
27.09.2016 13:23
Das Problem ist; dass unser Filialleiter absolut 0 Ahnung von alledem hat und ich ihn sozusagen darauf hinweisen muss
Deswegen ist es so wichtig für mich zu wissen.

Mal sehen was meine FÄ sagt..
Obsidian
15967 Beiträge
27.09.2016 15:35
Zitat von aileen88:

Jetzt habe ich gerade nochmal nach dem besagten Satz im MuSchuG gegoogelt und gelesen, dass dieser besagen soll, dass eine schwangere nach Ablauf des 5. Monats (ab der 21. Ssw) nicht länger als 4 Stunden eine stehende Tätigkeit ausüben darf, dies allerdings nicht bedeutet, dass nach den 4 Stunden eine kurze Pause drin sein muss und es dann mit der stehenden Tätigkeit weitergehen kann, SONDERN dass anschließend nur noch eine sitzende Tätigkeit ausgeübt werden darf


Das hab ich dir doch geschrieben

Zitat von Obsidian:

Ich weiß nicht, wie das mit dem "täglich 4 Stunden Überschreitung" bei einer geringfügigen Beschäftigung auszulegen ist. Wenn es als "täglich" anzusehen ist, darfst du eine ständig stehende Tätigkeit auch mit Sitz- und Pausengelegeneheit ab dem Eintritt in den 6. SSM ablehnen .
minchen88
2545 Beiträge
27.09.2016 15:52
Also ich habe in meiner ersten Schwangerschaft vollzeit (40std)
Gearbeitet .
Nach Bekanntgabe der ss durfte ich nur noch in der Kasse sitzen.

aileen88
1900 Beiträge
27.09.2016 18:14
Zitat von Obsidian:

Zitat von aileen88:

Jetzt habe ich gerade nochmal nach dem besagten Satz im MuSchuG gegoogelt und gelesen, dass dieser besagen soll, dass eine schwangere nach Ablauf des 5. Monats (ab der 21. Ssw) nicht länger als 4 Stunden eine stehende Tätigkeit ausüben darf, dies allerdings nicht bedeutet, dass nach den 4 Stunden eine kurze Pause drin sein muss und es dann mit der stehenden Tätigkeit weitergehen kann, SONDERN dass anschließend nur noch eine sitzende Tätigkeit ausgeübt werden darf


Das hab ich dir doch geschrieben

Zitat von Obsidian:

Ich weiß nicht, wie das mit dem "täglich 4 Stunden Überschreitung" bei einer geringfügigen Beschäftigung auszulegen ist. Wenn es als "täglich" anzusehen ist, darfst du eine ständig stehende Tätigkeit auch mit Sitz- und Pausengelegeneheit ab dem Eintritt in den 6. SSM ablehnen .



Sorry, dann hab ich das wohl falsch verstanden.

Es schrieb aber auch jemand, dass es bedeuten würde, dass es ausreicht wenn der AG mir für zwischendurch eine kurze Möglichkeit zum Sitzen bietet und das ist ja schon ein Unterschied.
Obsidian
15967 Beiträge
27.09.2016 20:20
Zitat von aileen88:

Es schrieb aber auch jemand, dass es bedeuten würde, dass es ausreicht wenn der AG mir für zwischendurch eine kurze Möglichkeit zum Sitzen bietet und das ist ja schon ein Unterschied.


Dabei geht es um zwei verschiedene Paragraphen des MuSchuG:

Der zu den Pausen und den Sitzgelegenheiten:

Zitat:

§ 2 Gestaltung des Arbeitsplatzes
(2) Wer eine werdende oder stillende Mutter mit Arbeiten beschäftigt, bei denen sie ständig stehen oder gehen
muss, hat für sie eine Sitzgelegenheit zum kurzen Ausruhen bereitzustellen.


Und der hier für das grundsätzliche Verbot:

Zitat:
§ 4 Weitere Beschäftigungsverbote
(2) Werdende Mütter dürfen insbesondere nicht beschäftigt werden (...)
nach Ablauf des fünften Monats der Schwangerschaft mit Arbeiten, bei denen sie ständig stehen müssen,
soweit diese Beschäftigung täglich vier Stunden überschreitet
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