Mütter- und Schwangerenforum

Mutterschaftsgeld in Elternzeit

Starchen11
18 Beiträge
02.07.2017 21:37
Huhu ich hab eine Frage bzgl Mutterschaftsgeld in der Elternzeit. Und zwar ist es bei mir so das ich noch bis Januar 2018 in Ez mit Kind 1 bin. Nun bin ich wieder schwanger und erwarte Kind 2 im Dezember 2017. Ich werde die Ez für Kind 1 im Oktober bei meinem Arbeitgeber beenden wenn ich mit Kind 2 in Muschu gehe. Wie sieht es mit der Bezahlung vom Arbeitgeber aus? Bekomme ich wieder Mutterschaftsgeld von ihm bezahlt wie bei Kind 1? Oder bekomme ich nur von der kk Mutterschaftsgeld gezahlt? Muss ich das Geld bei meinem Arbeitgeber beantragen oder läuft das ganze dann ohne Probleme sobald ich in Muschu gehe?
Ich hoffe mir kann jemand weiter helfen

Danke im voraus.
UmpaLumpa
253 Beiträge
02.07.2017 22:05
Zitat von Starchen11:

Huhu ich hab eine Frage bzgl Mutterschaftsgeld in der Elternzeit. Und zwar ist es bei mir so das ich noch bis Januar 2018 in Ez mit Kind 1 bin. Nun bin ich wieder schwanger und erwarte Kind 2 im Dezember 2017. Ich werde die Ez für Kind 1 im Oktober bei meinem Arbeitgeber beenden wenn ich mit Kind 2 in Muschu gehe. Wie sieht es mit der Bezahlung vom Arbeitgeber aus? Bekomme ich wieder Mutterschaftsgeld von ihm bezahlt wie bei Kind 1? Oder bekomme ich nur von der kk Mutterschaftsgeld gezahlt? Muss ich das Geld bei meinem Arbeitgeber beantragen oder läuft das ganze dann ohne Probleme sobald ich in Muschu gehe?
Ich hoffe mir kann jemand weiter helfen

Danke im voraus.


nicht dein ag zahlt dein muschugeld sondern die kk .... ruf bei der krankenkasse und die schicken dir was zu, so war es bei mir
UmpaLumpa
253 Beiträge
02.07.2017 22:07
Zitat von UmpaLumpa:

Zitat von Starchen11:

Huhu ich hab eine Frage bzgl Mutterschaftsgeld in der Elternzeit. Und zwar ist es bei mir so das ich noch bis Januar 2018 in Ez mit Kind 1 bin. Nun bin ich wieder schwanger und erwarte Kind 2 im Dezember 2017. Ich werde die Ez für Kind 1 im Oktober bei meinem Arbeitgeber beenden wenn ich mit Kind 2 in Muschu gehe. Wie sieht es mit der Bezahlung vom Arbeitgeber aus? Bekomme ich wieder Mutterschaftsgeld von ihm bezahlt wie bei Kind 1? Oder bekomme ich nur von der kk Mutterschaftsgeld gezahlt? Muss ich das Geld bei meinem Arbeitgeber beantragen oder läuft das ganze dann ohne Probleme sobald ich in Muschu gehe?
Ich hoffe mir kann jemand weiter helfen

Danke im voraus.


nicht dein ag zahlt dein muschugeld sondern die kk .... ruf bei der krankenkasse und die schicken dir was zu, so war es bei mir


ach ja Übersteigt der durchschnittliche kalendertägliche Nettolohn den Betrag von 13 Euro, ist die Arbeitgeberseite verpflichtet, die Differenz als Zuschuss zum Mutterschaftsgeld zu zahlen.
19Sabrina87
5365 Beiträge
02.07.2017 22:26
Wenn du deine Elternzeit vorzeitig, passend zum MuSchu für Kind zwei, beendet, wir du es ja vorhast, bekommst du noch mal den Satz an Mutterschaftsgeld wie bei Kind 1.
13 Euro kalendertäglich von der Krankenkasse und den Überschuss von Arbeitgeber. Dieser kann sich den über die Umlage 2 bei der Krankenkasse wiederholen, aber das ist ja nicht deine Sorge.
Starchen11
18 Beiträge
02.07.2017 22:34
Vielen Dank für die Antworten.
Außer die alte Elternzeit bei AG rechtzeitig zu beenden und Muschu beantragen brauche ich nichts machen oder? Die Zahlung bzw der Zuschuss läuft dann von alleine oder? Mag bei meinem ag nicht direkt wegen der Bezahlung/ bezuschussung nachfragen.
UmpaLumpa
253 Beiträge
02.07.2017 22:38
bei mir kümmert sich die kk drum
UmpaLumpa
253 Beiträge
02.07.2017 22:40
Frühestens ab der 33. Schwangerschaftswoche stellen Frauenarzt oder Hebamme eine Bescheinigung aus, mit dem Schwangere ihr Mutterschaftsgeld bei der Krankenkasse beantragen können. Ein weiteres Formular füllt der Arbeitgeber aus.

Sobald beide Unterlagen auf dem Weg zur Krankenkasse sind, steht dem Geldfluss nichts mehr im Weg. Denn alles weitere regeln Krankenkasse und Arbeitgeber untereinander – bald dürfte das Mutterschutzgeld auf dem Konto sein.
Starchen11
18 Beiträge
02.07.2017 22:46
Vielen Dank für die Info.
UmpaLumpa
253 Beiträge
02.07.2017 22:48
am besten bei der kk anrufen und fragen
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