Mütter- und Schwangerenforum

Neu hier und brauche rat

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mamacita89
1 Beiträge
13.08.2013 10:48
hallo! ich bin neu hier und habe her gefunden, weil ich einen rat brauche.
ich habe einen sohn, der zwei jahre alt ist und ich wolte jetzt wieder arbeiten gehen. habe mir einen neuen arbeitsplaz gesucht und fange in zwei wochen an. heute morgen habe ich überraschend positiv getestet. was jetz? ich brauche das geld, kann ich den arbeitsplatz trotzdem antreten und arbeiten so lange ich kann? oder wird das als betrug gewertet wenn ich schon vorher schwanger war und trotzdem anfange und es dem arbeitgeber nicht vorher gesagt hab sondern dann erst in ein paar wochen? muss ich jetzt arbeitslos schwanger sein? ich kann es ja nicht vorher sagen sonst lässt der mich ja garnicht erst anfangen.. aber wenn ich es hinterher sage, kann ich dann ärger bekommen? oder in der probezeit rausfleigen?
Sonce
7123 Beiträge
13.08.2013 10:52
Du musst von der Schwangerschaft noch nicht erzählen. Ich würde den Job antreten. Ich bin damals am Anfang der Schwangerschaft arbeitslos geworden. Da hat die Arbeitsagentur von mir gefordert das ich bei den Vorstellungsgesprächen die Schwangerschaft verschweige, sogar in der 15. Woche noch. Die haben mir ausdrücklich erklärt das dies nicht strafbar ist. Klar dein Chef wird nicht so begeistert sein, aber vllt hast du ja auch erst später von deiner SS erfahren? Im Grunde steht dir ja nichts im Wege bis zum Mutterschutz zu arbeiten, es sei denn es kommen gesundheitliche Sachen ins Spiel. In der Probezeit darfst du aber glaube ich dennoch, ohne Angaben von Gründen, gekündigt werden. Auch schwanger....
13.08.2013 10:53
Du bist nicht verpflichtet es vor der 12. Woche zu sagen. In der Schwangerschaft hast du Kündigungsschutz - auch in der Probezeit. Solltest du allerdings einen befristeten Vertrag haben wird der einfach auslaufen dh. sie müssen dich nicht übernehmen.
03Juni
10945 Beiträge
13.08.2013 10:54
ich wurde in der probezeit schwanger damals, soweit ich weiß darf man schwanger auch nicht in der probezeit gekündigt werden. ich hab mal gelesen selbst wenn man wegen was anderem gekündigt wird, wenn man 2 wochen darauf eine schwangerschaft nachweisen kann, müssen sie einen sogar zurück nehmen
Sonce
7123 Beiträge
13.08.2013 10:58
Zitat von 03Juni:

ich wurde in der probezeit schwanger damals, soweit ich weiß darf man schwanger auch nicht in der probezeit gekündigt werden. ich hab mal gelesen selbst wenn man wegen was anderem gekündigt wird, wenn man 2 wochen darauf eine schwangerschaft nachweisen kann, müssen sie einen sogar zurück nehmen


ja gut .... war mir nicht mehr so sicher ob man eben beim Auslaufen des Vertrages, quasi keine Verlängerung mehr bekommt oder ob das auch für die Probezeit gilt. Deswegen schrieb ich auch " glaube ich"
03Juni
10945 Beiträge
13.08.2013 11:01
Zitat von Sonce:

Zitat von 03Juni:

ich wurde in der probezeit schwanger damals, soweit ich weiß darf man schwanger auch nicht in der probezeit gekündigt werden. ich hab mal gelesen selbst wenn man wegen was anderem gekündigt wird, wenn man 2 wochen darauf eine schwangerschaft nachweisen kann, müssen sie einen sogar zurück nehmen


ja gut .... war mir nicht mehr so sicher ob man eben beim Auslaufen des Vertrages, quasi keine Verlängerung mehr bekommt oder ob das auch für die Probezeit gilt. Deswegen schrieb ich auch " glaube ich"


bei mir lief damals einfach der vertrag aus, als ich schon in elternzeit war. was mich interessieren würde ist, wie ist es wenn der vertrag dann schon im 5. monat oder so ausläuft? ist man dann den rest der schwangerschaft nicht vermittelbar und somit harz 4? oder muss der ag einen bis zum mutterschutz beschäftigen, auch wenn der vertrag ausläuft??
Sonce
7123 Beiträge
13.08.2013 11:04
Zitat von 03Juni:

Zitat von Sonce:

Zitat von 03Juni:

ich wurde in der probezeit schwanger damals, soweit ich weiß darf man schwanger auch nicht in der probezeit gekündigt werden. ich hab mal gelesen selbst wenn man wegen was anderem gekündigt wird, wenn man 2 wochen darauf eine schwangerschaft nachweisen kann, müssen sie einen sogar zurück nehmen


ja gut .... war mir nicht mehr so sicher ob man eben beim Auslaufen des Vertrages, quasi keine Verlängerung mehr bekommt oder ob das auch für die Probezeit gilt. Deswegen schrieb ich auch " glaube ich"


bei mir lief damals einfach der vertrag aus, als ich schon in elternzeit war. was mich interessieren würde ist, wie ist es wenn der vertrag dann schon im 5. monat oder so ausläuft? ist man dann den rest der schwangerschaft nicht vermittelbar und somit harz 4? oder muss der ag einen bis zum mutterschutz beschäftigen, auch wenn der vertrag ausläuft??


bei meiner freundin lief der vertrag im 4. Monat ab.... sie hat aber ganz normal Alg 1 (arbeitslosengeld) bekommen bis zum Mutterschutz und der Rest lief ganz normal, Mutterschaftsgeld, Elterngeld usw.

Klar war es schwierig sie zu vermitteln und sie hat auch keine arbeit mehr gefunden in der SS, da ja niemand eine schwangere aufnehmen wollte. Aber gesetzlich gesehen ist sie bis zum Mutterschutz vermittelbar und steht dem Arbeitsmarkt zur Verfügung. Daher hat man in dieser Situation auch Anrecht auf Alg 1, wenn man denn vorher lange genug gearbeitet hat. Ansonsten H4.
03Juni
10945 Beiträge
13.08.2013 11:05
Zitat von Sonce:

Zitat von 03Juni:

Zitat von Sonce:

Zitat von 03Juni:

ich wurde in der probezeit schwanger damals, soweit ich weiß darf man schwanger auch nicht in der probezeit gekündigt werden. ich hab mal gelesen selbst wenn man wegen was anderem gekündigt wird, wenn man 2 wochen darauf eine schwangerschaft nachweisen kann, müssen sie einen sogar zurück nehmen


ja gut .... war mir nicht mehr so sicher ob man eben beim Auslaufen des Vertrages, quasi keine Verlängerung mehr bekommt oder ob das auch für die Probezeit gilt. Deswegen schrieb ich auch " glaube ich"


bei mir lief damals einfach der vertrag aus, als ich schon in elternzeit war. was mich interessieren würde ist, wie ist es wenn der vertrag dann schon im 5. monat oder so ausläuft? ist man dann den rest der schwangerschaft nicht vermittelbar und somit harz 4? oder muss der ag einen bis zum mutterschutz beschäftigen, auch wenn der vertrag ausläuft??


bei meiner freundin lief der vertrag im 4. Monat ab.... sie hat aber ganz normal Alg 1 (arbeitslosengeld) bekommen bis zum Mutterschutz und der Rest lief ganz normal, Mutterschaftsgeld, Elterngeld usw.

Klar war es schwierig sie zu vermitteln und sie hat auch keine arbeit mehr gefunden in der SS, da ja niemand eine schwangere aufnehmen wollte. Aber gesetzlich gesehen ist sie bis zum Mutterschutz vermittelbar und steht dem Arbeitsmarkt zur Verfügung. Daher hat man in dieser Situation auch Anrecht auf Alg 1, wenn man denn vorher lange genug gearbeitet hat. Ansonsten H4.


aber elterngeld wird dann auch recht wenig sein, wenn man im berechnungszeitraum alg 1 hatte oder
13.08.2013 11:08
Zitat von 03Juni:

Zitat von Sonce:

Zitat von 03Juni:

Zitat von Sonce:

...


bei mir lief damals einfach der vertrag aus, als ich schon in elternzeit war. was mich interessieren würde ist, wie ist es wenn der vertrag dann schon im 5. monat oder so ausläuft? ist man dann den rest der schwangerschaft nicht vermittelbar und somit harz 4? oder muss der ag einen bis zum mutterschutz beschäftigen, auch wenn der vertrag ausläuft??


bei meiner freundin lief der vertrag im 4. Monat ab.... sie hat aber ganz normal Alg 1 (arbeitslosengeld) bekommen bis zum Mutterschutz und der Rest lief ganz normal, Mutterschaftsgeld, Elterngeld usw.

Klar war es schwierig sie zu vermitteln und sie hat auch keine arbeit mehr gefunden in der SS, da ja niemand eine schwangere aufnehmen wollte. Aber gesetzlich gesehen ist sie bis zum Mutterschutz vermittelbar und steht dem Arbeitsmarkt zur Verfügung. Daher hat man in dieser Situation auch Anrecht auf Alg 1, wenn man denn vorher lange genug gearbeitet hat. Ansonsten H4.


aber elterngeld wird dann auch recht wenig sein, wenn man im berechnungszeitraum alg 1 hatte oder


Ja, das sind dann meist die 300 Euro für 1 Jahr oder eben 150 Euro für 2 Jahre
Sonce
7123 Beiträge
13.08.2013 11:10
Zitat von 03Juni:

aber elterngeld wird dann auch recht wenig sein, wenn man im berechnungszeitraum alg 1 hatte oder


Weniger ja, aber es werden ja die letzten 12 Monate errechnet. Somit wars im Fall meiner Freundin z.B so das 5 Monate vom Alg berechnet wurden fürs Elterngeld und 7 Monate (die 4 monate aus Der schwangerschaft und die 3 monate vor Der ss) Elterngeld vom Gehalt berechnet wurden. Dann wurde alles zusammen gerechnet. Sie hätte im Schnitt ca.100 Euro mehr bekommen, wäre sie nicht arbeitslos geworden, aber viel mehr haben diese 5 Arbeitslosenmonate auch nicht bei der Berechnung ausgemacht. Aber es ist dann definitiv weniger.
Sonce
7123 Beiträge
13.08.2013 11:11
Zitat von Sonce:

Zitat von 03Juni:

aber elterngeld wird dann auch recht wenig sein, wenn man im berechnungszeitraum alg 1 hatte oder


Weniger ja, aber es werden ja die letzten 12 Monate errechnet. Somit wars im Fall meiner Freundin z.B so das 5 Monate vom Alg berechnet wurden fürs Elterngeld und 7 Monate (die 4 monate aus Der schwangerschaft und die 3 monate vor Der ss) Elterngeld vom Gehalt berechnet wurden. Dann wurde alles zusammen gerechnet. Sie hätte im Schnitt ca.100 Euro mehr bekommen, wäre sie nicht arbeitslos geworden, aber viel mehr haben diese 5 Arbeitslosenmonate auch nicht bei der Berechnung ausgemacht. Aber es ist dann definitiv weniger.


also sie hat dann 450, statt 550 bekommen..... immernoch mehr als der Mindestsatz.
13.08.2013 11:16
Zitat von SureLona:

Du bist nicht verpflichtet es vor der 12. Woche zu sagen. In der Schwangerschaft hast du Kündigungsschutz - auch in der Probezeit. Solltest du allerdings einen befristeten Vertrag haben wird der einfach auslaufen dh. sie müssen dich nicht übernehmen.


Genau so ist es. Keine Sorge. Geh arbeiten, wenn gesundheitlich nichts dagegen spricht. LG
03Juni
10945 Beiträge
13.08.2013 11:19
Zitat von sabea:

Zitat von SureLona:

Du bist nicht verpflichtet es vor der 12. Woche zu sagen. In der Schwangerschaft hast du Kündigungsschutz - auch in der Probezeit. Solltest du allerdings einen befristeten Vertrag haben wird der einfach auslaufen dh. sie müssen dich nicht übernehmen.


Genau so ist es. Keine Sorge. Geh arbeiten, wenn gesundheitlich nichts dagegen spricht. LG


aber es gibt doch berufe, in denen man sofort auch wenn gesundheitlich alles okay ist, bv bekommt. tierarzthelferinnen oder so bekommen doch sofort BV, müssen die es dann nicht eigentlich sofort sagen?
13.08.2013 11:25
Zitat von 03Juni:

Zitat von sabea:

Zitat von SureLona:

Du bist nicht verpflichtet es vor der 12. Woche zu sagen. In der Schwangerschaft hast du Kündigungsschutz - auch in der Probezeit. Solltest du allerdings einen befristeten Vertrag haben wird der einfach auslaufen dh. sie müssen dich nicht übernehmen.


Genau so ist es. Keine Sorge. Geh arbeiten, wenn gesundheitlich nichts dagegen spricht. LG


aber es gibt doch berufe, in denen man sofort auch wenn gesundheitlich alles okay ist, bv bekommt. tierarzthelferinnen oder so bekommen doch sofort BV, müssen die es dann nicht eigentlich sofort sagen?


Ja das meinte ich ja mit, wenn gesundheitlich nichts dagegen spricht wenns natürlich ein Job ist, wo Schwangere von Anfang an BV, dann darf sie nicht arbeiten, sollte aber dem AG dann Bescheid geben. Sollte vorher eine Kündigung rausgehen dem AG unbedingt unverzüglich von der SS in Kenntnis setzen.
03Juni
10945 Beiträge
13.08.2013 11:29
Zitat von sabea:

Zitat von 03Juni:

Zitat von sabea:

Zitat von SureLona:

Du bist nicht verpflichtet es vor der 12. Woche zu sagen. In der Schwangerschaft hast du Kündigungsschutz - auch in der Probezeit. Solltest du allerdings einen befristeten Vertrag haben wird der einfach auslaufen dh. sie müssen dich nicht übernehmen.


Genau so ist es. Keine Sorge. Geh arbeiten, wenn gesundheitlich nichts dagegen spricht. LG


aber es gibt doch berufe, in denen man sofort auch wenn gesundheitlich alles okay ist, bv bekommt. tierarzthelferinnen oder so bekommen doch sofort BV, müssen die es dann nicht eigentlich sofort sagen?


Ja das meinte ich ja mit, wenn gesundheitlich nichts dagegen spricht wenns natürlich ein Job ist, wo Schwangere von Anfang an BV, dann darf sie nicht arbeiten, sollte aber dem AG dann Bescheid geben. Sollte vorher eine Kündigung rausgehen dem AG unbedingt unverzüglich von der SS in Kenntnis setzen.


dann kann sie ja den job aber garnicht antreten? weil sie ja nun schon vorher schwanger ist, müsste sie es ja dann praktisch am ersten tag sagen oder?

liebe TS, was ist das für ein beruf?
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