Mütter- und Schwangerenforum

Schreibt FA euch krank?

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drea9
2646 Beiträge
14.02.2016 19:52
Mein FA hat gesagt, nur bei Blutdruck Problemen oder Blutungen! Ansonsten hat sie mich auch zum Hausarzt geschickt! Ja dem kann man das auch gut erklären! der hat mich dann 3 Tage krank geschrieben...
panorama
84 Beiträge
14.02.2016 19:55
Zitat von drea9:

Mein FA hat gesagt, nur bei Blutdruck Problemen oder Blutungen! Ansonsten hat sie mich auch zum Hausarzt geschickt! Ja dem kann man das auch gut erklären! der hat mich dann 3 Tage krank geschrieben...

Ja meine FA meinte sie schreibt krank, wenn man eine FG hatte, da braucht man mal ein paar Tage Pause aber sonst gibt es keinen Grund für sie.
Dann geh ich morgen mal zu meinem Hausarzt.
drea9
2646 Beiträge
14.02.2016 19:56
Zitat von panorama:

Zitat von drea9:

Mein FA hat gesagt, nur bei Blutdruck Problemen oder Blutungen! Ansonsten hat sie mich auch zum Hausarzt geschickt! Ja dem kann man das auch gut erklären! der hat mich dann 3 Tage krank geschrieben...

Ja meine FA meinte sie schreibt krank, wenn man eine FG hatte, da braucht man mal ein paar Tage Pause aber sonst gibt es keinen Grund für sie.
Dann geh ich morgen mal zu meinem Hausarzt.


ui das ist wohl ein bisschen extrem! Das man nicht bei jedem Wehwehchen krank schreibt ist mir schon klar, aber so extrem....
Genau geh zum Hausarzt toi toi toi!
DieEine2
1869 Beiträge
14.02.2016 21:57
Was habt ihr denn teilweise für Frauenärzte?

Ich war wochenlang krankgeschrieben. Erst wegen extremer Müdigkeit und Schwindel ein paar Tage (jeden Tag 80km zur Arbeit pendeln war einfach nicht möglich) und dann wochenlang, weil ich Blutungen hatte und somit eine FG gedroht hätte.
Jetzt bestand Verdacht auf Schwangerschaftsvergiftung, da hätte sie mich, wenn ich nicht inzwischen arbeitlos wäre , ebenfalls wieder krankgeschrieben.
Auch mein Hausarzt hat mich mal ein paar Tage rausgenommen, weil ich kaum auf meinen Beinen stehen konnte.

Und ganz ehrlich- wenn es dir so schlecht geht, würde ich halt behaupten, du hättest Blutungen gehabt. Oder wirklich zum Hausarzt gehen. Zumindest meiner ist sehr verständnisvoll .
15.02.2016 12:43
ist ja nicht so, dass Hausärzte keine Ahnung hätten. das sind schon auch Mediziner. und viele Beschwerden in der Schwangerschaft, wie Kreislauf u.ä. kann der genausogut einschätzen.

Frage mich aber dennoch, wieso man da so durch die Gegend geschickt wird. könnte auch einfach der Fa machen und gut.

komische Ärzte gibt's.
15.02.2016 17:05
Zitat von Obsidian:

Zitat von Pakuna:

Zitat von Lexi:

Zitat von sunrisefranzi:

Für 2 Tage brauchst du doch keine au! Meld dich krank, bleib Zuhause und geh am 3. Tag wieder arbeiten.
das kommt drauf an wie das bei ihrem ag geregelt ist... ich brauche z.b ab dem 1. Tag krank nen Krankschein


Genau. Bei uns ab dem zweiten, und der AG könnte trotzdem auch ab Tag 1 einen verlangen wenn er will.


Meines Wissens ist es gesetzlich geregelt, dass die AU erst ab dem 3. Tag fällig ist, da kann der AG in seinen Vertrag schreiben, was er will.
[/quote

Wo steht das in welchen Paragraphen?

Ich kenne es so, wie es auch hier steht:

"Kann der Chef bereits ab dem ersten Tag der Krankmeldung ein Attest verlangen?

Auf Verlangen müssen Beschäftigte ihrem Arbeitgeber bereits am ersten Krankheitstag ein ärztliches Attest vorlegen. Zu dem Urteil kommen die Richter des Bundesarbeitsgerichts Erfurt in einer Entscheidung vom 14. November 2012 (Aktenzeichen 5 AZR 886/11). Der Arbeitgeber müsse auch nicht begründen, warum er so früh auf die Vorlage eines Attests besteht. Die obersten deutschen Arbeitsrichter haben entschieden, dass es vielmehr eine Ermessenssache der Arbeitgeber sei, diese Bescheinigung am ersten Krankheitstag auch ohne objektiven Anlass von ihren Mitarbeitern zu verlangen.

In einem früheren Urteil vom November 2011 (Aktenzeichen 3 Sa597/11) kam das Landesarbeitsgericht Köln bereits zu dem Schluss, dass der Arbeitgeber neben den gesetzlichen Regelung des Entgeltfortzahlungsgesetzes berechtigt ist, vom Arbeitnehmer bereits vor dem vierten Tag eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung zu verlangen. Das Landesarbeitsgericht entschied, dass das Verlangen des Arbeitgebers dabei weder besonders begründet werden müsse, noch vom Gericht auf „billiges Ermessen“ zu überprüfen sei. Aufgrund der grundsätzlichen Bedeutung dieser Rechtsfrage wurde allerdings die Revision zum Bundesarbeitsgericht zugelassen.

Zudem gibt es bestimmte Branchen, beispielsweise Polizei oder Feuerwehr, in denen generell im Tarifvertrag bereits ab dem ersten Tag der Erkrankung die Vorlage eines Attests vorgeschrieben ist. Arbeitnehmer und Arbeitgeber sollten sich also unbedingt näher mit den Regelungen ihres für ihre Branche geltenden Tarifvertrags oder einer bestehenden Betriebsvereinbarung befassen. Hier können unter Umständen von der gesetzlichen Regelung abweichende Vereinbarungen zur Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung getroffen worden sein."
http://www.unternehmerpositionen.de/wirtschaft/201 2-01/wer-zu-hause-bleibt-muss-gleich-zum-arzt/
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