Mütter- und Schwangerenforum

Schwanger im Arbeitsverhältnis mit Jahresvertrag- wie geht´s weiter?

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Saruzza1984
211 Beiträge
23.01.2014 17:16
Hallo zusammen

Vorab weiß ich, dass ihr alle keine Experten seit, aber vllt kann mir jmd einen Rat geben

Also, ich habe einen befristeten Jahresvertrag in Vollzeit beim Bäcker. Nun bin ich in der 9. Woche schwanger, ungeplant. Mein Arbeitgeber weiß natürlich schon Bescheid, habe die Bescheinigung vom Arzt bereits abgegeben. Nun ist unser Würmchen zum 28.08.14 ausgezählt und mein Vertrag läuft am 31.07.14 aus. Mein letzter Arbeitstag ist der 16.07, also 2 Wochen vor Vertragsende. Das mein Arbeitgeber mir keinen neuen Vertrag gibt, ist wohl logisch.
Aber kann mir einer sagen, von welcher Stelle ich dann Geld bekomme? Ich hab leider keine Ahnung, hab bisher immer nur gearbeitet. Und eigentlich stand jetzt schon fest, dass mein Vertrag verlängert wird, aber das ist ja nun ausgeschlossen.... Mein Freund geht arbeiten, auch Vollzeit, aber er hat auch ein unterhaltspflichtiges Kind. Ich weiß, ich hab noch Zeit mich zu informieren, aber ein paar Info´s vorab wären schon toll. Von Harzt 4 kann man allein schon nicht leben, geschweige denn mit Kind und dann auch noch wenn das Geld vom Freund mit angerechnet wird, weil wir zusammen leben.

Einen schönen Abend zusammen und schonmal Danke für Antworten
23.01.2014 17:22
Du bekommst ja erstmal ein Jahr Elterngeld. Und zwar 65% von deinem Monatseinkommen. Kann man auf 2 Jahre splitten, aber dann ist es natürlich nur die Hälfte.
Und natürlich noch das Kindergeld.
23.01.2014 17:23
Im Prinzip wird dir nur ALG I, Elterngeld & Kindergeld bleiben. Alternativ wenn das ausläuft dann ALG II oder falls ihr keinen Anspruch auf ALG II habt, dann Wohngeld.
23.01.2014 17:29
Je nach Verdienst deines Freundes Wohngeld und Kinderzuschlag oder ALG2
23.01.2014 17:32
Zitat von SureLona:

Im Prinzip wird dir nur ALG I, Elterngeld & Kindergeld bleiben. Alternativ wenn das ausläuft dann ALG II oder falls ihr keinen Anspruch auf ALG II habt, dann Wohngeld.

Bekommt man ALG 1 nicht nur wenn man dem Arbeitsmarkt mindestens 15 (oder waren es 20?) Stunden die Woche zur Verfügung steht
LoisLane
4828 Beiträge
23.01.2014 17:33
Zitat von -Eiskristall-:

Je nach Verdienst deines Freundes Wohngeld und Kinderzuschlag oder ALG2


Sie bekommt doch Elterngeld - zumindest im 1. Jahr

TS - was verdienst Du denn Netto?
Davon 65% ist dein Elterngeld - plus 184 Kindergeld ..... wenn dein Partner auch verdient, wird es wohl keine Aufstockung mehr geben.
LoisLane
4828 Beiträge
23.01.2014 17:33
Zitat von -Eiskristall-:

Zitat von SureLona:

Im Prinzip wird dir nur ALG I, Elterngeld & Kindergeld bleiben. Alternativ wenn das ausläuft dann ALG II oder falls ihr keinen Anspruch auf ALG II habt, dann Wohngeld.

Bekommt man ALG 1 nicht nur wenn man dem Arbeitsmarkt mindestens 15 (oder waren es 20?) Stunden die Woche zur Verfügung steht


Ja!
23.01.2014 17:35
Zitat von LoisLane:

Zitat von -Eiskristall-:

Je nach Verdienst deines Freundes Wohngeld und Kinderzuschlag oder ALG2


Sie bekommt doch Elterngeld - zumindest im 1. Jahr

TS - was verdienst Du denn Netto?
Davon 65% ist dein Elterngeld - plus 184 Kindergeld ..... wenn dein Partner auch verdient, wird es wohl keine Aufstockung mehr geben.


Wohngeld auch ausprobieren
Saruzza1984
211 Beiträge
23.01.2014 18:17
Ich hab ein Nettoeinkommen von 1000 -1200 Euro, je nachdem, wie viele Sonntage ich gearbeitet habe. Denn Sonntagzuschlag macht schon was aus. Überstunden werden nur nach Absprache bezahlt, aber die kommen auch vor.

Mein Freund verdient 1100 Festlohn + Nachtzuschlag und Verpflegungsgeld.

Ok vom Elterngeld habe ich schon gehört.

Danke für die Antworten
23.01.2014 18:23
Du bekommst erstmal das MuSchu-Geld und dann bist du 1 oder 2 Jahre in Elternzeit.
ALG I bekommst du nach der Elternzeit ABER nur wenn du dem Arbeitsmarkt 15 Stunden die Woche zur Verfügung stehen kannst. Und du dein Kind abgeben kannst , also ein Betreuungsplatz. Ist dieser nicht gewehrleistet, zB durch Krippe,Kita,TaMu,Familie oder Freunde,bkommst du KEIN ALG I. Wenn jemand dein Kind nehmen kann und versichern kannst,dass jemand auf passen kann,bekommst du ALG I.
UND dein Vermittler entscheidet noch ob du suchen musst oder nicht.
Dies mache ich gerade durch.
Lealein
10265 Beiträge
23.01.2014 18:27
Hej, erst wirst du Elterngeld erhalten, welches entweder nach einem oder zwei Jahren ausläuft. Anschließend, sobald du dem Arbeitsmarkt wie zur Verfügung stehen kannst (mind. 15 Std. so viel ichweiß) hast du ein Anrecht auf ALG I für 12 Monate. Dh. du musst dich 3 Monate bevor dein Vertrag ausläuft bei der Arbeitsagentur melden, dem Sachbearbeiter sagen wie lange du in Elternzeit gehst und dann bist du erstmal durch. Elterngeld und ALG I gleichzeitig geht, meines Wissens, nicht.
23.01.2014 18:30
Zitat von Mama_2o13:

Du bekommst erstmal das MuSchu-Geld und dann bist du 1 oder 2 Jahre in Elternzeit.
ALG I bekommst du nach der Elternzeit ABER nur wenn du dem Arbeitsmarkt 15 Stunden die Woche zur Verfügung stehen kannst. Und du dein Kind abgeben kannst , also ein Betreuungsplatz. Ist dieser nicht gewehrleistet, zB durch Krippe,Kita,TaMu,Familie oder Freunde,bkommst du KEIN ALG I. Wenn jemand dein Kind nehmen kann und versichern kannst,dass jemand auf passen kann,bekommst du ALG I.
UND dein Vermittler entscheidet noch ob du suchen musst oder nicht.
Dies mache ich gerade durch.


und vom wem bekommt sie das Muschu Geld? von der KK gibt es doch nur 13 pro Tag und der Rest Stock der AG auf, aber sie hat dann ja keinen AG mehr....also wird ihr AG ihr dann ja auch nichts mehr aufstocken...
Saruzza1984
211 Beiträge
23.01.2014 19:00
Ok, also ich hab eh vor nicht länger als nötig zu Hause zu bleiben. Sobald das Kleine gesund zur Welt kommt, werde ich mich direkt um einen Kita Platz bewerben, denn das dauert hier wohl etwas länger. Wir haben hier neu eine Krippe seit Anfang des Jahres, das finde ich schonmal gut. Auf Familie kann ich leider nicht zurück greifen, die wohnen leider zu weit weg und ein Umzug in ihre Richtung kommt für mich nicht in Frage. Allerdings ist wohl eine Rückkehr in meine jetzige Tätigkeit in Vollzeit kaum möglich, da ich in 2 Schichten arbeite. Von 5-12 und von 12-19 Uhr. Und zu den Zeiten hat keine Kita auf. Mein Freund arbeitet nachts von 20- 11 Uhr, fährt jede Nacht ins Ausland, dh auf ihn kann ich mich auch nicht verlassen. Aber wer weiß ob das bis dahin noch so ist....

Jedenfalls weiß ich ja nun schon ein bisschen mehr. Tatsache ist, mein AG ist jetzt schon "traurig" das es so ist und ich gehe. Die nehmen mich mit Kusshand zurück, aber das geht mit Baby einfach nicht
Lotti85
546 Beiträge
23.01.2014 19:02
TS. du bekommst dein Geld während des Mutterschutzes komplett von der Krankenkasse, so war es bei mir zumindest! Erkundige dich am besten rechtzeitig bei deiner Krankenkasse, bei mir war es eigentlich ganz einfach! Erst die Bescheinigung vom FA über den mutmaßlichen ET, dann gabs das Geld für die 6 Wochen vor ET und nach der Geburt Geburtsurkunde hinschicken und dann gabs Geld für die 8 Wochen nach der Geburt, KOMPLETT von der KK
23.01.2014 19:08
Zitat von Sunshine1012:

Zitat von Mama_2o13:

Du bekommst erstmal das MuSchu-Geld und dann bist du 1 oder 2 Jahre in Elternzeit.
ALG I bekommst du nach der Elternzeit ABER nur wenn du dem Arbeitsmarkt 15 Stunden die Woche zur Verfügung stehen kannst. Und du dein Kind abgeben kannst , also ein Betreuungsplatz. Ist dieser nicht gewehrleistet, zB durch Krippe,Kita,TaMu,Familie oder Freunde,bkommst du KEIN ALG I. Wenn jemand dein Kind nehmen kann und versichern kannst,dass jemand auf passen kann,bekommst du ALG I.
UND dein Vermittler entscheidet noch ob du suchen musst oder nicht.
Dies mache ich gerade durch.


und vom wem bekommt sie das Muschu Geld? von der KK gibt es doch nur 13 pro Tag und der Rest Stock der AG auf, aber sie hat dann ja keinen AG mehr....also wird ihr AG ihr dann ja auch nichts mehr aufstocken...


Nur von der Krankenkasse.
Hatte ich auch nur bekommen , für meine 18 Wochn Mutterschutz.
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