Mütter- und Schwangerenforum

Dauervollmacht Abholung Schulhort - Vater widerspricht

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nilou
14070 Beiträge
24.08.2020 20:53
Zitat von Anonym 1 (205107):

Der vater selbst wird das kind nicht abholen, nein.

Es besteht ein begleiteter umgang alle zwei wochen für 1.5 h.
Mit der schule hatte er per mail kontakt aufgenommen.
Es geht auch nicht darum, dass er das kind abholen will, sondern darum, dass er NICHT will, dass die andere person das kind abholt.

Von daher, nein, er selbst ist keine alternative zu der jetzt in die vollmacht eingetragenen person.

Ich halte die person für geeignet (sonst hätte ich ihn ja nicht eingetragen). Er hat uns z.B., als alles hier am auseinander fliegen war ohne wenn und aber wirklich dolle unterstützt. Er hat selbst zwei kinder (ein gutes eck älter als mein kind). Er stellt sich auf mein kind ein und mein kind ist in der zeit bis ich nach hause komme gut betreut, da bin ich sicher. Es betrifft etwa 2 tage pro woche, wo ich mein kind nicht rechtzeitig abholen kann.

Ich wollte nur wissen, was mich da jetzt eventuell erwarten kann, muss ich evtl nachweisen, dass die person, die ich da eingetragen habe geeignet ist? Wenn ja vor wem? Kann ich da jetzt probleme bekommen, dass er da jetzt gegen klagt? Ich will halt echt nicht die andere person noch weiter in diesen ganzen haufen mist rein ziehen. Er steckt eh schon viel zu weit drin und hat schon viel zu viel einstecken müssen und sich "dazwischen gestellt", als es nötig war.


Wenn ihr begleiteten Umgang habt ist das Jugendamt ja bereits involviert. Sprich mit denen mal morgen.

Ich denke wenn der Vater da jetzt nicht weiter gegen vorgeht und die Schule mitmacht würde ich es laufen lassen. Ich denke er müsste jetzt einen Anwalt und das Familiengericht einschalten. Ich denke sollte er dies machen wird die Schule (um sich abzusichern) der Abholung widersprechen. Die Prüfung der Geeignetheit der Person erfolgt im Rahmen des Verfahrens.

Sollte die Schule jetzt der Abholung widersprechen weil der Vater dagegen ist musst du aktiv werden. Sprich du müsstest die Zustimmung des Vaters durchs Familiengericht ersetzen lassen.
Tanzbär
13452 Beiträge
24.08.2020 22:35
Zitat von Anonym 1 (205107):

Der vater selbst wird das kind nicht abholen, nein.

Es besteht ein begleiteter umgang alle zwei wochen für 1.5 h.
Mit der schule hatte er per mail kontakt aufgenommen.
Es geht auch nicht darum, dass er das kind abholen will, sondern darum, dass er NICHT will, dass die andere person das kind abholt.

Von daher, nein, er selbst ist keine alternative zu der jetzt in die vollmacht eingetragenen person.

Ich halte die person für geeignet (sonst hätte ich ihn ja nicht eingetragen). Er hat uns z.B., als alles hier am auseinander fliegen war ohne wenn und aber wirklich dolle unterstützt. Er hat selbst zwei kinder (ein gutes eck älter als mein kind). Er stellt sich auf mein kind ein und mein kind ist in der zeit bis ich nach hause komme gut betreut, da bin ich sicher. Es betrifft etwa 2 tage pro woche, wo ich mein kind nicht rechtzeitig abholen kann.

Ich wollte nur wissen, was mich da jetzt eventuell erwarten kann, muss ich evtl nachweisen, dass die person, die ich da eingetragen habe geeignet ist? Wenn ja vor wem? Kann ich da jetzt probleme bekommen, dass er da jetzt gegen klagt? Ich will halt echt nicht die andere person noch weiter in diesen ganzen haufen mist rein ziehen. Er steckt eh schon viel zu weit drin und hat schon viel zu viel einstecken müssen und sich "dazwischen gestellt", als es nötig war.

Das tut mir leid, dass du solche Probleme hast.

Zum Thema an sich kann ich nichts beitragen. Meine absolute Notfalllösung wäre, dass ich meinem Kind erlauben würde alleine nach Hause zu gehen. Also nur auf dem Zettel für den Hort. Dann würde ich meinem Kind eintrichtern, dass es solange hinter der Schultür / bei den abzuholenden Kindern warten soll bis du oder die andere Person kommst. Bei meinem Großen hätte das geklappt, bei meinem Mittleren vermutlich nicht. Das musst du also für euch abschätzen, ob dein Kind das verstehen würde oder mit diesem "Gedankenkonstrukt" klarkommen würde.
zwei92
887 Beiträge
25.08.2020 08:01
Also rechtlich sieht es so aus... Habt ihr beide das Sorgerecht, kann er Widerspruch einlegen.
So war's bei mir auch. Musste mir einen neuen Job suchen
Anonym 1 (205107)
6 Beiträge
25.08.2020 09:30
@ nilou : ich versuch, jemanden zu erreichen.

@ tanzbär : nein, das würde bei meinem kind aus zwei gründen nicht funktionieren. Zum einen IST es nicht in der lage, alleine nach hause zu gehen und das weiss die schule. Das auf den zettel zu schreiben kann ich mir also gleich sparen.
Zum anderen würde es das so, wie du vorgeschlagen hast nicht hinbekommen.

@ zwei92 : und mit welcher begründung ist er damit durchgekommen? Mit einem einfachen "will ich nicht"?
Weil solange die person geeignet ist, sollte es doch eigentlich möglich sein. Ich hab da ja jetzt nicht irgendeine dahergelaufene person eingetragen.
Ich hab gestern dann auch noch etwas google bemüht und da hiess es eigentlich, dass sowas eine entscheidung desjenigen sei, bei dem das kind gerade wohnt. Daher hatte ich mich dann gegen abend auch etwas beruhigt. Dass das bei dir nun aber mir nichts, dir nichts dazu geführt hat, dass du dir einen neuen job suchen musstest, finde ich jetzt doch eher beunruhigend.

Ach keine ahnung, ich bin total verunsichert und ich sags ganz ehrlich, wenn ich deswegen jetzt meinen job drangeben muss, dann wäre das eine ziemliche katastrophe und das würde alles ändern und alles zunichte machen, was ich mir aufgebaut hab.
Ich versuche, jemanden zu erreichen und mir erklären zu lassen, was da jetzt auf mich zukommen könnte...
nilou
14070 Beiträge
25.08.2020 09:33
Zitat von Anonym 1 (205107):

@ nilou : ich versuch, jemanden zu erreichen.

@ tanzbär : nein, das würde bei meinem kind aus zwei gründen nicht funktionieren. Zum einen IST es nicht in der lage, alleine nach hause zu gehen und das weiss die schule. Das auf den zettel zu schreiben kann ich mir also gleich sparen.
Zum anderen würde es das so, wie du vorgeschlagen hast nicht hinbekommen.

@ zwei92 : und mit welcher begründung ist er damit durchgekommen? Mit einem einfachen "will ich nicht"?
Weil solange die person geeignet ist, sollte es doch eigentlich möglich sein. Ich hab da ja jetzt nicht irgendeine dahergelaufene person eingetragen.
Ich hab gestern dann auch noch etwas google bemüht und da hiess es eigentlich, dass sowas eine entscheidung desjenigen sei, bei dem das kind gerade wohnt. Daher hatte ich mich dann gegen abend auch etwas beruhigt. Dass das bei dir nun aber mir nichts, dir nichts dazu geführt hat, dass du dir einen neuen job suchen musstest, finde ich jetzt doch eher beunruhigend.

Ach keine ahnung, ich bin total verunsichert und ich sags ganz ehrlich, wenn ich deswegen jetzt meinen job drangeben muss, dann wäre das eine ziemliche katastrophe und das würde alles ändern und alles zunichte machen, was ich mir aufgebaut hab.
Ich versuche, jemanden zu erreichen und mir erklären zu lassen, was da jetzt auf mich zukommen könnte...


Den Job deswegen aufgeben musst du nicht. Du kannst (wenn erforderlich) seine Zustimmung durch das Familiengereicht ersetzen lassen. Ist halt nervig und zeitaufwendig, aber die Chancen dafür stehen sehr gut.
25.08.2020 11:31
Hat er was gegen die Person die du eingetragen hast?
Oder ist es dein neuer Freund den er vllt nicht mag?
Oder hat er begründete Zweifel an den Fähigkeiten der Person?

Ich kann mir nicht vorstellen dass man mit "weil ich mag den nicht" durchkommt.
Chrysopelea
14628 Beiträge
25.08.2020 11:32
Zitat von Cookie88:

Hat er was gegen die Person die du eingetragen hast?
Oder ist es dein neuer Freund den er vllt nicht mag?
Oder hat er begründete Zweifel an den Fähigkeiten der Person?

Ich kann mir nicht vorstellen dass man mit "weil ich mag den nicht" durchkommt.


Damit kommt man bestimmt nicht durch, kann sich im Zweifel ja aber immer was aus den Fingern saugen
25.08.2020 11:38
Zitat von Chrysopelea:

Zitat von Cookie88:

Hat er was gegen die Person die du eingetragen hast?
Oder ist es dein neuer Freund den er vllt nicht mag?
Oder hat er begründete Zweifel an den Fähigkeiten der Person?

Ich kann mir nicht vorstellen dass man mit "weil ich mag den nicht" durchkommt.


Damit kommt man bestimmt nicht durch, kann sich im Zweifel ja aber immer was aus den Fingern saugen

Aber wenn der Vater eh nur begleiteten Umgang hat, nehm ich an dass sowieso was nicht stimmt? Wenn man sich dann mit der Hortsache ans JA wendet können die da keinen Einfluss drauf nehmen?
Ich kenn mich da zu wenig mit der Materie aus...
zwei92
887 Beiträge
25.08.2020 13:31
Also. Mir wurde vom Jugendamt gesagt, ICH bin in der Pflicht, dass ICH ALLEINE die Betreuung meines Kindes gewährleisten kann. Wenn der Vater der Meinung ist, unsere Tochter dürfe nicht von meinem Lebensgefährten abgeholt werden, dann ist das so. Eigentlich totaler Blödsinn..aber es ist sein Recht. Grund für den Widerspruch, dass mein Partner unser Kind abholen kann, war pure Eifersucht. Nichts weiter. Keine anderen Gründe. Damit ist er durch gekommen
25.08.2020 13:39
Zitat von zwei92:

Also. Mir wurde vom Jugendamt gesagt, ICH bin in der Pflicht, dass ICH ALLEINE die Betreuung meines Kindes gewährleisten kann. Wenn der Vater der Meinung ist, unsere Tochter dürfe nicht von meinem Lebensgefährten abgeholt werden, dann ist das so. Eigentlich totaler Blödsinn..aber es ist sein Recht. Grund für den Widerspruch, dass mein Partner unser Kind abholen kann, war pure Eifersucht. Nichts weiter. Keine anderen Gründe. Damit ist er durch gekommen

Und aufgrund dieser Aussage des Jugendamts hast Du Deinen Job gewechselt?

Da es eine Frage des täglichen Lebens ist, kann grundsätzlich der entscheiden, bei dem das Kind lebt. Verlangt der Hort eine zweite Unterschrift, würde ich mich bei guten Kontakt zum Jugendamt zunächst an dieses, notfalls an einen Anwalt wenden. Kein Grund zur Panik
-M-Y-A-
23194 Beiträge
25.08.2020 13:39
Zitat von zwei92:

Also. Mir wurde vom Jugendamt gesagt, ICH bin in der Pflicht, dass ICH ALLEINE die Betreuung meines Kindes gewährleisten kann. Wenn der Vater der Meinung ist, unsere Tochter dürfe nicht von meinem Lebensgefährten abgeholt werden, dann ist das so. Eigentlich totaler Blödsinn..aber es ist sein Recht. Grund für den Widerspruch, dass mein Partner unser Kind abholen kann, war pure Eifersucht. Nichts weiter. Keine anderen Gründe. Damit ist er durch gekommen
wasn das für ne bullshitaktion vom Jugendamt. Kaum jemand kann immer zu 100 % alleine betreuen.
Anonym 1 (205107)
6 Beiträge
25.08.2020 13:54
Ja, für den begleiteten Umgang gibt es natürlich Gründe.

Und ob/welche begründeten Zweifel er an der Eignung der Person hat, weiß ich nicht, er hat es mir ja schließlich nicht mal gesagt und auch der Schule nur einen Zweizeiler geschrieben, dass er der Abholung durch die bevollmächtigte Person widerspricht.
Es gibt eigentlich keine zu begründenden Punkte, die gegen diese Person sprechen. Es handelt sich um einen vernünftigen Menschen mit ordentlichem Beruf und zwei eigenen (schon etwas älteren) Mädchen. Mein Kind kennt ihn auch schon länger (mehr als 2 Jahre), wir haben auch kurzfristig schon notfallmäßig bei ihm "gewohnt".

Aber ja, natürlich hat der Vater was gegen die Person.
Schließlich will diese mir bei der Verfolgung meiner Ziele unter die Arme greifen und hat mir dabei geholfen zu erkennen, wie falsch die Dinge bei mir zu Hause liefen. Er war auch derjenige, den ich zur Unterstützung angerufen hab, als es hier mal wieder eskaliert ist und so weiter, auch schlussendlich als es dann zur Trennung kam. Kurzum, ohne diese Person (und noch ein zwei weitere Personen) wäre ich heute nicht "weg". Dafür macht er ihn natürlich mit verantwortlich.
Anonym 2 (205107)
1 Beiträge
25.08.2020 14:01
Zitat von zwei92:

Also. Mir wurde vom Jugendamt gesagt, ICH bin in der Pflicht, dass ICH ALLEINE die Betreuung meines Kindes gewährleisten kann. Wenn der Vater der Meinung ist, unsere Tochter dürfe nicht von meinem Lebensgefährten abgeholt werden, dann ist das so. Eigentlich totaler Blödsinn..aber es ist sein Recht. Grund für den Widerspruch, dass mein Partner unser Kind abholen kann, war pure Eifersucht. Nichts weiter. Keine anderen Gründe. Damit ist er durch gekommen


Prinzipiell ist es deine Sache wer dein neuer Partner ist, da darf der ex nicht rein quatschen. Und wenn du den für eine geeignete Betreuungsperson hältst, ist das während du die Kinder hast auch dein Bier. Alles andere wäre ein massiver Eingriff in deine persönliche Freiheit.
Allerdings nur solange er nichts begründet. Mein Ex hat z. B. Auch schon gesagt (Ich habe nicht mal ansatzweise einen neuen Partner in Aussicht), ich solle mir besser keinen suchen, schließlich würden Kinder am häufigsten von den Stiefvatern missbraucht und Männer, die sich an alleinerziehende Frauen ran machen, mit denen stimmt was nicht
25.08.2020 14:01
Zitat von Anonym 1 (205107):

Ja, für den begleiteten Umgang gibt es natürlich Gründe.

Und ob/welche begründeten Zweifel er an der Eignung der Person hat, weiß ich nicht, er hat es mir ja schließlich nicht mal gesagt und auch der Schule nur einen Zweizeiler geschrieben, dass er der Abholung durch die bevollmächtigte Person widerspricht.
Es gibt eigentlich keine zu begründenden Punkte, die gegen diese Person sprechen. Es handelt sich um einen vernünftigen Menschen mit ordentlichem Beruf und zwei eigenen (schon etwas älteren) Mädchen. Mein Kind kennt ihn auch schon länger (mehr als 2 Jahre), wir haben auch kurzfristig schon notfallmäßig bei ihm "gewohnt".

Aber ja, natürlich hat der Vater was gegen die Person.
Schließlich will diese mir bei der Verfolgung meiner Ziele unter die Arme greifen und hat mir dabei geholfen zu erkennen, wie falsch die Dinge bei mir zu Hause liefen. Er war auch derjenige, den ich zur Unterstützung angerufen hab, als es hier mal wieder eskaliert ist und so weiter, auch schlussendlich als es dann zur Trennung kam. Kurzum, ohne diese Person (und noch ein zwei weitere Personen) wäre ich heute nicht "weg". Dafür macht er ihn natürlich mit verantwortlich.

Das klingt nicht gut. Und vor allem klingt es danach als ob dein Ex nicht einsieht warum ihr getrennt seid, kann das sein?
Dann ist es natürlich logisch von seiner Warte aus dass er diese Person nicht bei seinem Kind haben will.
Anonym 1 (205107)
6 Beiträge
25.08.2020 14:03
Zitat von Anonym 1 (205107):

Ja, für den begleiteten Umgang gibt es natürlich Gründe.

Und ob/welche begründeten Zweifel er an der Eignung der Person hat, weiß ich nicht, er hat es mir ja schließlich nicht mal gesagt und auch der Schule nur einen Zweizeiler geschrieben, dass er der Abholung durch die bevollmächtigte Person widerspricht.
Es gibt eigentlich keine zu begründenden Punkte, die gegen diese Person sprechen. Es handelt sich um einen vernünftigen Menschen mit ordentlichem Beruf und zwei eigenen (schon etwas älteren) Mädchen. Mein Kind kennt ihn auch schon länger (mehr als 2 Jahre), wir haben auch kurzfristig schon notfallmäßig bei ihm "gewohnt".

Aber ja, natürlich hat der Vater was gegen die Person.
Schließlich will diese mir bei der Verfolgung meiner Ziele unter die Arme greifen und hat mir dabei geholfen zu erkennen, wie falsch die Dinge bei mir zu Hause liefen. Er war auch derjenige, den ich zur Unterstützung angerufen hab, als es hier mal wieder eskaliert ist und so weiter, auch schlussendlich als es dann zur Trennung kam. Kurzum, ohne diese Person (und noch ein zwei weitere Personen) wäre ich heute nicht "weg". Dafür macht er ihn natürlich mit verantwortlich.

Hä? Wie ist der smiley dahin geraten? Der gehört da nicht hin...
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