Elternzeit und Existenzgründer Zuschuss
12.10.2011 14:09
Halli Hallo!
Da ich mit einem Kleinunternehmen selbstständig bin wollte ich gerne den Existenzgründerzuschuss beantragen.
Jedoch habe ich gelesen, dass nur Arbeitslose diesen bekommen!
Ich habe vor 2,3 Monaten ein 2. Jahr Elternzeit draufgepackt da momentan immer noch kein Kitaplatz für mein Spatzi frei ist.
Kann ich nun die Zuschuss abhaken? Oder kann ich mich im nachhinein arbeitslos melden und die Elternzeit sozusagen streichen?
(Ich hatte vor Diego keinen festen Beruf, hatte derzeit meine Ausbildung abgeschlossen und nebenbei nen Minijob gehabt)
Danke für eure Hilfe!
Da ich mit einem Kleinunternehmen selbstständig bin wollte ich gerne den Existenzgründerzuschuss beantragen.
Jedoch habe ich gelesen, dass nur Arbeitslose diesen bekommen!
Ich habe vor 2,3 Monaten ein 2. Jahr Elternzeit draufgepackt da momentan immer noch kein Kitaplatz für mein Spatzi frei ist.
Kann ich nun die Zuschuss abhaken? Oder kann ich mich im nachhinein arbeitslos melden und die Elternzeit sozusagen streichen?
(Ich hatte vor Diego keinen festen Beruf, hatte derzeit meine Ausbildung abgeschlossen und nebenbei nen Minijob gehabt)
Danke für eure Hilfe!
12.10.2011 15:34
Okay, und kann ich denn so einfach sagen, dass ich die Elternzeit abbreche um mich arbeitslos zu melden?
12.10.2011 15:55
Ich hatte mich vor meiner Schwangerschaft mit dem Zuschuss selbstständig gemacht und das hab ich noch als Voraussetzungen im Kopf:
- man muß mind. 90 Tage (oder so ) Restanspruch auf Alg1 haben !
- Selbstständigkeit muß eine Neugründung sein (darfst ja weil du arbeitslos sein mußt vorher nichts angemeldet haben)
- Selbstständigkeit muß vollzeit und hauptberuflich sein !
- naja und die Prüfung des Businessplans braucht man ja auch noch....
So war es jedenfalls bei mir
- man muß mind. 90 Tage (oder so ) Restanspruch auf Alg1 haben !
- Selbstständigkeit muß eine Neugründung sein (darfst ja weil du arbeitslos sein mußt vorher nichts angemeldet haben)
- Selbstständigkeit muß vollzeit und hauptberuflich sein !
- naja und die Prüfung des Businessplans braucht man ja auch noch....
So war es jedenfalls bei mir
12.10.2011 17:06
Du schreibst, dass du schon selbstst. bist - oder?
Dann geht das rückwirkend nicht mehr.
Wie oben schon geschrieben: erst arbeitslos sein, dann Gründerzuschuß beantragen. Wohl leider zu spät.
Dann geht das rückwirkend nicht mehr.
Wie oben schon geschrieben: erst arbeitslos sein, dann Gründerzuschuß beantragen. Wohl leider zu spät.
12.10.2011 21:08
hmmm oke, ich danke euch allen!
ich werd es am besten einfach mal versuchen, dann seh ich ja was rauskommt
ich werd es am besten einfach mal versuchen, dann seh ich ja was rauskommt
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