Mütter- und Schwangerenforum

In den USA entbunden!!! Und nun?!?

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08.05.2013 11:06
Ist doch super andere müssen lange dafür kämpfen
Wobei ich es auch nicht verstehen kann das man in der Woche noch in die USA oder sonst wo hinreist
08.05.2013 11:08
Da Vater Amerikaner und Mutter deutsch gibt's eigentlich beide, und mit 18 dürfen sie sich entscheiden! So kenn ich das!
So war's zumindest früher! Meine großcousine ist Amerikanisch-deutschland h
07Mami2011
1933 Beiträge
08.05.2013 11:09
Zitat von miabrown:

Ist doch super andere müssen lange dafür kämpfen
Wobei ich es auch nicht verstehen kann das man in der Woche noch in die USA oder sonst wo hinreist


Ich habs ihr gesagt - die nur "ach, was. Sind doch noch 5 Wochen hinne..." JAAAAA, die kann was erleben, wenn sie wiederkommt!!!
07Mami2011
1933 Beiträge
08.05.2013 11:11
Zitat von galeria23:

Hab da gerade was im netz gefunden. vielleicht hilft es weiter !?

Staatsbürgerschaft und Papiere
Für ein in den USA geborenes Kind können Sie einen amerikanischen Pass beantragen.

Ein in den USA geborenes Kind besitzt unabhängig von der Nationalität seiner Eltern automatisch die amerikanische Staatsbürgerschaft. Einen Reisepass können Sie in Ihrem zuständigen Postamt beantragen. Sie müssen dafür einen Termin vereinbaren, zu dem Sie dann gemeinsam mit Ihrem Ehepartner erscheinen. Auch das Kind müssen Sie mitbringen, weil der Postbeamte es fotografieren muss. Ein Antragsformular können Sie von der Website der Post herunterladen und schon vorher ausfüllen. Außerdem benötigen Sie eine Geburtsurkunde des Kindes (Original), die Social-Security-Nummer des Kindes und Ihre eigenen Reisepässe. Die Geburtsurkunde wird einbehalten, Sie bekommen Sie erst mit dem fertigen Pass zurück. Wenn Sie für das Kind bereits früher einmal einen Pass erhalten haben, der inzwischen nicht mehr gültig ist, müssen Sie auch diesen alten Pass einreichen.

Beim Antrag auf einen amerikanischen Reisepass werden Gebühren von rund 100 Dollar fällig. Für diese Gebühren sollten Sie entweder ein Scheckheft bereithalten oder eine Debit Card, damit Sie am Postschalter eine Money Order kaufen können. Eine Kreditkarte können Sie in diesem Fall nicht verwenden. Den Pass erhalten Sie nach 1-2 Monaten Bearbeitungszeit mit der Post. Er ist fünf Jahre gültig und muss dann neu beantragt werden.

Sofern das Kind mindestens einen deutschen Elternteil hat, hat es automatisch auch die deutsche Staatsbürgerschaft. Sofern allerdings der deutsche Elternteil des Kindes nach dem 1. Januar 2000 im Ausland geboren wurde, muss die Geburt des Kindes innerhalb des ersten Jahres über die zuständige Auslandsvertretung im Geburtenregister eingetragen werden, um die deutsche Staatsbürgerschaft auf das Kind übertragen zu können. Ein Formular können Sie von der Website der Botschaft herunterladen. Es wird empfohlen, gleich auch einen deutschen Reisepass zu beantragen. Wenn die Eltern keinen gemeinsamen Ehenamen führen und es sich um das erstgeborene Kind handelt, müssen beide Elternteile die Botschaft persönlich aufsuchen, um dort eine Erklärung über den für das Kind gewählten Familiennamen abzugeben. Da jüngere Geschwister den einmal gewählten Namen automatisch erhalten, reicht bei ihnen die Geburtsmitteilung und der Passantrag; eine Namenserklärung ist in diesem Fall nicht nötig.

Bei Besuchen außerhalb der USA ist unbedingt ein US-Pass erforderlich, da jeder US-Bürger (und damit jedes in den USA geborene Kind, unabhängig von allfälliger Doppelbürgerschaft) verpflichtet ist, bei der Einreise in und Ausreise aus den USA sich mit US-Papieren auszuweisen. Ebenso sind deutsche Staatsbürger verpflichtet, sich bei der Einreise in Deutschland und bei der Ausreise aus Deutschland mit dem deutschen Reisepass auszuweisen.


Puh, da bin ich aber erleichtert DAnke für deine Mühe!!!
08.05.2013 11:11
Also keine panik

Natürlich darf sie das Baby mit nach Deutschland nehmen. Sie Sollte sich nur die Geburtsurkunden sehr gut aufbewahren! Da mein Vater unsere hat und der naja ich sag mal "weg" ist, ist es ein unheimlicher Kampf von Deutschland aus eine neue zu bekommen.

Meine Schwester brauchte letzes Jahr ihre, sie hat irgendwie von Hamburg nach Berlin Telefoniert um raus zu bekommen wo sie eine neue her bekommt, Musste dann in New York anrufen....ach hör bloß auf die hat uns damit alle in den Wahnsinn getrieben

Der/die kleine kann sich Später genauso ein Deutschen Ausweis mit 16 holen und alles, keine Einschränkungen.

Alles halb so schlimm und die Eltern deiner Freundin haben sich bestimmt gefreut ihr Enkelkind so unerwartet früh in den armen zu nehmen <3
galeria23
1118 Beiträge
08.05.2013 11:12
Zitat von 07Mami2011:

Zitat von galeria23:

Hab da gerade was im netz gefunden. vielleicht hilft es weiter !?

Staatsbürgerschaft und Papiere
Für ein in den USA geborenes Kind können Sie einen amerikanischen Pass beantragen.

Ein in den USA geborenes Kind besitzt unabhängig von der Nationalität seiner Eltern automatisch die amerikanische Staatsbürgerschaft. Einen Reisepass können Sie in Ihrem zuständigen Postamt beantragen. Sie müssen dafür einen Termin vereinbaren, zu dem Sie dann gemeinsam mit Ihrem Ehepartner erscheinen. Auch das Kind müssen Sie mitbringen, weil der Postbeamte es fotografieren muss. Ein Antragsformular können Sie von der Website der Post herunterladen und schon vorher ausfüllen. Außerdem benötigen Sie eine Geburtsurkunde des Kindes (Original), die Social-Security-Nummer des Kindes und Ihre eigenen Reisepässe. Die Geburtsurkunde wird einbehalten, Sie bekommen Sie erst mit dem fertigen Pass zurück. Wenn Sie für das Kind bereits früher einmal einen Pass erhalten haben, der inzwischen nicht mehr gültig ist, müssen Sie auch diesen alten Pass einreichen.

Beim Antrag auf einen amerikanischen Reisepass werden Gebühren von rund 100 Dollar fällig. Für diese Gebühren sollten Sie entweder ein Scheckheft bereithalten oder eine Debit Card, damit Sie am Postschalter eine Money Order kaufen können. Eine Kreditkarte können Sie in diesem Fall nicht verwenden. Den Pass erhalten Sie nach 1-2 Monaten Bearbeitungszeit mit der Post. Er ist fünf Jahre gültig und muss dann neu beantragt werden.

Sofern das Kind mindestens einen deutschen Elternteil hat, hat es automatisch auch die deutsche Staatsbürgerschaft. Sofern allerdings der deutsche Elternteil des Kindes nach dem 1. Januar 2000 im Ausland geboren wurde, muss die Geburt des Kindes innerhalb des ersten Jahres über die zuständige Auslandsvertretung im Geburtenregister eingetragen werden, um die deutsche Staatsbürgerschaft auf das Kind übertragen zu können. Ein Formular können Sie von der Website der Botschaft herunterladen. Es wird empfohlen, gleich auch einen deutschen Reisepass zu beantragen. Wenn die Eltern keinen gemeinsamen Ehenamen führen und es sich um das erstgeborene Kind handelt, müssen beide Elternteile die Botschaft persönlich aufsuchen, um dort eine Erklärung über den für das Kind gewählten Familiennamen abzugeben. Da jüngere Geschwister den einmal gewählten Namen automatisch erhalten, reicht bei ihnen die Geburtsmitteilung und der Passantrag; eine Namenserklärung ist in diesem Fall nicht nötig.

Bei Besuchen außerhalb der USA ist unbedingt ein US-Pass erforderlich, da jeder US-Bürger (und damit jedes in den USA geborene Kind, unabhängig von allfälliger Doppelbürgerschaft) verpflichtet ist, bei der Einreise in und Ausreise aus den USA sich mit US-Papieren auszuweisen. Ebenso sind deutsche Staatsbürger verpflichtet, sich bei der Einreise in Deutschland und bei der Ausreise aus Deutschland mit dem deutschen Reisepass auszuweisen.


Puh, da bin ich aber erleichtert DAnke für deine Mühe!!!


Bitte, gerngeschehen..
und alles liebe und gute für deine freundin
07Mami2011
1933 Beiträge
08.05.2013 11:12
Zitat von pherala:

Also keine panik

Natürlich darf sie das Baby mit nach Deutschland nehmen. Sie Sollte sich nur die Geburtsurkunden sehr gut aufbewahren! Da mein Vater unsere hat und der naja ich sag mal "weg" ist, ist es ein unheimlicher Kampf von Deutschland aus eine neue zu bekommen.

Meine Schwester brauchte letzes Jahr ihre, sie hat irgendwie von Hamburg nach Berlin Telefoniert um raus zu bekommen wo sie eine neue her bekommt, Musste dann in New York anrufen....ach hör bloß auf die hat uns damit alle in den Wahnsinn getrieben

Der/die kleine kann sich Später genauso ein Deutschen Ausweis mit 16 holen und alles, keine Einschränkungen.

Alles halb so schlimm und die Eltern deiner Freundin haben sich bestimmt gefreut ihr Enkelkind so unerwartet früh in den armen zu nehmen <3


Ja, das bestimmt - jetzt muss ICH aber so lange warten...
Harley
7713 Beiträge
08.05.2013 11:14
Der Krümel darf später als Präsident kandidieren
08.05.2013 11:16
Zitat von FräuleinBunt:

Da Vater Amerikaner und Mutter deutsch gibt's eigentlich beide, und mit 18 dürfen sie sich entscheiden! So kenn ich das!
So war's zumindest früher! Meine großcousine ist Amerikanisch-deutschland h


Ich musste mich mit 18 nicht entscheiden. Ich habe noch beide. Als ich mir mal die Bundeswehr angeschaut habe, haben die zu mir gesagt wenn ich dahin gehe dann müsste ich die Amerikanische Staatsbürgerschaft aufgeben. Aber sonst nicht.
Hampi
2151 Beiträge
08.05.2013 11:16
Zitat von FräuleinBunt:

Da Vater Amerikaner und Mutter deutsch gibt's eigentlich beide, und mit 18 dürfen sie sich entscheiden! So kenn ich das!
So war's zumindest früher! Meine großcousine ist Amerikanisch-deutschland h

Sie müssen sich dann sogar entscheiden
sweetylilli
37 Beiträge
08.05.2013 11:17
ich glaub ich würde mich da an die deutsche Botschaft wenden!

Ich denke da können die einem ganz genau sagen, was man alles braucht und was nicht!
Hampi
2151 Beiträge
08.05.2013 11:17
Zitat von pherala:

Zitat von FräuleinBunt:

Da Vater Amerikaner und Mutter deutsch gibt's eigentlich beide, und mit 18 dürfen sie sich entscheiden! So kenn ich das!
So war's zumindest früher! Meine großcousine ist Amerikanisch-deutschland h


Ich musste mich mit 18 nicht entscheiden. Ich habe noch beide. Als ich mir mal die Bundeswehr angeschaut habe, haben die zu mir gesagt wenn ich dahin gehe dann müsste ich die Amerikanische Staatsbürgerschaft aufgeben. Aber sonst nicht.


Das ist ja komisch. Ne Klassenkamradin musste mit 18 ihre englische aufgeben.
08.05.2013 11:17
Zitat von 07Mami2011:

Zitat von pherala:

Also keine panik

Natürlich darf sie das Baby mit nach Deutschland nehmen. Sie Sollte sich nur die Geburtsurkunden sehr gut aufbewahren! Da mein Vater unsere hat und der naja ich sag mal "weg" ist, ist es ein unheimlicher Kampf von Deutschland aus eine neue zu bekommen.

Meine Schwester brauchte letzes Jahr ihre, sie hat irgendwie von Hamburg nach Berlin Telefoniert um raus zu bekommen wo sie eine neue her bekommt, Musste dann in New York anrufen....ach hör bloß auf die hat uns damit alle in den Wahnsinn getrieben

Der/die kleine kann sich Später genauso ein Deutschen Ausweis mit 16 holen und alles, keine Einschränkungen.

Alles halb so schlimm und die Eltern deiner Freundin haben sich bestimmt gefreut ihr Enkelkind so unerwartet früh in den armen zu nehmen <3


Ja, das bestimmt - jetzt muss ICH aber so lange warten...


Einer leidet immer
LikeaDiamond
1829 Beiträge
08.05.2013 11:17
Also ich hab auch 2 staatsbürgerschaften & ich hatte noch nie Probleme mit dem ein und ausreisen.
Der kleine von deiner Freundin hat nun automatisch die amerikanische Staatsbürgerschaft (da gibt's schlimmeres, andere bezahlen viel viel Geld dafür oder warten viele Jahre darauf ) sie sollte sich nun bei der nächsten deutschen Botschaft melden. Dort bekommt sie einen vorläufigen Pass und sie kann mit Kind ausreisen alles kein Thema. Wann ist sie denn geflogen & welche Fluggesellschaft nimmt eine Frau hochschwanger mit??
LikeaDiamond
1829 Beiträge
08.05.2013 11:19
Zitat von pherala:

Zitat von 07Mami2011:

Zitat von pherala:

Also keine panik

Natürlich darf sie das Baby mit nach Deutschland nehmen. Sie Sollte sich nur die Geburtsurkunden sehr gut aufbewahren! Da mein Vater unsere hat und der naja ich sag mal "weg" ist, ist es ein unheimlicher Kampf von Deutschland aus eine neue zu bekommen.

Meine Schwester brauchte letzes Jahr ihre, sie hat irgendwie von Hamburg nach Berlin Telefoniert um raus zu bekommen wo sie eine neue her bekommt, Musste dann in New York anrufen....ach hör bloß auf die hat uns damit alle in den Wahnsinn getrieben

Der/die kleine kann sich Später genauso ein Deutschen Ausweis mit 16 holen und alles, keine Einschränkungen.

Alles halb so schlimm und die Eltern deiner Freundin haben sich bestimmt gefreut ihr Enkelkind so unerwartet früh in den armen zu nehmen <3


Ja, das bestimmt - jetzt muss ICH aber so lange warten...


Einer leidet immer


Das stimmt, Omi & Opi haben sich bestimmt tierisch gefreut
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