Mütter- und Schwangerenforum

Wie lange darf man zu Hause bleiben ?

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Anonym 173363
7 Beiträge
31.08.2014 12:03
Kurz zur Erklärung. Mein Mann arbeiten aber wir werden noch aufgestockt mit ALG 2. Ich habe jetzt ein Jahr Elterngeld. Was ist nach dem Jahr, erstens will ich mein Kind dann noch nicht in die kiga geben und zweitens habe ich auch sonst keine Möglichkeit ihn unterzubringen. Können die mich vom Amt dazu zwingen wieder arbeiten zu gehen oder wie lange hat man das recht sich selbst ums Kind zu kümmern ?

Bitte keine doofen Kommentare. Mein Mann sucht schon nach einem besser bezahlten Job. Leider läuft der Vertrag von meinem Mann Ende des Jahres aus und die Firma ist sehr klein und in Geldnot also weiß man nicht ob er ein folgevertrag bekommt. Wie ist das wenn er dann arbeitslos ist, können die vom Amt sagen er soll zu Hause bleiben und ich soll arbeiten wobei das keinen Sinn macht weil ich weniger verdienen würde und wir so erst recht aufgestockt werden müssen

Dieses Thema wurde anonym erstellt, weil:

Ist mir unangenehm

nancy0209
1087 Beiträge
31.08.2014 12:08
deinen mann können sie nicht zwingen zuhause zu bleiben wieso auch wenn er arbeitslos werden würde würde er ja alg 1 bekommen und da muss er sich genauso um arbeit bemühen wie jeder andere der dort leistungen bekommt!du könntest noch ein zweites elternjahr unbezahlt dran hängen dann könnten sie dich nicht zur arbeit zwingen ansonsten wenn ihr dort alg2 bezieht wirst du dich dort auch bemühen müssen arbeit zu finden sonst würde es im schlimmsten fall zu einer sanktion kommen wenn die dir nen job o.ä anbieten und du es ablehnst oder gar nicht erst erscheinst.
31.08.2014 12:08
Es gibt ja jetzt neuerdings das Erziehungsgeld, das sind aber "nur" 150€, wenn du dein Kind zu Hause betreust.
Aber, was hindert dich daran, abends arbeiten zu gehen?
Da gibt es auch ne Menge Möglichkeiten und wenn es nur 400€ sind.
Black_Mamba
2660 Beiträge
31.08.2014 12:09
du darfst 3 Jahre zu Hause bleiben. Das Amt legt dir keine Steine in den Weg, weil dir diese 3 Jahre zu stehen
Anonym 173363
7 Beiträge
31.08.2014 12:11
Zitat von Funkentanz:

Es gibt ja jetzt neuerdings das Erziehungsgeld, das sind aber "nur" 150€, wenn du dein Kind zu Hause betreust.
Aber, was hindert dich daran, abends arbeiten zu gehen?
Da gibt es auch ne Menge Möglichkeiten und wenn es nur 400€ sind.



Wo beantragt man sowas ?
Anonym 173363
7 Beiträge
31.08.2014 12:12
Zitat von Black_Mamba:

du darfst 3 Jahre zu Hause bleiben. Das Amt legt dir keine Steine in den Weg, weil dir diese 3 Jahre zu stehen


Also muss ich dann einfach sagen das ich mein Kind weiter selber betreuen will. Auch wenn mein Mann noch keinen Job zu der zeit hat ? Er hat zwar schon was in Aussicht aber ich mache mir trotzdem sorgen falls nicht
31.08.2014 12:13
Zitat von Anonym 173363:

Zitat von Funkentanz:

Es gibt ja jetzt neuerdings das Erziehungsgeld, das sind aber "nur" 150€, wenn du dein Kind zu Hause betreust.
Aber, was hindert dich daran, abends arbeiten zu gehen?
Da gibt es auch ne Menge Möglichkeiten und wenn es nur 400€ sind.



Wo beantragt man sowas ?


Ach Entschuldigung, nicht Erziehungsgeld sondern Betreuungsgeld.
http://betreuungsgeld-beantragen.com/
Anonym 173363
7 Beiträge
31.08.2014 12:19
Zitat von Funkentanz:

Zitat von Anonym 173363:

Zitat von Funkentanz:

Es gibt ja jetzt neuerdings das Erziehungsgeld, das sind aber "nur" 150€, wenn du dein Kind zu Hause betreust.
Aber, was hindert dich daran, abends arbeiten zu gehen?
Da gibt es auch ne Menge Möglichkeiten und wenn es nur 400€ sind.



Wo beantragt man sowas ?


Ach Entschuldigung, nicht Erziehungsgeld sondern Betreuungsgeld.
http://betreuungsgeld-beantragen.com/


Danke
Yogi_Baer
39802 Beiträge
31.08.2014 12:21
Wenn sie aber ALGII aufgestockt bekommen wird ds Erziehungsgeld angerechnet das würden sie nicht extra haben.
31.08.2014 12:22
Zitat von Yogi_Baer:

Wenn sie aber ALGII aufgestockt bekommen wird ds Erziehungsgeld angerechnet das würden sie nicht extra haben.


Aber Elterngeld wird doch genauso angerechnet.
War zumindest bei mir damals noch so.
Moni12345
1792 Beiträge
31.08.2014 12:24
In diesen drei Jahren bekommst du aber dann kein ALG sondern nur die 150,-€ Betreuungsgeld.

Also 1Jahr Elterngeld, und dann nur noch die 150,-€
Xasi
242 Beiträge
31.08.2014 12:27
Du darfst 3 Jahre Zuhause bleiben, das ist die Eltern/Erziehungszeit.
Diese 3 Jahre kann man sich selber so aufteilen wie man möchte bis das Kind 10 Jahre alt ist (vorrausgesetzt der AG macht mit)

Du kannst also beim Amt sagen, das du z.b. 3 Jahre zuhause bleiben willst und dich um dein Kind zu kümmern und dann kommt es in den KIGA, die können dich also nicht zwingen.

Mir selber war immer Klar das ich meine Kinder (bis jetzt nur 1) selber betreuen will bis sie 3J. sind. In meiner SS mit meiner Tochter ist damals leider mein Vertrag ausgelaufen und wir werden auch aufgestockt, aber ich hatte nie probleme mit dem Amt. Sie wollen dich dann nur 1-2x sehen und wissen was du dir so vorstellst wenn die Zeit um ist.

Das betreuungsgeld bekommst du übrigens nicht... Das wird genau wie Kindergeld verrechnet Ärgert mich auch, aber das bekommt man leider nur, wenn man NICHTS vom amt bekommt, also sprich wenn eigentlich beide Arbeiter waren.
khaleesi
3596 Beiträge
31.08.2014 12:30
Zitat von Funkentanz:

Zitat von Yogi_Baer:

Wenn sie aber ALGII aufgestockt bekommen wird ds Erziehungsgeld angerechnet das würden sie nicht extra haben.


Aber Elterngeld wird doch genauso angerechnet.
War zumindest bei mir damals noch so.
wenn man vorher gearbeitet hat, wird nicht das gesamte elterngeld angerechnet.
Xasi
242 Beiträge
31.08.2014 12:30
Zitat von Moni12345:

In diesen drei Jahren bekommst du aber dann kein ALG sondern nur die 150,-€ Betreuungsgeld.

Also 1Jahr Elterngeld, und dann nur noch die 150,-€


Also ich verstehe es so, das ER arbeitet und sie nicht (kann auch sein das ich es falsch verstehe)

Aber wenn sie nicht Arbeitet, gearbeitet hat und sie deswegen aufgestockt werden (sie also schon ALGII bezog) wird sie weiter als ALGII Empfänger behandelt, sprich sie bekommt rein gar nichts vom Betreuungsgeld, bzw es wird komplett verrechnet mit dem zuschuss, also haben sie am ende genau +-0
khaleesi
3596 Beiträge
31.08.2014 12:43
ts. hast du vorher gearbeitet? wenn nicht wird dir dein elterngeld ja komplett angerechnet. dann merkst du auch nichts davon wenn es wegfällt. Betreuungsgeld wirst du mit sicherheit beantragen müssen, auch wenns dann angerechnet wird.
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