Mütter- und Schwangerenforum

Abmahnung während Schwangerschaft....

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05.05.2019 12:37
Zitat von Kathi2303:

Zitat von FrauNovember:

Zitat von Kathi2303:

Das mit der AU am 1. Tag persönlich abgeben steht leider auch im Vertrag. Von daher hat sie da leider recht. Ich habe die Filiale vor kurzem erst gewechselt und habe einen doofen Arbeitsweg (Dortmund - Essen) deshalb habe ich die AU diesmal per Post los geschickt. Krank gemeldet hatte ich mich bei der Chefin am Dienstag, den 30. - mein erster Arbeitstag für die laufende Woche war der Donnerstag der 02. wegen dem Feiertag. Die Abmahnung wurde aber schon am 30. geschrieben und unterschrieben was ich nicht ganz verstehe. Ich habe einen Tag später sogar noch mal in der Filiale angerufen weil meine Chefin meinte dass ich das machen solle.. ich werde da bestimmt auch nicht mehr hingehen - es sei denn sie hat einen MuSchuG gerechten Arbeitsplatz für mich - dann werde ich es wohl durchziehen aber spätestens während der Elternteil suche ich mir definitiv einen neuen Arbeitsplatz. Zu der Frage wo ich arbeite - in einer großen Bäckereien - Kette. Am Anfang wollte ich einfach nur eine andere Filiale (damit ich nicht mehr 8 Stunden ohne Pause alleine arbeiten muss) .. jetzt will ich da komplett raus


Ich würde mal behaupten, dass das nicht rechtens ist und somit nichtig.

https://www.arbeitsrecht.org/arbeitnehmer/krankhei t/persoenliche-abgabe-des-gelben-scheins/


Ich habe mich da schon schlau gemacht (bei einer AU vor einiger Zeit konnte ich nicht aus dem Haus)... Bin letztenendes doch persönlich in der Filiale gewesen um die AU abzugeben weil ich sonst gegen den Vertrag Verstoße. Der AG darf das nicht ohne weiteres verlangen, das stimmt. Jedoch wenn ich es selbst im Vertrag unterzeichne, dann muss ich mich daran auch halten. Damals war zum Glück der Arbeitsweg nur 15 Minuten. Von daher ist die Abmahnung deshalb gerechtfertigt. Aber, die Abmahnung ist nicht korrekt detailliert geschrieben UND die Abmahnung beruht ja auch auf meinen Pflichten die ich angeblich hätte und den Mutterpass nicht einreiche. Das ist ja am Ende das, was mich so verunsichert. Ich denke mittlerweile einfach, ich hätte ihr den Mutterpass aushändigen sollen. Da aber die ganze Familie meiner Chefin in der Firma arbeitet, wüsste am Ende alle alles über mich und es stehen Dinge im Pass, die ich nicht möchte dass sie oder andere davon wissen...

Ich werde morgen nochmal beim Dezernat anrufen und fragen inwieweit die Beschwerde eingetroffen und bearbeitet ist .. und auch über die Abmahnung reden..


Das stimmt nicht. Wenn du etwas unterschreibst, dass nichtig ist, musst du dich nicht daran halten und wegen der Salvatorischen Klausel bleibt der Rest des Vertrags trotzdem gültig.
05.05.2019 12:38
Im Vertrag steht bloß dass eine AU dem AG am 1. Tag vorzulegen ist.

Wie gesagt mein erster Arbeitstag diese Woche war durch den Feiertag erst Donnerstag, der 02.05.

Am Dienstag, den 30.04. habe ich meiner Chefin mitgeteilt dass ich 14 Tage AU geschrieben bin.

Am 01.05. habe ich in der Filiale angerufen weil sie sagte sie akzeptiert keine krank Meldung weil das telefonisch in der Hauptfiliale erfolgen soll.

Und am 02.04 habe ich die AU abgesandt weil ich die eigentlich an diesem Tag persönlich bringen sollte weil ich ein Termin mit der Chefin hatte (ich sollte vor meiner Schicht an diesem Tag meinen Mutterpass einreichen und was unterschreiben und Lohn Abrechnungen mitbringen weil sie das alles zum melden der SS bräuchte, da ich mich aber schlau gemacht habe braucht sie überhaupt nichts außer die Bestätigung vom GYN und deshalb habe ich den Termin nicht zugesagt und die AU so los gesendet).
05.05.2019 12:39
Zitat von Kathi2303:

Im Vertrag steht bloß dass eine AU dem AG am 1. Tag vorzulegen ist.

Wie gesagt mein erster Arbeitstag diese Woche war durch den Feiertag erst Donnerstag, der 02.05.

Am Dienstag, den 30.04. habe ich meiner Chefin mitgeteilt dass ich 14 Tage AU geschrieben bin.

Am 01.05. habe ich in der Filiale angerufen weil sie sagte sie akzeptiert keine krank Meldung weil das telefonisch in der Hauptfiliale erfolgen soll.

Und am 02.04 habe ich die AU abgesandt weil ich die eigentlich an diesem Tag persönlich bringen sollte weil ich ein Termin mit der Chefin hatte (ich sollte vor meiner Schicht an diesem Tag meinen Mutterpass einreichen und was unterschreiben und Lohn Abrechnungen mitbringen weil sie das alles zum melden der SS bräuchte, da ich mich aber schlau gemacht habe braucht sie überhaupt nichts außer die Bestätigung vom GYN und deshalb habe ich den Termin nicht zugesagt und die AU so los gesendet).


Naja und die Abmahnung ist vom 30.04. warum auch immer ...
05.05.2019 12:42
Sie hat ja sogar noch verlangt, dass ich die Woche normal zur Arbeit gehe obwohl sie weiß dass ich in dieser Filiale nicht arbeiten darf. Sie meinte dann aber das ich es müsste weil sie erst alles regeln müsse bezüglich der SS und BV etc. Und sie nicht zaubern könnte und ich da mit machen müsse und meine Unterlagen abgeben soll (Mutterpass).
nici13
652 Beiträge
05.05.2019 12:45
Zitat von Kathi2303:

Zitat von FrauNovember:

Zitat von Kathi2303:

Das mit der AU am 1. Tag persönlich abgeben steht leider auch im Vertrag. Von daher hat sie da leider recht. Ich habe die Filiale vor kurzem erst gewechselt und habe einen doofen Arbeitsweg (Dortmund - Essen) deshalb habe ich die AU diesmal per Post los geschickt. Krank gemeldet hatte ich mich bei der Chefin am Dienstag, den 30. - mein erster Arbeitstag für die laufende Woche war der Donnerstag der 02. wegen dem Feiertag. Die Abmahnung wurde aber schon am 30. geschrieben und unterschrieben was ich nicht ganz verstehe. Ich habe einen Tag später sogar noch mal in der Filiale angerufen weil meine Chefin meinte dass ich das machen solle.. ich werde da bestimmt auch nicht mehr hingehen - es sei denn sie hat einen MuSchuG gerechten Arbeitsplatz für mich - dann werde ich es wohl durchziehen aber spätestens während der Elternteil suche ich mir definitiv einen neuen Arbeitsplatz. Zu der Frage wo ich arbeite - in einer großen Bäckereien - Kette. Am Anfang wollte ich einfach nur eine andere Filiale (damit ich nicht mehr 8 Stunden ohne Pause alleine arbeiten muss) .. jetzt will ich da komplett raus


Ich würde mal behaupten, dass das nicht rechtens ist und somit nichtig.

https://www.arbeitsrecht.org/arbeitnehmer/krankhei t/persoenliche-abgabe-des-gelben-scheins/


Ich habe mich da schon schlau gemacht (bei einer AU vor einiger Zeit konnte ich nicht aus dem Haus)... Bin letztenendes doch persönlich in der Filiale gewesen um die AU abzugeben weil ich sonst gegen den Vertrag Verstoße. Der AG darf das nicht ohne weiteres verlangen, das stimmt. Jedoch wenn ich es selbst im Vertrag unterzeichne, dann muss ich mich daran auch halten. Damals war zum Glück der Arbeitsweg nur 15 Minuten. Von daher ist die Abmahnung deshalb gerechtfertigt. Aber, die Abmahnung ist nicht korrekt detailliert geschrieben UND die Abmahnung beruht ja auch auf meinen Pflichten die ich angeblich hätte und den Mutterpass nicht einreiche. Das ist ja am Ende das, was mich so verunsichert. Ich denke mittlerweile einfach, ich hätte ihr den Mutterpass aushändigen sollen. Da aber die ganze Familie meiner Chefin in der Firma arbeitet, wüsste am Ende alle alles über mich und es stehen Dinge im Pass, die ich nicht möchte dass sie oder andere davon wissen...

Ich werde morgen nochmal beim Dezernat anrufen und fragen inwieweit die Beschwerde eingetroffen und bearbeitet ist .. und auch über die Abmahnung reden..


Ich weiß weiß nicht wo du dich informiert hast, die Info ist aufjedenfall falsch.
es greift § 12 EFZG Zitat:
'Abgesehen von § 4 Abs. 4 kann von den Vorschriften dieses Gesetzes nicht zuungunsten des Arbeitnehmers oder der nach § 10 berechtigten Personen abgewichen werden'

Damit gilt für dich auch ganz normal die gesetzlichen Bestimmungen gem. § 5 EFZG zu den Anzeige und Nachweispflichten.

Das was in deinem Arbeitsvertrag steht hat vor Gericht keinen Stand. Du musst auch deinem AG deinen Mutterpass nicht vorlegen. Die Bescheinigung vom FÄ ist genau für den AG und alles weitere geht den nichts an. Die Abmahnung ist lächerlich und reif für die Tonne.
05.05.2019 12:52
Zitat von nici13:

Zitat von Kathi2303:

Zitat von FrauNovember:

Zitat von Kathi2303:

Das mit der AU am 1. Tag persönlich abgeben steht leider auch im Vertrag. Von daher hat sie da leider recht. Ich habe die Filiale vor kurzem erst gewechselt und habe einen doofen Arbeitsweg (Dortmund - Essen) deshalb habe ich die AU diesmal per Post los geschickt. Krank gemeldet hatte ich mich bei der Chefin am Dienstag, den 30. - mein erster Arbeitstag für die laufende Woche war der Donnerstag der 02. wegen dem Feiertag. Die Abmahnung wurde aber schon am 30. geschrieben und unterschrieben was ich nicht ganz verstehe. Ich habe einen Tag später sogar noch mal in der Filiale angerufen weil meine Chefin meinte dass ich das machen solle.. ich werde da bestimmt auch nicht mehr hingehen - es sei denn sie hat einen MuSchuG gerechten Arbeitsplatz für mich - dann werde ich es wohl durchziehen aber spätestens während der Elternteil suche ich mir definitiv einen neuen Arbeitsplatz. Zu der Frage wo ich arbeite - in einer großen Bäckereien - Kette. Am Anfang wollte ich einfach nur eine andere Filiale (damit ich nicht mehr 8 Stunden ohne Pause alleine arbeiten muss) .. jetzt will ich da komplett raus


Ich würde mal behaupten, dass das nicht rechtens ist und somit nichtig.

https://www.arbeitsrecht.org/arbeitnehmer/krankhei t/persoenliche-abgabe-des-gelben-scheins/


Ich habe mich da schon schlau gemacht (bei einer AU vor einiger Zeit konnte ich nicht aus dem Haus)... Bin letztenendes doch persönlich in der Filiale gewesen um die AU abzugeben weil ich sonst gegen den Vertrag Verstoße. Der AG darf das nicht ohne weiteres verlangen, das stimmt. Jedoch wenn ich es selbst im Vertrag unterzeichne, dann muss ich mich daran auch halten. Damals war zum Glück der Arbeitsweg nur 15 Minuten. Von daher ist die Abmahnung deshalb gerechtfertigt. Aber, die Abmahnung ist nicht korrekt detailliert geschrieben UND die Abmahnung beruht ja auch auf meinen Pflichten die ich angeblich hätte und den Mutterpass nicht einreiche. Das ist ja am Ende das, was mich so verunsichert. Ich denke mittlerweile einfach, ich hätte ihr den Mutterpass aushändigen sollen. Da aber die ganze Familie meiner Chefin in der Firma arbeitet, wüsste am Ende alle alles über mich und es stehen Dinge im Pass, die ich nicht möchte dass sie oder andere davon wissen...

Ich werde morgen nochmal beim Dezernat anrufen und fragen inwieweit die Beschwerde eingetroffen und bearbeitet ist .. und auch über die Abmahnung reden..


Ich weiß weiß nicht wo du dich informiert hast, die Info ist aufjedenfall falsch.
es greift § 12 EFZG Zitat:
'Abgesehen von § 4 Abs. 4 kann von den Vorschriften dieses Gesetzes nicht zuungunsten des Arbeitnehmers oder der nach § 10 berechtigten Personen abgewichen werden'

Damit gilt für dich auch ganz normal die gesetzlichen Bestimmungen gem. § 5 EFZG zu den Anzeige und Nachweispflichten.

Das was in deinem Arbeitsvertrag steht hat vor Gericht keinen Stand. Du musst auch deinem AG deinen Mutterpass nicht vorlegen. Die Bescheinigung vom FÄ ist genau für den AG und alles weitere geht den nichts an. Die Abmahnung ist lächerlich und reif für die Tonne.


Ich habe damals mit einem befreundeten Teamleiter aus einer anderen unabhängigen Filiale gesprochen. Er sagte dass man sich an den Vertrag zu halten hat und es im
Vorfeld hätte ändern lassen müssen wenn man nicht mit den einzelnen Klauseln einverstanden ist. Ich werde aber definitiv noch mal einen Anwalt aufsuchen.
Es ist ja nicht alles. Sie will mir für letzten Monat meinen (genehmigten) Urlaub nicht zahlen, weil ich ja nicht mehr das ganze Jahr arbeiten würde (Mutterschutz beginnt ab September).

Meine letzten Worte an Sie, an dem Tag wo sie die Abmahnung geschrieben hat, waren dass sie als AG auch Pflichten hat und diesen nicht nachgekommen ist weil sie sich seit 4 Wochen um nichts kümmert, seitdem sie meine Bestätigung hat. Ich glaube das ihr der Satz gewaltig gegen den Strich ging.
shelyra
69110 Beiträge
05.05.2019 13:01
Geh zum Anwalt. Auch wenn einige Kosten entstehen.
Aber gerade auch wegen den Zickereien mit dem BV würde ich da nichts mehr alleine versuchen.

Und dein MuPa geht außer deinem FA, der Hebi und deiner Geburtsklinik niemanden etwas an! Deswegen bekommt man ja vom FA eine Bescheinigung für den AG
05.05.2019 13:41
Dein Arbeitgeber ist da völlig auf dem falschen Dampfer.

Mutterschutz gilt als Arbeitszeit genau wie BV

Für diese Zeit wird der Urlaub nicht runter gerecht.

Gehe mal an eine Instanz höher in der Firma.
Die sollten sich besser auskennen und notiere einmal alle Punkte.

Auch der Kollege hat völlig unrecht.
nici13
652 Beiträge
05.05.2019 13:54
Der Kollege scheint nur das zu wissen, was bei euch im Unternehmen verbreitet wird.
Ich hab dir ja schon die Rechtsgrundlage genannt.

Gibt es bei euch einen Betriebsrat?
Wenn ja sollte der sofort informiert werden.
nilou
14070 Beiträge
05.05.2019 17:45
Zitat von Kathi2303:

Zitat von nici13:

Zitat von Kathi2303:

Zitat von FrauNovember:

...


Ich habe mich da schon schlau gemacht (bei einer AU vor einiger Zeit konnte ich nicht aus dem Haus)... Bin letztenendes doch persönlich in der Filiale gewesen um die AU abzugeben weil ich sonst gegen den Vertrag Verstoße. Der AG darf das nicht ohne weiteres verlangen, das stimmt. Jedoch wenn ich es selbst im Vertrag unterzeichne, dann muss ich mich daran auch halten. Damals war zum Glück der Arbeitsweg nur 15 Minuten. Von daher ist die Abmahnung deshalb gerechtfertigt. Aber, die Abmahnung ist nicht korrekt detailliert geschrieben UND die Abmahnung beruht ja auch auf meinen Pflichten die ich angeblich hätte und den Mutterpass nicht einreiche. Das ist ja am Ende das, was mich so verunsichert. Ich denke mittlerweile einfach, ich hätte ihr den Mutterpass aushändigen sollen. Da aber die ganze Familie meiner Chefin in der Firma arbeitet, wüsste am Ende alle alles über mich und es stehen Dinge im Pass, die ich nicht möchte dass sie oder andere davon wissen...

Ich werde morgen nochmal beim Dezernat anrufen und fragen inwieweit die Beschwerde eingetroffen und bearbeitet ist .. und auch über die Abmahnung reden..


Ich weiß weiß nicht wo du dich informiert hast, die Info ist aufjedenfall falsch.
es greift § 12 EFZG Zitat:
'Abgesehen von § 4 Abs. 4 kann von den Vorschriften dieses Gesetzes nicht zuungunsten des Arbeitnehmers oder der nach § 10 berechtigten Personen abgewichen werden'

Damit gilt für dich auch ganz normal die gesetzlichen Bestimmungen gem. § 5 EFZG zu den Anzeige und Nachweispflichten.

Das was in deinem Arbeitsvertrag steht hat vor Gericht keinen Stand. Du musst auch deinem AG deinen Mutterpass nicht vorlegen. Die Bescheinigung vom FÄ ist genau für den AG und alles weitere geht den nichts an. Die Abmahnung ist lächerlich und reif für die Tonne.


Ich habe damals mit einem befreundeten Teamleiter aus einer anderen unabhängigen Filiale gesprochen. Er sagte dass man sich an den Vertrag zu halten hat und es im
Vorfeld hätte ändern lassen müssen wenn man nicht mit den einzelnen Klauseln einverstanden ist. Ich werde aber definitiv noch mal einen Anwalt aufsuchen.
Es ist ja nicht alles. Sie will mir für letzten Monat meinen (genehmigten) Urlaub nicht zahlen, weil ich ja nicht mehr das ganze Jahr arbeiten würde (Mutterschutz beginnt ab September).

Meine letzten Worte an Sie, an dem Tag wo sie die Abmahnung geschrieben hat, waren dass sie als AG auch Pflichten hat und diesen nicht nachgekommen ist weil sie sich seit 4 Wochen um nichts kümmert, seitdem sie meine Bestätigung hat. Ich glaube das ihr der Satz gewaltig gegen den Strich ging.


Was dein Kollege gesagt hat Stimmt einfach nicht. Was eine änder hier schrieb ist richtig, die Grundlagen hat sie dir ja verlinkt.

Geh bitte zu einem Anwalt. Fachanwalt für Arbeitsrecht. Du lässt dir leider vieles erzählen was nicht stimmt und glaubst es weil du es eben nicht weißt.

Die Kosten im Arbeitsrecht sind nicht so hoch. Gerade weil eben auch dein Arbeitgeber alles selber zahlen muss hast du kein Kostenrisiko im Hinblick auf seine Kosten. Wenn du wenig Geld hast kommt ein Beratungsschein und Prozeßkostenhilfe in Frage.
06.05.2019 13:09
Huhu.

Wollte nur Bescheid sagen, dass ich am Donnerstag einen Termin beim Anwalt habe.

Telefonisch hat man mir schon gesagt dass nach kurzer Schilderung des falls eindeutlig klar ist dass meine Chefin nicht rechtens handelt sowohl was das MuSchuG als auch die Abmahnung und der nicht bezahlte Urlaub angeht.

Danke für eure Antworten
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