Arbeitgeber reagiert nicht
18.11.2025 10:58
Hallo
Ich hab ein Problem mit meinem AG und bräuchte Rat wie ich weiter vorgehen soll.
Habe fristgerecht beim AG ein Antrag auf Teilzeitbeschäftigung in der EZ gestellt, nach mehreren Anrufen um Bestätigung des Erhalts gebeten. Vor zwei Wochen bekam ich die Bestätigung und das sich die Personalabteilung zeitnah bei mir meldet. Die 4-wöchige Frist ist gestern verstrichen und leider habe ich keine Reaktion mehr erhalten. Wie kann ich da jetzt weiter vorgehen?
Ich hab ein Problem mit meinem AG und bräuchte Rat wie ich weiter vorgehen soll.
Habe fristgerecht beim AG ein Antrag auf Teilzeitbeschäftigung in der EZ gestellt, nach mehreren Anrufen um Bestätigung des Erhalts gebeten. Vor zwei Wochen bekam ich die Bestätigung und das sich die Personalabteilung zeitnah bei mir meldet. Die 4-wöchige Frist ist gestern verstrichen und leider habe ich keine Reaktion mehr erhalten. Wie kann ich da jetzt weiter vorgehen?
18.11.2025 14:36
Erfüllst du den die Voraussetzungen gem. § 15 Abs. 7 BEEG:
-der Arbeitnehmer befindet sich während des Zeitraums in Elternzeit,
-der Arbeitgeber beschäftigt in der Regel mehr als 15 Arbeitnehmer,
-das Arbeitsverhältnis in demselben Unternehmen besteht länger als sechs Monate und
- es sind min. 15 Stunden, max 32. Stunden
-dem Anspruch stehen keine dringenden betrieblichen Gründe entgegen
und hast den Antrag spätestens sieben Wochen vor Beginn der geplanten Teilzeitarbeit gestellt und darin die gewünschte Arbeitszeit angegeben?
Wenn ja hast du einen Anspruch auf Teilzeit während der Elternzeit.
Bei Kindern, die nach dem 1. Juli 2015 geboren wurden:
Die Zustimmung gilt als erteilt, wenn der Arbeitgeber den Antrag nicht innerhalb der Frist ablehnt. § 15 Abs. 7 Satz 5 BEEG.
Du kannst dem Arbeitgeber eine schriftliche Bestätigung schicken, dass die Teilzeit nun automatisch genehmigt ist.
Wenn ihr einen Betriebsrat habt würde ich den kontaktieren.
Solltest du einen Anpruch auf Teilzeit in der Elternzeit haben kannst du ihn gerichtlich durchsetzen. Sollte dein Arbeitgeber nicht gesprächsbereit sein ist das auch deine einzige Möglichkeit den Anspruch durchzusetzen.
-der Arbeitnehmer befindet sich während des Zeitraums in Elternzeit,
-der Arbeitgeber beschäftigt in der Regel mehr als 15 Arbeitnehmer,
-das Arbeitsverhältnis in demselben Unternehmen besteht länger als sechs Monate und
- es sind min. 15 Stunden, max 32. Stunden
-dem Anspruch stehen keine dringenden betrieblichen Gründe entgegen
und hast den Antrag spätestens sieben Wochen vor Beginn der geplanten Teilzeitarbeit gestellt und darin die gewünschte Arbeitszeit angegeben?
Wenn ja hast du einen Anspruch auf Teilzeit während der Elternzeit.
Bei Kindern, die nach dem 1. Juli 2015 geboren wurden:
Die Zustimmung gilt als erteilt, wenn der Arbeitgeber den Antrag nicht innerhalb der Frist ablehnt. § 15 Abs. 7 Satz 5 BEEG.
Du kannst dem Arbeitgeber eine schriftliche Bestätigung schicken, dass die Teilzeit nun automatisch genehmigt ist.
Wenn ihr einen Betriebsrat habt würde ich den kontaktieren.
Solltest du einen Anpruch auf Teilzeit in der Elternzeit haben kannst du ihn gerichtlich durchsetzen. Sollte dein Arbeitgeber nicht gesprächsbereit sein ist das auch deine einzige Möglichkeit den Anspruch durchzusetzen.
20.11.2025 09:57
Zitat von nilou:
Erfüllst du den die Voraussetzungen gem. § 15 Abs. 7 BEEG:
-der Arbeitnehmer befindet sich während des Zeitraums in Elternzeit,
-der Arbeitgeber beschäftigt in der Regel mehr als 15 Arbeitnehmer,
-das Arbeitsverhältnis in demselben Unternehmen besteht länger als sechs Monate und
- es sind min. 15 Stunden, max 32. Stunden
-dem Anspruch stehen keine dringenden betrieblichen Gründe entgegen
und hast den Antrag spätestens sieben Wochen vor Beginn der geplanten Teilzeitarbeit gestellt und darin die gewünschte Arbeitszeit angegeben?
Wenn ja hast du einen Anspruch auf Teilzeit während der Elternzeit.
Bei Kindern, die nach dem 1. Juli 2015 geboren wurden:
Die Zustimmung gilt als erteilt, wenn der Arbeitgeber den Antrag nicht innerhalb der Frist ablehnt. § 15 Abs. 7 Satz 5 BEEG.
Du kannst dem Arbeitgeber eine schriftliche Bestätigung schicken, dass die Teilzeit nun automatisch genehmigt ist.
Wenn ihr einen Betriebsrat habt würde ich den kontaktieren.
Solltest du einen Anpruch auf Teilzeit in der Elternzeit haben kannst du ihn gerichtlich durchsetzen. Sollte dein Arbeitgeber nicht gesprächsbereit sein ist das auch deine einzige Möglichkeit den Anspruch durchzusetzen.
Ja die Voraussetzungen sind erfüllt dafür. Hab auch rechtzeitig den Antrag gestellt. Hab jetzt nochmal beim AG angerufen und ja, die Personalabteilung muss wohl noch was rechtliches durch den Anwalt prüfen lassen und will sich nächste Woche nochmal bei mir melden um mir den Arbeitsvertrag zu schicken. Bis dahin warte ich jetzt erst mal noch ab.
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