Mütter- und Schwangerenforum

Kündigungsfrist bei Lidl?

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susi235
36 Beiträge
10.07.2017 17:48
Zitat von Thermilove:

Hallo,
ich hab jetzt wirklich das komplette Internet abgesucht und nichts gefunden, ich möchte meinen Job dort kündigen und möchte wissen ob die Kündigungsfrist vier Wochen ist zum Monatsende?
Möchte auch keinen Kollegen und keinen vorgesetzten fragen, habe evt einen Job zum 1.9 und muss wissen ob es mit der Kündigungsfrist passt.
Ps meinen arbeitsvertrag habe ich leider verloren, wo ich damals mit meinem exfreund auseinander gegangen bin hat er das alles weggeschmissen
Wenn mir einer weiterhelfen könnte wäre das echt super!


Hallo,
Ich denke, dass es bei Lidl üblich ist mit den 4 Wochen Kündigungsfrist...
Aber einfach kündigen würde ich auch nicht, zumindest NOCH nicht.
Lass dich von deinem Arzt erstmal krankschreiben. Bis zu 6 Wochen sollte das kein Problem sein.
Auch danach noch möglich (musst halt sagen, dass du psychisch nicht mehr kannst und Burn-Out hast). Dann bekommst wenigstens Krankengeld..
Wenn du kündigst, kriegst vermutlich erstmal ne Sperre beim Arbeitslosengeld.
Ganz ehrlich? Du hast dir 12 Jahre den Allerwertesten aufgerissen für die Firma, dann soll es dir auch zustehen, dich krankschreiben zu lassen, weil du ja aufgrund der Arbeit psychisch nimmer kannst...

Ich weiß nicht genau wo du herkommst, aber ich arbeite bei ALDI, hab bessere Leistungen (und zumindest in unserer Region) ein super Team & Betriebsklima..Und da die überall am Suchen sind, probier es doch da einfach mal.
Vorausgesetzt du hast nicht komplett die Schnauze voll vom Einzelhandel
10.07.2017 17:49
Zitat von UmpaLumpa:

bei einem aufhebungsvertrag sind sämtliche Ansprüche aus dem Vertragsverhältnis, seiner Beendigung und für die Zeit nach Beendigung erledigt und abgegolten, soweit sich aus dieser Vereinbarung nichts anderes ergibt.


§ 7 Abs. 4 Bundesurlaubsgesetz (BUrlG)

§ 13 Abs. 1 BUrlG

http://www.arbeitsvertrag.org/aufhebungsvertrag-re sturlaub/

Und nochmals alles zum nachlesen. Nur bei einer Abfindung wäre das anders und ja auch das ist bei einem Aufhebungsvertrag möglich.
10.07.2017 17:50
Zitat von UmpaLumpa:

bei einem aufhebungsvertrag sind sämtliche Ansprüche aus dem Vertragsverhältnis, seiner Beendigung und für die Zeit nach Beendigung erledigt und abgegolten, soweit sich aus dieser Vereinbarung nichts anderes ergibt.


Hätte dazu bitte die Quelle und den Paragraphen.
katti85
15108 Beiträge
10.07.2017 18:09
Hab jetzt nicht alles gelesen.

Meine beste Freundin hat bis Dezember 2016 auch bei Lidl gearbeitet. Sie hatte dann die 4-wöchige Kündigungsfrist
UmpaLumpa
253 Beiträge
10.07.2017 18:10
Zitat von vegetable:

Zitat von UmpaLumpa:

bei einem aufhebungsvertrag sind sämtliche Ansprüche aus dem Vertragsverhältnis, seiner Beendigung und für die Zeit nach Beendigung erledigt und abgegolten, soweit sich aus dieser Vereinbarung nichts anderes ergibt.


Hätte dazu bitte die Quelle und den Paragraphen.


http://www.arbeitsvertrag.org/aufhebungsvertrag-re sturlaub/ das was hier drin steht stimmt auch aber es muss klar im aufhebungsvertrag drin stehen sonst verfällt es.
so war es leider bei mir, genauso wie mit den überstunden und rest lohn usw. ich musste es einklagen, ich hatte glück und hab recht bekommen weil meine damalige chefin unter drohung dieses schreiben erwirkt hat

bei einem aufhebungsvertrag sind sämtliche Ansprüche aus dem Vertragsverhältnis, seiner Beendigung und für die Zeit nach Beendigung erledigt und abgegolten, soweit sich aus dieser Vereinbarung nichts anderes ergibt. deswegen dieser satz
10.07.2017 18:12
Zitat von UmpaLumpa:

Zitat von vegetable:

Zitat von UmpaLumpa:

bei einem aufhebungsvertrag sind sämtliche Ansprüche aus dem Vertragsverhältnis, seiner Beendigung und für die Zeit nach Beendigung erledigt und abgegolten, soweit sich aus dieser Vereinbarung nichts anderes ergibt.


Hätte dazu bitte die Quelle und den Paragraphen.


http://www.arbeitsvertrag.org/aufhebungsvertrag-re sturlaub/ das was hier drin steht stimmt auch aber es muss klar im aufhebungsvertrag drin stehen sonst verfällt es.
so war es leider bei mir, genauso wie mit den überstunden und rest lohn usw. ich musste es einklagen, ich hatte glück und hab recht bekommen weil meine damalige chefin unter drohung dieses schreiben erwirkt hat

bei einem aufhebungsvertrag sind sämtliche Ansprüche aus dem Vertragsverhältnis, seiner Beendigung und für die Zeit nach Beendigung erledigt und abgegolten, soweit sich aus dieser Vereinbarung nichts anderes ergibt. deswegen dieser satz


Sry, aber lese bitte richtig.
10.07.2017 18:15
Zitat von vegetable:

Zitat von UmpaLumpa:

Zitat von vegetable:

Zitat von UmpaLumpa:

bei einem aufhebungsvertrag sind sämtliche Ansprüche aus dem Vertragsverhältnis, seiner Beendigung und für die Zeit nach Beendigung erledigt und abgegolten, soweit sich aus dieser Vereinbarung nichts anderes ergibt.


Hätte dazu bitte die Quelle und den Paragraphen.


http://www.arbeitsvertrag.org/aufhebungsvertrag-re sturlaub/ das was hier drin steht stimmt auch aber es muss klar im aufhebungsvertrag drin stehen sonst verfällt es.
so war es leider bei mir, genauso wie mit den überstunden und rest lohn usw. ich musste es einklagen, ich hatte glück und hab recht bekommen weil meine damalige chefin unter drohung dieses schreiben erwirkt hat

bei einem aufhebungsvertrag sind sämtliche Ansprüche aus dem Vertragsverhältnis, seiner Beendigung und für die Zeit nach Beendigung erledigt und abgegolten, soweit sich aus dieser Vereinbarung nichts anderes ergibt. deswegen dieser satz


Sry, aber lese bitte richtig.


Zitat:
Gemäß § 13 Abs. 1 BUrlG können Sie als Arbeitnehmer nicht auf einen gesetzlichen Urlaubsanspruch verzichten. Auch auf eine Abgeltung kann daher nicht verzichtet werden. Uneingeschränkt gilt dies nach einem Urteil vom 14.05.2013 des Bundesarbeitsgerichts allerdings nicht.

Dieses [Az. 844/11] bezieht sich darauf, dass der Verzicht im Aufhebungsvertrag auf Resturlaub nur so lange unzulässig ist, wie das Arbeitsverhältnis besteht. Anschließend hat der Arbeitnehmer kein Recht mehr auf seinen Resturlaub, sofern dieser in der Abfindung berücksichtigt wurde. In dem Fall aus dem oben genannten Urteil haben sich Arbeitgeber und Arbeitnehmer darauf verständigt, dass mit dem Aufhebungsvertrag der Urlaubsanspruch abgegolten ist und der Arbeitnehmer eine entsprechende Abfindung erhält.


Quelle: http://www.arbeitsvertrag.org/aufhebungsvertrag-re sturlaub/
bluesix
2807 Beiträge
10.07.2017 18:23
Thermi hast ne Nachricht
UmpaLumpa
253 Beiträge
10.07.2017 18:23
Besteht ein Urlaubsanspruch bei einem Aufhebungsvertrag?

Wenn Sie sich dazu entscheiden, einen Aufhebungsvertrag zu unterschreiben, sollten Sie gewisse Punkte in jedem Fall in den Vertrag aufnehmen. Dazu zählt u. a. auch der Urlaubsanspruch. Im Aufhebungsvertrag muss der Resturlaub klar geregelt sein.
ist dies nicht vereinbart verfällt es.
Choco
4203 Beiträge
10.07.2017 19:08
Zitat von UmpaLumpa:

Besteht ein Urlaubsanspruch bei einem Aufhebungsvertrag?

Wenn Sie sich dazu entscheiden, einen Aufhebungsvertrag zu unterschreiben, sollten Sie gewisse Punkte in jedem Fall in den Vertrag aufnehmen. Dazu zählt u. a. auch der Urlaubsanspruch. Im Aufhebungsvertrag muss der Resturlaub klar geregelt sein.
ist dies nicht vereinbart verfällt es.


Kleines offtopic: mir ist da schon öfter aufgefallen, dass du ohne Quellen Angabe zitierst, es ist irgendwie besser nachvollziehbar, wenn du einfach den link, aus dem du kopiert hast, kurz drunter setzt.
10.07.2017 19:43
Zitat von UmpaLumpa:

Besteht ein Urlaubsanspruch bei einem Aufhebungsvertrag?

Wenn Sie sich dazu entscheiden, einen Aufhebungsvertrag zu unterschreiben, sollten Sie gewisse Punkte in jedem Fall in den Vertrag aufnehmen. Dazu zählt u. a. auch der Urlaubsanspruch. Im Aufhebungsvertrag muss der Resturlaub klar geregelt sein.
ist dies nicht vereinbart verfällt es.
/quote]

Und genau dies steht nirgendwo.

Nochmals Bundesurlaubsgesetzt Paragraph (Mein Handy hat das Symbol nicht ) 7 Absatz 4
Kann der Urlaub wegen Beendigung des Arbeitsverhältnisses ganz oder teilweise nicht mehr gewährt werden, so ist er abzugelten.

Auf Deutsch, wie das Arbeitsverhältnis beendet wurde ist "egal". Solange grundsätzlich Urlaubsanspruch (für jeden vollen Monat) besteht. Das ist eben der Rechtsanspruch.
UmpaLumpa
253 Beiträge
10.07.2017 20:17
Zitat von UmpaLumpa:

Besteht ein Urlaubsanspruch bei einem Aufhebungsvertrag?

Wenn Sie sich dazu entscheiden, einen Aufhebungsvertrag zu unterschreiben, sollten Sie gewisse Punkte in jedem Fall in den Vertrag aufnehmen. Dazu zählt u. a. auch der Urlaubsanspruch. Im Aufhebungsvertrag muss der Resturlaub klar geregelt sein.
ist dies nicht vereinbart verfällt es.


http://www.arbeitsvertrag.org/aufhebungsvertrag-re sturlaub/
das ist die quelle

Besteht ein Urlaubsanspruch bei einem Aufhebungsvertrag?

Wenn Sie sich dazu entscheiden, einen Aufhebungsvertrag zu unterschreiben, sollten Sie gewisse Punkte in jedem Fall in den Vertrag aufnehmen. Dazu zählt u. a. auch der Urlaubsanspruch. und dort kommt dieser satz vor.

mein mann war früher im arbeitsgericht viel tätig und weiß daher auch was er sagt.
in einem aufhebungsvertrag muss klar geregelt sein. sei es urlaub, rest zahlung oder was es sonst noch gibt. unterschreibst du und diese sachen sind nicht klar geregelt verfällt es.

http://karrierebibel.de/aufhebungsvertrag-muster/
die checkliste, diese punkte sollten klar geregelt sein, sonst verfallen beim unterschreiben die ansprüche.

wie ich schon sagte, stand ich auch schon vor dem arbeitsgericht weil ich so doof war und so ein ding unterschrieb ohne genauer vorher zu wissen was ich da unterschreibe.
UmpaLumpa
253 Beiträge
10.07.2017 20:30
Zitat von Choco:

Zitat von UmpaLumpa:

Besteht ein Urlaubsanspruch bei einem Aufhebungsvertrag?

Wenn Sie sich dazu entscheiden, einen Aufhebungsvertrag zu unterschreiben, sollten Sie gewisse Punkte in jedem Fall in den Vertrag aufnehmen. Dazu zählt u. a. auch der Urlaubsanspruch. Im Aufhebungsvertrag muss der Resturlaub klar geregelt sein.
ist dies nicht vereinbart verfällt es.


Kleines offtopic: mir ist da schon öfter aufgefallen, dass du ohne Quellen Angabe zitierst, es ist irgendwie besser nachvollziehbar, wenn du einfach den link, aus dem du kopiert hast, kurz drunter setzt.


ja sorry da hast du recht.
ich geh manchmal davon das die leute wissen woher ich es nehme
schlechte eigenschaft, kann ja keiner gedanken lesen.
ich werde mich bessern
maman91
1919 Beiträge
10.07.2017 20:54
mein Mann hat bei Lidl 3 Monate Kündigungsfrist. Informatiker in der Zentrale...
10.07.2017 20:57
Zitat von UmpaLumpa:

Zitat von UmpaLumpa:

Besteht ein Urlaubsanspruch bei einem Aufhebungsvertrag?

Wenn Sie sich dazu entscheiden, einen Aufhebungsvertrag zu unterschreiben, sollten Sie gewisse Punkte in jedem Fall in den Vertrag aufnehmen. Dazu zählt u. a. auch der Urlaubsanspruch. Im Aufhebungsvertrag muss der Resturlaub klar geregelt sein.
ist dies nicht vereinbart verfällt es.


http://www.arbeitsvertrag.org/aufhebungsvertrag-re sturlaub/
das ist die quelle

Besteht ein Urlaubsanspruch bei einem Aufhebungsvertrag?

Wenn Sie sich dazu entscheiden, einen Aufhebungsvertrag zu unterschreiben, sollten Sie gewisse Punkte in jedem Fall in den Vertrag aufnehmen. Dazu zählt u. a. auch der Urlaubsanspruch. und dort kommt dieser satz vor.

mein mann war früher im arbeitsgericht viel tätig und weiß daher auch was er sagt.
in einem aufhebungsvertrag muss klar geregelt sein. sei es urlaub, rest zahlung oder was es sonst noch gibt. unterschreibst du und diese sachen sind nicht klar geregelt verfällt es.

http://karrierebibel.de/aufhebungsvertrag-muster/
die checkliste, diese punkte sollten klar geregelt sein, sonst verfallen beim unterschreiben die ansprüche.

wie ich schon sagte, stand ich auch schon vor dem arbeitsgericht weil ich so doof war und so ein ding unterschrieb ohne genauer vorher zu wissen was ich da unterschreibe.


Und ich arbeite in der Personalabteilung, inkl Ausbildung in diesem Bereich. Ich habe meine Fachliteratur diesbezüglich durch gesucht und nichts Gegenteiliges gefunden. Und wie gesagt, es steht nirgendwo das der Urlaub verfällt, dann kannst du oder dein Mann mir doch bestimmt einen Paragraphen nennen. Es ist nur sinnvoll dies rein zuschreiben wie man den Urlaub nimmt, Natural oder eben ausbezahlt.

Aber gut. Mir ist das jetzt auch zu anstrengend.
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