Mütter- und Schwangerenforum

Öffentlicher dienst - schwerbehindertenausweis (zurückgeben?)

Gehe zu Seite:
26.02.2019 13:25
Zitat von Norimena:

Es gibt keine gesetzliche Meldepflicht für eine Schwerbehinderung.
Du darfst es deinem Arbeitgeber also verschweigen.

Es wird geprüft ob Arbeitgeber ihre Quote erfüllen, warum soll man das Verschweigen und der ag zählt eine Strafe? Man hat doch nur Vorteile. Verschwiegen ist eine Sache aber lügen wenn danach gefragt wird.... ne auf keinen Fall
DieOhneNamen
28882 Beiträge
26.02.2019 13:31
Ich war eben nicht ganz sicher wegen dem GdB...
Soweit ich weiß, muss man den eben angeben.

Hast damit aber doch einige Vorteile, warum willst ihn nicht angeben?
Anonym 1 (200731)
5 Beiträge
26.02.2019 13:40
Warum ich ihn nicht angeben will:
Ich hab angst, als schwach/weniger leistungsfähig dazustehen... das kann ich mir dort wirklich nicht leisten.
DieOhneNamen
28882 Beiträge
26.02.2019 13:45
Zitat von Anonym 1 (200731):

Warum ich ihn nicht angeben will:
Ich hab angst, als schwach/weniger leistungsfähig dazustehen... das kann ich mir dort wirklich nicht leisten.


Kann ich schon verstehen, dann überzeug sie doch einfach vom Gegenteil.

Es bringt dir aber mehr Vorteile.
Muss ja auch nicht jeder wissen aber, wie gesagt, soweit ich informiert bin musst du es angeben.

Seesternchen_2.0
9655 Beiträge
26.02.2019 14:14
Zitat von Schnecke510:

Im ÖD hat man nur Vorteile mit einem Schwerbehindertenausweis. Schwerbehinderte werden doch immer bevorzugt eingestellt - also eine tolle Sache.

Allerdings ist es natürlich für den Bürger unbefriedigend, wenn so viele nicht 100% leistungsfähige Leute dort arbeiten. Aber ja, man kann es sich da erlauben.

Im ÖD würde ich mir nichts denken, willkommen im Club! Da kannst du dich dann mit deinen Kollegen unterhalten, wie man sich oft krank schreiben lassen kann und auf Kosten der Allgemeinheit früher in Rente gehen kann. Du bist in bester Gesellschaft dort.


Wieso heißt Schwerbehindertenausweis = nicht leistungsfähig? Und warum soll es für den Bürger unzufrieden sein wenn einer einen Schwerbehindertenausweis hat?
26.02.2019 14:14
Seit der Einführung des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes hat der Gesetzgeber ein ausdrückliches Diskriminierungsverbot für behinderte und schwerbehinderte Menschen in § 81 Abs.2 SGB IX i.V.m. § 7 AGG normiert. In Bezug auf das Fragerecht des Arbeitgebers gilt, dass die Frage nach einer Schwerbehinderung grundsätzlich unzulässig ist. Wird die Frage dennoch gestellt, muss sie grundsätzlich nicht wahrheitsgemäß beantwortet werden („Recht zur Lüge“). Der Arbeitgeber kann den Arbeitsvertrag aufgrund der unwahren Antwort nicht anfechten, es sei denn Sie hätten wie dargestellt erkennen müssen, dass eine Einschränkung von ausschlaggebender Bedeutung sein kann.

So sieht das Gesetz aus.
Was du jetzt daraus machst, das musst du dir überlegen.
Ich an deiner Stelle würde dem Arbeitgeber reinen Wein einschenken, wenn die Behinderung dich nicht in deinem Job behindert.
Du musst auch gar nicht erzählen, welche Diagnose zu dem SBA führte.
Seesternchen_2.0
9655 Beiträge
26.02.2019 14:15
Zitat von Schnecke510:

Allerdings: Viele Unternehmen bezahlen lieber die Strafe, weil eine Schwerbehinderung eben doch in vielen Fällen mit Krankschreibugen und verringerter Leistungsfähigkeit einhergeht. Vielleicht liegt das auch daran, dass viele Schwerbehinderte eben ältere Arbeitnehmer sind.


Dem kann ich nullkommanull zustimmen. Evtl. In Schneckenland. Aber hier nicht.
Kitsune
1202 Beiträge
26.02.2019 14:31
Zur Schnecke fällt mir nichts mehr ein.

Ts: Gib es ruhig an du hast sicherlich nur Vorteile davon.
nilou
14019 Beiträge
26.02.2019 14:42
Zitat von Norimena:

Seit der Einführung des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes hat der Gesetzgeber ein ausdrückliches Diskriminierungsverbot für behinderte und schwerbehinderte Menschen in § 81 Abs.2 SGB IX i.V.m. § 7 AGG normiert. In Bezug auf das Fragerecht des Arbeitgebers gilt, dass die Frage nach einer Schwerbehinderung grundsätzlich unzulässig ist. Wird die Frage dennoch gestellt, muss sie grundsätzlich nicht wahrheitsgemäß beantwortet werden („Recht zur Lüge“). Der Arbeitgeber kann den Arbeitsvertrag aufgrund der unwahren Antwort nicht anfechten, es sei denn Sie hätten wie dargestellt erkennen müssen, dass eine Einschränkung von ausschlaggebender Bedeutung sein kann.

So sieht das Gesetz aus.
Was du jetzt daraus machst, das musst du dir überlegen.
Ich an deiner Stelle würde dem Arbeitgeber reinen Wein einschenken, wenn die Behinderung dich nicht in deinem Job behindert.
Du musst auch gar nicht erzählen, welche Diagnose zu dem SBA führte.


Genauso ist es.

Du kannst die Schwerbehinderung auch erst später angeben. Das würde ich aber nicht machen, dein AG könnte sich sonst getäuscht fühlen. Also gleich sagen oder gar nicht.

Öffentlicher Dienst ist bzgl Schwerbehinderung sehr offen. Ich würde es sagen.
molla
188 Beiträge
26.02.2019 15:22
Ich würde es auch angeben. Vielleicht kann man es auch mit dem/den Vorgesetzten absprechen und darum bitten, es nicht ins ganze Team zu erzählen. Dann wissen es zwar Einzelne, aber eben nicht alle und es ist noch eher vorurteilsfrei!
26.02.2019 17:17
Ich würde es auch angeben, auch wenn ich deine Bedenken verstehen kann.
Den Ausweis zurück geben, das geht nicht. Wäre auch etwas komisch, denn der Grund ist ja noch da.
Diabetiker zb können auch einen Behindertenausweis bekommen, aber da man ihn nicht mehr zurück geben kann, haben sich meine Eltern damals dagegen entschieden, so dass ich das dann selber überlegen konnte. Hab mich dann dagegen entschieden, aber das hatte andere Gründe.
Anonym 2 (200731)
1 Beiträge
26.02.2019 17:48
Gib es auf jeden Fall an.
Du hast nur Vorteile. Vom Kündigungsschutz, über Sonderurlaub, bei Beamten die Arbeitszeit etc etc...

Ich arbeite im ÖD in der Personalabteilung.
Heati
2735 Beiträge
26.02.2019 20:03
Traurig, dass man sich für seine eigene Behinderung, welcher Art auch immer, offenbar so sehr schämen kann ... es ist kein Makel, und ein Schwerbehindertenausweis hat nur Vorteile. Ich kenne keinen einzigen Nachteil.
Dir steht dadurch mehr Urlaub zu, Arbeitszeiten sind geregelt, Sonderkündigungsrecht etc. etc. ... ich würde eine solche Frage immer wahrheitsgemäß beantworten, egal ob es eine offensichtliche oder nicht sonderlich auffällige Behinderung ist.

Und einen GDB von 70 bekommt man nicht für nichts, nutze die Vorteile die du dadurch hast. Meiner liegt bei 100.
Blumenwiese33
5000 Beiträge
27.02.2019 00:32
Ich habe auch einen, 50%. Meine Kollegen wissen davon.
Würde es angeben.
kullerkeks74
2988 Beiträge
27.02.2019 10:30
Ich habe auch einen mit 90 gdb . Würde es aber nur aufgrund einer Tatsache angeben . Weil ich Mich Gefährden könnte . Das würde ich angeben. bzw mitteilen .

Gehe zu Seite:
  • Dieses Thema wurde 11 mal gemerkt